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13 Verkehr<br />

13.0 Vorbemerkung<br />

295<br />

Die amtliche Verkehrsstatistik umfaßt Leistungsstatistiken (Fahrzeugverkehr sowie<br />

beförderte Personen und Güter), Unternehmens- und Fahrzeugbestandsstatistiken,<br />

Unfallstatistiken, Verkehrswegestatistiken und eine Reihe weiterer spezieller Statistiken.<br />

Ein Teil dieser S tatistiken w ird vom Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministerium s<br />

durchgeführt. In diesem A bschnitt werden überwiegend Ergebnisse aus Verkehrsstatistiken<br />

der statistischen Ä m ter dargestellt.<br />

Die Verkehrsleistungsstatistiken bilden den Schwerpunkt der amtlichen Verkehrsstatistik.<br />

Ihre Ergebnisse werden i.d.R . nach Hauptverkehrsverbindungen gegliedert.<br />

Binnenverkehr ist der Fahrzeugverkehr innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Inland). Grenzüberschreitender Verkehr ist der Verkehr zwischen inländischen<br />

und ausländischen Orten. Durchgangsverkehr (Transit) ist der Verkehr<br />

zwischen ausländischen Orten durch das Inland.<br />

In den Leistungsstatistiken des Personenverkehrs werden grundsätzlich beförderte<br />

Personen als Beförderungsfälte erfaßt, d.h, eine Person, die im Berichtszeitraum<br />

mehrere Fahrten unternommen hat, w ird mehrfach gezählt. Die beförderten Güter<br />

werden m it ihrem B ruttogew icht (einschl. Verpackung) nachgewiesen. Die Zuordnung<br />

zu G üterarten erfolgt nach dem Güterverzeichnis fü r die Verkehrsstatistik, Ausgabe<br />

1969. Als Beförderungsaufkommen w ird die Anzahl der Beförderungsfälle bzw. das<br />

Gewicht der beförderten Gütermenge bezeichnet. Beförderungsleistungen im Personenverkehr<br />

sind das Produkt aus der Anzahl der Beförderungsfälle m it der jeweiligen<br />

Reiseweite (Maßeinheit: Personenkilom eter), im Güterverkehr das Produkt aus G ütergewicht<br />

und Transportwerte (Maßeinheit: Tonnenkilom eter). Im Güterverkehr wird i.d.R .<br />

nur die im Inland zurückgelegte Transportw eite berücksichtigt.<br />

In Untemehmensstatistiken des Verkehrs sind grundsätzlich nur diejenigen Unternehmen<br />

m it S itz im Inland einbezogen, die Fahrzeuge einsetzen (funktionelle Berichtskreisabgrenzung).<br />

Erhebungseinheiten sind Unternehmen, sofern ihr w irtschaftlicher<br />

Schwerpunkt in einem W irtschaftszw eig des Verkehrssektors liegt, sowie fachliche<br />

Untemehmensteile von Unternehmen, die schwerpunktm äßig außerhalb des Verkehrssektors<br />

(z.B. im Produzierenden Gewerbe) tätig sind.<br />

Die verkehrsstatistischen Daten werden fü r die einzelnen Verkehrszweige getrennt erfaßt,<br />

aufbereitet und dargestellt. Der Nachweis von Transportketten, d.h. die Bestim<br />

m ung des ursprünglichen Versandortes oder des Endzieiortes bei W echsel des<br />

Transportm ittels, ist nicht m öglich. Bei einer A ddition der Ergebnisse des Personenoder<br />

des Güterverkehrs der Verkehrszweige (insbesondere in den beiden zusammenfassenden<br />

Tabellen 13.1 und 13.2) ist zu beachten, daß in den Summen in unbekannte<br />

r Höhe M ehrfachzählungen durch Umsteigen oder Umladen enthalten sind. Ausführliche<br />

m ethodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte Ergebnisse<br />

enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 8 »Verkehr« (siehe hierzu auch<br />

»Fundstellen und weiterführende Informationen« am Ende dieses A bschnitts).<br />

Eisenbahnverkehr<br />

Erfaßt wird nur der öffentliche Eisenbahnverkehr. Eisenbahnen dienen dem öffentlichen<br />

Verkehr, wenn sie jederm ann zur Personen- oder G üterbeförderung benutzen<br />

kam . Frachtpflichtiger Güterverkehr ist die für D ritte gegen Entgelt durchgeführte<br />

