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E_1948_Zeitung_Nr.044

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AUTOMOBIL REVUE<br />

Nr. 44 — IV. BLATT BERN, 13. OKTOBER <strong>1948</strong><br />

Der provisorische Umbau<br />

des Bahnhofplatzes in Bern<br />

Anlässlich der Generalversammlung der Sektion<br />

Bern des ACS referierte Polizeikommissär<br />

K. Kessi über den neuesten Stand in<br />

der Frage des provisorischen Umbaues des<br />

Bahnhofplatzes in Bern.<br />

Bereits hat die Auflage der von Mal zu Mal<br />

mehr oder weniger verbesserten Studien für die<br />

vorläufige Umgestaltung dieser dem stadtbernischen<br />

Verkehr nicht mehr genügenden Anlage<br />

eine stattliche Zahl erreicht. Zugegeben, eine befriedigende<br />

Lösung dieses heiklen Problems ist<br />

ausserordentlich schwierig, und sie will erdauert<br />

sein. Aber die heute bestehende Ausgangssituation<br />

mit der fehlenden Verkehrslenkung, in der<br />

ein jeder fahren kann, wie er will und überdies<br />

keiner weiss, wie der andere fährt, mit den 37<br />

Kreuzungsmöglichkeiten, den PTT-Fahrzeugen,<br />

welche die Zu- und Wegfahrt zum Parkplatz<br />

Transit versperren und ständig den Verkehr behindern,<br />

mit dem für den Zweirichtungsverkehr<br />

zu engen Raum vor dem Hotel « Schweizerhof •,<br />

mit der ungünstigen Einfahrt in die Spitalgasse<br />

beim PKZ Richtung stadtabwärts ist derart, dass<br />

der Referent auf eine möglichst rasche Lösung<br />

hofft, welche einigermassen vernünftige Verhältnisse<br />

auf diesem Platz bringt.<br />

Den neuralgischen Punkt<br />

des ganzen Problems aber bildet die Solothurn<br />

— Zollikofen — Bern - Bahn<br />

(SZB). Eine wirkliche Lösung wird hier erst der<br />

definitive Umbau des Bahnhofes Bern und der<br />

Einbezug dieser Bahn in das Bahnhofareal bringen.<br />

Bis es jedoch so weit ist, dürfte noch viel<br />

Wasser die Aare hinunterfliessen. Man hat sich<br />

vorderhand mit der durch die Bahn geschaffenen<br />

Situation abzufinden; denn neben den rein<br />

verkehrstechnischen darf man auch wirtschaftliche<br />

und juristische Gesichtspunkte nicht ausser<br />

acht lassen.<br />

Die SZB ist durch Bundeskonzession zur Einfahrt<br />

vor den Personenbahnhof Bern (Bahnhof-<br />

platz) berechtigt. Die Einfahrt in das Gebiet der<br />

Einwohnergemeinde Bern oder auf den Bahnhof -<br />

platz kann verhindert werden durch teilweisen<br />

Entzug der Konzession, eine Massnahme, die dem<br />

Ermessen der Bundesbehörden anheimgestellt<br />

bleibt. Wird sie ergriffen, so löst dies die Entschädigungspflicht<br />

der Einwohnergemeinde Bern<br />

aus.<br />

Ein Konzessionsentzug könnte dann erfolgen,<br />

wenn das Öffentliche Interesse es verlangt, indem<br />

die Stadt Bern z. B. geltend machen würde,<br />

die Verhältnisse auf dem Bahnhofplatz, im Bollwerk,<br />

in der Tiefenaustrasse seien durch die<br />

Einfahrt der SZB unhaltbar geworden, die Strassenzüge<br />

seien durch den Verkehr überlastet und<br />

die Sanierung der Verkehrsverhältnisse erfordere<br />

die Entfernung der Bahn aus dem öffentlichen<br />

Boden; zum mindesten müsse die Bahn<br />

aus dem Bahnhofplatz verschwinden. Den gegenteiligen<br />

Standpunkt auf Beibehaltung der Bahn<br />

würden wahrscheinlich die übrigen an der Bahnlinie<br />

gelegenen Gemeinden einnehmen, wobei<br />

die Schaffung eines möglichst günstigen Ersatzes<br />

und die Liquidierung des finanziellen Problemes<br />

die Haltung der Verkehrsinteressenten und der<br />

Kantone Bern und Solothurn bestimmen würden.<br />

