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13 Verkehr<br />
13.0 Vorbemerkung<br />
295<br />
Die amtliche Verkehrsstatistik umfaßt Leistungsstatistiken (Fahrzeugverkehr sowie<br />
beförderte Personen und Güter), Unternehmens- und Fahrzeugbestandsstatistiken,<br />
Unfallstatistiken, Verkehrswegestatistiken und eine Reihe weiterer spezieller Statistiken.<br />
Ein Teil dieser S tatistiken w ird vom Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministerium s<br />
durchgeführt. In diesem A bschnitt werden überwiegend Ergebnisse aus Verkehrsstatistiken<br />
der statistischen Ä m ter dargestellt.<br />
Die Verkehrsleistungsstatistiken bilden den Schwerpunkt der amtlichen Verkehrsstatistik.<br />
Ihre Ergebnisse werden i.d.R . nach Hauptverkehrsverbindungen gegliedert.<br />
Binnenverkehr ist der Fahrzeugverkehr innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik<br />
Deutschland (Inland). Grenzüberschreitender Verkehr ist der Verkehr zwischen inländischen<br />
und ausländischen Orten. Durchgangsverkehr (Transit) ist der Verkehr<br />
zwischen ausländischen Orten durch das Inland.<br />
In den Leistungsstatistiken des Personenverkehrs werden grundsätzlich beförderte<br />
Personen als Beförderungsfälte erfaßt, d.h, eine Person, die im Berichtszeitraum<br />
mehrere Fahrten unternommen hat, w ird mehrfach gezählt. Die beförderten Güter<br />
werden m it ihrem B ruttogew icht (einschl. Verpackung) nachgewiesen. Die Zuordnung<br />
zu G üterarten erfolgt nach dem Güterverzeichnis fü r die Verkehrsstatistik, Ausgabe<br />
1969. Als Beförderungsaufkommen w ird die Anzahl der Beförderungsfälle bzw. das<br />
Gewicht der beförderten Gütermenge bezeichnet. Beförderungsleistungen im Personenverkehr<br />
sind das Produkt aus der Anzahl der Beförderungsfälle m it der jeweiligen<br />
Reiseweite (Maßeinheit: Personenkilom eter), im Güterverkehr das Produkt aus G ütergewicht<br />
und Transportwerte (Maßeinheit: Tonnenkilom eter). Im Güterverkehr wird i.d.R .<br />
nur die im Inland zurückgelegte Transportw eite berücksichtigt.<br />
In Untemehmensstatistiken des Verkehrs sind grundsätzlich nur diejenigen Unternehmen<br />
m it S itz im Inland einbezogen, die Fahrzeuge einsetzen (funktionelle Berichtskreisabgrenzung).<br />
Erhebungseinheiten sind Unternehmen, sofern ihr w irtschaftlicher<br />
Schwerpunkt in einem W irtschaftszw eig des Verkehrssektors liegt, sowie fachliche<br />
Untemehmensteile von Unternehmen, die schwerpunktm äßig außerhalb des Verkehrssektors<br />
(z.B. im Produzierenden Gewerbe) tätig sind.<br />
Die verkehrsstatistischen Daten werden fü r die einzelnen Verkehrszweige getrennt erfaßt,<br />
aufbereitet und dargestellt. Der Nachweis von Transportketten, d.h. die Bestim<br />
m ung des ursprünglichen Versandortes oder des Endzieiortes bei W echsel des<br />
Transportm ittels, ist nicht m öglich. Bei einer A ddition der Ergebnisse des Personenoder<br />
des Güterverkehrs der Verkehrszweige (insbesondere in den beiden zusammenfassenden<br />
Tabellen 13.1 und 13.2) ist zu beachten, daß in den Summen in unbekannte<br />
r Höhe M ehrfachzählungen durch Umsteigen oder Umladen enthalten sind. Ausführliche<br />
m ethodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte Ergebnisse<br />
enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 8 »Verkehr« (siehe hierzu auch<br />
»Fundstellen und weiterführende Informationen« am Ende dieses A bschnitts).<br />
Eisenbahnverkehr<br />
Erfaßt wird nur der öffentliche Eisenbahnverkehr. Eisenbahnen dienen dem öffentlichen<br />
Verkehr, wenn sie jederm ann zur Personen- oder G üterbeförderung benutzen<br />
kam . Frachtpflichtiger Güterverkehr ist die für D ritte gegen Entgelt durchgeführte<br />
Güterbeförderung. Beim Dienstgutverkehr (W erkverkehr) handelt es sich um G üterbeförderung<br />
der Eisenbahnen fü r eigene Zwecke. Erhoben werden Beförderungsaufkommen<br />
