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Praxiszeitschrift Juli 2016

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Für den Ernstfall Bescheid wissen<br />

Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern<br />

Qualifizierte Betreuer finden<br />

Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht<br />

muss nicht automatisch einem<br />

Familienmitglied erteilt werden. Jeder<br />

hat das Recht, sich selbst einen Betreuer<br />

zu suchen und diesem die entsprechenden<br />

Vollmachten auszustellen.<br />

Dieses Verfahren empfiehlt sich<br />

etwa für Alleinstehende. Adressen von<br />

qualifizierten Berufsbetreuern finden<br />

sich im Qualitätsregister des entsprechenden<br />

Bundesverbands unter<br />

www.bdb-qr.de.<br />

Ausführliche Hinweise gibt darüber hinaus<br />

der "Budgetkompass fürs Älterwerden",<br />

kostenfrei erhältlich unter<br />

www.geld-und-haushalt.de.<br />

So fit und agil sich der Ruheständler auch<br />

heute noch fühlt - mit höherem Alter steigt<br />

das Risiko, pflegebedürftig zu werden: Fast<br />

jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt<br />

nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu<br />

wissen: Am 1. Januar 2017 treten mit dem<br />

sogenannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche<br />

Neuerungen in Kraft. Entscheidend für<br />

die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist<br />

dann der Begriff der Pflegebedürftigkeit -<br />

ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen<br />

oder eine Demenzerkrankung<br />

handelt. Dafür gibt es künftig fünf statt bislang<br />

drei Pflegestufen.<br />

Organisatorische Fragen klären<br />

Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist,<br />

sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses<br />

Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei<br />

organisatorischen Fragen aus.<br />

Schließlich haben Familienangehörige und<br />

Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch<br />

das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall<br />

die notwendigen Entscheidungen<br />

zu treffen. Vom Öffnen der Post bis zum Bezahlen<br />

von Rechnungen: Damit nahestehende<br />

Dritte handeln dürfen, brauchen sie<br />

eine Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht an<br />

eine bestimmte Form gebunden. Experten<br />

empfehlen allerdings, sich stets von einem<br />

Notar beraten zu lassen.<br />

Umfassende Informationen zu diesem<br />

Thema und weiteren finanziellen Fragen im<br />

Alter hält der "Budgetkompass fürs Älterwerden"<br />

bereit. Die Broschüre ist kostenfrei<br />

unter https://www.geldundhaushalt.de/Vortraege/themen.<br />

Gründlich informieren und dann<br />

entscheiden<br />

Eine ausführliche Beratung sollte stets auch<br />

dem Aufsetzen einer Patientenverfügung vorausgehen.<br />

Mit dem Schriftstück kann man<br />

regeln, wie man bei einer Krankheit medizinisch<br />

behandelt werden möchte. Die meisten<br />

Menschen können als medizinische Laien unterschiedliche<br />

Behandlungsmethoden nicht<br />

fundiert bewerten, um sich dafür oder dagegen<br />

zu entscheiden.<br />

Deshalb hat das Bundesjustizministerium<br />

Textbausteine entwickelt, die im Ernstfall juristischen<br />

Bestand haben. Details dazu finden<br />

sich ebenfalls in der Broschüre.<br />

Fotos: djd/Deutscher Sparkassenverlag

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