Die Bundesbehörden hätten abzuwägen, ob das<br />

öffentliche Interesse der Gemeinde Bern gegenüber<br />

den Interessen der anderen Gruppen es<br />

rechtfertigt, der SZB die Konzession teilweise zu<br />

entziehen und die Bahnanlage aus dem Gebiet<br />

der Gemeinde Bern ganz oder teilweise zu beseitigen.<br />

Ein Blick in das statistische Jahrbuch der<br />

Stadt Bern mag zeigen, welchen Wirtschaftsfaktor<br />

die SZB heute für die Stadt Bern darstellt:<br />

Auf der Station Bern wurden im Jahre 1946<br />

verkauft:<br />

Bil- Abonnelette<br />

mente<br />

Gürbethal—Bern—Schwarzenburg-Bahn<br />

101 169 1939<br />

Bern—Neuenburg-Bahn 140 718 6110<br />

Solothurn—Zollikofen—Bern-<br />

Bahn 226 430 6450<br />

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Bahn<br />

monatlich ca. 120 000—200 000 kg Milch und<br />

Rahm nach Bern transportiert. Dazu kommen<br />

Gemüse und andere Nahrungsmittel. Diese wenigen<br />

Hinweise mögen genügen, um darzutun,<br />

wie wichtig diese Bahn heute für die Stadt Bern<br />

ist und wie hoch sich eine Entschädigung belaufen<br />

müsste, falls überhaupt die Bundesbehörden<br />

— was unwahrscheinlich ist — einem teilweisen<br />

Konzessionsentzug zustimmen würden.<br />

Es gilt daher eine Lösung mit der Bahn in<br />

der heutigen Form zu suchen. Bei eingehender<br />

Prüfung weisen jedoch alle vom Stadtplanungsamt<br />

ausgearbeiteten Varianten eine ganze Reihe<br />

von Mängeln auf. Alle Varianten hier zu erörtern,<br />

würde zu weit führen. Teilweise ist dies<br />

übrigens früher geschehen in einem längeren<br />

Aufsatz aus der Feder von H.W. Thommen (vgl.<br />

« AR » Nr. 21 und 22 vom 7. und 14. Mai 1947;.<br />

Das gegenwärtig letzte Projekt<br />

geht auf eine Anregung der städtischen Verkehrsbetriebe<br />

zurück, die Geleise der SZB zu<br />

verlegen. Zuerst stiess das Projekt der Kosten<br />

wegen auf wenig Gegenliebe. Es zeigte sich jedoch<br />

bald, dass dadurch andere Einsparungen<br />

möglich wurden; insbesondere erübrigt sich eine<br />

Verlegung des Stationsgebäudes.<br />

Das Hauptgewicht des aus der nebenstehenden<br />

Skizze ersichtlichen neuesten Projektes, das<br />

jetzt bei der Stadtausbaukommission zur Begutachtung<br />

liegt, liegt auf der Geleise- und Weichenverlegung<br />

nach Norden bis in die Einfahrt<br />

des Bollwerks. Damit erreicht man, dass die<br />

Bahn nicht mehr in der Durchfahrt zwischen<br />

Heiliggeistkirche und Bahnhofplatz-Insel anhält.<br />

Nur noch während des jeweilen sehr kurze Zeit<br />

dauernden Manövrierens des Triebwagens der<br />

SZB wird dieser Durchlass für den Verkehr gesperrt,<br />

ein Nachteil, den die massgebenden Behörden<br />

für durchaus tragbar erachten. Ausserdem<br />

gelingt es. damit, die Insel und deren Form<br />

zweckmässiger zu gestalten. Einesteils erzielt<br />

man dadurch eine klare Verkehrsführung, andernteils<br />

« saugt» die Insel gewissermassen den<br />

gesamten Bahnverkehr auf dem Bahnhofplatz<br />

(SZB und Tram) auf und schliesst ihn gegen<br />

den übrigen Strassenverkehr auf diesem Platze<br />

ab. Tram- und SZB-Verkehr einerseits und übriger<br />

Strassenverkehr anderseits sollen sich dadurch<br />

nicht mehr stören. Die Gestaltung der Insel<br />

ermöglicht die Einführung des absoluten<br />

Rechtsverkehrs, wobei der Verkehrsstrom aus<br />

Richtung Bubenbergplatz um die Heiliggeistkirche<br />

herumgeleitet wird und dem Hotel<br />

« Schweizerhof » entlang in Richtung Bollwerk<br />

verläuft. Oestlich der Heiliggeistkirche soll der<br />

