21.11.2016 Aufrufe

Seminarplan für Betriebsräte, JAV und SBV 2017 der K&K Bildungsmanufaktur

Alle Seminarveranstaltungen für 2017 im Überblick! Finden Sie das passende Seminar für Sie als Betriebsrat, JAV und SBV. Deutschlandweit werden Seminare zu Arbeitsrechtlichen Grundlagen, Spezialseminare zum Dienstplan, Arbeitsschutz, Datenschutz und der Kommunikation angeboten! Ein Blick lohnt sich!

Alle Seminarveranstaltungen für 2017 im Überblick! Finden Sie das passende Seminar für Sie als Betriebsrat, JAV und SBV. Deutschlandweit werden Seminare zu Arbeitsrechtlichen Grundlagen, Spezialseminare zum Dienstplan, Arbeitsschutz, Datenschutz und der Kommunikation angeboten! Ein Blick lohnt sich!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Schulungsanspruch<br />

Schulungsanspruch des Betriebsrates<br />

Für Ihr Amt als Interessenvertreter benötigen Sie spezielle Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten,<br />

um die Ihnen anvertrauten Aufgaben ordnungsgemäß <strong>und</strong> mit dem nötigen Know-how<br />

durchzuführen. Dabei gilt vor allem, sich in den Gr<strong>und</strong>lagen des Arbeits- <strong>und</strong> Betriebsverfassungsgesetzes<br />

bestens auszukennen. Das heißt, Sie als Betriebsrat haben die Pflicht,<br />

sich dieses Gr<strong>und</strong>lagenwissen in geeigneten Schulungen anzueignen (siehe BAG Urteil 6<br />

ABR 70/82 vom 21.04.1983 sowie BAG 6 ABR 50/79 vom 05.11.1981).<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt nach § 37 Abs. 6 dem Betriebsrat das Recht zu,<br />

erfor<strong>der</strong>liche Schulungen zu besuchen. Dadurch ist <strong>der</strong> Arbeitgeber in <strong>der</strong> Pflicht, den<br />

Betriebsrat <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schulungen freizustellen <strong>und</strong> die Kosten <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahme<br />

(Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) zu tragen.<br />

Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist eine Schulung dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn <strong>der</strong> Betriebsrat <strong>und</strong>/<br />

o<strong>der</strong> seine Mitglie<strong>der</strong> mit dem aktuellen Kenntnisstand nicht in <strong>der</strong> Lage sind, anfallende<br />

Aufgaben zu bewältigen. Für die Aufarbeitung des fehlenden Wissens besteht nun ein<br />

erfor<strong>der</strong>licher Schulungsanspruch.<br />

Gr<strong>und</strong>lagenseminare<br />

Dabei sind die Gr<strong>und</strong>lagenseminare zum Arbeitsrecht <strong>und</strong> dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

<strong>für</strong> alle Betriebsratsmitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Auch Seminare zum Arbeitsschutz, zur<br />

allgemeinen Organisation <strong>der</strong> BR-Arbeit, zu aktuellen Rechtsprechungen, zu wirtschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen sowie soziales <strong>und</strong> kommunikatives Basiswissen gelten als erfor<strong>der</strong>liche<br />

Kenntnisse <strong>für</strong> das gesamte Gremium. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fortschreitenden Technik <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Ausbreitung <strong>der</strong> sozialen Medien, auch in den betrieblichen Alltag, gelten Gr<strong>und</strong>lagenseminare<br />

zur Arbeitnehmerüberwachung <strong>und</strong> dem Umgang mit sozialen Netzwerken als<br />

ebenso erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Spezialseminare<br />

Spezialseminare sind laut BetrVG nur dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn das vermittelte Wissen des<br />

Seminares unmittelbar benötigt wird <strong>und</strong> bisher im Gremium nicht vorhanden ist. Außerdem<br />

kann eine thematische Spezialisierung eines einzelnen BR-Mitgliedes den Besuch<br />

eines Spezialseminares begründen.<br />

131

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!