28.02.2018 Aufrufe

E_1938_Zeitung_Nr.089

E_1938_Zeitung_Nr.089

E_1938_Zeitung_Nr.089

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10 AUTOMOBIL-REVUE FREITAG, 4. NOVEMBER <strong>1938</strong> — N° 89<br />

ef&hrliche<br />

«Base!, 4. Sept. An der Schönaustrasse öffnete<br />

gestern abend ein Automobilist die linke Türe seines<br />

Wagens gegen die Fahrbahn und schon<br />

rannte von hinten eine Velofahrerin in sie hinein.<br />

Sie wurde zu Boden geschleudert und verletzt.!<br />

Hand aufs Herz! Steigen nicht auch Sie in<br />

der Eile oder wenn es eben kommod, dann<br />

und wann auf der Fahrbahnseite aus oder ein?<br />

Nein — verboten ist das selbst bei stärkstem<br />

Verkehr nicht, aber gefährlich, und deshalb<br />

nur unter Beachtung grösster Vorsicht erlaubt.<br />

Unfälle, verursacht durch ein unbedachtes<br />

Oeffnen der Wagentüre gegen die Fahrbahn,<br />

kommen in letzter Zeit immer wieder vor. Die<br />

Türen der modernen Motorfahrzeuge sind<br />

breit und breiter geworden; sie ragen heute<br />

beim Oeffnen gegen die Fahrbahn fast ausnahmslos<br />

weit in den den übrigen Strassenbenützem<br />

zufallenden Verkehrsraum hinein.<br />

Das kann vor allem Radfahrern, dank ihrer<br />

Vorliebe für haarscharfes Vorbeisausen an<br />

andern Vehikeln, zum Verhängnis werden.<br />

Wie gesagt, das Aussteigen auf die Fahrbahn<br />

lässt sich nicht in allen Fällen umgehen,<br />

es verpflichtet den Automobilisten aber unbedingt<br />

zu ganz besonderer Vorsicht und verlangt<br />

weitgehende Rücksichtnahme auf die<br />

übrigen Strassenverkehrsteilnehmer. Ein flüchtiger<br />

Blick in den Rückspiegel des geschlossenen<br />

Wagens genügt unter keinen Umständen.<br />

Die Sicherheit des Strassenverkehrs erfordert<br />

in einem solchen Falle, dass der Aussteigende<br />

beim Oeffnen der Wagentüre sich<br />

durch das Fenster vergewissere, ob der Raum,<br />

der nun durch seine Türe und schliesslich<br />

durch seine Persönlichkeit beansprucht werden<br />

soll, frei, und zwar für die zum Verlassen des<br />

Wagens erforderliche Zeit, sei. Muss die Türe<br />

beim Aus- oder Einstieg in ihrer ganzen Breite<br />

geöffnet werden, dann bitte mindestens nur<br />

für möglichst kurze Zeit. Bei weit geöffneter,<br />

gefährlich in die Fahrbahn hineinragender<br />

Wagentüre etwa seine Einkaufspakete über<br />

den Vordersitz hinweg im Fond des Wagens<br />

zu verstauen, das, liebe Automobilistinnen, ist<br />

sehr, sehr unvorsichtig. Wie der gedankenlos<br />

Aussteigende, setzen Sie in diesem Momente<br />

nicht nur den lieben Nächsten, sondern auch<br />

sich selbst grosser Gefahr aus. Wenn nun ein<br />

Tramwagen oder ein anderes Automobil mit<br />

dieser Türe kollidieren, riskieren Sie — ganz<br />

abgesehen vom Sachschaden —, zwischen Tür<br />

und Angel Ihres eigenen Wagens eingeklemmt<br />

zu werden! *<br />

«Schwyz, 3. Okt. Ein durch das Dorf Sattel<br />

(Schwyz) fahrender Automobilist musste wegen<br />

eines direkt vor den Wagen laufenden Huhnes<br />

plötzlich stoppen. Durch den plötzlichen Ruck<br />

wurde das neben dem Fahrer stehende 4jährige<br />

Töchterchen mit aller Wucht in die Windschutzscheibe<br />

geschleudert. Während das Huhn ungeschoren<br />

die andere Strassenseite erreichte, musste<br />

das Kind mit erheblichen Schnittwunden im Gesichte<br />

in ärztliche Behandlung verbracht werden.»<br />

Wer oft mit kleinern Kindern fährt, weiss,<br />

welch begeisterungsfähiges, dankbares Publikum<br />

sie vor allem bei Fahrten über Land sind.<br />

Er kennt aber auch die liebe Not: Du sollst<br />

sitzen bleiben. — Ich will nicht, dass du im<br />