und -leistungen im Personen- und Güterverkehr nach dem Inländerkonzept<br />
(inländische Eisenbahnen). Zusätzlich zu den Verkehrsleistungen werden jährlich Verkehrseinnahmen<br />
und die Sachanlagen des Eisenbahnverkehrs nach Arten (Fahrzeugbestand,<br />
Streckenlänge usw.) erm ittelt. Verkehrsunfälle sind Bahnbetriebsunfälle<br />
einschließlich RottenunfäJle, bei denen m indestens ein bewegtes - beim Zusammenprall<br />
auch haltendes - Eisenbahnfahrzeug im Fahr- und Rangierbetrieb beteiligt ist. Der<br />
Personenverkehr m it Straßen-, S tadt-, H och- und U-Bahnen zählt zum öffentlichen<br />
Straßenpersonenverkehr.<br />
StraBenverkehr<br />
Der Kraftfahrzeugbestand und seine Veränderungen werden aus dem Zentralen<br />
Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erm ittelt, das seinerseits auf den Meldungen<br />
der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen basiert. Die ebenfalls vom K raftfahrt-B undesam<br />
t herausgegebenen Angaben zur Erteilung von Fahrertaubnissen werden<br />
durch Auswertung von Führerscheinprüfungen der Technischen Prüfstellen fü r den<br />
Kraftfahrzeugverkehr gewonnen. Es werden Daten über neu ausgegebene Führerscheine<br />
veröffentlicht, der Führerscheinbestand ist unbekannt.<br />
Der öffentliche Straßen Personenverkehr umfaßt den Linien- und Gelegenheitsverkehr<br />
m it Kraftom nibussen, Oberleitungsbussen sow ie Straßen-, S tadt-, H och- und U-<br />
Bahnen. Der Taxi- und M ietwagenverkehr w ird in der amtlichen S tatistik nicht erfaßt.<br />
Linien verkehr ist die regelmäßige Beförderung von Personen in bestim m ten Verkehrsverbindungen<br />
nach im voraus festgelegten und veröffentlichten Fahrplänen, Beförderungsentgelten<br />
und -bedingungen, bei denen die Fahrgäste an vorher festgelegten<br />
Haltestellen ein- und aussteigen können. Zum Gelegenheitsverkehr zählen A usflugsfahrten,<br />
Ferienzielreisen sow ie der Verkehr m it M ietom nibussen. Beförderungsaufkommen<br />
und -leistungen werden nach dem Inländerkonzept (Verkehrsleistungen inländischer<br />
Unternehmen im In- und Ausland) erfaßt. In die S tatistik der Unternehmen des<br />
öffentlichen Straßenpersonenverkehrs sind Unternehmen einbezogen, die fü r Beförderungen<br />
nach dem Personenbeförderungsgesetz zugelassen sind. Auch hier ist der<br />
Taxi- und M ietwagenverkehr ausgenommen.<br />
Durch die Aufhebung der Tarife im Straßengüterverkehr w urde in der jüngeren Vergangenheit<br />
eine Neukonzeption der S tatistik des Güterverkehrs erforderlich. A b Mai<br />
1994 werden im Rahmen einer Prim ärerhebung die Verkehrsleistungen deutscher<br />
Lastkraftfahrzeuge laufend erhoben sow ie periodisch aufbereitet. In die Erhebung einbezogen<br />
sind sowohl der gewerbliche Straßengüterverkehr als auch der W erkverkehr.<br />
D urchgeführt w ird die Erhebung fü r den gewerblichen Verkehr vom Bundesam t für<br />
G üterverkehr (BAG) sow ie fü r den W erkverkehr vom K raftfahrt-Bundesamt (KBA). Von<br />
der Erhebung grundsätzlich ausgenommen ist die Gesam theit der Güterbeförderungen<br />
ausländischer Kraftfahrzeuge, selbst wenn der Be- oder Entladeort auf dem G ebiet der<br />
Bundesrepublik Deutschland liegt. Darüber hinaus werden die Durchführen/Transitverkehre<br />
durch Deutschland m it ausländischen Kraftfahrzeugen nicht erfaßt.<br />
Als Straßenverkehrsunfälle w erden alle von der Polizei registrierten Unfälle erfaßt, bei<br />
denen infolge des Fährverkehrs auf öffentlichen W egen oder Plätzen entw eder Personen<br />
getötet oder verletzt oder Sachschaden entstanden ist. Verunglückte w erden als<br />
G etötete nachgewiesen, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den<br />
Unfallfolgen gestorben sind und als Schwerverletzte, wenn sie stationär in einem Krankenhaus<br />
behandelt wurden. Sonstige Verunglückte gelten als leichtverletzt. Als Beteiligte<br />
