05.11.16 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 05. November 2016 · BZ Nr. 44/16<br />
3<br />
Startsignal für den Ausbau des Bahnknotens<br />
Letzte Woche wurde die Baustelle am Langeweg offiziell eröffnet<br />
Mit einem symbolischen Spatenstich<br />
am Bahnübergang<br />
Langenweg haben die Deutsche<br />
Bahn AG, der Freistaat<br />
Bayern und die Stadt Lindau<br />
den Ausbau des Bahnknotens<br />
Lindau gestartet. Dazu war<br />
einige Prominenz nach Lindau<br />
gereist.<br />
„Mit Investitionen von 130<br />
Millionen Euro machen wir<br />
den Bahnknoten Lindau fit für<br />
die Zukunft“, erklärte Dr. Volker<br />
Hentschel, Leiter Produktion<br />
Süd bei der DB Netz AG. „In<br />
Lindau greifen zahlreiche Bauprojekte<br />
der Bahn ineinander.<br />
Künftig wird die Stadt mit dem<br />
Zug deutlich besser erreichbar<br />
sein. Die Bürger profitieren<br />
von kürzeren Reisezeiten, zusätzlichen<br />
Haltepunkten, neuen<br />
Unterführungen und mehr<br />
Schallschutz. Außerdem machen<br />
wir 17 Hektar bisherige<br />
Bahnflächen für die städtebauliche<br />
Entwicklung frei“,<br />
stellte Hentschel heraus.<br />
„Lindau ist einer der wichtigsten<br />
Bahnknoten im südlichen<br />
Bayern und unser Brükke<br />
n ko p f n a c h B a d e n -<br />
Württemberg, Vorarlberg und<br />
in die Schweiz. Der umfangreiche<br />
Ausbau wird den Zugverkehr<br />
im Bahnland Bayern attraktiver<br />
und leistungsfähiger<br />
machen“, betont Bayerns Verkehrsminister<br />
Joachim Herrmann.<br />
Lindaus Oberbürgermeister<br />
Dr. Gerhard Ecker ergänzte:<br />
Zum Spatenstich kam viel Prominenz nach Lindau.<br />
„Jahrelang haben wir beim<br />
Bahnausbau in unserer Stadt<br />
um die richtigen Lösungen gerungen.<br />
Ich bin froh, dass die<br />
Bauarbeiten jetzt starten und<br />
künftig sowohl das Festland<br />
als auch die Insel sehr gut mit<br />
der Bahn erreichbar sein werden.“<br />
Oberbürgermeister Dr.<br />
Gerhard Ecker bedankte sich<br />
auch bei den Bürgern und speziell<br />
bei den Anwohnern für<br />
ihre Geduld. „Wir müssen<br />
jetzt alle an einem Strang ziehen<br />
und auch wenn es manchmal<br />
lästig ist, Umleitungen zu<br />
Bregenzer Straße<br />
BZ-Foto: pat<br />
fahren, unser Ziel ist klar: Keine<br />
unnötigen Staus mehr am<br />
Langenweg.“<br />
Nach dem symbolischen<br />
Spatenstich ging es zum Inselbahnhof<br />
wo die Deutsche<br />
Bahn seit letzter Woche in einem<br />
eigenen Infobüro über<br />
den Ausbau des Bahnknotens<br />
Lindau informiert. Das Infobüro<br />
soll in den kommenden<br />
Jahren Anlaufpunkt für interessierte<br />
Bürger sein und Raum<br />
für Veranstaltungen bieten,<br />
die mit dem Bahnausbau zusammenhängen.<br />
BOB/pat<br />
Neue Verkehrsführung in der Bregenzer Straße<br />
Wegen der Sperrung des Bahnüberganges Langenweg und der Umleitungsführung über die Bregenzer<br />
Straße wurde im Teilbereich vom Europaplatz bis zum Bahnübergang Bregenzer Straße der Radweg verbreitert.<br />
Gleichzeitig wurde dieser Radweg stadtauswärts nun für die Nutzung durch den Linienverkehr<br />
freigegeben, damit dieser bei einem zu verschiedenen Tageszeiten leider nicht zu verhindernden Rückstau<br />
schneller in Richtung ZUP vorwärts kommt. Bei Stau/geschlossener Schranke soll deshalb bitte an<br />
der neuen vorgezogenen Haltelinie gehalten werden, damit die Busse erforderlichenfalls vor der Schranke<br />
wieder einscheren bzw. den Radweg räumen können.<br />
Dies funktioniert allerdings nur, wenn sich die Verkehrsteilnehmer auch an die neue Straßenmarkierung<br />
halten und links von der breiten Abgrenzungsmarkierung zur Busspur, beziehungsweise zum Radweg fahren.<br />
Die verbleibende Straßenbreite zwischen der kombinierten Bus-und Radspur stadtauswärts und dem<br />
Radschutzstreifen stadteinwärts ist mit 5,25 Meter auch für einen Begegnungsverkehr Pkw/Lkw ausreichend<br />
breit. Gleichzeitig gilt es, stadteinwärts möglichst weit rechts zu fahren. Der Radschutzstreifen<br />
stadteinwärts darf (nur) bei Bedarf ggf. überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei allerdings nicht<br />
gefährdet werden.<br />
Die Straßenverkehrsbehörde bittet bei dieser Gelegenheit um Verständnis, dass sich auf Grund der Großbaustelle<br />
