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Taxi Times München Februar 2016

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TVM<br />

VERGRÖSSERN JA –<br />

VERKLEINERN NEIN<br />

Laut Personenbeförderungsgesetz können <strong>Taxi</strong>unternehmen immer<br />

nur im Ganzen übertragen werden. Das bedeutet eine Verkleinerung<br />

von <strong>Taxi</strong>betrieben ist unmöglich.<br />

Der Paragraf 2 des Personenbeförderungsgesetzes<br />

beschäftigt sich mit<br />

dem Thema, wer denn überhaupt<br />

eine Genehmigung zur Personenbeförderung<br />

benötigt. Paragraf 1 regelt ja zunächst<br />

nur, dass jeder der entgeltlich und geschäftsmäßig<br />

Personen befördert dieses Gesetz zu<br />

beachten hat. Wen dies konkret betrifft<br />

kann man im § 2 PBefG nachlesen, nämlich<br />

Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge im<br />

Linien- oder auch Gelegenheitsverkehr. Im<br />

Absatz 2 wird weitergeführt, dass jede<br />

Erweiterung oder wesentliche Änderung<br />

des Unternehmens, jede Übertragung auf<br />

andere Personen, oder auch nur die Übertragung<br />

der Betriebsführung auf andere<br />

Personen, genehmigt werden muss.<br />

Der Absatz drei dieses Paragrafen<br />

bezieht sich nun ausschließlich auf <strong>Taxi</strong>betriebe:<br />

So dürfen bei <strong>Taxi</strong>unternehmen die<br />

„Rechte und Pflichten nur übertragen werden,<br />

wenn gleichzeitig das ganze Unternehmen<br />

oder wesentliche selbständige und<br />

abgrenzbare Teile des Unternehmens übertragen<br />

werden“. Da <strong>Taxi</strong>unternehmen auch<br />

gleichzeitig der Betriebspflicht unterliegen,<br />

bedeutet dies, dass immer auch jede einzelne<br />

Konzession in den Betrieben mit<br />

einem Fahrzeug ausgestattet sein muss.<br />

Diese Bestimmung bezieht rein nur auf<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe. Jeder Omnibusunternehmer<br />

