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Das freiheitliche Wirtschaftsprogramm

Fairness - Freiheit - Fortschritt

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7. Eine freie Gewerbeordnung<br />

für freie Unternehmer<br />

Vier zentrale Punkte<br />

einer neuen Gewerbeordnung<br />

Etwa 250 Seiten, eng beschrieben<br />

mit 110.000 Wörtern,<br />

Querverweisen, Ausnahmen<br />

und Beschränkungen: <strong>Das</strong> ist die<br />

österreichische Gewerbeordnung.<br />

Eine weltweit einzigartige Spielwiese<br />

von und für Bürokraten. Wer<br />

sie liest, merkt schnell, dass in ihr<br />

noch immer der Geist der Jahre um<br />

1859 lebt, in denen die Urfassung<br />

entstanden ist. Der Geist von Herrschern,<br />

die ihren Untertanen huldvoll<br />

die Erlaubnis zu arbeiten<br />

erteilen – oder verwehren.<br />

Immer wieder sollte die Gewerbeordnung<br />

reformiert werden – herausgekommen<br />

sind nur<br />

kosmetische Korrekturen. Ende<br />

April 2017 wollte man die Zahl der<br />

reglementierten Gewerbe reduzieren.<br />

Heraus kamen statt 81 statt bisher<br />

80 reglementierte Gewerbe.<br />

Und auch der letzte Regierungsbeschluss<br />

von Ende Juni 2017 zur Gewerbeordung<br />

ist unzulänglich.<br />

Deswegen hat die FPÖ nicht zugestimmt.<br />

Denn es gibt weiterhin keinen<br />

einheitlichen Gewerbeschein<br />

für alle 440 freien Gewerbe. In Wirklichkeit<br />

nur zwei reglementierte Gewerbe<br />

weniger kann man beim<br />

besten Willen nicht als Reform bezeichnen.<br />

Weitere Ärgernisse: Es fehlt ein<br />

echter One-Stop-Shop für Gründer<br />

und Unternehmer, die expandieren<br />

wollen. Die verkürzten behördlichen<br />

Erledigungsfristen bleiben bei Zeitüberschreitung<br />

dennoch konsequenzlos.<br />

Und die teure<br />

Mehrfachmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer<br />

bleibt natürlich<br />

auch bestehen.<br />

Grundrecht auf freie<br />

Erwerbsausübung<br />

Freiheitliche Wirtschaftspolitik geht<br />

davon aus, dass die Leistung am<br />

Markt letztlich entscheidend für<br />

den unternehmerischen Erfolg ist<br />

und nicht irgendwelche formellen<br />

Kriterien und Hürden.<br />

In Österreich werden nach wie vor<br />

zu viele Menschen, die unternehmerisch<br />

tätig werden wollen, durch<br />

den Aufbau von bürokratischen Regelungen,<br />

Zulassungsbeschränkungen<br />

und Verboten davon<br />

abgehalten. Dies steht im Widerspruch<br />

zum Grundrecht auf freie Erwerbsausübung<br />

und ist nicht der<br />

<strong>freiheitliche</strong> Weg.<br />

Viele erfolgreiche Länder Europas<br />

kommen mit wesentlich weniger<br />

Zutrittsbarrieren aus. Deutschland<br />

hat 2004 von 94 Gewerben 53 liberalisiert,<br />

hat demnach nur mehr 41<br />

reglementierte Gewerbe. Die Gewerbeordnung<br />

österreichischer Art<br />

geht weit darüber hinaus, nur dort<br />

regelnd einzugreifen, wo dies der<br />

Erhalt der Sicherheit und öffentlichen<br />

Ordnung, der Schutz von<br />

Leben und Gesundheit gebieten. Sie<br />

ist antiquiert, kompliziert und innovationsfeindlich,<br />

eine Hürde für<br />

Menschen, die sich selbständig machen<br />

wollen, gestaltet und getrieben<br />

von Besitzstandsbewahrern,<br />

die Marktabschottung betreiben.<br />

1<br />

Punkt<br />

2<br />

Punkt<br />

3<br />

Punkt<br />

4<br />

Punkt<br />

