LD_0517_Online
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SONDERSEITEN<br />
ALLES RUND UM<br />
WIRTSCHAFT, RECHT UND STEUERN<br />
SO KÖNNT IHR<br />
STEUERN SPAREN!<br />
WORAUF MUSS BEIM<br />
ERBEN GEACHTET WERDEN<br />
Das Erbe rechtzeitig testamentarisch festlegen<br />
STEUERSPAREN<br />
LEICHT GEMACHT<br />
Mit diesen Tipps verschenkt Ihr kein Geld<br />
Wer bei der Steuererklärung einige Tipps beachtet, kann Geld sparen.<br />
Bald ist es schon wieder soweit:<br />
Am 31. Mai ist der Stichtag für die<br />
Abgabe der Steuererklärung. Doch<br />
niemand sollte mehr Steuern zahlen,<br />
als er müsste. Mit diesen ganz<br />
legalen Steuertipps könnt Ihr bei<br />
der nächsten Jahressteuererklärung<br />
viel Geld sparen.<br />
Der Arbeitstag beginnt mit Weg zur<br />
Arbeit. Daher dürfen für jeden zurückgelegten<br />
Kilometer auf dem<br />
Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle<br />
30 Cent von der Steuer abgesetzt<br />
werden. Dabei ist es gleichgültig,<br />
ob Ihr zu Fuß, mit dem Rad<br />
oder dem Auto unterwegs seid.<br />
Arbeitet man in der eigenen Wohnung,<br />
stellt sich die Frage, ob das<br />
häusliche Arbeitszimmer bei der<br />
Steuer angerechnet wird. Das ist<br />
der Fall, wenn das Arbeitszimmer<br />
in der eigenen Wohnung der gesamten<br />
beruflichen Tätigkeit und<br />
kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung<br />
steht. Unter dem Begriff<br />
„Haushaltsnahe Dienstleistungen“<br />
finden sich viele Möglichkeiten, die<br />
Steuerschuld zu senken. Die Personalkosten<br />
für Kochen, Einkaufen,<br />
Hausmeisterleistungen, etc.<br />
können zu 20 % von der Steuer abgesetzt<br />
werden, wenn die Gesamtkosten<br />
20 000 Euro nicht übersteigen.<br />
Bei Handwerksleistungen<br />
kann der Arbeitslohn ebenfalls zu<br />
20 % geltend gemacht werden (bis<br />
zu einer Gesamtsumme von 6 000<br />
Euro).<br />
Wer sich beruflich weiterbildet,<br />
um fit für die Herausforderung der<br />
Zukunft zu sein, kann die Fortbildungskosten<br />
steuerlich geltend<br />
machen. Achtung: Ausbildungskosten<br />
zum Erlernen eines Berufes<br />
sind Privatausgaben und nur bis 6<br />
000 Euro im Jahr abzugsfähig!<br />
Winkt schließlich eine Lohnerhöhung,<br />
lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber<br />
geldwerte Vorteile auszuhandeln<br />
- das kann ein Zuschuss<br />
zum Kindergartengeld sein<br />
oder ein Zuschuss zu den Benzinkosten.<br />
Diese Zuschüsse müssen<br />
nicht in vollem Umfang versteuert<br />
werden.<br />
www.steuertipps.de<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/<br />
kurhan<br />
WEB<br />
Ein gut durchdachtes und klar formuliertes Testament sorgt dafür, dass der Nachlass in die richtigen Hände kommt.<br />
Ein Jeder wünscht sich, dass<br />
sein Erbe in die richtigen Hände<br />
kommt. Diesen Wunsch kann man<br />
mit einem sauber formulierten<br />
und gut durchdachten Testament<br />
durchsetzen. Dann wird auch kein<br />
Gericht je etwas anderes entscheiden.<br />
Wer Streit vermeiden möchte,<br />
sollte in seinem Testament eine<br />
Teilungsanordnung miteinbeziehen.<br />
Ohne diese Anordnung erben<br />
die Kinder Auto, Aktien und Haus<br />
gemeinsam und müssten dann<br />
beginnen zu teilen. Mit der Festlegung<br />
einer Teilungsanordnung<br />
aber bekommt jedes Kind die Sache,<br />
die ihm vom Erblasser zugedacht<br />
wurde. Der Wert des Erbes<br />
muss jedoch für alle Erben gleich<br />
hoch sein, ansonsten müssten Erben,<br />
die mehr bekommen, die anderen<br />
auszahlen.Viele Ehepartner<br />
setzen ihre Partner als Alleinerbe<br />
ein und machen daher ein gemeinschaftliches<br />
Testament. So ein Testament<br />
steht nur Eheleuten und<br />
gesetzlich eingetragenen gleichgeschlechtlichen<br />
Lebenspartnern<br />
zu. Dadurch wird der Partner<br />
zum Alleinerben und die Kinder erben<br />
erst, wenn der zweite Partner<br />
stirbt. Es gibt auch eine Möglichkeit<br />
zu bestimmen, wer nach dem<br />
Tod beider Ehepartner erben soll.<br />
Dabei handelt es sich um das sogenannte<br />
Berliner Testament. So<br />
können Ehepartner bestimmen,<br />
dass die Kinder nach deren Tod zu<br />
gleichen Teilen erben sollen. Wenn<br />
beide unterschreiben, ist dieses<br />
Testament rechtsgültig. Sind keine<br />
Kinder da, kann ebenfalls über diese<br />
Testamentsform das Erbe geregelt<br />
werden. Der Erlös einer Lebensversicherung<br />
steht immer der<br />
Person zu, die im Versicherungsvertrag<br />
als bezugsberechtigte aufgenommen<br />
wurde. Das heißt, steht<br />
dort der Ehepartner, dann bekommt<br />
er die volle Summe, auch<br />
wenn die beiden schon vor Jah-<br />
ren geschieden wurden. Um dies<br />
zu verhindern, muss schon zu Lebzeiten<br />
die Bezugsberechtigung geändert<br />
werden, eine Änderung im<br />
Testament würde hier ohne Wirkung<br />
bleiben.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/<br />
Andrey Burmakin<br />
www.erbrecht-ratgeber.de<br />
ERBSCHAFTEN<br />
RICHTIG REGELN!<br />
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