Einbahnverkehr in Richtung von Süden nach<br />

Norden fliessen (heute Nord—Süd). Mit der<br />

Neugestaltung des Bahnhofplatzes ist überdies<br />

eine Neuregelung des Verkehrs bis ins untere<br />

Bollwerk organisch verbunden. So wird der Einbahnverkehr<br />

in der Genfergasse ebenfalls umgekehrt.<br />

Die heute vor der Hauptpost bestehende<br />

Tramhaltestelle wird einige Meter bollwerkabwärts•<br />

verlegt (in nördlicher Richtung), durch<br />

die Anlage von Fussgängerschutzinseln ausgebaut<br />

und gegen den Fahrzeugverkehr besser geschützt.<br />

Vom Bahnhofplatz gehen drei Autobuslinien<br />

aus: Wyler (W), Lorraine (L) und Felsenau—<br />

Bremgarten (FB). Die die grösste Frequenz aufweisende<br />

Wylerlinie erhält ihre Haltestelle zwischen<br />

Heiliggeistkirche und Bahnhofinsel (W),<br />

während die beiden anderen Linien ihren Ausgangspunkt<br />

an der Ostseite des Platzes besitzen<br />

(Ii und FB). Während die Linie L ebenfalls hier<br />

endet, hat die frequenzschwache Linie FB ihren<br />

Endpunkt auf der Westseite des Platzes vor dem<br />

Bahnhof (Supl.). Zwischen Ankunft und Abfahrt<br />

werden die Fahrzeuge an einem vom Bahnhofplatz<br />

räumlich getrennten Platz abgestellt, um<br />

den Verkehr hier nicht mehr als absolut notwendig<br />

zu belasten. Die Fussgängerf ührung passt<br />

sich bis zu einem gewissen Grad den natürlichen<br />

Fussgängerwegen an (siehe die eingezeichneten<br />

Fussgängerstreif en).<br />

Und die Parkierungsfrage.<br />

Ein besonderes Problem bilden die Fahrzeuge<br />

der PTT. Für sie muss vermehrter Abstellraum<br />

geschaffen werden. Er wurde « gefunden » im<br />

Bollwerk und vor dem Hauptpostgebäude durch<br />

Verschmälerung der dort sehr breiten Trottoirs<br />

(PTT). Erleidet der zur Verfügung stehende<br />

Parkplatz für die Privatfahrzeuge (P) durch die<br />

Neugestaltung des Platzes eine gewisse Einbusse,<br />

so ist ein teilweiser Ersatz dafür in der Aarbergergasse<br />

gegenüber der Hauptpost vorgesehen,<br />

wo durch eine bedeutende Reduktion der dortigen<br />

Trottoirbreite die Möglichkeit zum Senkrechtparkieren<br />

geschaffen werden soll. Die Taxistände<br />

(T) kommen vor den Hauptbahnhof und<br />

in den Raum zwischen Hauptbahnhof und Transitgebäude<br />

zu liegen. Dazu erfordert die Aufstellung<br />

von Reservewagen allerdings noch einen<br />

beschränkten Raum auch auf der Ostseite des<br />

Platzes.<br />

Die konsequente Lösung des Bahnhofplatzproblems<br />

bedingt die Beseitigung der erhöhten<br />

Terrasse auf der Nordseite der Heiliggeistkirche.<br />

Gegen diesen Eingriff erheben allerdings Stadtbaumeister<br />

und Kirchgemeinderat Einspruch,<br />

weil die Terrasse organisch zur Kirche gehöre.<br />

Ihre Entfernung würde als Verunstaltung eines<br />

historischen Werkes empfunden. Geschichtlich<br />

lässt sich jedoch der Nachweis erbringen, dass<br />

beim Bau dieser Kirche (als Kirche des Burgerspitals)<br />

in den Jahren 1726—1729 eine solche<br />

Terrasse weder vorgesehen war noch ausgeführt<br />

wurde. Erst ca. 100 Jahre später wurde sie bei<br />

der Umgestaltung des Bahnhofplatzes als Niveauausgleich<br />

angefügt. Guter Wille könnte<br />

aber sicherlich Mittel und Wege für eine gefälligere<br />

und den dringend benötigten Verkehrsraum<br />

weniger beanspruchende Lösung zum Ausgleich<br />

der Niveaudifferenz finden.<br />

seh.<br />

Die umstrittenen<br />

Sealed-Beam-Scheinwerfer<br />

Angesichts der heftigen Opposition, auf<br />

welche die Verfügung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes<br />

