E_1928_Zeitung_Nr.060
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12 AUTOMOBII>REVUE <strong>1928</strong> — 60<br />
(Fortsetzung von Seite 10)<br />
übergeleitet wird. Wenn trotzdem die meisten Fabriken<br />
an Wasserkühlung festhalten, so liegt das<br />
darin, dass auch die Wasserkühlung einige Vorteile<br />
hat:<br />
1. bleiben zunächst einmal durch die stärkere<br />
Wärmeleitfähigkeit des Wassers gegenüber Luft die<br />
Zylinderwände kühler. Bei Luftkühlung muss die<br />
Wärmeabführung durch vermehrte Oelung verstärkt<br />
werden. Ein wassergekühlter Motor ist im Schmiermittelverbrauch<br />
sparsamer;<br />
2. ist ein wirkliches Gebläse mit den bisherigen<br />
Mitteln nie ganz geräuschlos herzustellen. Man<br />
wird immer das Rauschen des Gebläses hören;<br />
3. wirkt der Kühlwassermantel wie eine schallisolierende<br />
Zelle und dämpft die Geräusche, die im<br />
Innern der Zylinder durch Explosion, Richtungswechsel<br />
usw. entstehen;<br />
4. aber, und das ist vielleicht ausschlaggebend,<br />
wird eine gute Gebläsekühlüng in der Herstellung<br />
auch nicht billiger als Wasserkühlung.<br />
Ihre Bedenken betreffend Einfrieren des Kühlwassers<br />
könnnen wir nicht ohne weiteres teilen, da<br />
der Zusatz von Glyzerin, Alkohol oder anderen handelsüblichen<br />
Mitteln gegen das Einfrieren von Kühlwasser<br />
im deutschen Klima das Ablassen von Kühlwasser<br />
überflüssig machen. Immerhin ist die technische<br />
Entwicklung auf diesem Gebiete noch im<br />
Fluss und das letzte Wort über Luftkühlung oder<br />
Wasserkühlung noch nicht gesprochen. Beide Systeme<br />
haben Vorteile und Nachteile. wlt.<br />
Frage 6810. Der Motor verpufft. Die Motorleistung<br />
meines nun bereits mehr als 10 Jahre<br />
alten Vierzylinderwagens hat sich in den letzten<br />
Monaten zusehends verringert. Der Motor springt<br />
verhältnismässig leicht an, doch seine Leistung<br />
lässt schon nach kurzer Zeit nach. Manchmal setzt<br />
er nach wenigen Sekunden aus. Ich habe jeweilen<br />
den Motor überprüft, aber keinen Mangel gefunden.<br />
Die, Störungsursache erscheint mir rätselhaft. Ich<br />
könnte höchstens vermuten, dass vielleicht der<br />
Auspufftopf und das Auspuffrohr verrusst oder<br />
verstopft sind. Was denken Sie davon ?<br />
P. N. in A.<br />
Antwort: Ganz richtig! Der Fehler ist sicherlich<br />
in der Verrussung des Auspufftopfes und des<br />
die beiden mit einem Holzstab beklopft. Nach dieser<br />
Reinigung setzt man die Organe wieder zusammen,<br />
sorgt für eine gute Abdichtung und einen<br />
sichern Abschluss der Verbindungsstellen. Nach die.<br />
ßer Prozedur wird Ihnen der Motor nicht mehr<br />
verpuffen und seine Leistung wieder um einen bedeutenden<br />
Betrag erhöhen.<br />
wlt.<br />
Frage 6811. Welche Kerzen sind richtig? Ein<br />
Freund schenkte mir zum Geburtstag sechs neue<br />
Kerzen für meinen amerikanischen Wagen (Jahrgang<br />
1927) und fügte noch hinzu, es seien besonders<br />
gute Sportkerzen, mit denen ich sicher schneller<br />
fahren könne als bisher. Ich freute mich auch<br />
riesig und baute sie mir für unsere Ferientour<br />
Eine gewöhnliche Touren-Zündkerze.<br />
(etwa 400 km Fahrt) ein. Aber siehe da, ich hatte<br />
während der ganzen Fahrt mit Zündungsstörungen<br />
zu tun. Die Kerzen waren dauernd verölt. Erst als<br />
ich zu Hause meine alten Kerzen (ganz normale,<br />
billigste Kerzen) wieder nahm, ging der Motor so<br />