Güterbeförderung. Beim Dienstgutverkehr (W erkverkehr) handelt es sich um G üterbeförderung<br />

der Eisenbahnen fü r eigene Zwecke. Erhoben werden Beförderungsaufkommen<br />

und -leistungen im Personen- und Güterverkehr nach dem Inländerkonzept<br />

(inländische Eisenbahnen). Zusätzlich zu den Verkehrsleistungen werden jährlich Verkehrseinnahmen<br />

und die Sachanlagen des Eisenbahnverkehrs nach Arten (Fahrzeugbestand,<br />

Streckenlänge usw.) erm ittelt. Verkehrsunfälle sind Bahnbetriebsunfälle<br />

einschließlich RottenunfäJle, bei denen m indestens ein bewegtes - beim Zusammenprall<br />

auch haltendes - Eisenbahnfahrzeug im Fahr- und Rangierbetrieb beteiligt ist. Der<br />

Personenverkehr m it Straßen-, S tadt-, H och- und U-Bahnen zählt zum öffentlichen<br />

Straßenpersonenverkehr.<br />

StraBenverkehr<br />

Der Kraftfahrzeugbestand und seine Veränderungen werden aus dem Zentralen<br />

Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erm ittelt, das seinerseits auf den Meldungen<br />

der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen basiert. Die ebenfalls vom K raftfahrt-B undesam<br />

t herausgegebenen Angaben zur Erteilung von Fahrertaubnissen werden<br />

durch Auswertung von Führerscheinprüfungen der Technischen Prüfstellen fü r den<br />

Kraftfahrzeugverkehr gewonnen. Es werden Daten über neu ausgegebene Führerscheine<br />

veröffentlicht, der Führerscheinbestand ist unbekannt.<br />

Der öffentliche Straßen Personenverkehr umfaßt den Linien- und Gelegenheitsverkehr<br />

m it Kraftom nibussen, Oberleitungsbussen sow ie Straßen-, S tadt-, H och- und U-<br />

Bahnen. Der Taxi- und M ietwagenverkehr w ird in der amtlichen S tatistik nicht erfaßt.<br />

Linien verkehr ist die regelmäßige Beförderung von Personen in bestim m ten Verkehrsverbindungen<br />

nach im voraus festgelegten und veröffentlichten Fahrplänen, Beförderungsentgelten<br />

und -bedingungen, bei denen die Fahrgäste an vorher festgelegten<br />

Haltestellen ein- und aussteigen können. Zum Gelegenheitsverkehr zählen A usflugsfahrten,<br />

Ferienzielreisen sow ie der Verkehr m it M ietom nibussen. Beförderungsaufkommen<br />

und -leistungen werden nach dem Inländerkonzept (Verkehrsleistungen inländischer<br />

Unternehmen im In- und Ausland) erfaßt. In die S tatistik der Unternehmen des<br />

öffentlichen Straßenpersonenverkehrs sind Unternehmen einbezogen, die fü r Beförderungen<br />

nach dem Personenbeförderungsgesetz zugelassen sind. Auch hier ist der<br />

Taxi- und M ietwagenverkehr ausgenommen.<br />

Durch die Aufhebung der Tarife im Straßengüterverkehr w urde in der jüngeren Vergangenheit<br />

eine Neukonzeption der S tatistik des Güterverkehrs erforderlich. A b Mai<br />

1994 werden im Rahmen einer Prim ärerhebung die Verkehrsleistungen deutscher<br />

Lastkraftfahrzeuge laufend erhoben sow ie periodisch aufbereitet. In die Erhebung einbezogen<br />

sind sowohl der gewerbliche Straßengüterverkehr als auch der W erkverkehr.<br />

D urchgeführt w ird die Erhebung fü r den gewerblichen Verkehr vom Bundesam t für<br />

G üterverkehr (BAG) sow ie fü r den W erkverkehr vom K raftfahrt-Bundesamt (KBA). Von<br />

der Erhebung grundsätzlich ausgenommen ist die Gesam theit der Güterbeförderungen<br />

ausländischer Kraftfahrzeuge, selbst wenn der Be- oder Entladeort auf dem G ebiet der<br />

Bundesrepublik Deutschland liegt. Darüber hinaus werden die Durchführen/Transitverkehre<br />

durch Deutschland m it ausländischen Kraftfahrzeugen nicht erfaßt.<br />

Als Straßenverkehrsunfälle w erden alle von der Polizei registrierten Unfälle erfaßt, bei<br />

denen infolge des Fährverkehrs auf öffentlichen W egen oder Plätzen entw eder Personen<br />

getötet oder verletzt oder Sachschaden entstanden ist. Verunglückte w erden als<br />

G etötete nachgewiesen, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den<br />

Unfallfolgen gestorben sind und als Schwerverletzte, wenn sie stationär in einem Krankenhaus<br />

behandelt wurden. Sonstige Verunglückte gelten als leichtverletzt. Als Beteiligte<br />

an einem Unfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfaßt, die selbst -<br />

oder deren Fahrzeuge - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte<br />

