21.09.2017 Aufrufe

Kulturfenster Nr. 04|2017 – August 2017

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Blasmusik International<br />

Jubiläum 100 Jahre Republik Österreich<br />

Ausschreibung eines Kompositionswettbewerbes für Blasorchester (Leistungsstufe B)<br />

Im Jahr 2018 begeht Österreich den 100. Jahrestag<br />

der Gründung der Republik. Anlässlich<br />

dieses Jubiläums schreibt der Österreichische<br />

Blasmusikverband (ÖBV) einen Kompositionswettbewerb<br />

zur Bereicherung des Originalrepertoires<br />

für Blasorchester für ein Werk<br />

der Leistungsstufe B (leichte Literatur) aus.<br />

Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen<br />

und Komponisten die ihren Wohnsitz in Österreich,<br />

Liechtenstein oder Südtirol haben.<br />

Stilrichtung: Alle Stilrichtungen und musikalischen<br />

Formen sind zugelassen <strong>–</strong> es werden<br />

nur Kompositionen für die Leistungsstufe<br />

B zugelassen.<br />

Richtlinien: Die Komposition muss einen Bezug<br />

zu „100 Jahre Republik Österreich“ auf-<br />

weisen <strong>–</strong> die Umsetzung bleibt den Komponistinnen<br />

und Komponisten, selbst überlassen.<br />

Weiters sind folgende Regeln zu beachten:<br />

• Das Werk darf noch nicht veröffentlicht<br />

und aufgeführt worden sein<br />

• Es darf sich um kein durch andere Wettbewerbe<br />

preisgekröntes Werk handeln<br />

• Dauer (Zeitempfehlung): ca. 6 Minuten<br />

• Die Komposition muss verschiedene Tempi<br />

aufweisen<br />

• Besetzung für Harmonieorchester<br />

• Pro Komponist (inkl. Pseudonym) dürfen<br />

nur maximal zwei Werke eingereicht werden<br />

Preise:<br />

1. Preis 2.000,00 Euro<br />

2. Preis 1.500,00 Euro<br />

3. Preis 1.000,00 Euro<br />

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar<br />

und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.<br />

Die Jury behält sich das Recht vor,<br />

nicht alle Preise zu vergeben.<br />

Die Einsendung per Post (kein Fax, keine<br />

E-Mail) im geschlossenen Kuvert umfasst:<br />

• 5 Exemplare der Partitur mit Titel, ohne<br />

Angaben zur Identität der Komponistin/<br />

des Komponisten und einen kompletten<br />

Stimmensatz<br />

• Einen verschlossenen Umschlag mit folgenden<br />

Informationen zur Komponistin/<br />

zum Komponisten: Vorname, Name, Anschrift<br />

Die Einsendungen erfolgen an:<br />

Bundesgeschäftsstelle Österreichischer Blasmusikverband<br />

<strong>–</strong>Hauptplatz 10 | 9800 Spittal/<br />

Drau <strong>–</strong> Einsendeschluss: 31. Oktober <strong>2017</strong><br />

Österreichischer<br />

Blasmusikverband ÖBV<br />

Instrumentales Amateurmusizieren als<br />

immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet<br />

Deutsche UNESCO-Kommission ehrt Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis<br />

Kulturstaatsministerin Monika Grütters, Kultusministerin<br />

Martina Münch für die Kultusministerkonferenz<br />

und Christoph Wulf, Vizepräsident<br />

der Deutschen UNESCO-Kommission<br />

haben in Berlin die Urkunden zur Aufnahme<br />

in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen<br />

Kulturerbes überreicht. Mit dabei<br />

ist der von der Bundesvereinigung Deutscher<br />

Orchesterverbände über den Deutschen Musikrat<br />

eingereichte Vorschlag Instrumentales<br />

Amateurmusizieren.<br />

Prof. Christoph Wulf, Vizepräsident der<br />

Deutschen UNESCO-Kommission unterstrich:<br />

„Immaterielles Kulturerbe prägt Identitäten,<br />

stärkt den sozialen Zusammenhalt<br />

und fördert den Dialog zwischen gesellschaftlichen<br />

Gruppen. Es ist Quelle von<br />

Kreativität und Innovation und trägt zu gesellschaftlichem<br />

Wandel bei. [ ]Sie stehen<br />

für die Vielfalt unserer Kulturlandschaft.“<br />

Ernst Burgbacher, Präsident der Bundesvereinigung<br />

Deutscher Orchesterverbände<br />

(BDO): „Das vielfältige Amateurmusizieren<br />

prägt die Kultur in Deutschland in ganz besonderer<br />

Weise. Die Bandbreite reicht von A<br />

wie Akkordeon bis Z wie Zither und umfasst<br />

alle Stilrichtungen. Viele der insgesamt rund<br />

35.000 Amateurorchester haben ein hervorragendes<br />

musikalisches Niveau, das in<br />

Wettbewerben und Konzerten immer wieder<br />

unter Beweis gestellt wird. Die Aufnahme<br />

in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen<br />

Kulturerbes ist eine Anerkennung<br />

der großartigen Arbeit in den meist ehrenamtlich<br />

geführten Vereinen, die für unsere<br />

Gesellschaft sehr wichtig ist. Wir freuen uns<br />

gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat<br />

über die Auszeichnung.“<br />

Gleichzeitig wurden die Posaunenchöre<br />

als eigene Form des Laien- und Amateurmusizierens<br />

ausgezeichnet.<br />

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen<br />

Kulturerbes soll die Vielfalt kultureller<br />

Ausdrucksformen in Deutschland<br />

sichtbar machen. Es wird in einem mehrstufigen<br />

Verfahren von der Deutschen UN-<br />

ESCO-Kommission und verschiedenen deutschen<br />

staatlichen Akteuren erstellt. Die in<br />

das Verzeichnis aufgenommenen kulturellen<br />

Ausdrucksformen und ihre Träger stehen<br />

exemplarisch für die Kreativität und den<br />

Erfindergeist unserer Gesellschaft.<br />

Bundesvereinigung Deutscher<br />

Orchesterverbände e.V.<br />

26<br />

KulturFenster

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!