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E_1928_Zeitung_Nr.060

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12 AUTOMOBII>REVUE <strong>1928</strong> — 60<br />

(Fortsetzung von Seite 10)<br />

übergeleitet wird. Wenn trotzdem die meisten Fabriken<br />

an Wasserkühlung festhalten, so liegt das<br />

darin, dass auch die Wasserkühlung einige Vorteile<br />

hat:<br />

1. bleiben zunächst einmal durch die stärkere<br />

Wärmeleitfähigkeit des Wassers gegenüber Luft die<br />

Zylinderwände kühler. Bei Luftkühlung muss die<br />

Wärmeabführung durch vermehrte Oelung verstärkt<br />

werden. Ein wassergekühlter Motor ist im Schmiermittelverbrauch<br />

sparsamer;<br />

2. ist ein wirkliches Gebläse mit den bisherigen<br />

Mitteln nie ganz geräuschlos herzustellen. Man<br />

wird immer das Rauschen des Gebläses hören;<br />

3. wirkt der Kühlwassermantel wie eine schallisolierende<br />

Zelle und dämpft die Geräusche, die im<br />

Innern der Zylinder durch Explosion, Richtungswechsel<br />

usw. entstehen;<br />

4. aber, und das ist vielleicht ausschlaggebend,<br />

wird eine gute Gebläsekühlüng in der Herstellung<br />

auch nicht billiger als Wasserkühlung.<br />

Ihre Bedenken betreffend Einfrieren des Kühlwassers<br />

könnnen wir nicht ohne weiteres teilen, da<br />

der Zusatz von Glyzerin, Alkohol oder anderen handelsüblichen<br />

Mitteln gegen das Einfrieren von Kühlwasser<br />

im deutschen Klima das Ablassen von Kühlwasser<br />

überflüssig machen. Immerhin ist die technische<br />

Entwicklung auf diesem Gebiete noch im<br />

Fluss und das letzte Wort über Luftkühlung oder<br />

Wasserkühlung noch nicht gesprochen. Beide Systeme<br />

haben Vorteile und Nachteile. wlt.<br />

Frage 6810. Der Motor verpufft. Die Motorleistung<br />

meines nun bereits mehr als 10 Jahre<br />

alten Vierzylinderwagens hat sich in den letzten<br />

Monaten zusehends verringert. Der Motor springt<br />

verhältnismässig leicht an, doch seine Leistung<br />

lässt schon nach kurzer Zeit nach. Manchmal setzt<br />

er nach wenigen Sekunden aus. Ich habe jeweilen<br />

den Motor überprüft, aber keinen Mangel gefunden.<br />

Die, Störungsursache erscheint mir rätselhaft. Ich<br />

könnte höchstens vermuten, dass vielleicht der<br />

Auspufftopf und das Auspuffrohr verrusst oder<br />

verstopft sind. Was denken Sie davon ?<br />

P. N. in A.<br />

Antwort: Ganz richtig! Der Fehler ist sicherlich<br />

in der Verrussung des Auspufftopfes und des<br />

die beiden mit einem Holzstab beklopft. Nach dieser<br />

Reinigung setzt man die Organe wieder zusammen,<br />

sorgt für eine gute Abdichtung und einen<br />

sichern Abschluss der Verbindungsstellen. Nach die.<br />

ßer Prozedur wird Ihnen der Motor nicht mehr<br />

verpuffen und seine Leistung wieder um einen bedeutenden<br />

Betrag erhöhen.<br />

wlt.<br />

Frage 6811. Welche Kerzen sind richtig? Ein<br />

Freund schenkte mir zum Geburtstag sechs neue<br />

Kerzen für meinen amerikanischen Wagen (Jahrgang<br />

1927) und fügte noch hinzu, es seien besonders<br />

gute Sportkerzen, mit denen ich sicher schneller<br />

fahren könne als bisher. Ich freute mich auch<br />

riesig und baute sie mir für unsere Ferientour<br />

Eine gewöhnliche Touren-Zündkerze.<br />

(etwa 400 km Fahrt) ein. Aber siehe da, ich hatte<br />

während der ganzen Fahrt mit Zündungsstörungen<br />

zu tun. Die Kerzen waren dauernd verölt. Erst als<br />

ich zu Hause meine alten Kerzen (ganz normale,<br />

billigste Kerzen) wieder nahm, ging der Motor so<br />

wie früher. Woher kann das kommen? V. J. inM.<br />

Antwort: Die «Sportkerzen» passten nicht zu<br />

Ihrem niedrig komprimierten «Tourenmotor». Eine<br />

Sportkerze ist für hochverdichtende Sportmotoren<br />

gebaut, bei denen im Verbrennungsraum sehr hohe<br />

Temperaturen herrschen. Die dazu passende Kerze<br />

muss einen dicken Elektrodenstift haben, der die<br />

Wärme schnell nach aussen leitet, damit sie sich<br />

Eine Sport-Zündkerze.<br />

Auspuffrohres zu suchen. Besitzt der Motor eine beträchtliche<br />

Lebendauer, so verstopfen sich in der<br />

nicht überhitzt. Nimmt man dieselbe Kerze in einen<br />

Regel die Rohrleitung für die Auspuffgase und der<br />

Motor mit niedriger Verdichtung, wie es die älteren<br />

Schalldämpfer, in dem die Rückstände von ver-<br />

amerikanischen Wagen sind, so bleibt sie zu kühl<br />

und kann das sich auf ihr niederschlagende Oel<br />

nicht abbrennen. Hierzu gehört eine normale Kerze<br />

mit dünnem Mittelstift, die die Wärme schlecht ableitet<br />

und daher warm genug bleibt. Dieselbe Kerze<br />

im Sportmotor würde wiederum zu heiss werden und<br />

branntem Schmieröl sich als Niederschläge absetzen.<br />

Dieser Niederschlagsprozess wird durch ein<br />

allzu benzinreiches Gasgemisch begünstigt.<br />

Die Verstopfung der Auspuffleitung übt auf den<br />

Motor einen leistungsverringernden Einfluss aus.<br />

Die Auspuffgase können nicht mehr ungehindert<br />

austreten und üben im Momente des Auspufftaktes<br />

einen Gegendruck auf den Kolben aus, der in<br />

schweren Fälle sogar den Stillstand des Motors bewirken<br />

kann.<br />

Die Zylinder entleeren sich ganz ungenügend<br />

und das Ansaugen geht nur schwach vonstatten.<br />

Der Zylinder ist nach dem Ansaugetakt zum Teil<br />

Glühzündungen hervorrufen. Also, jeder Motorenart<br />

ihre richtige Kerze!<br />

wlt.<br />

Frage 6812. Die ruckende Kuppelung. Ich habe<br />

in meinem Betrieb einen alten Vorkriegs-5-Tonnen-<br />

Lastwagen, der mir noch treue Dienste leistet. Nur<br />

hat er einen Fehler. Die Kupplung ruckt beim<br />

Anfahren und jedesmaligem Umschalten ganz fürch-<br />

mit Frischgasen, zum andern Teil aber mit verbrannten<br />

Gasen gefüllt, so dass nur eine schwache dem Pedal behalten kann. Können Sie mir vielterlich,<br />

so dass der Fahrer kaum seinen Fuss auf<br />

Explosion möglich ist.<br />

leicht sagen, woran das liegt und wie dem abzuhelfen<br />

ist ? M. Th. in L.<br />

;<br />

Zur Reinigung der Auspufforgane löst man zunächst<br />

das Auspuffrohr mit dem Schalldämpfer Antwort: Das Rucken kommt daher, dass<br />

vom Motor los und trennt dann diese Organe unter das Schwungrad und der „, Kupplungskonus nicht<br />

sich. Darauf glüht man beide auf einem Schmiedefeuer<br />

bis der Russ verbrannt ist. Die Rückstände schief in das Schwungrad ein und muss erst unter<br />

zentrisch zueinander sind. Der Konus greift daher<br />

.fallen dann ohne grosse Mühe heraus, wenn Ruckerscheinungen in die richtige Lage hineingezogen<br />

werden. Die Ursache wird wahrscheinlich<br />

darin liegen, dass das Lager, mit dem der Konus<br />

auf der Kurbelwelle gelagert ist, abgenützt ist. Sie<br />

müssen die Kupplung ausbauen und die Nabe des<br />

Kupplungskonus neu ausbüchsen lassen. Gleichzeitig<br />

empfehlen wir Ihnen, den Kupplungsring neu<br />

beledern zu lassen.<br />

wlt.<br />

Juristischer Sprechsaal<br />

Anfrage 653. Prämienverfall. Am 18. Februar<br />

kaufte ich einen Wagen aus zweiter Hand. Ich<br />

fragte den Verkäufer ausdrücklich nach der Versicherungspolice.<br />

Derselbe sagte mir, der Wagen sei<br />

bei einer französischen Gesellschaft versichert und<br />

befinde sich in Liquidation, ich müsse eine neue<br />

Versicherung machen. Ich versicherte mich denn<br />

auch bei einer schweizerischen Gesellschaft. Nun<br />

schrieb mir im März der Vertreter der franz. Gesellschaft,<br />

ich habe laut Angabe des frühern Besitzers<br />

den Wagen erworben, darauf hafte eine<br />

Haftpflicht, Casco und Feuerversicherung und ich<br />

j<br />

sicherte Fahrer da war, vom 17. März an ruhte die<br />

Versicherung wegen nicht bezahlter Prämie und<br />

jetzt habe ich keinen Wagen, also auch kein Risiko.<br />

Kann ich mich nicht event. auf den Standpunkt<br />

stellen dem Versicherer einfach den nachweisbaren<br />

Schaden zu vergüten, der ihm dadurch entstanden<br />

ist, dass ich die Police nicht innerhalb 14 Tagen<br />

nach Erwerb des Wagens kündigte (was mir unmöglich<br />

war da mir die Adresse des Versicherers<br />

unbekannt war)?<br />

Es dürfte ein solcher Fall noch manchen Ihrer.<br />

Abonnenten interessieren. H. L. in B.<br />

Antwort: Selbstverständlich steht die betreffende<br />

französische Versicherungsanstalt so gut wie<br />

irgend eine schweizerische unter dem «Bundesgesetz<br />

über den Versicherungsvertrag».<br />

Die Mahnung des Vertreters der franz. Gesellschaft<br />

(vom" 17. März) stellt sich als Mahnpflicht<br />

des Versicherers nach Art. 20 des Versicherungsvertrages<br />

dar. Und da bis dato die Prämie nicht<br />

gefordert worden ist, muss, wie Sie richtigerweise<br />

andeuten, angenommen werden, dass der Versicherer,<br />

unter Verzicht auf die Bezahlung der rückständigen<br />

Prämie, vom Vertrag zurückgetreten ist.<br />

Die Frage, ob die Versicherung auf Sie übergegangen<br />

ist, ob der frühere Eigentümer zahlungsunfähig<br />

geworden, ist völlig irrelevant; das Vertragsverhältnis<br />

ist eben gemäss dem präsentiven Art. 21<br />

des Versicherungsgesetzes einseitig durch den Versicherer<br />

aufgelöst worden. *<br />

Anfrage 654. Fahrt nach Frankreich. Wollen<br />

Sie die Güte haben, die Zollbedingungen anzugeben,<br />

die man beachten muss, wenn man nach Frankreich<br />

mit Rad und Sidecar reisen will. R. A. G. in B.<br />

Antwort: Es bestehen für Motorräder dieselben<br />

Bedingungen wie für Automobile. Wenn<br />

Sie die Schweiz verlassen wollen, .um nach Frankreich<br />

zu fahren, müssen Sie folgende Bedingungen<br />

einhalten und sich folgende Ausweise verschaffen.<br />

1. Pässe für alle Mitfahrenden.<br />

2. Internationaler Fahrausweis. Dieser gibt dem<br />

Inhaber das Recht, in alle Staaten der internationalen<br />

Uebereinkunft von 1909 zu fahren. Dieses<br />

Dokument wird ausgestellt von der Behörde, die die<br />

Fahrbewilligung für den Fahrer und die Verkehrsbewilligung<br />

für das Fahrzeug erteilt.<br />

8. Zollpapiere für den Wagen: Diese zerfallen in:<br />

a. Freipass oder Zollquittung: d. i. eine Bescheinigung<br />

darüber, dass der Wagen verzollt ist; er berechtigt<br />

zur zollfreien Ein- und Ausreise. Die Grenzzollstationen<br />

stellen ihn aus.<br />

b. Triptyk. Dieses gestattet das Passieren der<br />

