LD_0517_Online
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ALLES RUND UM<br />
WIRTSCHAFT, RECHT UND STEUERN<br />
SONDERSEITEN<br />
WANN MÜSSEN RENTNER<br />
STEUERN ZAHLEN?<br />
Wer zahlt wieviel und wie ist der Rentenfreibetrag gestaltet<br />
WAS BEDEUTET<br />
INSOLVENZ?<br />
ZURÜCK IN DIE<br />
ZAHLUNGSFÄHIGKEIT<br />
Was gilt es bei der Insolvenz zu beachten?<br />
Auch von ihrer Rente müssen Rentner und Rentnerinnen an den Staat noch Steuern abführen.<br />
Sein ganzes Arbeitsleben lang<br />
zahlt man Steuern und sogar von<br />
seiner Rente muss man an den<br />
Staat noch Steuern abführen, wobei<br />
der sogenannte Rentenfreibetrag<br />
eine wichtige Rolle spielt. Dabei<br />
handelt es sich um jenen Teil<br />
der Rente, der nicht zu besteuern<br />
ist. Für die Berechnung dieses<br />
Freibetrags wird die Jahresbruttorente<br />
herangezogen und auch<br />
der Rentenbeginn ist von entscheidender<br />
Bedeutung. Wer vor<br />
2006 in Rente gegangen ist, der<br />
muss die Hälfte seiner Rente versteuern,<br />
ab 2006 sind es 52 Prozent<br />
und so stieg der Prozentsatz<br />
bis zum Jahr 2015 auf 70 Prozent.<br />
2040 wird es so weit sein, dass jeder<br />
Rentner 100 Prozent der Rente<br />
versteuern muss. Wer also 2017 in<br />
Rente geht, für den liegt der Rentenfreibetrag<br />
bei 30 Prozent, dieser<br />
Prozentsatz bleibt in den Folgejahren<br />
unangetastet, also immer<br />
gleich hoch. Nur für die neu<br />
einsteigenden Rentner verringert<br />
sich der Freibetrag jedes Jahr.<br />
Diese Regelung wurde zwar bereits<br />
öfters angefochten, der Bundesfinanzhof<br />
hält die derzeitige<br />
Regelung jedoch für verfassungskonform.<br />
Seit dem 1. Juli<br />
2014 gilt auch die neue Mütter-<br />
STEUERN IN<br />
DER RENTE!<br />
rente, durch diese Regelung erhöht<br />
sich der Rentenbetrag eines<br />
jeden Rentners und jeder Rentnerin<br />
in Deutschland, wenn die Kinder<br />
vor 1992 geboren wurden. Bis<br />
jetzt bekamen diese Rentner nur<br />
einen Entgeltpunkt gutgeschrieben,<br />
ab 2014 sind es zwei Entgeltpunkte,<br />
wobei ein Punkt in Westdeutschland<br />
mit 29,21 Euro und<br />
in Ostdeutschland mit 27,05 Euro<br />
bewertet wird. Aber auch diese<br />
Bruttowerte fallen in die Rentenbesteuerung<br />
hinein. Wie hoch<br />
ist nun der Steuersatz für Rentner?<br />
Je höher das Jahreseinkommen<br />
ist, umso höher ist der Steuersatz.<br />
Bis 8 354 Euro muss man<br />
als alleinstehender Rentner keine<br />
Steuern bezahlen, bei Ehegatten<br />
sind es 17 708 Euro. Ab dieser<br />
Grenze bis 13 469 Euro fallen 1 bis<br />
7,2 Prozent Einkommenssteuer<br />
an. Für Ehepaare gilt der doppelte<br />
Betrag. Bis 52 881 Euro sind es<br />
7,2 bis 26,5 Prozent, bis 250 000<br />
26,5 bis 38,7 Prozent und darüber<br />
45 Prozent. Zusätzliche Einkünfte<br />
aus Verpachtung, Vermietung<br />
oder selbstständiger Arbeit, sowie<br />
aus Kapitaleinnahmen müssen<br />
ebenso versteuert werden.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/ Zadorozhnyi<br />
Viktor<br />
WEB<br />
www.deutsche-rentenversicherung.de<br />
www.steuern.de<br />
Das Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit<br />
des Schuldners wiederherzustellen.<br />
Insolvenz bedeutet so viel wie, sich<br />
nicht von seinen Schulden befreien<br />
können und beschreibt das rechtliche<br />
Verfahren, das zur Entschuldung<br />
durchgeführt werden muss.<br />
Dies ist in der Insolvenzverordnung<br />
(InsO) geregelt und betrifft das Vermögen<br />
jeder juristischen Person,<br />
egal ob natürliche Person, wie Freiberufler<br />
oder Selbstständige, AG<br />
oder GmbH. Das Ziel des Insolvenzverfahrens<br />
ist es, die Zahlungsfähigkeit<br />
des Schuldners wiederherzustellen.<br />
Zur Eröffnung eines Verfahrens<br />
muss ein sogenannter Eröffnungsgrund<br />
vorliegen, laut Insolvenzordnung<br />
kann dies eine bereits<br />
bestehende oder eine drohende<br />
Zahlungsunfähigkeit oder eine<br />
Überschuldung sein, die Überschuldung<br />
betrifft jedoch nur juristische<br />
Personen. Zahlungsunfähigkeit<br />
liegt laut § 17 InsO dann vor,<br />
wenn der Schuldner seine laufenden<br />
Zahlungen nicht mehr erfüllen<br />
kann und eingestellt hat. Bei einer<br />
drohenden Zahlungsunfähigkeit<br />
kann der Schuldner zum Antragszeitpunkt<br />
zwar seinen Zahlungspflichten<br />
noch nachkommen, doch<br />
es ist bereits abzusehen, dass weitere<br />
Zahlungen nicht mehr erfüllt<br />
werden können. Eine Überschuldung<br />
liegt dann vor, wenn das bestehende<br />
Vermögen die Verbindlichkeiten<br />
nicht mehr deckt. Insolvenzantrag<br />
kann grundsätzlich einmal<br />
vom Schuldner selbst gestellt<br />
werden, aber auch die Gläubiger<br />
haben die Möglichkeit einen Antrag<br />
zu stellen.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/<br />
Aromant<br />
www.insolvenz-ratgeber.de<br />
WEB