fahrenden Wagen stehst. — Nicht am Türgriff<br />

halten usw. Wie oft schon mag ihm, wenn in<br />

der mahnenden Stimme ein ungeduldiger Ton<br />

mitzuschwingen begann, die manchmal betrübte,<br />

manchmal trotzige Antwort geworden<br />

sein: Wenn ich doch nichts sehe! Ein Kissen<br />

in den Rücken und eins, zwei zur Erhöhung<br />

des Sitzes wirken da oft Wunder. Doch muss<br />

auf eines Bedacht genommen werden: Das<br />

Kind soll, sei es dann auf dem Vor- oder Rücksitz,<br />

so sicher sitzen, dass es bei einem plötzlichen<br />

Rucke unter keinen Umständen mit<br />

Wucht von seinem «Throne» geschleudert<br />

werden kann. Vorn neben dem Fahrer stehend,<br />

auch an einen zweiten Mitfahrer gelehnt, ist<br />

solch kleines Wesen unbedingt gefährdet. Die<br />

Ursachen sind so mannigfaltig, welche eine<br />

abrupte Betätigung der Bremsen erfordern —<br />

und schon ist es geschehen. Das Kind sieht<br />

nicht die Entwicklung der Gefahr, der Ruck<br />

des Anhaltens oder scharfen Abbiegens kommt<br />

durchaus überraschend und wird es daher fast<br />

ausnahmslos aus dem Gleichgewicht bringen.<br />

Manchmal läuft die Sache noch gut ab; eine<br />

kleinere oder grössere Beule sind bald wieder<br />

vergessen. Und doch, wie schnell können die<br />

Verletzungen ernsterer Natur sein!<br />

«Langenthai, 12. Okt. Auf der Ueberlandstrasse<br />

Langenthal-Bützberg fuhr bei einbrechender<br />

Dunkelheit ein Lastwagen in ein mit 2 Pferden<br />

bespanntes, vom Felde heimkehrendes, vollständig<br />

unbeleuchtetes Fuhrwerk hinein. Dank der Geistesgegenwart<br />

des Chauffeurs blieben die Pferde unverletzt;<br />

der Fuhrmann dagegen wurde auf die<br />

Strosse geschleudert, doch trug er glücklicherweise<br />

nur leichtere Verletzungen davon.»<br />

Art. 33 des M.F.G. schreibt vor, dass Fahrzeuge<br />

mit Tierbespannung ab Beginn der<br />

Dämmerung mit von vorn und hinten gut sichtbarem<br />

Lichte zu versehen seien, ausgenommen,<br />

es handle sich um landwirtschaftliche<br />

Fuhrwerke, welche vom Felde heimkehren.<br />

Zieht man in Betracht, dass im Jahre 1937 nicht<br />

weniger als 54 Verkehrsunfälle auf Grund der<br />

Nichtbeachtung von Fuhrwerken und Handkarren<br />

entstanden, dann bedarf die Unhaltbarkeit<br />

der zugestandenen Ausnahmestellung keiner<br />

langen Erörterung mehr. Gerade jetzt —<br />

während der tückischen Herbstabende — entlocken<br />

diese so unvermutet aus Dunst und<br />

Nebel auftauchenden, undefinierbaren Etwas,<br />

die sich schliesslich fast regelmässig als unbeleuchtete<br />

Pferdefuhrwerke entpuppen, den<br />

Automobilisten manche Verwüschungen. Soll<br />

ein möglichst hohes Mass an Verkehrssicherheit<br />

erarbeitet werden, dann muss unbedingt<br />

iRsieii<br />

die Vorschrift der Beleuchtung bei einbrechender<br />

Dämmerung auf alle zirkulierenden Fahrzeuge<br />

ausgedehnt werden, das heisst landwirtschaftliche<br />

Fuhrwerke sind in die Bestimmung<br />

einzubeziehen und diese beispielsweise<br />

auch für Milchkarren gültig zu erklären. Diese<br />

seinerzeit gut gemeinte Ausnahmebestimmung<br />

entbehrt heute jeder Berechtigung; bereits<br />

muss sie für eine ganze Reihe schwerer Verkehrsunglücke<br />

verantwortlich gemacht werden,<br />

und die auf dem Lande bezüglichen Beleuchtungsvorschriften<br />

bei allen Verkehrsteilnehmern<br />

herrschenden chaotischen Zustände dürften<br />

nicht zuletzt auf diese Gesetzesbestimmung<br />

zurückzuführen sein. Wer an einem Nebelabend<br />

über Land muss und wieder und wieder<br />

diesen vollkommen unbeleuchteten schemen-<br />

Wagen<br />

geglichene<br />

tssszsa

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!