Wirtschaftszeitung_25042016
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GESCHÄFT<br />
21<br />
Gesetzgeber nimmt<br />
es ganz genau<br />
Fehler in einer Rechnung können zu erheblichen steuerlichen Nachteilen<br />
führen. Für den digitalen Weg gelten besondere Aufbewahrungsvorschriften.<br />
Rechnungen haben eine wichtigeBedeutung<br />
im Wirtschaftsverkehr. Neben<br />
einer zivil- und handelsrechtlichen<br />
Nachweisfunktion wird mit ihnen<br />
auch ertragsteuerlich der Nachweis<br />
von Einnahmen und Ausgaben<br />
erbracht. Einen besonderen Stellenwert<br />
hat die Rechnung im Umsatzsteuerrecht,<br />
weil dort Fehler zu erheblichen<br />
steuerlichen Nachteilen<br />
sowohl bei dem leistenden Unternehmer<br />
als auch dem Leistungsempfänger<br />
führen können. Um typische<br />
Fehlerquellen zu vermeiden, gibt die<br />
Steuerberaterkammer Westfalen-<br />
LippeinMünster exklusiv für unsere<br />
<strong>Wirtschaftszeitung</strong> Tipps fürdie korrekte<br />
Rechnungstellung.<br />
Eine Rechnung istjedes Dokument,<br />
mit dem über eine Lieferung<br />
oder sonstigeLeistung<br />
abgerechnet wird. Dabei ist<br />
es unerheblich, ob das fragliche<br />
Dokument auch als Rechnung bezeichnet<br />
wird. Unter Umständen kann es<br />
sich auch um Verträge (zum Beispiel<br />
Kauf- oder Mietverträge), Kassenbons,<br />
Quittungen und andere Schriftstücke<br />
handeln, mit denen Leistungen abgerechnet<br />
werden. Keine Rechnungen in<br />
diesem Sinne sind zum Beispiel Mahnungen.<br />
Eine Rechnung muss auf Papier ausgestellt<br />
sein oder kann vorbehaltlich der Zustimmung<br />
des Empfängers elektronisch<br />
übermittelt werden. Jedoch gelten bei<br />
elektronisch übertragenen Rechnungen<br />
besondere Aufbewahrungsvorschriften<br />
für den Rechnungsempfänger. Sie sind<br />
beispielsweise so zu archivieren, dass<br />
nachträgliche Änderungen nicht vorgenommen<br />
werden können. Das heißt, sie<br />
sollten auf prüffähigen Datenträgern zur<br />
Verfügung stehen. Eine Nichtbeachtung<br />
dieser Aufbewahrungsvorschriften führt<br />
zwar nicht automatisch zu einem Verlust<br />
des Vorsteuerabzugs, kann aber eine<br />
Ordnungswidrigkeit darstellen, die entsprechend<br />
geahndet wird.<br />
Grundsätzlich sind für alle Rechnungen<br />
die allgemeinen Anforderungen nach §<br />
14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes,<br />
UStG, zu beachten. Demnach muss die<br />
Echtheit der Rechnung ebenso gewährleistet<br />
werden wie die Unversehrtheit<br />
ihres Inhalts und die Lesbarkeit. Wiediese<br />
Parameter sichergestellt werden, legt<br />
jeder Unternehmer selbst fest. Das kann<br />
beispielsweise durch ein innerbetriebliches<br />
Kontrollverfahren realisiert werden,<br />
welches einen verlässlichen Prüf-Pfad<br />
zwischen Rechnung und Leistung<br />
schafft. Insbesondere ist dabei zu kontrollieren,<br />
ob die abgerechnete Leistung<br />
auch tatsächlich erbracht wurde, ob Umfang<br />
und Qualität der Ausführung den<br />
Angaben auf der Rechnung entsprechen<br />
und ob der Rechnungsaussteller sowie<br />
seine Kontoverbindung korrekt angegeben<br />
sind.<br />
Auch inhaltlich muss eine Rechnung den<br />
Vorgaben des UStG entsprechen, da sich<br />
sonst sowohl für den leistenden Unternehmer<br />
als auch für den Leistungsempfänger<br />
unangenehme Rechtsfolgen ergeben<br />
können, die mit Bußgeldern bis zu<br />
5000 Euro geahndet werden können. So<br />
gehören grundsätzlich auf eine korrekte<br />
Rechnung dervollständigeName und die<br />
Anschrift des leistenden Unternehmers<br />
und des Leistungsempfängers. Deren eindeutigeIdentifizierung<br />
ist Voraussetzung<br />
für die weitere steuerrechtliche Behandlung<br />
der Geschäftsvorgänge. Weiterhin<br />
muss das leistende Unternehmen seine<br />
Steuernummer und/oder seine Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
(USt-<br />
IdNr.) angeben, um den Vorsteuerabzug<br />
geltend zu machen. In der Rechnung<br />
muss auch das Ausstellungsdatum angegeben<br />
sein. Des Weiteren muss sie zwecks<br />
unstrittiger Identifizierung eine fortlaufende,<br />
