Sektionsheft 2009 - 2 (.pdf) - Deutscher Alpenverein - Sektion ...
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AUS DER SEKTION<br />
Mitteilungen der Geschäftsstelle<br />
Änderungen von Adressen und Bankverbindungen<br />
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bzw. Ihre neue Kontonummer rechtzeitig<br />
mit. Sie ersparen uns Arbeit und sichern sich den regelmäßigen Bezug der DAV-<br />
Mitteilungen „Panorama“ und der <strong>Sektion</strong>smagazine. Durch falsche Bankverbindungen<br />
entstehende Kosten müssen wir den Mitgliedern in Rechnung stellen.<br />
Kündigungen der Mitgliedschaft müssen nach unserer Satzung spätestens drei<br />
Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich erfolgen, in dem die Mitgliedschaft enden<br />
soll. Später eingehende Kündigungen können erst zum 31. 12. des folgenden<br />
Jahres berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch für <strong>Sektion</strong>swechsel. Wir<br />
bitten um Ihr Verständnis. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.<br />
Anträge zur Änderung der Mitgliederkategorie, die ab dem folgenden Jahr gelten<br />
soll, müssen bis zum 30. 9. eines jeden Jahres schriftlich gestellt werden.<br />
Der Jahresbeitrag ist jeweils im Januar eines Jahres fällig. Wir bitten unsere<br />
Aus der <strong>Sektion</strong><br />
Mitglieder, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um Überweisung des<br />
Jahresbeitrags auf unser Konto bei der Sparkasse Dortmund (Kontonr. 161 004<br />
855, Blz 440 501 99) oder um Barzahlung in der Geschäftsstelle. Eine Rechnung<br />
wird nicht zugesandt.<br />
Durch Mahnschreiben entstehende Gebühren müssen erstattet werden; erst nach<br />
Erhalt des Jahresbeitrags einschließlich der Mahngebühren werden die Beitragsmarken<br />
versandt.<br />
Mitglieder, die am Beitragseinzug teilnehmen, erhalten die Beitragsmarken bis<br />
Ende Januar zugeschickt. Wir machen darauf aufmerksam, dass Versicherungsschutz<br />
nur besteht, wenn der Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles<br />
entrichtet ist.