Schaffung einer „einheitlichen freien Gewerbeberechtigung“<br />

für alle 440 freien Gewerbe<br />

Damit könnten echte Verwaltungsvereinfachungen und ein<br />

Abbau von Bürokratie erfolgen. Jährlich würden sich rund<br />

40.000 Gewerbeanmeldungsverfahren erübrigen. Derzeit<br />

gibt es um etwa 200.000 Gewerbescheine mehr als Gewerbetreibende.<br />

Die Anzahl der Gewerbescheine ist in den letzten<br />

10 Jahren um 34 Prozent gestiegen, die Anzahl der<br />

Gewerbetreibenden nur um 11 Prozent, das ist inakzeptabel.<br />

Ein einheitlicher Gewerbeschein für alle 440 freien Gewerbe<br />

muss ausreichen.<br />

Überarbeitung und deutliche Reduktion der reglementierten<br />

Gewerbe<br />

<strong>Das</strong> Grundrecht auf Erwerbsfreiheit soll nur mehr bei jenen<br />

Tätigkeiten eingeschränkt werden, mit denen Leib und<br />

Leben, Vermögen und Umwelt gefährdet werden können.<br />

Viele reglementierte Gewerbe wie Reisebüros, Sattler, Tapezierer,<br />

Dekorateure können einfach „befreit“ werden.<br />

Abbau von Beschränkungen in Wachstumsbranchen<br />

insbesondere im gehobenen<br />

Dienstleistungssektor<br />

Vor allem landesspezifische Beschränkungen beziehungsweise<br />

Verbote hemmen die Entwicklung des jeweiligen<br />

Dienstleistungssektors (z. B. bei kreativen neuen Geschäftsfeldern,<br />

familiennahen Dienstleistungen etc)<br />

Deutliche Erleichterungen und Entlastungen im<br />

Betriebsanlagenrecht<br />

Die Übergangsfristen bei der notwendigen Erneuerung von<br />

Betriebsanlagen bei Betriebsübergaben und die Prüfintervalle<br />

gemäß § 82b Gewerbeordnung (regelmäßig wiederkehrende<br />

Überprüfung der Betriebsanlage) sind deutlich<br />

auszuweiten. Prüfintervalle und Prüfpflichten für technische<br />

Gerätschaften bzw. Einrichtungen müssen vereinheitlicht<br />

werden. Darüber hinaus muss eine deutliche<br />

Vereinfachung der Genehmigung von Betriebsanlagen mit<br />

geringem Gefährdungspotential stattfinden.<br />

Die Freiheitlichen fordern,<br />

folgende Maßnahmen<br />

und Verbesserungen<br />

umzusetzen:<br />

Behördliche Genehmigungen (Baurecht,<br />

Naturschutz, Wasserrecht, Gewerberecht)<br />

aus einer Hand mit<br />

einem einzigen Bescheid<br />

Erhaltung von Qualitätsstandards<br />

(Ja zum Handwerk und zum Meister<br />

ohne Kammerzwang, eine bessere<br />

Etablierung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“,<br />

Qualität und fundierte Fachausbildung<br />

von Mitarbeitern und<br />

Lehrlingen)<br />

Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsverordnung<br />

(z. B. Anhebung<br />

der Flächengrenze im Einzel- handel,<br />

Beseitigung von Diskriminierungen)<br />

Reduktion von Veröffentlichungspflichten<br />

(z. B. bei IPPC-Anlagen,<br />

Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen,<br />

Abfallwirtschaftsgesetz etc.)<br />

Wegfall des „Kumulationsprinzips“<br />

(keine Mehrfachbestrafung für<br />

idente bzw. zusammenhängende<br />

Sachverhalte, Neuregelung § 22 VStG)<br />

Verpflichtender Abschluss einer<br />

Betriebshaftpflichtversicherung, die<br />

alle Schäden für jeden Gewerbetreibenden<br />

abdeckt<br />

Eine Reduktion der Kompetenzen<br />

des Arbeitsinspektorates auf ein notwendiges<br />

Ausmaß<br />

<strong>Das</strong> <strong>freiheitliche</strong> <strong>Wirtschaftsprogramm</strong> | 27

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