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05.11.16 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 05. November 2016 · BZ Nr. 44/16<br />

3<br />

Startsignal für den Ausbau des Bahnknotens<br />

Letzte Woche wurde die Baustelle am Langeweg offiziell eröffnet<br />

Mit einem symbolischen Spatenstich<br />

am Bahnübergang<br />

Langenweg haben die Deutsche<br />

Bahn AG, der Freistaat<br />

Bayern und die Stadt Lindau<br />

den Ausbau des Bahnknotens<br />

Lindau gestartet. Dazu war<br />

einige Prominenz nach Lindau<br />

gereist.<br />

„Mit Investitionen von 130<br />

Millionen Euro machen wir<br />

den Bahnknoten Lindau fit für<br />

die Zukunft“, erklärte Dr. Volker<br />

Hentschel, Leiter Produktion<br />

Süd bei der DB Netz AG. „In<br />

Lindau greifen zahlreiche Bauprojekte<br />

der Bahn ineinander.<br />

Künftig wird die Stadt mit dem<br />

Zug deutlich besser erreichbar<br />

sein. Die Bürger profitieren<br />

von kürzeren Reisezeiten, zusätzlichen<br />

Haltepunkten, neuen<br />

Unterführungen und mehr<br />

Schallschutz. Außerdem machen<br />

wir 17 Hektar bisherige<br />

Bahnflächen für die städtebauliche<br />

Entwicklung frei“,<br />

stellte Hentschel heraus.<br />

„Lindau ist einer der wichtigsten<br />

Bahnknoten im südlichen<br />

Bayern und unser Brükke<br />

n ko p f n a c h B a d e n -<br />

Württemberg, Vorarlberg und<br />

in die Schweiz. Der umfangreiche<br />

Ausbau wird den Zugverkehr<br />

im Bahnland Bayern attraktiver<br />

und leistungsfähiger<br />

machen“, betont Bayerns Verkehrsminister<br />

Joachim Herrmann.<br />

Lindaus Oberbürgermeister<br />

Dr. Gerhard Ecker ergänzte:<br />

Zum Spatenstich kam viel Prominenz nach Lindau.<br />

„Jahrelang haben wir beim<br />

Bahnausbau in unserer Stadt<br />

um die richtigen Lösungen gerungen.<br />

Ich bin froh, dass die<br />

Bauarbeiten jetzt starten und<br />

künftig sowohl das Festland<br />

als auch die Insel sehr gut mit<br />

der Bahn erreichbar sein werden.“<br />

Oberbürgermeister Dr.<br />

Gerhard Ecker bedankte sich<br />

auch bei den Bürgern und speziell<br />

bei den Anwohnern für<br />

ihre Geduld. „Wir müssen<br />

jetzt alle an einem Strang ziehen<br />

und auch wenn es manchmal<br />

lästig ist, Umleitungen zu<br />

Bregenzer Straße<br />

BZ-Foto: pat<br />

fahren, unser Ziel ist klar: Keine<br />

unnötigen Staus mehr am<br />

Langenweg.“<br />

Nach dem symbolischen<br />

Spatenstich ging es zum Inselbahnhof<br />

wo die Deutsche<br />

Bahn seit letzter Woche in einem<br />

eigenen Infobüro über<br />

den Ausbau des Bahnknotens<br />

Lindau informiert. Das Infobüro<br />

soll in den kommenden<br />

Jahren Anlaufpunkt für interessierte<br />

Bürger sein und Raum<br />

für Veranstaltungen bieten,<br />

die mit dem Bahnausbau zusammenhängen.<br />

BOB/pat<br />

Neue Verkehrsführung in der Bregenzer Straße<br />

Wegen der Sperrung des Bahnüberganges Langenweg und der Umleitungsführung über die Bregenzer<br />

Straße wurde im Teilbereich vom Europaplatz bis zum Bahnübergang Bregenzer Straße der Radweg verbreitert.<br />

Gleichzeitig wurde dieser Radweg stadtauswärts nun für die Nutzung durch den Linienverkehr<br />

freigegeben, damit dieser bei einem zu verschiedenen Tageszeiten leider nicht zu verhindernden Rückstau<br />

schneller in Richtung ZUP vorwärts kommt. Bei Stau/geschlossener Schranke soll deshalb bitte an<br />

der neuen vorgezogenen Haltelinie gehalten werden, damit die Busse erforderlichenfalls vor der Schranke<br />

wieder einscheren bzw. den Radweg räumen können.<br />

Dies funktioniert allerdings nur, wenn sich die Verkehrsteilnehmer auch an die neue Straßenmarkierung<br />

halten und links von der breiten Abgrenzungsmarkierung zur Busspur, beziehungsweise zum Radweg fahren.<br />