„Bahnübergang Langenweg“ in den verschiedenen Verkehrsphasen diverse Einschränkungen,<br />
kleinere Umwege und Verspätungen nicht vermeiden lassen. Des Weiteren bitten wir im Umfeld der Baustellenbereiche<br />
um besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Michael Stiefenhofer<br />
AUF EIN<br />
WORT<br />
Was für ein schöner Anblick!<br />
Das Riesenrad steht<br />
wieder am <strong>Lindauer</strong> Hafen<br />
und signalisiert weithin: In<br />
Lindau ist Jahrmarkt und<br />
damit auch Rummel. Die<br />
<strong>Lindauer</strong>innen und <strong>Lindauer</strong><br />
verbinden mit dem Rummel<br />
viele Erinnerungen,<br />
teilweise bis zurück in die<br />
Kindheit. Sie alle haben,<br />
genau wie ich, nicht gerne<br />
gesehen, dass der Rummel<br />
im Jahr 2015 an der Inselhalle<br />
weichen musste und<br />
seinen neuen Platz am Hafen<br />
und am Bahnhof fand.<br />
Nach den guten Erfahrungen<br />
des vergangenen Jahres<br />
kann ich aber sagen: Die<br />
Verlegung war ein voller Er-<br />
folg. Dies haben mir auch viele<br />
Besucher und die Schausteller<br />
bestätigt. Es zeigt: Auch<br />
Traditionelles lebt von neuen<br />
Ideen und Impulsen. Wer<br />
Veränderung wagt, trägt zur<br />
Zukunftsfähigkeit bei.<br />
Ich freue mich über den „neuen“<br />
traditionellen Jahrmarkt<br />
und habe die Fahrt auf dem<br />
Riesenrad und dem Autoscooter<br />
genossen. Ich hoffe, Sie alle<br />
haben eben so viel Spaß auf<br />
dem „neuen“ traditionellen<br />
Rummel, wie ich.<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Ihr<br />
Dr. Gerhard<br />
Ecker,<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2<br />
Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)<br />
Die Stadt Lindau – Stadtbauamt – hat am 20.10.2016 folgenden Baugenehmigungsbescheid<br />
erlassen: Aktenzeichen: 165/2016 Lindau<br />
Bauvorhaben: Umbau DG; Errichtung von zwei Gauben<br />
Baugrundstück: Zeppelinstraße 16, Flur Nr.: 506/4, Gemarkung: Lindau<br />
Das oben bezeichnete Bauvorhaben wird entsprechend den eingereichten<br />
Bauvorlagen und mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Plänen genehmigt.<br />
Gründe: Zur Entscheidung über den Bauantrag ist die Stadt Lindau (B) zuständig<br />
(Art. 53 BayBO und Art. 3 (1) 1 BayVwVfG i.V. mit § 1 der Verordnung<br />
über die Aufgaben der Großen Kreisstädte vom 25. 03. 1991 - GVBl. S.<br />
123). Die Baugenehmigung wurde nach Art. 68 (1) BayBO erteilt, weil das<br />
Vorhaben keinen öffentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht, die – da<br />
kein Sonderbau (Art. 2 (4) BayBO) vorliegt – im vereinfachten Genehmigungsverfahren<br />
nach Art. 59 (1) BayBO zu prüfen sind.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats<br />
nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg<br />
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg<br />
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />
dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten<br />
(Stadt Lindau (B)) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid<br />
soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und<br />
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügt<br />
werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
– Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren<br />
im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine<br />
Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
– Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.<br />
– Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />
seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung<br />
der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />
ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung<br />
gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt.<br />
Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann<br />
im Stadtbauamt, SG Bauordnung, Bregenzer Straße 8, 1. Stock, Zi. Nr.<br />
8.1.24 während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es<br />
wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Feuerbach, unter der<br />
Rufnummer 918-625 hierfür einen Termin zu vereinbaren.<br />
Lindau (B), den 20.10.2016<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister