28.02.2018 Aufrufe

E_1933_Zeitung_Nr.062

E_1933_Zeitung_Nr.062

E_1933_Zeitung_Nr.062

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

o<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1933</strong> - 62<br />

T«Bdhn.<br />

, und wenn auch am Vergaser und an der Bedeutung. Der Zweck Ihrer Bummelfahrten besteht<br />

ja kaum im Einstauchen des Wagens oder<br />

Einfüllöffnung des Behälters kein Benzin verloren<br />

geht, so bleibt nur die Annahme übrig, dass es Zerstören von Brücken. -4-<br />

sich bei den beobachteten Benzindüften um Dämpfe<br />

handelt, die infolge der Erwärmung des Brennstoffes<br />

im Behälter entstehen und nun durch das |u*£xt. SP >«e»dU*<br />

Behälter-Luftloch und die immer vorhandenen Undichtigkeiten<br />

in der Spritzwand in das Wageninnere<br />

übertreten. Dass sich der Uebelstand erst<br />

seit einiger Zeit, wohl seit dem Eintritt der wärmeren<br />

Jahreszeit, bemerkbar macht, scheint unsere<br />

Annahme zu bestätigen. Je höher seine Temperatur,<br />

um so rascher muss ja der Brennstoff auch<br />

verdunsten.<br />

Da die Benzindämpfe auf die Dauer giftig wirken,<br />

sollten Sie unbedingt nach Abhilfe trachten.<br />

Vielleicht gelingt es, eine stärkere Erwärmung des<br />

Brenristeffbehälters zu vermeiden, indem durch<br />

zusätzliche Schlitze in der Motorhaube oder andere<br />

ähnliche Massnahmen für eine bessere Abfuhr der<br />

vom Motor und Kühler durchwärmten Luftmassen<br />

gesorgt wird. Am sichersten Hessen sich allerdings<br />

die schädlichen Wirkungen der Dämpfe aus.<br />

schliessen, indem mit einem Kupferröhrchen eine<br />

richtige Gasabzugsleitung geschaffen würde. Diesn<br />

Leihing würde einerseits im freien Fahrtwindstrom<br />

und anderseits an der höchsten Stelle im Brennstoffbehälter<br />

münden. Das gegenwärtige Luftloch<br />

im BehäJterzapfen wäre natürlich zu verschliessen.<br />

Eine übermässige Erwärmung des Brennstoffbehälters<br />

ist aber in jedem Fall auch deshalb zu<br />

vermeiden, weil sie Anlass zu recht beträchtlichen<br />

Brennstoff-Verdunstungsverlusten geben kann. at.<br />

Frage 8784. Fahrtempo und Brückenbelastung.<br />

Bei Bummelfahrten im Gelände kann es einem passieren,<br />

dass man an eine Brücke gelangt, von der<br />

man nicht sicher weiss, ob sie das Gewicht des<br />

Wagens aushält oder nicht. Einer meiner Bekannten<br />

rät mir nun, in einem solchen Fälle einfach<br />

möglichst schnell über die Brücke zu fahren. £s<br />

könne dann nicht« passieren, weil der Wagen des<br />

Graben gleichsam überspringe und. die Brücke nicht<br />

stark belaste. Die Befolgung dieser Theorie scheint<br />

mir aber etwas unsicher. Wie «teilen Sie sich dazu?<br />

H. Z.<br />

Antwort: Die Theorie Ihres Bekannten wurde,<br />

wenn wir nicht irren, irgendwo schon von<br />

Jules Verne verfochten. Damals handelte es sich,<br />

nochmals Irrtum vorbehalten, um einen Eisenbahnzug,<br />

der über eine etwas zweifelhafte Brücke geführt<br />

werden sollte. Aber Ihr Bekannter, wie auch<br />

Jules Verne, befindet sich auf dem Holzweg Wenn<br />

nicht vor der Brücke ein regelrechtes Sprungbrett<br />

aufgestellt wird, das den darüberfahrenden Wagen<br />

hoch wirft, ist die Belastung der Brücke bei schneller<br />

Fahrt mindestens so stark wie bei langsamer<br />

Fahrt. Wir sagen «mindestens», weil sie praktisch<br />

sogar immer höher sein wird, und zwar infolge<br />

der Vibrationen, die die Brücke bei schnellerer<br />

Fahrt in vermehrtem Grad erfährt. Die Vibrationen<br />

entstehen dadurch, dass das Plaster auf un_d<br />

unmittelbar vor der Brücke ja nie spiegelglatt sein<br />

wird, jede Unebenheit sich aber ebensosehr auf die<br />

Unterjage wie auf den Wägen auswirkt.<br />

Praktisch hätte das empfohlene Vorgehen höchstens<br />

bei sehr kurzen Brücken einen Vorteil. Dort<br />

könnte es Ihnen vielleicht gelingen, noch mit der<br />

Nase des Wagens bis ans jenseitige Ufer zu ge-<br />

Anfrage 331. Fahren auf fremden Wagen. Im<br />

Herbst 1932 kauften wir bei einem Autohändler einen<br />

Occasionswagen mit vertraglicher Abmachung,<br />

dass im Falle eines Defektes des Wagens uns der<br />

Verkäufe jeweilen einen Ersatzwagen unentgeltlich<br />

zur Verfügung zu stellen hat.<br />

Mit einem solehen Ersatzwagen, dessen Bremsen<br />

nicht gut funktionierten, erfolgte ein Zusammenstoss<br />

mit bedeutendem Materialschaden. Unser Ersatzwagen<br />

musste abgeschleppt werden, und wir<br />

gaben am Ort des Zusammenstosses einem Garagisten<br />

den Auftrag hiezu. — Nachträglich gab der<br />

Besitzer des Ersatewagens dem Garagisten den Auftrag<br />

zur Reparatur des beschädigten Vehikels.<br />

Das aargauische Gericht verurteilte mich als<br />

Fahrer und schuldigen Teil des Zusammenstosses,<br />

und der Besitzer unseres Ersatzwagens sorgte bei<br />

seiner Versicherung für die Regulierung des Schadens<br />

des fremden Autohalters.<br />

Der Besitzer des Ersatzwagens weigert sich nun,<br />

die Rechnung des Garagisten für die Reparatur zu<br />

bezahlen und stellt uns die Rechnung zur Verfügung.<br />

Nachträglich erhalten wir auch von dem Garagisten<br />

die Rechnung mit der Mitteilung, dass der<br />

Halter sich weigere zu bezahlen und er sich an uns<br />

halten müsse, da wir ihm den Auftrag zur Reparatur<br />

gegeben hätten. — Es stimmt nun nicht, dass<br />

wir diesen Auftrag erteilten, sondern wir gaben<br />

lediglich den Befehl zum Abschleppen und betonten<br />

ausdrücklich, dass der Halter das Weitere bestimmen<br />

werde, was auch so geschah.<br />

Es ist noch zu bemerken, dass wir den Kaufvertrag<br />

für den Occasionswagen zu zweien unterschrieben.<br />

(Unsere Zusammenarbeit war eine einfach»,<br />

nicht im Handelsregister eingetragen« Gesellschaft)<br />

Soeben erhält mein Kompagnon, der nur Mitfahrer<br />

(auch beim Zusammenstoss) war, vom Autogewerbeschutzverband<br />

eine Aufforderung zur Begleichung<br />

der Rechnung des Garagisten mit der Drohung<br />

von gerichtlichen Schritten. Mich als Fahrer<br />

und vom Gericht als schuldig befundenen Teil<br />

hat der Garagist bis heute nicht angesucht.<br />

Wie sollen wir uns bei den gegebenen Darstellungen<br />

verhalten? F. T.<br />

Antwort: Sie haben seinerzeit mit ihrem,<br />

Kompagnon gemeinsam das Occasionsauto gekauft.<br />

Der Verkäufer hat somit ebenfalls Ihnen gemeinsam<br />

den Ersatzwagen zum Gebrauch zur Verfügung gestellt.<br />

Daher sind sowohl Sie als Ihr Kompagnon<br />

verantwortlich für richtige Rückerstattung des Ersatzwagens.<br />

Angesichts der vorgekommenen Beschädigung<br />

hat der Eigentümer des Ersatzwagens gegen<br />

Sie beide einen Anspruch auf Ersatz aus Vertrag<br />

(wahrscheinlich Gebrauchsleihe), gegen Sie persönlich<br />

ausserdem noch aus unerlaubter Handlung (Beschädigung<br />

fremden Gutes).<br />

Nach Ihrer Angabe sollen die Bremsen des Ersatzwagens<br />

nicht richtig funktioniert haben. Sofern<br />

das zutrifft und für den Unfall kausal -wirkte, können<br />

Sie gegenüber dem Eigentümer des Ersatzwagens<br />

einen Gegenanspruch erheben auf ganze oder<br />

teilweise Tragung des Schadens wegen Mitverschüldens.<br />

Bezüglich des Anspruchs der Garage ist ea unterscheiden,<br />

wer den Auftrag zur Reparatur erteilt<br />

hat. Die Abklärung dieser Frage ist Beweissache.<br />

Dabei dürften Zeugen, Schreiben und besonders die<br />

Aussage des Leiters der Garage in Betracht fallen.<br />

Sofern der Eigentümer des Ersatzwagens den<br />

Auftrag zur Reparatur erteilt hat, kann sich die<br />

Garage auch nur an diesen halten. Der Eigentümer<br />

wird dann seinerseits Ihnen gegenüber Esatz des<br />

ihm zugefügten Schadens zu fordern haben, wobei<br />

eventl. Mitverschulden zu berüksichtigen ist.<br />

Sofern Sie den Auftrag zur Reparatur erteilt haben<br />

und der Eigentümer ausdrücklich, sei es mündlich<br />

oder schriftlich oder stillschweigend, z. B. damit,<br />

dass er den reparierten Wagen direkt von der<br />

Reparaturwerkstätte übernommen, seine Genehmigung<br />

erteilt hat, dann ist der Fall demjenigen gleich<br />

zu betrachten, da der Eigentümer selbst den Auftrag<br />

erteilt hat. Also auch in diesem Fall hat sich<br />

die Garage nur an den Eigentümer zu halten.<br />

Wenn Sie den Auftrag zur Reparatur erteilt haben»<br />

ohne dass seitens des Eigentümers eine Genehmigung<br />

erfolgte, dann hat der Reparateur nur Ihnen,<br />

gegenüber einjn Aaspruch. Für Ihre Zahlung können<br />

Sie dann den Eigentümer belangen, wenn Ihre<br />

Besorgung als in dessen Interesse liegend erkannt<br />

werden muss. Das wird in Ihrem Falle sicher zu<br />

treffen, sofern wenigstens nicht der Ersatzwage,<br />

beim Unfall derart beschädigt worden ist, dass vernünftigerweise<br />

eine Reparatur nicht in Betracht<br />

kommen konnte.<br />

Für den Garagisten kommt einzig und allein.<br />

sein Arbeitsauftragsverhältnis entweder zum Eigentümer<br />

oder zu Ihnen in Betracht. Er kann sich<br />

nicht auf das zrwischen dem Eigentümer des Ersatzwagens<br />

einerseits und Ihnen und Ihrem Kompagnon<br />

bestehenden Rechtsverhältnis berufen, wonach beide<br />

dem Eigentümer gegenüber verpflichtet sind. Er<br />

hat also in keinem Falle einen Anspruch auf Entschädigung<br />

für seine Arbeit gegenüber Ihrem Komnasnon.<br />

*<br />

A G E C E HERIC I<br />

die Spitzenleistung des amerikanischen<br />

Automobilbaues. Profitieren Sie von den<br />

heutigen ausserordentlich vorteilhafter<br />

Konditionen.<br />

Unverbindliche Vorführung der alierneuesten<br />

Modelle durch<br />

Telephon 27.273 ZÜRICH Dufourstrasse 23<br />

Telephon 47.800 BASEL Viaduktstrasse 45<br />

SES<br />

FIXiTR ES A HUIIiE * SES BOUGIES »E C&UAMTE<br />

PJLUS DE ÄOO CONSTRUCTEURS LE8 E9IPLOIENT #<br />

•<br />

AR SA S.A., CHSWEVE # • WEWEBKA, ZÜRICH - BERNE - BAUE<br />

Mercedes-Benz<br />

Typ Nürburg<br />

6/7-Plätzer, Cabriolet, in einwandfreiem Zustande,<br />

24 PS. Nehme eventuell kleineren in Zahlung.<br />

Offerten unter Chiffre 59711 an die<br />

Automobil-Revue, Bern.<br />

BUGAT<br />

RENNWAGEN<br />

2,3 Liter, mit Kompressor, Mod. 1930, in tadellosem<br />

Zustand, mit Sportwagenausrüstung, äusserst billig<br />

abzugeben. — Offerten unter Chiffre 59727 an die<br />

Automobil-Revue, Bern.<br />

Cabriolet<br />

SCHWEIZER MATHIS<br />

6 Zylinder, 4-Plätzer, extra für unsere Berpe gebaut,<br />

Modell <strong>1933</strong>, neu, mit jeder Garantie, weit unter<br />

Katalogpreis.<br />

Offerten unter Chiffre 596391 an die<br />

Automobil-Revue, Bern.<br />

Automobil-Ferien!<br />

Ich suche meinen sehr geräumigen, in einwandfreiem<br />

Zustande befindlichen<br />

PACKARD<br />

7/8-Plätzer, für Hotel sehr geeignet, zu verkaufen.<br />

Preis Fr. 7000. — In Gegenrechnung Ferienaufenthalt<br />

von über 100 tagen. 59692<br />

Offerten unter K. 5182 Y. an Publicitas, B8rn.<br />

SA<br />

Neueste Verbesserung an Diesel - Motoren :<br />

Vollständige Verbrennung<br />

Keine Rauchbelästigung mehr<br />

verlangen Sie Referenzen und Atteste,<br />

•owle die BrosohQre: «Der neue Saurer-Fahrzeug-Dlesel-Motor».<br />

Lastwagen 2-6T. — Omnibusse<br />

Cars-Alpins<br />

mit 4- und 6-Zylinder Benzin- und<br />

DIESEL-MOTOREN<br />

AKTIENGESELLSCHAFT ADOLPH SAURER<br />

ARBON — BA8EL — MORGES - ZÜRIOH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!