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2016 Mai / Lebenshilfe Freising / Tausendfüßler-Magazin

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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48 PRIVATE FÖRDERSCHULEN DER<br />

LEBENSHILFEN IN BAYERN<br />

In Bayern engagieren sich traditionell viele Elternvereine<br />

wie die <strong>Lebenshilfe</strong> für eine gute Schulbildung<br />

behinderter Kinder. 48 private Förderschulen betreibt<br />

die <strong>Lebenshilfe</strong> im Freistaat, im Vergleich dazu gibt es<br />

nur sieben öffentliche Schulen mit dem Förderschwerpunkt<br />

geistige Behinderung. Diese privaten Förderschulen<br />

müssen so staatlich finanziert werden, dass<br />

sie kein Schulgeld von Eltern verlangen müssen. Umso<br />

weniger, da diese Privatschulen einen staatlichen Versorgungsauftrag<br />

erfüllen. Noch dazu kann in den meisten<br />

Regionen Bayerns gar nicht zwischen öffentlicher<br />

oder privater Förderschule gewählt werden.<br />

Der Landesverband Bayern der <strong>Lebenshilfe</strong> begleitete<br />

daher den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur<br />

Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes seit 2013<br />

konstruktiv aber auch kritisch. Vorwurf war und ist,<br />

dass den privaten Förderschulen nach wie vor keine<br />

auskömmliche Finanzierung geboten wird, so dass sie<br />

weiterhin Schulgeld verlangen müssten. Aufgabe des<br />

Freistaats Bayern sei daher, das Schulgeld zu erstatten.<br />

Das Gerichtsurteil von 2012 weise ja darauf hin, dass es<br />

beim Schulgeld nicht um Sozialhilfe, sondern originär<br />

um Ausgaben für die Schulbildung behinderter Kinder<br />

gehe. Der Freistaat solle auch bei den privaten Förderschulen<br />

eine tragfähige Grundlage für einen schulgeldfreien<br />

Besuch schaffen, die alle Kosten für Personal<br />

und Verwaltung abdecke.<br />

Zusätzlich verweist die <strong>Lebenshilfe</strong> Bayern auf weitere<br />

Probleme der Förderschulen: Diese bekommen<br />

viel zu wenige Lehrkräfte zugewiesen, bei nicht sinkenden<br />

Schülerzahlen und steigendem Bedarf an<br />

Förderung, Betreuung und auch Pflege. Der Mangel<br />

an qualifizierten Lehrkräften könne auch nicht notdürftig<br />

mit nicht qualifizierten Schulbegleitern ausgeglichen<br />

werden, denn diese schaffen nur Sonder-<br />

>> Michael Schwaiger, Geschäftsführer der <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Freising</strong><br />

e.V., bewertet die aktuelle Lage so: „Grundsätzlich ist die<br />

Neugestaltung der bayerischen Schulfinanzierung zu begrüßen.<br />

Allerdings ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar,<br />

ob die Effekte – insbesondere für die Förderschulen – tatsächlich<br />

vorteilhaft sind. Es wird sich erst im Laufe der nächsten<br />

Monate bzw. Jahre zeigen, ob das angesetzte Finanzvolumen<br />

tatsächlich die notwendige Finanzierungssicherheit für unsere<br />

Förderschule bietet. Zum aktuellen Zeitpunkt sind wir hier<br />

noch etwas skeptisch.“<br />

lösungen für einzelne Kinder. Pädagogisch geboten<br />

sei jedoch, Klassen insgesamt mit genug Fachkräften<br />

auszustatten. Das sei auch ein Zeichen für Inklusion:<br />

Vielen Eltern ist wichtig, dass an „ihrer Schule“ Kinder<br />

mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet<br />

werden. Und das bieten viele <strong>Lebenshilfe</strong>-Schulen<br />

trotz aller Schwierigkeiten schon seit Jahren an.<br />

DIE NEUE SCHULFINANZIERUNG<br />

Das Gesetz zur Neuregelung der Schulfinanzierung wurde<br />

am 8. Dezember 2015 im Landtag beschlossen und<br />

gilt rückwirkend zum 1. August 2015. Am 15. Februar<br />

<strong>2016</strong> endete die vorläufige Rückmeldefrist für die Teilnahme<br />

an der neuen Finanzierung: Bayernweit nimmt<br />

der größte Teil der Förderschulen in privater Trägerschaft<br />

die neue Finanzierungsform in Anspruch.<br />

Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung ergebe die<br />

neue Schulfinanzierung erhebliche Verbesserungen:<br />

• Personalkosten: Für den Ersatz der Personalkosten<br />

der Förderschulen stehen ca. 18,1 Millionen Euro pro<br />

Jahr bereit. Zur Berechnung werden jetzt auch Tariferhöhungen<br />

und Erfahrungsstufen eines Musterbeschäftigten<br />

berücksichtigt.<br />

• Schulaufwand: Statt der bisherigen aufwändigen<br />

Spitzabrechnung werden schrittweise schulbezogene<br />

Budgets eingeführt. Finanzielle Sicherheit werde<br />

damit hergestellt und Verwaltungsvorgänge werden<br />

vereinfacht. Dafür sind etwa 2 Millionen Euro pro<br />

Jahr eingeplant.<br />

• Ganztagesangebot. Der bisherige Eigenanteil von<br />

5000 Euro pro Klasse/Gruppe bei schulischer Ganztagesbetreuung<br />

wird jetzt ganz vom Freistaat übernommen,<br />

was eine Erleichterung von 600.000 Euro<br />

pro Jahr ergibt.<br />

• Härteregelung: Die neue Härtregelung ist nicht nur<br />

auf den Ersatz der Personalkosten beschränkt, sie bezieht<br />

auch andere Kostengruppen mit ein: Betrieb,<br />

Verwaltung und Organisation der Förderschule. Das<br />

ergebe ein Finanzvolumen von 9 Millionen Euro pro<br />

Jahr. Die Schulgeldersatzleistungen sollen über sechs<br />

bis sieben Jahre hin abgeschmolzen werden. Damit<br />

soll den Schulen ein schonender Übergang zum neuen<br />

Finanzierungsmodell ermöglicht werden.<br />

Kritik an dieser Berechnung durch die Staatsregierung<br />

wurde umgehend laut. Für die <strong>Lebenshilfe</strong>n sind die<br />

9 Millionen Euro für den neuen Härteausgleich nicht<br />

realistisch. Die Verwaltungskosten, machen je nach<br />

10 // HAUPTSACHE – DAS THEMA

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