Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6
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07 Anteile<br />
7.1 ANTEILKLASSEN<br />
Alle Anteile haben dieselben Ausgestaltungsmerkmale; verschiedene<br />
Anteilklassen werden nicht gebildet. Lediglich die<br />
Beteiligung der Treuhandkommanditistin weicht insofern von<br />
der Beteiligung aller weiteren Anleger ab, als dass diese nicht<br />
zur Zahlung eines Ausgabeaufschlags verpflichtet war.<br />
Die publity Emissionshaus GmbH als persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht am Kommanditkapital des publity Performance <strong>Fonds</strong><br />
Nr. 8 beteiligt. Ihr steht davon unabhängig in Gesellschafterversammlungen<br />
eine Stimme zu.<br />
7.2 WICHTIGE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN,<br />
DER FÜR DIE TÄTIGUNG DER ANLAGE<br />
EINGEGANGENEN VERTRAGSBEZIEHUNGEN<br />
Der Anleger beteiligt sich grundsätzlich mittelbar als Treugeber<br />
über die Treuhandkommanditistin an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Er<br />
verfügt auf Basis des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages<br />
über die mit der Beteiligung verbundenen Informations-,<br />
Kontroll-, Entnahme-, Stimm- und Gewinnverteilungsrechte<br />
wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist.<br />
Die nachfolgende Darstellung soll dem Anleger einen Überblick<br />
über die rechtlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes<br />
und insbesondere seine damit einhergehende Rechtsstellung<br />
verschaffen. Da dies jedoch nur eine Zusammenfassung<br />
der wesentlichen Aspekte der Beteiligung darstellt, wird daneben<br />
nachdrücklich die Lektüre des gesamten <strong>Verkaufsprospekt</strong>es,<br />
des Gesellschaftsvertrages, des Treuhandvertrages, der<br />
Anlagebedingungen sowie der Angaben der Beitrittserklärung<br />
empfohlen.<br />
7.2.1 Gesellschaftsvertrag<br />
7.2.1.1. Unternehmensgegenstand<br />
Gegenstand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung<br />
ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie<br />
zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis<br />
272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Hierbei sind die Anlagebedingungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und die darin enthaltenen<br />
Investitionskriterien in ihrer jeweils gültigen Fassung zu<br />
berücksichtigen.<br />
7.2.1.2. Beitritt zu der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Voraussetzung für die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />
die Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />
Die Annahme des Beitrittsangebotes liegt in ihrem<br />
freien Ermessen. Der Anleger verzichtet auf den Zugang der<br />
Annahmeerklärung. Er wird mit gesondertem Schreiben über<br />
die Annahme des Beitrittsangebotes informiert.<br />
Beteiligungen an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft können nur während<br />
der Emissionsphase des publity Performance <strong>Fonds</strong> Nr. 8<br />
erworben werden. Das öffentliche Angebot beginnt frühestens<br />
mit Erteilung der Vertriebszulassung durch die BaFin<br />
gegenüber der KVG und dauert längstens bis zum 31.12.2016<br />
an; die KVG kann die Zeichnungsfrist per Beschluss längstens<br />
bis zum 30.06.2017 verlängern. Unabhängig von der Höhe des<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals kann die KVG nach eigenem<br />
Ermessen die Emissionsphase auch jederzeit zu einem<br />
früheren Zeitpunkt schließen.<br />
Es wird eine Gesamtkapitalhöhe von EUR 30 Mio. angestrebt.<br />
Die KVG ist berechtigt, das Emissionskapital nach eigenem<br />
Ermessen bis zu einer Gesamtkapitalhöhe von insgesamt<br />
maximal EUR 45 Mio. zu erhöhen.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000,00, wobei<br />
der Beteiligungsbetrag durch 1.000 ohne Rest teilbar sein<br />
muss. Geringere Zeichnungssummen in Höhe von mindestens<br />
EUR 5.000,00 sind im Einzelfall nach erfolgter Zustimmung<br />
durch die persönlich haftende Gesellschafterin zulässig.<br />
Die Zeichnungssumme sowie der Ausgabeaufschlag sind<br />
innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Zeichner zur Zahlung fällig. Leistet ein<br />
Anleger seine Einlage ganz oder teilweise trotz schriftlicher<br />
Mahnung nicht, können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen<br />
Verzugszinssatzes anfallen; daneben kann er aus der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen werden.<br />
7.2.1.3. Geschäftsführung und Vertretung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, die publity Emissionshaus GmbH mit<br />
Sitz in der Landsteinerstraße 6 in 04103 Leipzig, vertreten.<br />
Geschäftsführer sind Thomas Olek, Johannes Kraus und<br />
Konrad Mech.<br />
Die publity Emissionshaus GmbH wurde am 07.09.2012 als<br />
„publity Asset GmbH“ gegründet und ist im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 28806 mit einem Stammkapital<br />
in Höhe von EUR 150.000 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss<br />
vom 10.04.2013 wurde die Umfirmierung in „publity<br />
Emissionshaus GmbH“ beschlossen und am 17.04.2013<br />
im Handelsregister eingetragen. Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Die publity AG hält 100 % der Gesellschaftsanteile an der<br />
publity Emissionshaus GmbH.<br />
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