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ig_2-2017

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dabei oder beraten Pflegebedürft<strong>ig</strong>e<br />

hierzu. „Interessant wird sein, was die<br />

Kolleginnen und Kollegen in den nächsten<br />

Monaten aus der Praxis berichten“,<br />

sagt Bullwinkel.<br />

Auch Dagmar Crzan, die mit ihrem Unternehmen<br />

Domestic Care qualifizierte<br />

Betreuungsangebote und Haushaltshilfen<br />

in Northeim und Göttingen anbietet,<br />

sieht das neue Gesetz positiv. Bislang<br />

habe niemand aus dem Kreis ihrer<br />

Kundinnen und Kunden, die nicht nur<br />

durch die Mitarbeiterinnen von Domestic<br />

Care, sondern meist ebenfalls von<br />

einem ambulanten Pflegedienst betreut<br />

werden, von Nachteilen oder Problemen<br />

durch das neue Gesetz berichtet.<br />

Czran begrüßt, dass Pflegebedürft<strong>ig</strong>e die<br />

ihnen zustehenden Leistungen aus der<br />

Pflegekasse jetzt flexibler zwischen professionellen<br />

Anbietern und Angehör<strong>ig</strong>en<br />

aufteilen könnten. Um eine derart<strong>ig</strong>e<br />

Wahlfreiheit nutzen zu können, müssten<br />

sich Pflegebedürft<strong>ig</strong>e oder deren<br />

Angehör<strong>ig</strong>e allerdings erst einmal in die<br />

Regelungen einarbeiten. „Im Moment<br />

herrscht hier zumeist Unwissenheit“,<br />

hat Czran beobachtet. Und selbst wenn<br />

die Betroffenen die Regelungen kennen,<br />

sei es oft nicht einfach für sie, die<br />

Leistungen aufzuteilen. Oft wüssten sie<br />

nämlich gar nicht, was ihr Pflegedienst<br />

direkt mit der Pflegekasse abrechne.<br />

Umfangreiche<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

machen<br />

Pflegeberatung<br />

notwend<strong>ig</strong>er denn je.<br />

Dies sei aber notwend<strong>ig</strong>, um beurteilen<br />

zu können, wie viel Geld noch für die<br />

Pflege durch Angehör<strong>ig</strong>e zur Verfügung<br />

stehe. „Lassen Sie sich vom Pflegedienst<br />

eine Kopie der Rechnung geben“, so ihr<br />

Rat. Außerdem empfiehlt sie, in jedem<br />

Fall den sogenannten Entlastungsbetrag<br />

von monatlich 125 Euro in Anspruch<br />

zu nehmen. Dieser kann für bestimmte<br />

Leistungen etwa zur Unterstützung im<br />

Alltag genutzt werden. Leider ließen ein<strong>ig</strong>e<br />

Pflegekassen Betroffene im Unklaren<br />

darüber, dass ihnen diese Leistung<br />

zustehe.<br />

Ebenfalls nutzen sollte man seinen gesetzlichen<br />

Anspruch auf kostenlose und<br />

individuelle Pflegeberatung. Diese wird<br />

beispielsweise bei den Pflegekassen der<br />

Krankenkassen, bei Pflegestützpunkten,<br />

Wohlfahrtsverbänden oder freien Pflegeberatern<br />

angeboten und lohnt sich<br />

nach Ansicht von Frau Czran für jeden.<br />

Andrej Derksen, der für das Göttinger<br />

GDA Wohnstift für den Bereich Qualitätsmanagement<br />

zuständ<strong>ig</strong> ist, stellt mit<br />

Blick auf die Reform heraus: „Während<br />

die ambulante Versorgung gestärkt wird,<br />

wird es für Pflegebedürft<strong>ig</strong>e mit geringen<br />

Pflegegraden deutlich unattraktiver,<br />

in eine stationäre Einrichtung zu gehen.“<br />

Bislang spiegele sich dies in seinem<br />

Hause allerdings noch nicht in der Zahl<br />

der Neuanfragen wider, sagt er. Das Interesse<br />

an Plätzen im Pflegebereich des<br />

GDA AktivWohnen<br />

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Leben anpasst.<br />

GDA Wohnstift Göttingen<br />

Wohnstiftsberaterin Bettina Klockemeyer<br />

Telefon: 0551 799-2130<br />

www.gda-aktivwohnen.de<br />

GDA0512_AZ_AktivWohnen.indd 1 06.10.16 15:52

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