Das freiheitliche Wirtschaftsprogramm
Fairness - Freiheit - Fortschritt
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7. Eine freie Gewerbeordnung<br />
für freie Unternehmer<br />
Vier zentrale Punkte<br />
einer neuen Gewerbeordnung<br />
Etwa 250 Seiten, eng beschrieben<br />
mit 110.000 Wörtern,<br />
Querverweisen, Ausnahmen<br />
und Beschränkungen: <strong>Das</strong> ist die<br />
österreichische Gewerbeordnung.<br />
Eine weltweit einzigartige Spielwiese<br />
von und für Bürokraten. Wer<br />
sie liest, merkt schnell, dass in ihr<br />
noch immer der Geist der Jahre um<br />
1859 lebt, in denen die Urfassung<br />
entstanden ist. Der Geist von Herrschern,<br />
die ihren Untertanen huldvoll<br />
die Erlaubnis zu arbeiten<br />
erteilen – oder verwehren.<br />
Immer wieder sollte die Gewerbeordnung<br />
reformiert werden – herausgekommen<br />
sind nur<br />
kosmetische Korrekturen. Ende<br />
April 2017 wollte man die Zahl der<br />
reglementierten Gewerbe reduzieren.<br />
Heraus kamen statt 81 statt bisher<br />
80 reglementierte Gewerbe.<br />
Und auch der letzte Regierungsbeschluss<br />
von Ende Juni 2017 zur Gewerbeordung<br />
ist unzulänglich.<br />
Deswegen hat die FPÖ nicht zugestimmt.<br />
Denn es gibt weiterhin keinen<br />
einheitlichen Gewerbeschein<br />
für alle 440 freien Gewerbe. In Wirklichkeit<br />
nur zwei reglementierte Gewerbe<br />
weniger kann man beim<br />
besten Willen nicht als Reform bezeichnen.<br />
Weitere Ärgernisse: Es fehlt ein<br />
echter One-Stop-Shop für Gründer<br />
und Unternehmer, die expandieren<br />
wollen. Die verkürzten behördlichen<br />
Erledigungsfristen bleiben bei Zeitüberschreitung<br />
dennoch konsequenzlos.<br />
Und die teure<br />
Mehrfachmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer<br />
bleibt natürlich<br />
auch bestehen.<br />
Grundrecht auf freie<br />
Erwerbsausübung<br />
Freiheitliche Wirtschaftspolitik geht<br />
davon aus, dass die Leistung am<br />
Markt letztlich entscheidend für<br />
den unternehmerischen Erfolg ist<br />
und nicht irgendwelche formellen<br />
Kriterien und Hürden.<br />
In Österreich werden nach wie vor<br />
zu viele Menschen, die unternehmerisch<br />
tätig werden wollen, durch<br />
den Aufbau von bürokratischen Regelungen,<br />
Zulassungsbeschränkungen<br />
und Verboten davon<br />
abgehalten. Dies steht im Widerspruch<br />
zum Grundrecht auf freie Erwerbsausübung<br />
und ist nicht der<br />
<strong>freiheitliche</strong> Weg.<br />
Viele erfolgreiche Länder Europas<br />
kommen mit wesentlich weniger<br />
Zutrittsbarrieren aus. Deutschland<br />
hat 2004 von 94 Gewerben 53 liberalisiert,<br />
hat demnach nur mehr 41<br />
reglementierte Gewerbe. Die Gewerbeordnung<br />
österreichischer Art<br />
geht weit darüber hinaus, nur dort<br />
regelnd einzugreifen, wo dies der<br />
Erhalt der Sicherheit und öffentlichen<br />
Ordnung, der Schutz von<br />
Leben und Gesundheit gebieten. Sie<br />
ist antiquiert, kompliziert und innovationsfeindlich,<br />
eine Hürde für<br />
Menschen, die sich selbständig machen<br />
wollen, gestaltet und getrieben<br />
von Besitzstandsbewahrern,<br />
die Marktabschottung betreiben.<br />
1<br />
Punkt<br />
2<br />
Punkt<br />
3<br />
Punkt<br />
4<br />
Punkt<br />
