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Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6

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07 Anteile<br />

7.1 ANTEILKLASSEN<br />

Alle Anteile haben dieselben Ausgestaltungsmerkmale; verschiedene<br />

Anteilklassen werden nicht gebildet. Lediglich die<br />

Beteiligung der Treuhandkommanditistin weicht insofern von<br />

der Beteiligung aller weiteren Anleger ab, als dass diese nicht<br />

zur Zahlung eines Ausgabeaufschlags verpflichtet war.<br />

Die publity Emissionshaus GmbH als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht am Kommanditkapital des publity Performance <strong>Fonds</strong><br />

Nr. 8 beteiligt. Ihr steht davon unabhängig in Gesellschafterversammlungen<br />

eine Stimme zu.<br />

7.2 WICHTIGE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN,<br />

DER FÜR DIE TÄTIGUNG DER ANLAGE<br />

EINGEGANGENEN VERTRAGSBEZIEHUNGEN<br />

Der Anleger beteiligt sich grundsätzlich mittelbar als Treugeber<br />

über die Treuhandkommanditistin an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Er<br />

verfügt auf Basis des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages<br />

über die mit der Beteiligung verbundenen Informations-,<br />

Kontroll-, Entnahme-, Stimm- und Gewinnverteilungsrechte<br />

wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist.<br />

Die nachfolgende Darstellung soll dem Anleger einen Überblick<br />

über die rechtlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes<br />

und insbesondere seine damit einhergehende Rechtsstellung<br />

verschaffen. Da dies jedoch nur eine Zusammenfassung<br />

der wesentlichen Aspekte der Beteiligung darstellt, wird daneben<br />

nachdrücklich die Lektüre des gesamten <strong>Verkaufsprospekt</strong>es,<br />

des Gesellschaftsvertrages, des Treuhandvertrages, der<br />

Anlagebedingungen sowie der Angaben der Beitrittserklärung<br />

empfohlen.<br />

7.2.1 Gesellschaftsvertrag<br />

7.2.1.1. Unternehmensgegenstand<br />

Gegenstand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung<br />

ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie<br />

zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis<br />

272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Hierbei sind die Anlagebedingungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und die darin enthaltenen<br />

Investitionskriterien in ihrer jeweils gültigen Fassung zu<br />

berücksichtigen.<br />

7.2.1.2. Beitritt zu der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Voraussetzung für die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />

die Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />

Die Annahme des Beitrittsangebotes liegt in ihrem<br />

freien Ermessen. Der Anleger verzichtet auf den Zugang der<br />

Annahmeerklärung. Er wird mit gesondertem Schreiben über<br />

die Annahme des Beitrittsangebotes informiert.<br />

Beteiligungen an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur während<br />

der Emissionsphase des publity Performance <strong>Fonds</strong> Nr. 8<br />

erworben werden. Das öffentliche Angebot beginnt frühestens<br />

mit Erteilung der Vertriebszulassung durch die BaFin<br />

gegenüber der KVG und dauert längstens bis zum 31.12.2016<br />

an; die KVG kann die Zeichnungsfrist per Beschluss längstens<br />

bis zum 30.06.2017 verlängern. Unabhängig von der Höhe des<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals kann die KVG nach eigenem<br />

Ermessen die Emissionsphase auch jederzeit zu einem<br />

früheren Zeitpunkt schließen.<br />

Es wird eine Gesamtkapitalhöhe von EUR 30 Mio. angestrebt.<br />

Die KVG ist berechtigt, das Emissionskapital nach eigenem<br />

Ermessen bis zu einer Gesamtkapitalhöhe von insgesamt<br />

maximal EUR 45 Mio. zu erhöhen.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000,00, wobei<br />

der Beteiligungsbetrag durch 1.000 ohne Rest teilbar sein<br />

muss. Geringere Zeichnungssummen in Höhe von mindestens<br />

EUR 5.000,00 sind im Einzelfall nach erfolgter Zustimmung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin zulässig.<br />

Die Zeichnungssumme sowie der Ausgabeaufschlag sind<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Zeichner zur Zahlung fällig. Leistet ein<br />

Anleger seine Einlage ganz oder teilweise trotz schriftlicher<br />

Mahnung nicht, können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen<br />

Verzugszinssatzes anfallen; daneben kann er aus der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />

7.2.1.3. Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, die publity Emissionshaus GmbH mit<br />

Sitz in der Landsteinerstraße 6 in 04103 Leipzig, vertreten.<br />

Geschäftsführer sind Thomas Olek, Johannes Kraus und<br />

Konrad Mech.<br />

Die publity Emissionshaus GmbH wurde am 07.09.2012 als<br />

„publity Asset GmbH“ gegründet und ist im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 28806 mit einem Stammkapital<br />

in Höhe von EUR 150.000 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 10.04.2013 wurde die Umfirmierung in „publity<br />

Emissionshaus GmbH“ beschlossen und am 17.04.2013<br />

im Handelsregister eingetragen. Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die publity AG hält 100 % der Gesellschaftsanteile an der<br />

publity Emissionshaus GmbH.<br />

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