vom 16. August <strong>1948</strong> stiess,<br />

wonach ab kommendem Neujahr neu in den<br />

Verkehr gelangende Fahrzeuge nicht mehr mit<br />

amerikanischen Scheinwerfern ausgerüstet sein<br />

dürfen, während an bereits zirkulierenden Wagen<br />

diese Beleuchtungseinrichtungen bis Ende<br />

1949 durch solche zu ersetzen sind, die den Bestimmungen<br />

des MFG entsprechen, hat das erwähnte<br />

Departement auf den letzten Mittwoch<br />

alle an dieser Frage interessierten Kreise zu<br />

einer Aussprache nach Bern eingeladen, bei der<br />

an Stelle des gesundheitlich verhinderten Chefs<br />

der Polizeiabteilung, Dr. Rothmund, der Adjunkt<br />

dieser Abteilung, Dr. R. Jezler, den Vorsitz<br />

führte.<br />

Loste auch die Bereitschaft der Behörden,<br />

den Vertretern aller interessierten Verbände und<br />

Organisationen Gelegenheit zur Darlegung ihres<br />

Standpunktes zu geben, allgemein Genugtuung<br />

aus,'so fiel doch gleich zu Beginn der Konferenz<br />

mit Recht die Bemerkung, dass dieser Meinungsaustausch<br />

zweifellos wertvoller und nützlicher<br />

gewesen wäre, wenn man ihn vor Erlass der<br />

umstrittenen Verfügung in die Wege geleitet<br />

hätte. Man macht sich denn auch kaum einer<br />

Uebertreibung schuldig, wenn man die Auffassung<br />

vertritt, die Taktik des « fait accompli »<br />

habe zu einer gewissen Versteifung der Fronten,<br />

wie sie in den Berner Diskussionsvoten zum<br />

Ausdruck kam, nicht wenig beigetragen. Denn<br />

materiell neue Gesichtspunkte pro oder kontra<br />

förderte die Aussprache nicht zutage. Zwar war<br />

man sich hüben und drüben einig in bezug auf<br />

die moralische Verpflichtung aller am Strassenverkehr<br />

interessierten Kreise, unablässig der Erhöhung<br />

der Verkehrssicherheit zu dienen. Im<br />

übrigen aber stand der Behauptung, dass Sealed-<br />

Beam-Scheinwerfer keine Blendwirkung ausübten,<br />

es sei denn, sie seien falsch eingestellt,<br />

ganz einfach die andere gegenüber, die amerikanischen<br />

Beleuchtungskörper blendeten sogar sehr<br />

stark und bedeuteten daher eine eminente Gefährdung<br />

der Verkehrssicherheit. Dem Wunsch<br />

der die Verfügung ablehnenden Kreise nach<br />

Durchführung einer gesamtschweizerischen<br />

Scheinwerferkontrollaktion konnte sich zwar<br />

auch die Gegenseite anschliessen, doch gab sie<br />

die Parole aus: Das eine tun und das andere<br />

nicht lassen, d. h. Sealed-Beam-Scheinwerfer<br />

verbieten und gleichzeitig alle Scheinwerfereinstellungen<br />

überprüfen, um der Blendgefahrwirksam<br />

zu begegnen. Nichts vermag deutlicher<br />

aufzuzeigen, wie sehr die Meinungen in der<br />

Frage der Sealed-Beam-Lampen geteilt und wie<br />

•weitgehend die Meinungspositionen bezogen sind.<br />

So konnte es denn nicht verwundern, wenn<br />

sich — nachdem der Rede und Gegenrede Fluss<br />

mehr als drei Stunden lang munter dahingeplätschert<br />

war — schliesslich drei Hauptanträge<br />

gegenüberstanden. Der eine wollte die<br />

Verfügung bedingungslos aufgehoben wissen;<br />

der andere verlangte die Aufrechterhaltung des<br />

Erlasses ohne jede Einschränkung, und ein dritter<br />

setzte sich für eine Hinausschiebung des Termins<br />

ein, von dem hinweg die Verwendung amerikanischer<br />

Scheinwerfer bei neu in den Verkehr<br />

zu setzenden Fahrzeugen verboten sein soll. Dieser<br />

dritte Antrag wurde gestellt im Hinblick auf<br />

die in absehbarer Zeit zu erwartende internationale<br />

Regelung des ganzen Fragenkomplexes,<br />

an der das Comit6 d'eclairage sowie die internationale<br />

Normenkommission mit Hochdruck arbeiten.<br />

Der Entscheid über diese Anträge liegt nun<br />

beim Departement.<br />

