E_1948_Zeitung_Nr.044
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AUTOMOBIL REVUE<br />
Nr. 44 — IV. BLATT BERN, 13. OKTOBER <strong>1948</strong><br />
Der provisorische Umbau<br />
des Bahnhofplatzes in Bern<br />
Anlässlich der Generalversammlung der Sektion<br />
Bern des ACS referierte Polizeikommissär<br />
K. Kessi über den neuesten Stand in<br />
der Frage des provisorischen Umbaues des<br />
Bahnhofplatzes in Bern.<br />
Bereits hat die Auflage der von Mal zu Mal<br />
mehr oder weniger verbesserten Studien für die<br />
vorläufige Umgestaltung dieser dem stadtbernischen<br />
Verkehr nicht mehr genügenden Anlage<br />
eine stattliche Zahl erreicht. Zugegeben, eine befriedigende<br />
Lösung dieses heiklen Problems ist<br />
ausserordentlich schwierig, und sie will erdauert<br />
sein. Aber die heute bestehende Ausgangssituation<br />
mit der fehlenden Verkehrslenkung, in der<br />
ein jeder fahren kann, wie er will und überdies<br />
keiner weiss, wie der andere fährt, mit den 37<br />
Kreuzungsmöglichkeiten, den PTT-Fahrzeugen,<br />
welche die Zu- und Wegfahrt zum Parkplatz<br />
Transit versperren und ständig den Verkehr behindern,<br />
mit dem für den Zweirichtungsverkehr<br />
zu engen Raum vor dem Hotel « Schweizerhof •,<br />
mit der ungünstigen Einfahrt in die Spitalgasse<br />
beim PKZ Richtung stadtabwärts ist derart, dass<br />
der Referent auf eine möglichst rasche Lösung<br />
hofft, welche einigermassen vernünftige Verhältnisse<br />
auf diesem Platz bringt.<br />
Den neuralgischen Punkt<br />
des ganzen Problems aber bildet die Solothurn<br />
— Zollikofen — Bern - Bahn<br />
(SZB). Eine wirkliche Lösung wird hier erst der<br />
definitive Umbau des Bahnhofes Bern und der<br />
Einbezug dieser Bahn in das Bahnhofareal bringen.<br />
Bis es jedoch so weit ist, dürfte noch viel<br />
Wasser die Aare hinunterfliessen. Man hat sich<br />
vorderhand mit der durch die Bahn geschaffenen<br />
Situation abzufinden; denn neben den rein<br />
verkehrstechnischen darf man auch wirtschaftliche<br />
und juristische Gesichtspunkte nicht ausser<br />
acht lassen.<br />
Die SZB ist durch Bundeskonzession zur Einfahrt<br />
vor den Personenbahnhof Bern (Bahnhof-<br />
platz) berechtigt. Die Einfahrt in das Gebiet der<br />
Einwohnergemeinde Bern oder auf den Bahnhof -<br />
platz kann verhindert werden durch teilweisen<br />
Entzug der Konzession, eine Massnahme, die dem<br />
Ermessen der Bundesbehörden anheimgestellt<br />
bleibt. Wird sie ergriffen, so löst dies die Entschädigungspflicht<br />
der Einwohnergemeinde Bern<br />
aus.<br />
Ein Konzessionsentzug könnte dann erfolgen,<br />
wenn das Öffentliche Interesse es verlangt, indem<br />
die Stadt Bern z. B. geltend machen würde,<br />
die Verhältnisse auf dem Bahnhofplatz, im Bollwerk,<br />
in der Tiefenaustrasse seien durch die<br />
Einfahrt der SZB unhaltbar geworden, die Strassenzüge<br />
seien durch den Verkehr überlastet und<br />
die Sanierung der Verkehrsverhältnisse erfordere<br />
die Entfernung der Bahn aus dem öffentlichen<br />
Boden; zum mindesten müsse die Bahn<br />
aus dem Bahnhofplatz verschwinden. Den gegenteiligen<br />
Standpunkt auf Beibehaltung der Bahn<br />
würden wahrscheinlich die übrigen an der Bahnlinie<br />
gelegenen Gemeinden einnehmen, wobei<br />
die Schaffung eines möglichst günstigen Ersatzes<br />
und die Liquidierung des finanziellen Problemes<br />
die Haltung der Verkehrsinteressenten und der<br />
Kantone Bern und Solothurn bestimmen würden.<br />
Die Bundesbehörden hätten abzuwägen, ob das<br />
öffentliche Interesse der Gemeinde Bern gegenüber<br />
den Interessen der anderen Gruppen es<br />
rechtfertigt, der SZB die Konzession teilweise zu<br />
entziehen und die Bahnanlage aus dem Gebiet<br />
der Gemeinde Bern ganz oder teilweise zu beseitigen.<br />
Ein Blick in das statistische Jahrbuch der<br />
Stadt Bern mag zeigen, welchen Wirtschaftsfaktor<br />
die SZB heute für die Stadt Bern darstellt:<br />
Auf der Station Bern wurden im Jahre 1946<br />