wie früher. Woher kann das kommen? V. J. inM.<br />
Antwort: Die «Sportkerzen» passten nicht zu<br />
Ihrem niedrig komprimierten «Tourenmotor». Eine<br />
Sportkerze ist für hochverdichtende Sportmotoren<br />
gebaut, bei denen im Verbrennungsraum sehr hohe<br />
Temperaturen herrschen. Die dazu passende Kerze<br />
muss einen dicken Elektrodenstift haben, der die<br />
Wärme schnell nach aussen leitet, damit sie sich<br />
Eine Sport-Zündkerze.<br />
Auspuffrohres zu suchen. Besitzt der Motor eine beträchtliche<br />
Lebendauer, so verstopfen sich in der<br />
nicht überhitzt. Nimmt man dieselbe Kerze in einen<br />
Regel die Rohrleitung für die Auspuffgase und der<br />
Motor mit niedriger Verdichtung, wie es die älteren<br />
Schalldämpfer, in dem die Rückstände von ver-<br />
amerikanischen Wagen sind, so bleibt sie zu kühl<br />
und kann das sich auf ihr niederschlagende Oel<br />
nicht abbrennen. Hierzu gehört eine normale Kerze<br />
mit dünnem Mittelstift, die die Wärme schlecht ableitet<br />
und daher warm genug bleibt. Dieselbe Kerze<br />
im Sportmotor würde wiederum zu heiss werden und<br />
branntem Schmieröl sich als Niederschläge absetzen.<br />
Dieser Niederschlagsprozess wird durch ein<br />
allzu benzinreiches Gasgemisch begünstigt.<br />
Die Verstopfung der Auspuffleitung übt auf den<br />
Motor einen leistungsverringernden Einfluss aus.<br />
Die Auspuffgase können nicht mehr ungehindert<br />
austreten und üben im Momente des Auspufftaktes<br />
einen Gegendruck auf den Kolben aus, der in<br />
schweren Fälle sogar den Stillstand des Motors bewirken<br />
kann.<br />
Die Zylinder entleeren sich ganz ungenügend<br />
und das Ansaugen geht nur schwach vonstatten.<br />
Der Zylinder ist nach dem Ansaugetakt zum Teil<br />
Glühzündungen hervorrufen. Also, jeder Motorenart<br />
ihre richtige Kerze!<br />
wlt.<br />
Frage 6812. Die ruckende Kuppelung. Ich habe<br />
in meinem Betrieb einen alten Vorkriegs-5-Tonnen-<br />
Lastwagen, der mir noch treue Dienste leistet. Nur<br />
hat er einen Fehler. Die Kupplung ruckt beim<br />
Anfahren und jedesmaligem Umschalten ganz fürch-<br />
mit Frischgasen, zum andern Teil aber mit verbrannten<br />
Gasen gefüllt, so dass nur eine schwache dem Pedal behalten kann. Können Sie mir vielterlich,<br />
so dass der Fahrer kaum seinen Fuss auf<br />
Explosion möglich ist.<br />
leicht sagen, woran das liegt und wie dem abzuhelfen<br />
ist ? M. Th. in L.<br />
;<br />
Zur Reinigung der Auspufforgane löst man zunächst<br />
das Auspuffrohr mit dem Schalldämpfer Antwort: Das Rucken kommt daher, dass<br />
vom Motor los und trennt dann diese Organe unter das Schwungrad und der „, Kupplungskonus nicht<br />
sich. Darauf glüht man beide auf einem Schmiedefeuer<br />
bis der Russ verbrannt ist. Die Rückstände schief in das Schwungrad ein und muss erst unter<br />
zentrisch zueinander sind. Der Konus greift daher<br />
.fallen dann ohne grosse Mühe heraus, wenn Ruckerscheinungen in die richtige Lage hineingezogen<br />
werden. Die Ursache wird wahrscheinlich<br />
darin liegen, dass das Lager, mit dem der Konus<br />
auf der Kurbelwelle gelagert ist, abgenützt ist. Sie<br />
müssen die Kupplung ausbauen und die Nabe des<br />
Kupplungskonus neu ausbüchsen lassen. Gleichzeitig<br />
empfehlen wir Ihnen, den Kupplungsring neu<br />
beledern zu lassen.<br />
wlt.<br />
Juristischer Sprechsaal<br />
Anfrage 653. Prämienverfall. Am 18. Februar<br />
kaufte ich einen Wagen aus zweiter Hand. Ich<br />
