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LD_0517_Online

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ALLES RUND UM<br />

WIRTSCHAFT, RECHT UND STEUERN<br />

SONDERSEITEN<br />

WANN MÜSSEN RENTNER<br />

STEUERN ZAHLEN?<br />

Wer zahlt wieviel und wie ist der Rentenfreibetrag gestaltet<br />

WAS BEDEUTET<br />

INSOLVENZ?<br />

ZURÜCK IN DIE<br />

ZAHLUNGSFÄHIGKEIT<br />

Was gilt es bei der Insolvenz zu beachten?<br />

Auch von ihrer Rente müssen Rentner und Rentnerinnen an den Staat noch Steuern abführen.<br />

Sein ganzes Arbeitsleben lang<br />

zahlt man Steuern und sogar von<br />

seiner Rente muss man an den<br />

Staat noch Steuern abführen, wobei<br />

der sogenannte Rentenfreibetrag<br />

eine wichtige Rolle spielt. Dabei<br />

handelt es sich um jenen Teil<br />

der Rente, der nicht zu besteuern<br />

ist. Für die Berechnung dieses<br />

Freibetrags wird die Jahresbruttorente<br />

herangezogen und auch<br />

der Rentenbeginn ist von entscheidender<br />

Bedeutung. Wer vor<br />

2006 in Rente gegangen ist, der<br />

muss die Hälfte seiner Rente versteuern,<br />

ab 2006 sind es 52 Prozent<br />

und so stieg der Prozentsatz<br />

bis zum Jahr 2015 auf 70 Prozent.<br />

2040 wird es so weit sein, dass jeder<br />

Rentner 100 Prozent der Rente<br />

versteuern muss. Wer also 2017 in<br />

Rente geht, für den liegt der Rentenfreibetrag<br />

bei 30 Prozent, dieser<br />

Prozentsatz bleibt in den Folgejahren<br />

unangetastet, also immer<br />

gleich hoch. Nur für die neu<br />

einsteigenden Rentner verringert<br />

sich der Freibetrag jedes Jahr.<br />

Diese Regelung wurde zwar bereits<br />

öfters angefochten, der Bundesfinanzhof<br />

hält die derzeitige<br />

Regelung jedoch für verfassungskonform.<br />

Seit dem 1. Juli<br />

2014 gilt auch die neue Mütter-<br />

STEUERN IN<br />

DER RENTE!<br />

rente, durch diese Regelung erhöht<br />

sich der Rentenbetrag eines<br />

jeden Rentners und jeder Rentnerin<br />

in Deutschland, wenn die Kinder<br />

vor 1992 geboren wurden. Bis<br />

jetzt bekamen diese Rentner nur<br />

einen Entgeltpunkt gutgeschrieben,<br />

ab 2014 sind es zwei Entgeltpunkte,<br />

wobei ein Punkt in Westdeutschland<br />

mit 29,21 Euro und<br />

in Ostdeutschland mit 27,05 Euro<br />

bewertet wird. Aber auch diese<br />

Bruttowerte fallen in die Rentenbesteuerung<br />

hinein. Wie hoch<br />

ist nun der Steuersatz für Rentner?<br />

Je höher das Jahreseinkommen<br />

ist, umso höher ist der Steuersatz.<br />

Bis 8 354 Euro muss man<br />

als alleinstehender Rentner keine<br />

Steuern bezahlen, bei Ehegatten<br />

sind es 17 708 Euro. Ab dieser<br />

Grenze bis 13 469 Euro fallen 1 bis<br />

7,2 Prozent Einkommenssteuer<br />

an. Für Ehepaare gilt der doppelte<br />

Betrag. Bis 52 881 Euro sind es<br />

7,2 bis 26,5 Prozent, bis 250 000<br />

26,5 bis 38,7 Prozent und darüber<br />

45 Prozent. Zusätzliche Einkünfte<br />

aus Verpachtung, Vermietung<br />

oder selbstständiger Arbeit, sowie<br />

aus Kapitaleinnahmen müssen<br />

ebenso versteuert werden.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/ Zadorozhnyi<br />

Viktor<br />

WEB<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de<br />

www.steuern.de<br />

Das Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit<br />

des Schuldners wiederherzustellen.<br />

Insolvenz bedeutet so viel wie, sich<br />

nicht von seinen Schulden befreien<br />

können und beschreibt das rechtliche<br />

Verfahren, das zur Entschuldung<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Dies ist in der Insolvenzverordnung<br />

(InsO) geregelt und betrifft das Vermögen<br />

jeder juristischen Person,<br />

egal ob natürliche Person, wie Freiberufler<br />

oder Selbstständige, AG<br />

oder GmbH. Das Ziel des Insolvenzverfahrens<br />

ist es, die Zahlungsfähigkeit<br />

des Schuldners wiederherzustellen.<br />

Zur Eröffnung eines Verfahrens<br />

muss ein sogenannter Eröffnungsgrund<br />

vorliegen, laut Insolvenzordnung<br />

kann dies eine bereits<br />

bestehende oder eine drohende<br />

Zahlungsunfähigkeit oder eine<br />

Überschuldung sein, die Überschuldung<br />

betrifft jedoch nur juristische<br />

Personen. Zahlungsunfähigkeit<br />

liegt laut § 17 InsO dann vor,<br />

wenn der Schuldner seine laufenden<br />

Zahlungen nicht mehr erfüllen<br />

kann und eingestellt hat. Bei einer<br />

drohenden Zahlungsunfähigkeit<br />

kann der Schuldner zum Antragszeitpunkt<br />

zwar seinen Zahlungspflichten<br />

noch nachkommen, doch<br />

es ist bereits abzusehen, dass weitere<br />

Zahlungen nicht mehr erfüllt<br />

werden können. Eine Überschuldung<br />

liegt dann vor, wenn das bestehende<br />

Vermögen die Verbindlichkeiten<br />

nicht mehr deckt. Insolvenzantrag<br />

kann grundsätzlich einmal<br />

vom Schuldner selbst gestellt<br />

werden, aber auch die Gläubiger<br />

haben die Möglichkeit einen Antrag<br />

zu stellen.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Aromant<br />

www.insolvenz-ratgeber.de<br />

WEB

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