oder auch jeder Mietwagenunternehmer<br />

kann also seinen Fuhrpark je nach Bedarf<br />

vergrößern oder verkleinern. Die MVG<br />

könnten nicht rentable Straßenbahnlinien<br />

einstellen, ohne deshalb ihre Genehmigung<br />

zu verlieren. Bleiben die Kunden aus, kann<br />

betriebsbedingt die Firma verkleinert werden,<br />

kommen bessere Zeiten entsprechend<br />

wieder vergrößert werden.<br />

»Die Konkurrenz<br />

durch Mietwagenunternehmen<br />

macht<br />

uns immer mehr<br />

zu schaffen.«<br />

Florian Bachmann<br />

Nicht so im <strong>Taxi</strong>. Eine Anpassung an<br />

wirtschaftliche Erfordernisse ist uns nicht<br />

möglich. Damit wird das Führen eines<br />

Mehrwagenbetriebes immer auch zu einem<br />

gewissen Grad ein Glücksspiel. Verschlechtert<br />

sich die wirtschaftliche Lage und geht<br />

die Konjunktur bergab, dann wird zuallererst<br />

an den Dingen gespart, die vielleicht<br />

nicht unbedingt notwendig sind, also auch<br />

an <strong>Taxi</strong>fahrten. Konkret bedeutet dies, dass<br />

bei Konjunkturverschlechterungen immer<br />

wir die ersten sind, die das zu spüren<br />

bekommen, aber auch die letzten sind, die<br />

aus dem Tal wieder herauskommen.<br />

Aktuell kommen aber noch weitere Gründe<br />

dazu:<br />

Die Konkurrenz durch Mietwagenunternehmen<br />

macht uns immer mehr zu schaffen.<br />

So viele schwarze Limousinen und Kleinbusse,<br />

wie sie im vergangenen Sommer in <strong>München</strong><br />

zu sehen waren, gab es noch nie.<br />

Fahrzeuge mit Kennzeichen aus allen Ecken<br />

dieser Republik betreiben Personenbeförderungen<br />

in <strong>München</strong> jeder Art. Ganz zu<br />

schweigen von der immer noch weitgehend<br />

illegal arbeitenden Konkurrenz durch Vermittlungs-Apps,<br />

bei denen gleich mehrere<br />

Gesetzesvorschriften umgangen werden.<br />

Einen weiteren Grund muss man nach<br />

einem Jahr Praxiserfahrung auf die Einführung<br />

des Mindestlohnes schieben. Betriebe<br />

die ehrlich arbeiten - sowohl in der Buchhaltung<br />

als auch bei den Arbeitszeiten -<br />

haben das Problem, dass ihnen Fahrer<br />

verloren gehen, weil klare direktiven notwendig<br />

sind. Damit entsteht eine eklatante<br />

Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der<br />

Unternehmer, die sauber und korrekt arbeiten<br />

wollen. Der Nachwuchs auf der Personalebene<br />

ist seit Jahren zu wenig, die<br />

durchschnittlich vielleicht 200 bis 250<br />

neuen Fahrer pro Jahr füllen gerade mal<br />

die Lücken derer die aus diesem Job ausscheiden.<br />

Das führt zu eklatanten kostenintensiven<br />

Standzeiten bei den Fahrzeugen.<br />

FOTO: Thorben Wengert / pixelio.de<br />

FOTO: Florian Osrainik<br />

Einige Mehrwagenunternehmer haben<br />

sich daher Gedanken gemacht wie sie aus<br />

dieser Falle herauskommen. Kaum einer<br />

will ja seinen ganzen Betrieb verkaufen,<br />

sondern man möchte reduzieren und wenn<br />

die Zeiten wieder besser werden vielleicht<br />

auch wieder vergrößern. Zwei Möglichkeiten<br />

bietet das PBefG grundsätzlich an:<br />

Betriebspflichtbefreiungen für einzelne<br />

Konzessionen sind maximal für den Zeitraum<br />

von sechs Monaten zu bekommen.<br />

Damit kann das Problem lediglich verschoben<br />

aber nicht gelöst werden.<br />

Jederzeit und immer können einzelne<br />

Konzessionen an die Behörden zurückgegeben<br />

werden. Man hat für die Konzession<br />

in der Regel viel Geld ausgegeben, dieses<br />

Geld ist dann natürlich verloren. Als Option<br />

also eher die schlechteste.<br />

Einzelne Konzessionen aus dem Betrieb<br />

zu verpachten ist laut PBefG eigentlich<br />

nicht erlaubt, wird aber in Einzelfällen von<br />

Behörden immer wieder genehmigt. Die<br />

Konsequenz daraus ist allerdings, dass<br />

nach Ablauf der Genehmigungsdauer die<br />

Konzession unwiderruflich an die Behörde<br />

zurückfällt. Der Verpächter hat zwar für die<br />

Dauer der Verpachtung eine geringe Einnahme<br />

und danach seinen Betrieb verkleinert,<br />

meist hat er aber für die Konzession<br />

weit mehr Geld ausgegeben, als über die<br />

Verpachtung hereinkommt. Der Pächter<br />

kann vorübergehend als Unternehmer auf<br />

Zeit arbeiten, hat aber am Ende nichts<br />

übrig außer einem Fahrzeug, das er nicht<br />

mehr als <strong>Taxi</strong> einsetzen darf.<br />

Viele legale Möglichkeiten seinen<br />

Betrieb an die realen Gegebenheiten anzupassen<br />

gibt es also nicht. Die Forderung<br />

kann also eigentlich nur heißen, dass auch<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe einzelne Konzessionen aus<br />

ihren Betrieben heraus verkaufen können,<br />

so wie dies in jeder anderen Branche auch<br />

der Fall ist. Einige Unternehmen werden<br />

zusammen mit dem <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong><br />

hier die juristischen Möglichkeiten prüfen<br />

lassen. Wir werden weiter berichten. fb<br />

Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />

des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR<br />

Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu<br />

besonders freundlichen und fairen Bedingungen und immer ohne Anmeldung.<br />

Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Nähe Messe Riem<br />

Tel: 089/9036110 oder 089/9918801-0 oder 089/9033366<br />

Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung):<br />

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo, Di, Do von 14:00 bis 18:30 Uhr<br />

Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung):<br />

Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo, Di, Do von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Geschäftsführender<br />

Vorstand des <strong>Taxi</strong>verbandes<br />

<strong>München</strong> (TVM)<br />

Florian Bachmann.<br />

GENERATIONENWECHSEL<br />

BEI ORTSKUNDEPRÜFUNG<br />

Lange Zeit schien das KVR die Ankündigungen und Absichtserklärungen,<br />

dass Herr Sagstetter mit seinem gesamten Prüferteam<br />

in den Ruhestand geht nicht wirklich ernst zu nehmen. Seit bereits<br />

mehreren Jahren ist die Rede vom baldigen Generationenwechsel<br />

bei den Ortskundeprüfungen. Nun aber ist eine Frist gesetzt und<br />

das KVR muss handeln. Bereits in der letzten <strong>Taxi</strong>kommissionssitzung<br />

war das Thema auf der Tagesordnung und die Mitglieder<br />

wurden über den Stand der Planungen informiert.<br />

Seit mehr als vierzig Jahren hatte das KVR, als für die Ortskundeprüfungen<br />

zuständige Behörde diese Aufgabe an den TÜV<br />

abgegeben. Der TÜV wiederum hatte für die Durchführung der<br />

Prüfungen im wesentlichen Mitarbeiter aus dem KVR für diese<br />

Aufgabe beschäftigt. Nun will das KVR diese Aufgabe selbst<br />

übernehmen. Überraschender Weise kamen nämlich die Juristen<br />

aus dem KVR zu dem Standpunkt, dass eine Vergabe an externe<br />

Firmen wegen des Umfanges des Auftrages einer europäischen<br />

Ausschreibung bedürfe. Dieser Standpunkt wird zwar von vielen<br />

Seiten angezweifelt, hat aber dazu geführt, dass das KVR<br />

entschieden hat, die Ortskundeprüfungen künftig selbst durchzuführen.<br />

Das KVR wird nun also Mitarbeiter aus dem eigenen Hause<br />

mit dieser Aufgabe betreuen. Dazu müssen aber Planstellen<br />

geschaffen werden, die der Stadtrat bis heute nicht genehmigt hat.<br />

Die von Herrn Sagstetter gesetzte Frist ist bereits abgelaufen und<br />

wurde um wenige Monate verlängert. Seit der Sitzung der <strong>Taxi</strong>kommission<br />

im November haben wir trotz Nachfrage aus dem KVR<br />

keine weiteren Informationen über den Stand der Dinge erhalten.<br />

Wir gehen nicht davon aus, dass ein Generationenwechsel völlig<br />

reibungslos ablaufen wird, ein mehr an Informationen über den<br />

Sachstand tut allerdings not. <br />

fb<br />

hingerle.indd 1 07.02.14 15:02<br />

18 FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

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