NBV-Berichtsheft 2017
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Antrag 3:<br />
Antragsteller: <strong>NBV</strong>-Vorstand<br />
Der <strong>NBV</strong>-Vorstand beantragt folgende Änderungen der <strong>NBV</strong>-Spielordnung:<br />
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d <strong>NBV</strong>-SO ist wie folgt neu zu fassen:<br />
Landesmeisterschaften der Jugend in den Altersklassen U20, U18, U16, U14 und U12 (männlich und weiblich) und<br />
Bestenspiele in den Altersklassen U11 (männlich und weiblich), U10 (mixed) und U9 (mixed).<br />
Begründung:<br />
Änderungen der Altersklassen im weiblichen Bereich durch den DBB. Anpassung bei den Bestenspielen an die tatsächlichen<br />
Gegebenheiten.<br />
Antrag 4:<br />
Antragsteller: <strong>NBV</strong>-Vorstand<br />
Der <strong>NBV</strong>-Vorstand beantragt folgende Änderungen der <strong>NBV</strong>-Spielordnung:<br />
§ 14 Abs. 3 <strong>NBV</strong>-SO erhält folgende Fassung:<br />
Nimmt der Verein nur mit einer Mannschaft an dem Pokalwettbewerb teil, sind alle vom Verein in der laufenden Spielzeit<br />
in TeamSL gemeldeten Spieler einer Seniorenmannschaft einsatzberechtigt. Meldet der Verein mehrere Mannschaften<br />
für den Pokalwettbewerb sind in der jeweiligen Mannschaft nur die für diese Mannschaft gemeldeten Stamm- und<br />
Aushilfsspieler einsatzberechtigt. In der Pokalmannschaft mit der höchsten Ordnungszahl sind alle Spieler einsatzberechtigt,<br />
die in weiteren Mannschaften mit höheren Ordnungszahlen gemeldet wurden. Spieler, die im laufenden Pokalwettbewerb<br />
bereits in einer Mannschaft zum Einsatz gekommen sind, dürfen in keiner anderen Mannschaft mehr eingesetzt<br />
werden.<br />
Begründung:<br />
Nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung dürften im Pokalwettbewerb keine Spieler zum Einsatz kommen, die als<br />
Aushilfsspieler gemeldet wurden, auch wenn der Verein nur eine Mannschaft für den Pokalwettbewerb gemeldet hat.<br />
Es soll aber sichergestellt werden, dass jeder Spieler nur in einer Mannschaft zum Einsatz kommen darf.<br />
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