Die verbleibende Straßenbreite zwischen der kombinierten Bus-und Radspur stadtauswärts und dem<br />

Radschutzstreifen stadteinwärts ist mit 5,25 Meter auch für einen Begegnungsverkehr Pkw/Lkw ausreichend<br />

breit. Gleichzeitig gilt es, stadteinwärts möglichst weit rechts zu fahren. Der Radschutzstreifen<br />

stadteinwärts darf (nur) bei Bedarf ggf. überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei allerdings nicht<br />

gefährdet werden.<br />

Die Straßenverkehrsbehörde bittet bei dieser Gelegenheit um Verständnis, dass sich auf Grund der Großbaustelle<br />

„Bahnübergang Langenweg“ in den verschiedenen Verkehrsphasen diverse Einschränkungen,<br />

kleinere Umwege und Verspätungen nicht vermeiden lassen. Des Weiteren bitten wir im Umfeld der Baustellenbereiche<br />

um besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Michael Stiefenhofer<br />

AUF EIN<br />

WORT<br />

Was für ein schöner Anblick!<br />

Das Riesenrad steht<br />

wieder am <strong>Lindauer</strong> Hafen<br />

und signalisiert weithin: In<br />

Lindau ist Jahrmarkt und<br />

damit auch Rummel. Die<br />

<strong>Lindauer</strong>innen und <strong>Lindauer</strong><br />

verbinden mit dem Rummel<br />

viele Erinnerungen,<br />

teilweise bis zurück in die<br />

Kindheit. Sie alle haben,<br />

genau wie ich, nicht gerne<br />

gesehen, dass der Rummel<br />

im Jahr 2015 an der Inselhalle<br />

weichen musste und<br />

seinen neuen Platz am Hafen<br />

und am Bahnhof fand.<br />

Nach den guten Erfahrungen<br />

des vergangenen Jahres<br />

kann ich aber sagen: Die<br />

Verlegung war ein voller Er-<br />

folg. Dies haben mir auch viele<br />

Besucher und die Schausteller<br />

bestätigt. Es zeigt: Auch<br />

Traditionelles lebt von neuen<br />

Ideen und Impulsen. Wer<br />

Veränderung wagt, trägt zur<br />

Zukunftsfähigkeit bei.<br />

Ich freue mich über den „neuen“<br />

traditionellen Jahrmarkt<br />

und habe die Fahrt auf dem<br />

Riesenrad und dem Autoscooter<br />

genossen. Ich hoffe, Sie alle<br />

haben eben so viel Spaß auf<br />

dem „neuen“ traditionellen<br />

Rummel, wie ich.<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Ihr<br />

Dr. Gerhard<br />

Ecker,<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2<br />

Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)<br />

Die Stadt Lindau – Stadtbauamt – hat am 20.10.2016 folgenden Baugenehmigungsbescheid<br />

erlassen: Aktenzeichen: 165/2016 Lindau<br />

Bauvorhaben: Umbau DG; Errichtung von zwei Gauben<br />

Baugrundstück: Zeppelinstraße 16, Flur Nr.: 506/4, Gemarkung: Lindau<br />

Das oben bezeichnete Bauvorhaben wird entsprechend den eingereichten<br />

Bauvorlagen und mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Plänen genehmigt.<br />

Gründe: Zur Entscheidung über den Bauantrag ist die Stadt Lindau (B) zuständig<br />

(Art. 53 BayBO und Art. 3 (1) 1 BayVwVfG i.V. mit § 1 der Verordnung<br />

über die Aufgaben der Großen Kreisstädte vom 25. 03. 1991 - GVBl. S.<br />

123). Die Baugenehmigung wurde nach Art. 68 (1) BayBO erteilt, weil das<br />

Vorhaben keinen öffentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht, die – da<br />

kein Sonderbau (Art. 2 (4) BayBO) vorliegt – im vereinfachten Genehmigungsverfahren<br />

nach Art. 59 (1) BayBO zu prüfen sind.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats<br />

nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg<br />

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg<br />

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />

dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten<br />

(Stadt Lindau (B)) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />

und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid<br />

soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und<br />

allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügt<br />

werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

– Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren<br />

im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine<br />

Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

– Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.<br />

– Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung<br />

der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung<br />

gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt.<br />

Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann<br />

im Stadtbauamt, SG Bauordnung, Bregenzer Straße 8, 1. Stock, Zi. Nr.<br />

8.1.24 während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es<br />

wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Feuerbach, unter der<br />

Rufnummer 918-625 hierfür einen Termin zu vereinbaren.<br />

Lindau (B), den 20.10.2016<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister

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