fragte den Verkäufer ausdrücklich nach der Versicherungspolice.<br />
Derselbe sagte mir, der Wagen sei<br />
bei einer französischen Gesellschaft versichert und<br />
befinde sich in Liquidation, ich müsse eine neue<br />
Versicherung machen. Ich versicherte mich denn<br />
auch bei einer schweizerischen Gesellschaft. Nun<br />
schrieb mir im März der Vertreter der franz. Gesellschaft,<br />
ich habe laut Angabe des frühern Besitzers<br />
den Wagen erworben, darauf hafte eine<br />
Haftpflicht, Casco und Feuerversicherung und ich<br />
j<br />
sicherte Fahrer da war, vom 17. März an ruhte die<br />
Versicherung wegen nicht bezahlter Prämie und<br />
jetzt habe ich keinen Wagen, also auch kein Risiko.<br />
Kann ich mich nicht event. auf den Standpunkt<br />
stellen dem Versicherer einfach den nachweisbaren<br />
Schaden zu vergüten, der ihm dadurch entstanden<br />
ist, dass ich die Police nicht innerhalb 14 Tagen<br />
nach Erwerb des Wagens kündigte (was mir unmöglich<br />
war da mir die Adresse des Versicherers<br />
unbekannt war)?<br />
Es dürfte ein solcher Fall noch manchen Ihrer.<br />
Abonnenten interessieren. H. L. in B.<br />
Antwort: Selbstverständlich steht die betreffende<br />
französische Versicherungsanstalt so gut wie<br />
irgend eine schweizerische unter dem «Bundesgesetz<br />
über den Versicherungsvertrag».<br />
Die Mahnung des Vertreters der franz. Gesellschaft<br />
(vom" 17. März) stellt sich als Mahnpflicht<br />
des Versicherers nach Art. 20 des Versicherungsvertrages<br />
dar. Und da bis dato die Prämie nicht<br />
gefordert worden ist, muss, wie Sie richtigerweise<br />
andeuten, angenommen werden, dass der Versicherer,<br />
unter Verzicht auf die Bezahlung der rückständigen<br />
Prämie, vom Vertrag zurückgetreten ist.<br />
Die Frage, ob die Versicherung auf Sie übergegangen<br />
ist, ob der frühere Eigentümer zahlungsunfähig<br />
geworden, ist völlig irrelevant; das Vertragsverhältnis<br />
ist eben gemäss dem präsentiven Art. 21<br />
des Versicherungsgesetzes einseitig durch den Versicherer<br />
aufgelöst worden. *<br />
Anfrage 654. Fahrt nach Frankreich. Wollen<br />
Sie die Güte haben, die Zollbedingungen anzugeben,<br />
die man beachten muss, wenn man nach Frankreich<br />
mit Rad und Sidecar reisen will. R. A. G. in B.<br />
Antwort: Es bestehen für Motorräder dieselben<br />
Bedingungen wie für Automobile. Wenn<br />
Sie die Schweiz verlassen wollen, .um nach Frankreich<br />
zu fahren, müssen Sie folgende Bedingungen<br />
einhalten und sich folgende Ausweise verschaffen.<br />
1. Pässe für alle Mitfahrenden.<br />
2. Internationaler Fahrausweis. Dieser gibt dem<br />
Inhaber das Recht, in alle Staaten der internationalen<br />
Uebereinkunft von 1909 zu fahren. Dieses<br />
Dokument wird ausgestellt von der Behörde, die die<br />
Fahrbewilligung für den Fahrer und die Verkehrsbewilligung<br />
für das Fahrzeug erteilt.<br />
8. Zollpapiere für den Wagen: Diese zerfallen in:<br />
a. Freipass oder Zollquittung: d. i. eine Bescheinigung<br />
darüber, dass der Wagen verzollt ist; er berechtigt<br />
zur zollfreien Ein- und Ausreise. Die Grenzzollstationen<br />
stellen ihn aus.<br />
b. Triptyk. Dieses gestattet das Passieren der<br />
Grenze ohne Zollgebühren, die zu deponieren sind,<br />
wenn nur ein Freipass vorhanden ist (sie werden<br />
dann bei der Einreise zurückerstattet). Triptyks<br />
erhalten nur Mitglieder des A. G. S. und des Touring<br />