an einem Unfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfaßt, die selbst -<br />
oder deren Fahrzeuge - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte<br />
M itfahrer zählen somit nicht zu den U nfallbeteiligten. Sachschadensunfälle werden unterschieden<br />
nach schwerwiegenden Unfällen m it Sachschaden (wesentliches Kriterium :<br />
m indestens ein am Unfall beteiligtes Kraftfahrzeug mußte abgeschleppt werden) und<br />
Bagatellunfällen. Bis 1994 wurden Unfälle m it schwerem Sachschaden (Sachschaden<br />
m indestens 4 000 DM bei m indestens einem der Geschädigten) anstelle der schw erwiegenden<br />
Unfälle mit Sachschaden erfaßt.<br />
Binnenschiffahrt<br />
Im Binnenschiffsbestand sind die in inländischen Binnenschiffsregistern eingetragenen<br />
Schiffe (ohne Fährschiffe) berücksichtigt, die zur S chiffahrt auf Rüssen und sonstigen<br />
Binnengewässern bestim m t sind, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zur Binnenschiffahrt<br />
oder fü r andere Zwecke (z.B. Lagerei) eingesetzt w erden oder stillgelegt<br />
sind, und unabhängig davon, ob sie sich in der Verfügung von inländischen oder ausländischen<br />
Unternehmen befinden. Der Bestand w ird aus der bei der W asser- und<br />
S chiffahrtsdirektion Südwest geführten Zentralen Binnenschiffs-Bestandsdatei erm ittelt.<br />
Der Güterverkehr umfaßt Umschlag und Transporte in- und ausländischer Schiffe auf<br />
Binnengewässern des Inlandes (Inlandskonzept). Er schließt auch den Binnen-See-<br />
Verkehr - Verkehr zwischen inländischen Binnenhäfen und inländischen oder ausländischen<br />
Seehäfen, der teils über Binnenwasserstraßen, teils über See führt - ein. N icht<br />
einbezogen ist der Verkehr der Binnenfischerei, der Naßbaggerei, Fähr- und Hafenverkehr<br />
sowie Transporte fü r den S chiffsbetrieb (Treibstoff, Proviant u.ä.). Hauptdatenquelle<br />
der G üterverkehrsstatistik sind Ein-, Aus- und Um ladungen in Häfen und an<br />
sonstigen Lade- und Löschplätzen im Inland. Der Durchgangsverkehr w ird aus Meldungen<br />
von G renzzollstellen und Schleusen erm ittelt.<br />
Zur S tatistik über Unternehmen der Binnenschiffahrt sind alle Unternehmen m eldepflichtig,<br />
die S chiffe zur Personen- und G üterbeförderung auf Binnengewässern (ohne<br />
Schiffe im Fähr- und Hafenverkehr) betreiben. Im Unterschied zu dem in inländischen<br />
Binnenschiffsregistem eingetragenen S chiffsbestand umfaßt der in der Unternehm ens-<br />
Statistik erfragte Binnenschiffsbestand alle verfügbaren S chiffe dieser Unternehmen unabhängig<br />
davon, ob sie im Inland oder im Ausland registriert sind.<br />
Zu den Verkehrsunfflllen in der Binnenschiffahrt zählen Unfälle beim S chiffsbetrieb<br />
(während der Fahrt) von Schiffen unter in- und ausländischer Ragge auf inländischen<br />
Binnenwasserstraßen, die von der W asserschutzpolizei registriert worden sind.<br />
Seeschiffahrt<br />
Zum Seeschiffebestand gehören nur die unter der Ragge der Bundesrepublik<br />
Deutschland fahrenden Schiffe; die im Ausland registrierten S chiffe deutscher S chiffseigner<br />
sind som it nicht darin enthalten. Die Zahlen w erden durch das Bundesverkehrsministerium<br />
erm ittelt.<br />
A ls Schiffeverkehr w erden die über See in den inländischen Seehäfen »zu Handelszwecken«<br />
ankommenden und ausgehenden deutschen und ausländischen Schiffe<br />
nachgewiesen. N icht einbezogen sind die Schiffe, die auf ihrer Fahrt zwischen Seehäfen<br />
oder zwischen See- und Binnenhäfen ausschließlich Binnenwasserstraßen benutzen.<br />
Der Güterverkehr umfaßt Transporte über See, die in inländischen Seehäfen ein- oder<br />
ausgeladen werden (Inlandskonzept). Die über die See führenden Transporte zwischen<br />
inländischen See- und Binnenhäfen werden sowohl in der Seeverkehrsstatistik als auch<br />
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