Schaffung einer „einheitlichen freien Gewerbeberechtigung“<br />
für alle 440 freien Gewerbe<br />
Damit könnten echte Verwaltungsvereinfachungen und ein<br />
Abbau von Bürokratie erfolgen. Jährlich würden sich rund<br />
40.000 Gewerbeanmeldungsverfahren erübrigen. Derzeit<br />
gibt es um etwa 200.000 Gewerbescheine mehr als Gewerbetreibende.<br />
Die Anzahl der Gewerbescheine ist in den letzten<br />
10 Jahren um 34 Prozent gestiegen, die Anzahl der<br />
Gewerbetreibenden nur um 11 Prozent, das ist inakzeptabel.<br />
Ein einheitlicher Gewerbeschein für alle 440 freien Gewerbe<br />
muss ausreichen.<br />
Überarbeitung und deutliche Reduktion der reglementierten<br />
Gewerbe<br />
<strong>Das</strong> Grundrecht auf Erwerbsfreiheit soll nur mehr bei jenen<br />
Tätigkeiten eingeschränkt werden, mit denen Leib und<br />
Leben, Vermögen und Umwelt gefährdet werden können.<br />
Viele reglementierte Gewerbe wie Reisebüros, Sattler, Tapezierer,<br />
Dekorateure können einfach „befreit“ werden.<br />
Abbau von Beschränkungen in Wachstumsbranchen<br />
insbesondere im gehobenen<br />
Dienstleistungssektor<br />
Vor allem landesspezifische Beschränkungen beziehungsweise<br />
Verbote hemmen die Entwicklung des jeweiligen<br />
Dienstleistungssektors (z. B. bei kreativen neuen Geschäftsfeldern,<br />
familiennahen Dienstleistungen etc)<br />
Deutliche Erleichterungen und Entlastungen im<br />
Betriebsanlagenrecht<br />
Die Übergangsfristen bei der notwendigen Erneuerung von<br />
Betriebsanlagen bei Betriebsübergaben und die Prüfintervalle<br />
gemäß § 82b Gewerbeordnung (regelmäßig wiederkehrende<br />
Überprüfung der Betriebsanlage) sind deutlich<br />
auszuweiten. Prüfintervalle und Prüfpflichten für technische<br />
Gerätschaften bzw. Einrichtungen müssen vereinheitlicht<br />
werden. Darüber hinaus muss eine deutliche<br />
Vereinfachung der Genehmigung von Betriebsanlagen mit<br />
geringem Gefährdungspotential stattfinden.<br />
Die Freiheitlichen fordern,<br />
folgende Maßnahmen<br />
und Verbesserungen<br />
umzusetzen:<br />
Behördliche Genehmigungen (Baurecht,<br />
Naturschutz, Wasserrecht, Gewerberecht)<br />
aus einer Hand mit<br />
einem einzigen Bescheid<br />
Erhaltung von Qualitätsstandards<br />
(Ja zum Handwerk und zum Meister<br />
ohne Kammerzwang, eine bessere<br />
Etablierung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“,<br />
Qualität und fundierte Fachausbildung<br />
von Mitarbeitern und<br />
Lehrlingen)<br />
Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsverordnung<br />
(z. B. Anhebung<br />
der Flächengrenze im Einzel- handel,<br />
Beseitigung von Diskriminierungen)<br />
Reduktion von Veröffentlichungspflichten<br />
(z. B. bei IPPC-Anlagen,<br />
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen,<br />
Abfallwirtschaftsgesetz etc.)<br />
Wegfall des „Kumulationsprinzips“<br />
(keine Mehrfachbestrafung für<br />
idente bzw. zusammenhängende<br />
Sachverhalte, Neuregelung § 22 VStG)<br />
Verpflichtender Abschluss einer<br />
Betriebshaftpflichtversicherung, die<br />
alle Schäden für jeden Gewerbetreibenden<br />
abdeckt<br />
Eine Reduktion der Kompetenzen<br />
des Arbeitsinspektorates auf ein notwendiges<br />
Ausmaß<br />
<strong>Das</strong> <strong>freiheitliche</strong> <strong>Wirtschaftsprogramm</strong> | 27