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AWO Servicehaus Ellerbek - AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH

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Was muss an Formalitäten geklärt sein?<br />

Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG:<br />

Unser Vermieter<br />

Für das <strong>Servicehaus</strong> gibt es eine unverbindliche<br />

Warteliste, die vom Vermieter, der Wohnungsbau-<br />

Genossenschaft Kiel-Ost eG, geführt wird.<br />

Interessenten haben die Möglichkeit, sich für eine<br />

Wohnung zu bewerben und dann in diese Liste<br />

aufgenommen zu werden.<br />

Richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an:<br />

Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG<br />

Nicki Sebastian Helms<br />

Poppenrade 5<br />

24148 Kiel-<strong>Ellerbek</strong><br />

Tel.: 0431/ 7240132<br />

Fax.: 0431/7240222<br />

Nicki.helms@wbg-kiel-ost.de<br />

Die Öffnungszeiten des Büros sind:<br />

Montag und Dienstag: 9-12 .30 Uhr<br />

Mittwoch: geschlossen<br />

Donnerstag: 9-12.30 und 14-18 Uhr<br />

Freitag: geschlossen<br />

Neben den Informationen, die Sie bei der Woohnungsbau-Genossenschaft Kiel –Ost eG erhalten,<br />

raten wir Ihnen dringend zu einer Beratung von Seiten der <strong>AWO</strong>, um alle Fragen zu den<br />

Dienstleistungen und dem Leben im <strong>Servicehaus</strong> beantworten zu können.<br />

Hilfe bei Behördenangelegenheiten<br />

Bei öffentlich geförderten Wohnungen müssen Sie das Amt für Wohnen und Grundsicherung<br />

aufsuchen. Bei Grundsicherung müssen Formalien bei der Stadt Kiel abgeklärt werden. Wir beraten<br />

Sie im Rahmen des Grundservices gerne.<br />

Frau Heike Hoppe vom Amt für Wohnen und Grundsicherung der Stadt Kiel:<br />

"Als erstes wird ein Antrag auf Wohnberechtigung bei der Stadt Kiel gestellt."<br />

Einrichtung von Betreuung - wir helfen<br />

Wie bei allen Behördenangelegenheiten helfen wir Ihnen auch dabei, eine Betreuung zu<br />

beantragen. Eine Betreuung ist notwendig, wenn man sich nicht mehr selbständig um seine<br />

finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten kümmern kann und auch keine Angehörigen<br />

dabei helfen können. Oder wenn man beispielsweise nicht mehr in der Lage ist, Geld von der Bank<br />

abzuholen, Rechnungen zu überweisen oder ähnliches. Dann wird ein Betreuer vom Amtsgericht<br />

benannt, der einem hilft, diese Dinge zu erledigen.

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