M itfahrer zählen somit nicht zu den U nfallbeteiligten. Sachschadensunfälle werden unterschieden<br />

nach schwerwiegenden Unfällen m it Sachschaden (wesentliches Kriterium :<br />

m indestens ein am Unfall beteiligtes Kraftfahrzeug mußte abgeschleppt werden) und<br />

Bagatellunfällen. Bis 1994 wurden Unfälle m it schwerem Sachschaden (Sachschaden<br />

m indestens 4 000 DM bei m indestens einem der Geschädigten) anstelle der schw erwiegenden<br />

Unfälle mit Sachschaden erfaßt.<br />

Binnenschiffahrt<br />

Im Binnenschiffsbestand sind die in inländischen Binnenschiffsregistern eingetragenen<br />

Schiffe (ohne Fährschiffe) berücksichtigt, die zur S chiffahrt auf Rüssen und sonstigen<br />

Binnengewässern bestim m t sind, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zur Binnenschiffahrt<br />

oder fü r andere Zwecke (z.B. Lagerei) eingesetzt w erden oder stillgelegt<br />

sind, und unabhängig davon, ob sie sich in der Verfügung von inländischen oder ausländischen<br />

Unternehmen befinden. Der Bestand w ird aus der bei der W asser- und<br />

S chiffahrtsdirektion Südwest geführten Zentralen Binnenschiffs-Bestandsdatei erm ittelt.<br />

Der Güterverkehr umfaßt Umschlag und Transporte in- und ausländischer Schiffe auf<br />

Binnengewässern des Inlandes (Inlandskonzept). Er schließt auch den Binnen-See-<br />

Verkehr - Verkehr zwischen inländischen Binnenhäfen und inländischen oder ausländischen<br />

Seehäfen, der teils über Binnenwasserstraßen, teils über See führt - ein. N icht<br />

einbezogen ist der Verkehr der Binnenfischerei, der Naßbaggerei, Fähr- und Hafenverkehr<br />

sowie Transporte fü r den S chiffsbetrieb (Treibstoff, Proviant u.ä.). Hauptdatenquelle<br />

der G üterverkehrsstatistik sind Ein-, Aus- und Um ladungen in Häfen und an<br />

sonstigen Lade- und Löschplätzen im Inland. Der Durchgangsverkehr w ird aus Meldungen<br />

von G renzzollstellen und Schleusen erm ittelt.<br />

Zur S tatistik über Unternehmen der Binnenschiffahrt sind alle Unternehmen m eldepflichtig,<br />

die S chiffe zur Personen- und G üterbeförderung auf Binnengewässern (ohne<br />

Schiffe im Fähr- und Hafenverkehr) betreiben. Im Unterschied zu dem in inländischen<br />

Binnenschiffsregistem eingetragenen S chiffsbestand umfaßt der in der Unternehm ens-<br />

Statistik erfragte Binnenschiffsbestand alle verfügbaren S chiffe dieser Unternehmen unabhängig<br />

davon, ob sie im Inland oder im Ausland registriert sind.<br />

Zu den Verkehrsunfflllen in der Binnenschiffahrt zählen Unfälle beim S chiffsbetrieb<br />

(während der Fahrt) von Schiffen unter in- und ausländischer Ragge auf inländischen<br />

Binnenwasserstraßen, die von der W asserschutzpolizei registriert worden sind.<br />

Seeschiffahrt<br />

Zum Seeschiffebestand gehören nur die unter der Ragge der Bundesrepublik<br />

Deutschland fahrenden Schiffe; die im Ausland registrierten S chiffe deutscher S chiffseigner<br />

sind som it nicht darin enthalten. Die Zahlen w erden durch das Bundesverkehrsministerium<br />

erm ittelt.<br />

A ls Schiffeverkehr w erden die über See in den inländischen Seehäfen »zu Handelszwecken«<br />

ankommenden und ausgehenden deutschen und ausländischen Schiffe<br />

nachgewiesen. N icht einbezogen sind die Schiffe, die auf ihrer Fahrt zwischen Seehäfen<br />

oder zwischen See- und Binnenhäfen ausschließlich Binnenwasserstraßen benutzen.<br />

Der Güterverkehr umfaßt Transporte über See, die in inländischen Seehäfen ein- oder<br />

ausgeladen werden (Inlandskonzept). Die über die See führenden Transporte zwischen<br />

inländischen See- und Binnenhäfen werden sowohl in der Seeverkehrsstatistik als auch<br />

| Statistisch B u x te e a m t.S ^ |

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