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Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

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geeignet ist, diese Aufgabe zu übernehmen, so ist das Gericht an diesen Vorschlag<br />

gebunden.<br />

Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten <strong>in</strong> den ihm übertragenen Wirkungskreis<br />

zu vertreten. Der Betreuer hat die ihm übertragenen Aufgaben so zu erledigen,<br />

wie es dem Wohl des Betreuten entspricht (§ 1901 Abs. 2 BGB).<br />

Dazu gehört auch, dass nicht e<strong>in</strong>fach über se<strong>in</strong>en Kopf h<strong>in</strong>weg entschieden wird.<br />

So muss <strong>der</strong> Betreuer sich durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besprechung<br />

wichtiger anstehen<strong>der</strong> Entscheidungen mit se<strong>in</strong>em Betreuten auszutauschen,<br />

um die Wünsche und das Wohl des Betreuten adäquat e<strong>in</strong>schätzen zu<br />

können.<br />

Bestimmte Entscheidungen darf <strong>der</strong> Betreuer auch nicht ohne Genehmigung des<br />

Gerichts treffen. Dazu gehören z. B. E<strong>in</strong>willigung <strong>in</strong> ärztliche Maßnahmen, wenn<br />

die begründete Gefahr besteht, dass <strong>der</strong> Betreute aufgrund e<strong>in</strong>er Heilmaßnahme<br />

stirbt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet<br />

(§ 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB).<br />

Auch ist dies im Falle e<strong>in</strong>er Wohnungsauflösung, die über den re<strong>in</strong> wirtschaftlichen<br />

Aspekt h<strong>in</strong>aus schwerwiegende Folgen für die persönlichen <strong>Leben</strong>sverhältnisse<br />

des Betreuten haben kann.<br />

In bestimmten Fällen kann e<strong>in</strong>e Eilbetreuung notwendig werden. Dies ist <strong>der</strong> Fall,<br />

wenn Gefahr für Leib und <strong>Leben</strong> des Betroffenen besteht. Dies wird zuvor durch<br />

e<strong>in</strong> ärztliches Attest belegt und kann dazu führen, dass e<strong>in</strong>e vorläufige Betreuung<br />

e<strong>in</strong>gerichtet wird. In diesem Falle wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die Betreuung für etwa sechs<br />

Monate e<strong>in</strong>gerichtet und danach die dauerhafte Betreuungsbedürftigkeit überprüft.<br />

Es gibt <strong>zur</strong> Zeit für den Kreis Pa<strong>der</strong>born 49 zuständige Berufsbetreuer und 17<br />

Betreuer aus den Betreuungsvere<strong>in</strong>en.<br />

Im Amtsgerichtsbezirk Pa<strong>der</strong>born werden mit dem Stand vom 31.01.2006 <strong>in</strong>sges<strong>am</strong>t<br />

3.106 und im Amtsgerichtsbezirk Delbrück 300 gesetzliche Betreuungen<br />

gezählt. Die statistischen Zahlen lassen erkennen, dass die Zahl <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Betreuungen jährlich um 100 - 200 zunimmt.<br />

Seit dem 01.07.2005 hat <strong>der</strong> Gesetzgeber beson<strong>der</strong>en Wert auf e<strong>in</strong>e Vorsorgevollmacht<br />

gelegt, die die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Betreuungsmaßnahme entbehrlich<br />

machen soll.<br />

In dieser Vollmacht kann <strong>der</strong> gesunde Mensch se<strong>in</strong>e Wünsche und Vorstellungen<br />

nie<strong>der</strong>schreiben und e<strong>in</strong>e Person se<strong>in</strong>es Vertrauens mit se<strong>in</strong>en Angelegenheiten<br />

bevollmächtigen. Inzwischen haben verschiedene Vere<strong>in</strong>e als auch Betreuungsbehörden<br />

und das Bundesjustizm<strong>in</strong>isterium diesbezügliche Formulare entwickelt.<br />

Die Betreuungsbehörden s<strong>in</strong>d zudem berechtigt, Vorsorgevollmachten zu beglaubigen.<br />

Ist <strong>der</strong> Ratsuchende körperlich nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage die Betreuungsstelle<br />

aufzusuchen, s<strong>in</strong>d auch Hausbesuche möglich.<br />

1.2 Ambulante Behandlung<br />

1.2.1 Hausärzte / Allgeme<strong>in</strong>ärzte<br />

E<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>am</strong>bulanten Versorgung psychisch kranker Menschen<br />

leisten die Hausärzte.<br />

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