Clubs, bei denen sie bezogen werden können.<br />
Alle diese Papiere sind an der Grenze vorzuweisen<br />
und visieren zu lassen.. ' * ,<br />
Verkehrsumleitung in Kirchberg (Bern). Anlässlich<br />
des Schnittersonntages vom 22. Juli <strong>1928</strong> wird<br />
die Staatssträsse von der Wirtschaft z. «Kreuz»<br />
bis zur Wirtschaft zur «Traube> von morgens<br />
9 Uhr bis abends 9 Uhr für den Auto-, Motorradund<br />
Fuhrwerkverkehr gesperrt und dieser Verkehr<br />
durch die Hintergasse umgeleitet. Die Absperrung<br />
der Strasse wird durch Warnungstafeln<br />
markiert und die Verkehrsumleitung durch Polizisten<br />
dirigiert.<br />
Kirchberg, den 12. Juli <strong>1928</strong>.<br />
Der Gemeinderat.<br />
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solle sofort den Betrag von zirka 500 Franken einschicken,<br />
da die Haftpflicht seiner Gesellschaft bis<br />
zum Eintreffen des Geldes erloschen sei. Ich setzte<br />
ihm dann den Sachverhalt auseinander, worauf er<br />
antwortete, die Sache, wie ich zur Versicherung gekommen<br />
sei gehe ihn nichts an; ich habe innerhalb<br />
14 Tagen nicht gekündigt und nun sei die Police<br />
von Gesetzeswegen auf mich übergegangen. Da aber<br />
der Wagen bei Verfall der Prämie am 31. Januar<br />
noch im Besitze des früheren Eigentümers gewesen<br />
sei, so halte er sich für die laufenden Prämien an<br />
denselben, aber für die Zukunft sei ich dafür haftbar.<br />
Ich verkaufte seither den Wagen und die Versicherung<br />
wurde meines Wissens vom neuen Eigentümer<br />
gekündigt. Nun schrieb mir aber der Vertreter<br />
des Versicherers, dass die Police (welche ich nie<br />
gesehen habe) die Bedingung enthalte, dass die<br />
Versicherung entweder dem Erwerber des Wagens<br />
Überbunden oder auf ein neues Fahrzeug übertragen<br />
werden müsse und dass der frühere Eigentümer<br />
zahlungsunfähig sei und ich/deshalb die Prämie<br />
bezahlen müsse. Nun war es mir erstens nicht<br />
möglich, meinem Käufer die Verpflichtung zu überbinden,<br />
die Policen nicht zu kündigen, weil ich die<br />
Mitteilung von dieser in der Police angeblich enthaltenen<br />
Bedingungen erst erhielt, nachdem der<br />
Wagen verkauft war. Einen neuen Wagen habe ich<br />
nicht zugetan. Nun wird mich die Gesellschaft voraussichtlich<br />
betreiben. Was ist da zu machen? Zu<br />
bemerken ist dass Art. 21 des Versicherungsgesetzes<br />
sagt, dass Prämien nach erfolgter Mahnung resp.<br />
darin gestellter Frist von Seiten des Versicherers<br />
innerhalb 2 Monaten rechtlich eingefordert werden<br />
müssen ansonst angenommen werde, der Versicherer<br />
verzichte auf seinen Anspruch. Nun sind seit<br />
17. März volle 3% Monate verflossen ohne dass ich<br />
betrieben worden bin. Unter den schweizerischen<br />
Gesellschaften besteht die Vereinbarung, dass in einem<br />
solchen Falle die neue Versicherung zurücktritt<br />
und ist dies auch in einem mir bekannten ganz<br />
gleichen Fall geschehen. Kann man sich denn im<br />
Falle einer ausländischen Gesellschaft in keiner<br />
Weise wehren, event. eine Doppelversicherung zahlen<br />
zu müssen oder in meinem Falle eine Versicherung<br />
an einen Versicherer zahlen zu müssen welcher<br />
nicht das geringste Risiko trägt, denn vom<br />
Zeitpunkt des Erwerbs des Wagen an, war der Versicherer<br />
"nicht haftbar, weil ein anderer als der ver-<br />
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