Grenze ohne Zollgebühren, die zu deponieren sind,<br />

wenn nur ein Freipass vorhanden ist (sie werden<br />

dann bei der Einreise zurückerstattet). Triptyks<br />

erhalten nur Mitglieder des A. G. S. und des Touring<br />

Clubs, bei denen sie bezogen werden können.<br />

Alle diese Papiere sind an der Grenze vorzuweisen<br />

und visieren zu lassen.. ' * ,<br />

Verkehrsumleitung in Kirchberg (Bern). Anlässlich<br />

des Schnittersonntages vom 22. Juli <strong>1928</strong> wird<br />

die Staatssträsse von der Wirtschaft z. «Kreuz»<br />

bis zur Wirtschaft zur «Traube> von morgens<br />

9 Uhr bis abends 9 Uhr für den Auto-, Motorradund<br />

Fuhrwerkverkehr gesperrt und dieser Verkehr<br />

durch die Hintergasse umgeleitet. Die Absperrung<br />

der Strasse wird durch Warnungstafeln<br />

markiert und die Verkehrsumleitung durch Polizisten<br />

dirigiert.<br />

Kirchberg, den 12. Juli <strong>1928</strong>.<br />

Der Gemeinderat.<br />

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solle sofort den Betrag von zirka 500 Franken einschicken,<br />

da die Haftpflicht seiner Gesellschaft bis<br />

zum Eintreffen des Geldes erloschen sei. Ich setzte<br />

ihm dann den Sachverhalt auseinander, worauf er<br />

antwortete, die Sache, wie ich zur Versicherung gekommen<br />

sei gehe ihn nichts an; ich habe innerhalb<br />

14 Tagen nicht gekündigt und nun sei die Police<br />

von Gesetzeswegen auf mich übergegangen. Da aber<br />

der Wagen bei Verfall der Prämie am 31. Januar<br />

noch im Besitze des früheren Eigentümers gewesen<br />

sei, so halte er sich für die laufenden Prämien an<br />

denselben, aber für die Zukunft sei ich dafür haftbar.<br />

Ich verkaufte seither den Wagen und die Versicherung<br />

wurde meines Wissens vom neuen Eigentümer<br />

gekündigt. Nun schrieb mir aber der Vertreter<br />

des Versicherers, dass die Police (welche ich nie<br />

gesehen habe) die Bedingung enthalte, dass die<br />

Versicherung entweder dem Erwerber des Wagens<br />

Überbunden oder auf ein neues Fahrzeug übertragen<br />

werden müsse und dass der frühere Eigentümer<br />

zahlungsunfähig sei und ich/deshalb die Prämie<br />

bezahlen müsse. Nun war es mir erstens nicht<br />

möglich, meinem Käufer die Verpflichtung zu überbinden,<br />

die Policen nicht zu kündigen, weil ich die<br />

Mitteilung von dieser in der Police angeblich enthaltenen<br />

Bedingungen erst erhielt, nachdem der<br />

Wagen verkauft war. Einen neuen Wagen habe ich<br />

nicht zugetan. Nun wird mich die Gesellschaft voraussichtlich<br />

betreiben. Was ist da zu machen? Zu<br />

bemerken ist dass Art. 21 des Versicherungsgesetzes<br />

sagt, dass Prämien nach erfolgter Mahnung resp.<br />

darin gestellter Frist von Seiten des Versicherers<br />

innerhalb 2 Monaten rechtlich eingefordert werden<br />

müssen ansonst angenommen werde, der Versicherer<br />

verzichte auf seinen Anspruch. Nun sind seit<br />

17. März volle 3% Monate verflossen ohne dass ich<br />

betrieben worden bin. Unter den schweizerischen<br />

Gesellschaften besteht die Vereinbarung, dass in einem<br />

solchen Falle die neue Versicherung zurücktritt<br />

und ist dies auch in einem mir bekannten ganz<br />

gleichen Fall geschehen. Kann man sich denn im<br />

Falle einer ausländischen Gesellschaft in keiner<br />

Weise wehren, event. eine Doppelversicherung zahlen<br />

zu müssen oder in meinem Falle eine Versicherung<br />

an einen Versicherer zahlen zu müssen welcher<br />

nicht das geringste Risiko trägt, denn vom<br />

Zeitpunkt des Erwerbs des Wagen an, war der Versicherer<br />

"nicht haftbar, weil ein anderer als der ver-<br />

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