einmalig vergebene Rechnungsnummer<br />
enthalten. Wichtig ist außerdem<br />
die Menge und Bezeichnung der<br />
Leistung, um die Richtigkeit der ausgestellten<br />
Rechnung überprüfen zu können.<br />
Solche Angaben erleichtern es auch<br />
dem Rechnungsempfänger, den Nachweis<br />
über die Zuordnung der erhaltenen<br />
Leistung zu seinem Unternehmen und<br />
Genau hinschauen: Bei der Rechnungsstellung gelten feste Regeln.<br />
Foto: BStBK/Rafalzyk<br />
die Übereinstimmung mit der Auftragserteilung<br />
zu dokumentieren. Außerdem<br />
muss in einer Rechnung der Zeitpunkt<br />
der Leistungserbringung angegeben werden,<br />
und zwar so exakt wie möglich, also<br />
nach Tag, Monat und Jahr. Eine Rechnung<br />
muss das Entgelt enthalten, das der<br />
Leistungsempfänger für die erhaltene<br />
Leistungschuldet. Dies stellt in der Regel<br />
denNettobetrag ohne Umsatzsteuer dar,<br />
die gesondert auszuweisen ist. Wird in<br />
der Rechnung jedoch ein Bruttobetrag<br />
angegeben, muss aus diesem die Umsatzsteuer<br />
herausgerechnet werden und betragsmäßig<br />
erkennbar sein. Eine Ausnahme<br />
besteht lediglich bei Kleinbetragsrechnungen<br />
bis 150Euro. Hier gelten verringerte<br />
Rechnungsanforderungen. Zum<br />
Beispiel kann der Gesamtbetrag inklusive<br />
der darin enthaltenen Umsatzsteuer als<br />
Ganzes ausgewiesen werden. Besonderheiten<br />
gelten auch bei Kleinunternehmern.<br />
Hier wirdgrundsätzlich keine Umsatzsteuer<br />
erhoben. Aber Achtung, auch<br />
die Rechnung eines Kleinunternehmers,<br />
der ausschließlich über Umsätze ohne<br />
Ausweis vonUmsatzsteuer abrechnet, erfordert<br />
die vollständigen Rechnungspflichtangaben.<br />
Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Anforderungen<br />
korrekter Rechnungsstellung<br />
mit einem Steuerprofi zu besprechen.<br />
Solche Experten sind zu finden im<br />
Steuerberater-Suchdienst unter:<br />
www.stbk-westfalen-lippe.de<br />
++TERMINE++TERMINE++<br />
3. Mai: Gründerstammtisch: Die<br />
Befähigung zur Unternehmenspersönlichkeit,<br />
Wirtschaftsförderung,<br />
19 –21Uhr, Stadtweinhaus,<br />
Prinzipalmarkt, Münster<br />
10. Mai 2016: Umsetzung der ISO<br />
9001:2015, 17 –19Uhr, IHK Nord<br />
Westfalen, Sentmaringer Weg 61,<br />
Münster<br />
12. Mai 2016: Mit Kosten Steuern<br />
sparen, Existenzgründerworkshop,<br />
Wirtschaftsförderungs- und<br />
Entwicklungsgesellschaft Steinfurt,<br />
16 –18Uhr, GRIPS III, Am<br />
Campus 2, Steinfurt<br />
18. Mai 2016: Strategie 2021 -<br />
Nord Westfalens 3. IT-Kongress,<br />
IT-Forum Nord Westfalen, 9–18<br />
Uhr, Engbers Speicher 10, An den<br />
Speichern 10, Münster<br />
19. Mai 2016: Industriesteuerungen<br />
im Visier der Hacker, gfw –<br />
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung<br />
im Kreis Warendorf, 17.30 –<br />
19 Uhr, Hammelmann GmbH,<br />
Carl-Zeiss-Straße 6-8, Oelde<br />
21./22. Mai 2016: Jobmesse Münsterland,<br />
Sa. 10 –16Uhr, So. 11 –<br />
17 Uhr, Messe- und Congress-<br />
Centrum Halle Münsterland,<br />
Münster<br />
24. Mai 2016: Additive Fertigung<br />
aus Metallwerkstoffen, Wirtschaftsförderung<br />
Kreis Coesfeld,<br />
17 –19Uhr, Kreishandwerkerschaft<br />
Coesfeld, Borkener Straße<br />
1, Coesfeld<br />
2. Juni 2016: IT-Security: Was<br />
Unternehmen wissen müssen, gfw<br />
–Gesellschaft für Wirtschaftsförderung<br />
im Kreis Warendorf, 17.30<br />
–19Uhr, hygi.de, Otto-Diehls-Str.<br />
13-17, Telgte<br />
7. Juni 2016: Hidden Champions –<br />
Die MINT-Berufe als Zukunftschance,<br />
Forum der Wirtschaftsinitiative<br />
Münster (WIN), ab 16.30<br />
Uhr, Engers Speicher 10, An den<br />
Speichern 10, Münster<br />
30. Juni 2016: 6. Azubi-Speed-Dating<br />
der IHK Nord Westfalen, 9–<br />
15 Uhr, Messe- und Congress-<br />
Centrum Halle Münsterland<br />
Dasideale<br />
Umfeld.<br />
Unternehmer im ecopark wissen:<br />
Wo Mitarbeitersich wohlfühlen, da<br />
leisten sieguteArbeit. Investieren<br />
auchSie in eingutes Umfeld –für Ihre<br />
Mitarbeiter undfür Ihr Unternehmen.<br />
Im ecopark an der Hansalinie A1.<br />
ecopark –der Qualitätsstandort.