Vorlage - MetallRente
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§ 5<br />
Unterrichtung der Versorgungsberechtigten<br />
Der Pensionsfonds stellt dem Vertragspartner alljährlich Mitteilungen über den aktuellen<br />
Stand der Versorgungen zur Weiterleitung an die versorgungsberechtigten Personen<br />
zur Verfügung.<br />
§ 6<br />
Übertragung des Bestandes<br />
Es ist vorgesehen, den auf das Versorgungswerk <strong>MetallRente</strong> entfallenden Bestand<br />
einschließlich Deckungsmittel zu gegebener Zeit auf einen eigenständigen Metall-<br />
Rente Pensionsfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu übertragen.<br />
§ 7<br />
Vertragsdauer, Änderung, Kündigung des Durchführungsvertrages<br />
1. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Die Vertragsdauer verlängert<br />
sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht<br />
3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.<br />
2. Durch Kündigung des Vertrages werden die im Zeitpunkt des Außerkrafttretens<br />
bestehenden Versorgungsverhältnisse nicht berührt. Diese werden bis zu ihrem<br />
natürlichem Ablauf unverändert fortgesetzt, wenn und solange die Beiträge vom<br />
einzelnen Arbeitgeber vertragsgemäß entrichtet werden.<br />
3. Die Vertragspartner sind sich darin einig, bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
sowie bei Änderungen des Tarifvertrages, die Änderungen dieses<br />
Vertrages erforderlich machen, daran mitzuwirken, daß diese Änderungen in<br />
gegenseitigem Einvernehmen vorgenommen werden können. Kommt ein Einvernehmen<br />
nicht zustande, so haben die Vertragspartner das Recht, diesen Vertrag<br />
ohne Einhaltung einer Frist durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.<br />
Durchführungsvertrag<br />
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