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Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

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Ansprechpartner:<br />

Herr Stefan Amsbeck Tel.: 05251/308-821<br />

E-Mail: <strong>am</strong>sbeckS@kreis-pa<strong>der</strong>born.de<br />

Frau Dorothea Fleischer Tel.: 05251/308-298<br />

E-Mail: fleischerD@kreis-pa<strong>der</strong>born.de<br />

Frau Edeltraut Ickler Tel.: 05251/308-822<br />

E-Mail: icklerE@kreis-pa<strong>der</strong>born.de<br />

Stadt Pa<strong>der</strong>born, Betreuungsstelle<br />

Am Abd<strong>in</strong>ghof 11, 33098 Pa<strong>der</strong>born<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Heitland Tel.: 05251/88-1646<br />

E-Mail: f.heitland@pa<strong>der</strong>born.de<br />

Herr Sier<strong>in</strong>g Tel.: 05251/88<br />

E-Mail: d.sier<strong>in</strong>g@pa<strong>der</strong>born.de<br />

Kann e<strong>in</strong> Volljähriger aufgrund e<strong>in</strong>er psychischen Krankheit o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er körperlichen,<br />

geistigen o<strong>der</strong> seelischen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung se<strong>in</strong>e Angelegenheiten ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf se<strong>in</strong>en Antrag<br />

o<strong>der</strong> von Amtswegen für ihn e<strong>in</strong>en Betreuer (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB).<br />

Das Verfahren <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Betreuungsmaßnahme kann von je<strong>der</strong>mann<br />

beim Vormundschaftsgericht o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Betreuungsbehörde angeregt werden.<br />

Das Vormundschaftsgericht entscheidet über Art und Umfang <strong>der</strong> Betreuung. Es<br />

bestellt und entlässt die Betreuer. Dabei stützt es sich auf den Sozialbericht <strong>der</strong><br />

Betreuungsbehörde, auf das fachärztliche Gutachten sowie auf den eigenen unmittelbaren<br />

E<strong>in</strong>druck, welches <strong>in</strong> <strong>der</strong> richterlichen Anhörung gewonnen wird.<br />

E<strong>in</strong>e Betreuung wird dann notwendig, wenn e<strong>in</strong>e psychische Krankheit, z. B. e<strong>in</strong>e<br />

Psychose o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Demenz, e<strong>in</strong>e geistige Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e seelische Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

als Folge psychischer Krankheiten besteht und die betroffene Person<br />

ihre Angelegenheiten <strong>in</strong> bestimmten Bereichen nicht mehr selbstständig bewältigen<br />

kann. Hierbei gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit bei <strong>der</strong> BetreuerInnenbestellung.<br />

Gegen den Willen des Betroffenen, wenn er diesen frei bilden kann, darf e<strong>in</strong> Betreuer<br />

nicht bestellt werden.<br />

Die Betreuung soll nur für die Aufgabenkreise e<strong>in</strong>gerichtet werden, <strong>in</strong> denen Regelungsbedarf<br />

besteht.<br />

E<strong>in</strong>e Betreuung wird immer nur für e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum e<strong>in</strong>gerichtet. Die<br />

Höchstdauer beträgt sieben Jahre. Nach Ablauf <strong>der</strong> jeweiligen Frist wird die<br />

Betreuungsmaßnahme vom Gericht auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft.<br />

Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Dabei soll nach Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelne Person ausgewählt werden (§ 1897 Abs. 1 BGB).<br />

Dies kann e<strong>in</strong>e dem betroffenen Menschen nahe stehende Person, das Mitglied<br />

e<strong>in</strong>es Betreuungsvere<strong>in</strong>es o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e sonst ehren<strong>am</strong>tlich tätige Person, e<strong>in</strong><br />

selbstständiger Berufsbetreuer, aber auch bei e<strong>in</strong>em Betreuungsvere<strong>in</strong> angestellte<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde beschäftigte Person se<strong>in</strong>.<br />

Die Wünsche des betroffenen Menschen s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Auswahl des Betreuers von<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Schlägt er e<strong>in</strong>e bestimmte Person vor, die bereit und

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