AWO Servicehaus Ellerbek - AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH
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Was muss an Formalitäten geklärt sein?<br />
Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG:<br />
Unser Vermieter<br />
Für das <strong>Servicehaus</strong> gibt es eine unverbindliche<br />
Warteliste, die vom Vermieter, der Wohnungsbau-<br />
Genossenschaft Kiel-Ost eG, geführt wird.<br />
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für eine<br />
Wohnung zu bewerben und dann in diese Liste<br />
aufgenommen zu werden.<br />
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte direkt an:<br />
Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG<br />
Nicki Sebastian Helms<br />
Poppenrade 5<br />
24148 Kiel-<strong>Ellerbek</strong><br />
Tel.: 0431/ 7240132<br />
Fax.: 0431/7240222<br />
Nicki.helms@wbg-kiel-ost.de<br />
Die Öffnungszeiten des Büros sind:<br />
Montag und Dienstag: 9-12 .30 Uhr<br />
Mittwoch: geschlossen<br />
Donnerstag: 9-12.30 und 14-18 Uhr<br />
Freitag: geschlossen<br />
Neben den Informationen, die Sie bei der Woohnungsbau-Genossenschaft Kiel –Ost eG erhalten,<br />
raten wir Ihnen dringend zu einer Beratung von Seiten der <strong>AWO</strong>, um alle Fragen zu den<br />
Dienstleistungen und dem Leben im <strong>Servicehaus</strong> beantworten zu können.<br />
Hilfe bei Behördenangelegenheiten<br />
Bei öffentlich geförderten Wohnungen müssen Sie das Amt für Wohnen und Grundsicherung<br />
aufsuchen. Bei Grundsicherung müssen Formalien bei der Stadt Kiel abgeklärt werden. Wir beraten<br />
Sie im Rahmen des Grundservices gerne.<br />
Frau Heike Hoppe vom Amt für Wohnen und Grundsicherung der Stadt Kiel:<br />
"Als erstes wird ein Antrag auf Wohnberechtigung bei der Stadt Kiel gestellt."<br />
Einrichtung von Betreuung - wir helfen<br />
Wie bei allen Behördenangelegenheiten helfen wir Ihnen auch dabei, eine Betreuung zu<br />
beantragen. Eine Betreuung ist notwendig, wenn man sich nicht mehr selbständig um seine<br />
finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten kümmern kann und auch keine Angehörigen<br />
dabei helfen können. Oder wenn man beispielsweise nicht mehr in der Lage ist, Geld von der Bank<br />
abzuholen, Rechnungen zu überweisen oder ähnliches. Dann wird ein Betreuer vom Amtsgericht<br />
benannt, der einem hilft, diese Dinge zu erledigen.