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Klima & Energie<br />

Achtung Kaminliebhaber –<br />

alte Öfen müssen raus!<br />

In der kalten Jahreszeit genießen es viele Hausbesitzer, in gemütlicher Atmosphäre<br />

vor dem wärmenden Kachel- oder Kaminofen zu sitzen. Für den ein oder anderen<br />

könnte es Ende des Jahres 2017 heißen: Ofen aus! Besitzt man ein Modell jenseits<br />

der 30 Lebensjahre, so muss dieses entweder mit einem Spezialfilter ausgerüstet oder<br />

unter Umständen auch komplett stillgelegt werden.<br />

©amoklv<br />

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) schreibt<br />

seit dem Jahr 2010 bestimmte Grenzwerte bezüglich Feinstaub<br />

und Kohlenmonoxid vor, welche Kachel- und Kaminöfen<br />

nicht überschreiten dürfen. Je nach Generation<br />

mussten schon in den vergangenen Jahren Öfen umgerüstet,<br />

außer Betrieb genommen oder ausgetauscht werden.<br />

Die Fristen für die bestimmten Ofen-Generationen<br />

laufen wie folgt ab:<br />

• Zum 31.12.2017: Modelle bis Bj. 1984<br />

• Zum 31.12.2020: Modelle bis Bj. 1985 – 1994<br />

• Zum 31.12.2024: Modelle bis Bj. 1995 – 21.03.2010<br />

Historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden sowie<br />

offene Kamine und Kochherde sind von diesen Fristen ausgenommen.<br />

Experten sehen in einer Nachrüstung alter<br />

Öfen nur wenig Sinn, da deren Verbrennungstechnik<br />

nicht für die geforderten<br />

Emissionswerte ausgelegt ist. Moderne<br />

Geräte haben einen Emissionsausstoß,<br />

der bis zu 80 Prozent unter dem der alten<br />

Öfen liegt. Schon aus diesem Grund sollte<br />

man sich überlegen, ob sich eine Neuanschaffung<br />

nicht nur ökologisch, sondern<br />

auch ökonomisch lohnt. Die moderne<br />

Technik erzeugt neben einem wesentlich<br />

verbesserten Wirkungsgrad und einem<br />

deutlich geringeren Brennstoffverbrauch<br />

eine höhere Energieeffizienz.<br />

Jeder Kamin- und Ofenbesitzer ist gut beraten,<br />

sich über die eigenen Fristen zu informieren.<br />

Sollte der Bezirksschornsteinfeger<br />

ein altes Gerät vorfinden, welches<br />

nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte<br />

einhält, wird es stillgelegt. Und er ist<br />

verpflichtet, bei der zuständigen Behörde<br />

eine Meldung zu machen. Es können<br />

dann Bußgelder bis zu 50.000 Euro fällig<br />

werden.<br />

Ob der eigene Ofen betroffen ist, kann<br />

schnell durch einen Blick auf das Typenschild<br />

festgestellt werden. Ist ein solches<br />

Schild nicht mehr vorhanden, muss der<br />

Bezirksschornsteinfeger den Schadstoffwert<br />

ermitteln. Weitere Informationen<br />

lassen sich auch über die Datenbank<br />

des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und<br />

Küchentechnik www.cert.hki-<strong>online</strong>.de<br />

einholen.<br />

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09/10 2017<br />

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