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SONDERSEITEN<br />

ALLES RUND UM<br />

WIRTSCHAFT, RECHT UND STEUERN<br />

SO KÖNNT IHR<br />

STEUERN SPAREN!<br />

WORAUF MUSS BEIM<br />

ERBEN GEACHTET WERDEN<br />

Das Erbe rechtzeitig testamentarisch festlegen<br />

STEUERSPAREN<br />

LEICHT GEMACHT<br />

Mit diesen Tipps verschenkt Ihr kein Geld<br />

Wer bei der Steuererklärung einige Tipps beachtet, kann Geld sparen.<br />

Bald ist es schon wieder soweit:<br />

Am 31. Mai ist der Stichtag für die<br />

Abgabe der Steuererklärung. Doch<br />

niemand sollte mehr Steuern zahlen,<br />

als er müsste. Mit diesen ganz<br />

legalen Steuertipps könnt Ihr bei<br />

der nächsten Jahressteuererklärung<br />

viel Geld sparen.<br />

Der Arbeitstag beginnt mit Weg zur<br />

Arbeit. Daher dürfen für jeden zurückgelegten<br />

Kilometer auf dem<br />

Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle<br />

30 Cent von der Steuer abgesetzt<br />

werden. Dabei ist es gleichgültig,<br />

ob Ihr zu Fuß, mit dem Rad<br />

oder dem Auto unterwegs seid.<br />

Arbeitet man in der eigenen Wohnung,<br />

stellt sich die Frage, ob das<br />

häusliche Arbeitszimmer bei der<br />

Steuer angerechnet wird. Das ist<br />

der Fall, wenn das Arbeitszimmer<br />

in der eigenen Wohnung der gesamten<br />

beruflichen Tätigkeit und<br />

kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung<br />

steht. Unter dem Begriff<br />

„Haushaltsnahe Dienstleistungen“<br />

finden sich viele Möglichkeiten, die<br />

Steuerschuld zu senken. Die Personalkosten<br />

für Kochen, Einkaufen,<br />

Hausmeisterleistungen, etc.<br />

können zu 20 % von der Steuer abgesetzt<br />

werden, wenn die Gesamtkosten<br />

20 000 Euro nicht übersteigen.<br />

Bei Handwerksleistungen<br />

kann der Arbeitslohn ebenfalls zu<br />

20 % geltend gemacht werden (bis<br />

zu einer Gesamtsumme von 6 000<br />

Euro).<br />

Wer sich beruflich weiterbildet,<br />

um fit für die Herausforderung der<br />

Zukunft zu sein, kann die Fortbildungskosten<br />

steuerlich geltend<br />

machen. Achtung: Ausbildungskosten<br />

zum Erlernen eines Berufes<br />

sind Privatausgaben und nur bis 6<br />

000 Euro im Jahr abzugsfähig!<br />

Winkt schließlich eine Lohnerhöhung,<br />

lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber<br />

geldwerte Vorteile auszuhandeln<br />

- das kann ein Zuschuss<br />

zum Kindergartengeld sein<br />

oder ein Zuschuss zu den Benzinkosten.<br />

Diese Zuschüsse müssen<br />

nicht in vollem Umfang versteuert<br />

werden.<br />

www.steuertipps.de<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

kurhan<br />

WEB<br />

Ein gut durchdachtes und klar formuliertes Testament sorgt dafür, dass der Nachlass in die richtigen Hände kommt.<br />

Ein Jeder wünscht sich, dass<br />

sein Erbe in die richtigen Hände<br />

kommt. Diesen Wunsch kann man<br />

mit einem sauber formulierten<br />

und gut durchdachten Testament<br />

durchsetzen. Dann wird auch kein<br />

Gericht je etwas anderes entscheiden.<br />

Wer Streit vermeiden möchte,<br />

sollte in seinem Testament eine<br />

Teilungsanordnung miteinbeziehen.<br />

Ohne diese Anordnung erben<br />

die Kinder Auto, Aktien und Haus<br />

gemeinsam und müssten dann<br />

beginnen zu teilen. Mit der Festlegung<br />

einer Teilungsanordnung<br />

aber bekommt jedes Kind die Sache,<br />

die ihm vom Erblasser zugedacht<br />

wurde. Der Wert des Erbes<br />

muss jedoch für alle Erben gleich<br />

hoch sein, ansonsten müssten Erben,<br />

die mehr bekommen, die anderen<br />

auszahlen.Viele Ehepartner<br />

setzen ihre Partner als Alleinerbe<br />

ein und machen daher ein gemeinschaftliches<br />

Testament. So ein Testament<br />

steht nur Eheleuten und<br />

gesetzlich eingetragenen gleichgeschlechtlichen<br />

Lebenspartnern<br />

zu. Dadurch wird der Partner<br />

zum Alleinerben und die Kinder erben<br />

erst, wenn der zweite Partner<br />

stirbt. Es gibt auch eine Möglichkeit<br />

zu bestimmen, wer nach dem<br />

Tod beider Ehepartner erben soll.<br />

Dabei handelt es sich um das sogenannte<br />

Berliner Testament. So<br />

können Ehepartner bestimmen,<br />

dass die Kinder nach deren Tod zu<br />

gleichen Teilen erben sollen. Wenn<br />

beide unterschreiben, ist dieses<br />

Testament rechtsgültig. Sind keine<br />

Kinder da, kann ebenfalls über diese<br />

Testamentsform das Erbe geregelt<br />

werden. Der Erlös einer Lebensversicherung<br />

steht immer der<br />

Person zu, die im Versicherungsvertrag<br />

als bezugsberechtigte aufgenommen<br />

wurde. Das heißt, steht<br />

dort der Ehepartner, dann bekommt<br />

er die volle Summe, auch<br />

wenn die beiden schon vor Jah-<br />

ren geschieden wurden. Um dies<br />

zu verhindern, muss schon zu Lebzeiten<br />

die Bezugsberechtigung geändert<br />

werden, eine Änderung im<br />

Testament würde hier ohne Wirkung<br />

bleiben.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Andrey Burmakin<br />

www.erbrecht-ratgeber.de<br />

ERBSCHAFTEN<br />

RICHTIG REGELN!<br />

WEB

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