Eine Stellungnahme der Zürcher Regierung<br />

Auf eine im Zürcher Kantonsrat von Dr. E.<br />

Richner im März dieses Jahres eingereichte<br />

Kleine Anfrage des Inhalts, ob der Regierungsrat<br />

mit Rücksicht auf die Gefährdung des nächtlichen<br />

Strassenverkehrs infolge ungenügender<br />

Scheinwerferabblenduhg einer grossen Zahl von<br />

Fahrzeugen auf Kantonsgebiet nicht so bald als<br />

möglich eine obligatorische Scheinwerferkontrolle<br />

anordnen und in andern Kantonen ein<br />

gleiches Vorgehen anregen könnte, antwortet der<br />

Regierungsrat u. a., die ungenügende Abblendung<br />

sei nicht immer die Folge zu hoch eingestellter<br />

Scheinwerfer. Sie habe ihre Ursache<br />

heute auch vielfach in der Verwendung der sog.<br />

Sealed-Beam-Lampen in Fahrzeugen amerikanischer<br />

Herkunft, deren weitere Verwendung nun<br />

aber durch Verfügung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes<br />

vom 16. August <strong>1948</strong> in den<br />

ab 1. Januar 1949 neu immatrikulierten Motorfahrzeugen<br />

untersagt sei, während bereits zugelassene<br />

Einrichtungen bis Ende Dezember 1949<br />

ersetzt werden müssten. Der Regierungsrat ist<br />

der Meinung, die vorgeschlagene Scheinwerferkontrolle<br />

könne den angestrebten Zweck so<br />

lange nicht erfüllen, als die den Vorschriften<br />

nicht entsprechende Sealed-Beam-Beleuchtung<br />

toleriert werde. Die grosse organisatorische Arbeit<br />

und die erheblichen Kosten ständen in keinem<br />

Verhältnis zum heute erzielbaren Erfolg.<br />

Die angeregte Aktion könne überdies nur dann<br />

erfolgreich sein, wenn sie in allen Kantonen gemeinsam<br />

nach Weisungen des Eidg. Justiz- und<br />

Polizeidepartementes durchgeführt würde. Aus<br />

diesen Gründen sei daher im heutigen Zeitpunkt<br />

von der Anordnung einer obligatorischen Scheinwerferkontrolle<br />

abzusehen.<br />

AFS DEN KANTONEN<br />

Dos letzte Projekt für den Umbau des Berner Bahnhof platzes, das sich gegenwärtig im Studium befindet. Der Plan bringt die für den Bahnhof platz und, in organischem Zusammenhang<br />

damit, ouch für das Bollwerk vorgesehene Neugestaltung der Verkehrsverhältnisse zur Darstellung g und vermittelt einen bildlichen Begriff von der beabsichtigten Neuorganisation<br />

Neuorgajusaji<br />

des Strassenverkehrs und den baulichen Aenderungen, welche dazu erforderlich sind<br />

Um die st..gallischen Motorfahrzeugsteuern<br />

Wie wir vernehmen, ist die st.-galhsch-appenzellische<br />

Strassenverkehrsliga, in der alle am<br />

motorisierten Strassenverkehr interessierten<br />

Verbände zusammengeschlossen sind, mit der<br />

st.-gallischen Regierung unlängst neuerdings in<br />

Verhandlungen getreten, um eine Milderung der<br />

diesjährigen Motorfahrzeugsteuererhöhung zu<br />

erwirken. Sie begründete ihren Vorstoss vor<br />

allem damit, dass die für das Jahr <strong>1948</strong> budgetierten<br />

Steuereinnahmen um einen sehr namhaften<br />

Betrag übertroffen worden sind.<br />

Diesem Argument konnte sich offenbar auch<br />

die Regierung nicht verschliessen, was daraus<br />

hervorgeht, dass sie sich grundsätzlich bereit erklärt<br />

hat, im Sinne einer Uebergangslösung auf<br />

der pro <strong>1948</strong> dekretierten Steuererhöhung ab<br />

1. Januar 1949 eine Reduktion von ca. 50 % eintreten<br />

zu lassen. Auf Grund dieser Verständigung<br />

beabsichtigt die Verkehrsliga, die von ihr<br />

zu Beginn dieses Jahres lancierte und schon binnen<br />

kurzer Frist zustandegekommene Initiative<br />

auf Abänderung von Art. 116, Abs. 3, des kantonalen<br />

Gesetzes über das Strassenwesen zurückzuziehen.

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