verkauft:<br />
Bil- Abonnelette<br />
mente<br />
Gürbethal—Bern—Schwarzenburg-Bahn<br />
101 169 1939<br />
Bern—Neuenburg-Bahn 140 718 6110<br />
Solothurn—Zollikofen—Bern-<br />
Bahn 226 430 6450<br />
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Bahn<br />
monatlich ca. 120 000—200 000 kg Milch und<br />
Rahm nach Bern transportiert. Dazu kommen<br />
Gemüse und andere Nahrungsmittel. Diese wenigen<br />
Hinweise mögen genügen, um darzutun,<br />
wie wichtig diese Bahn heute für die Stadt Bern<br />
ist und wie hoch sich eine Entschädigung belaufen<br />
müsste, falls überhaupt die Bundesbehörden<br />
— was unwahrscheinlich ist — einem teilweisen<br />
Konzessionsentzug zustimmen würden.<br />
Es gilt daher eine Lösung mit der Bahn in<br />
der heutigen Form zu suchen. Bei eingehender<br />
Prüfung weisen jedoch alle vom Stadtplanungsamt<br />
ausgearbeiteten Varianten eine ganze Reihe<br />
von Mängeln auf. Alle Varianten hier zu erörtern,<br />
würde zu weit führen. Teilweise ist dies<br />
übrigens früher geschehen in einem längeren<br />
Aufsatz aus der Feder von H.W. Thommen (vgl.<br />
« AR » Nr. 21 und 22 vom 7. und 14. Mai 1947;.<br />
Das gegenwärtig letzte Projekt<br />
geht auf eine Anregung der städtischen Verkehrsbetriebe<br />
zurück, die Geleise der SZB zu<br />
verlegen. Zuerst stiess das Projekt der Kosten<br />
wegen auf wenig Gegenliebe. Es zeigte sich jedoch<br />
bald, dass dadurch andere Einsparungen<br />
möglich wurden; insbesondere erübrigt sich eine<br />
Verlegung des Stationsgebäudes.<br />
Das Hauptgewicht des aus der nebenstehenden<br />
Skizze ersichtlichen neuesten Projektes, das<br />
jetzt bei der Stadtausbaukommission zur Begutachtung<br />
liegt, liegt auf der Geleise- und Weichenverlegung<br />
nach Norden bis in die Einfahrt<br />
des Bollwerks. Damit erreicht man, dass die<br />
Bahn nicht mehr in der Durchfahrt zwischen<br />
Heiliggeistkirche und Bahnhofplatz-Insel anhält.<br />
Nur noch während des jeweilen sehr kurze Zeit<br />
dauernden Manövrierens des Triebwagens der<br />
SZB wird dieser Durchlass für den Verkehr gesperrt,<br />
ein Nachteil, den die massgebenden Behörden<br />
für durchaus tragbar erachten. Ausserdem<br />
gelingt es. damit, die Insel und deren Form<br />
zweckmässiger zu gestalten. Einesteils erzielt<br />
man dadurch eine klare Verkehrsführung, andernteils<br />
« saugt» die Insel gewissermassen den<br />
gesamten Bahnverkehr auf dem Bahnhofplatz<br />
(SZB und Tram) auf und schliesst ihn gegen<br />
den übrigen Strassenverkehr auf diesem Platze<br />
ab. Tram- und SZB-Verkehr einerseits und übriger<br />
Strassenverkehr anderseits sollen sich dadurch<br />
nicht mehr stören. Die Gestaltung der Insel<br />
ermöglicht die Einführung des absoluten<br />
Rechtsverkehrs, wobei der Verkehrsstrom aus<br />
Richtung Bubenbergplatz um die Heiliggeistkirche<br />
herumgeleitet wird und dem Hotel<br />
« Schweizerhof » entlang in Richtung Bollwerk<br />
verläuft. Oestlich der Heiliggeistkirche soll der<br />
Einbahnverkehr in Richtung von Süden nach<br />
Norden fliessen (heute Nord—Süd). Mit der<br />
Neugestaltung des Bahnhofplatzes ist überdies<br />
eine Neuregelung des Verkehrs bis ins untere<br />
Bollwerk organisch verbunden. So wird der Einbahnverkehr<br />
in der Genfergasse ebenfalls umgekehrt.<br />
Die heute vor der Hauptpost bestehende<br />
Tramhaltestelle wird einige Meter bollwerkabwärts•<br />
verlegt (in nördlicher Richtung), durch<br />
die Anlage von Fussgängerschutzinseln ausgebaut<br />
und gegen den Fahrzeugverkehr besser geschützt.<br />
Vom Bahnhofplatz gehen drei Autobuslinien<br />
aus: Wyler (W), Lorraine (L) und Felsenau—<br />
Bremgarten (FB). Die die grösste Frequenz aufweisende<br />
Wylerlinie erhält ihre Haltestelle zwischen<br />
Heiliggeistkirche und Bahnhofinsel (W),<br />
während die beiden anderen Linien ihren Ausgangspunkt<br />
an der Ostseite des Platzes besitzen<br />
(Ii und FB). Während die Linie L ebenfalls hier<br />
endet, hat die frequenzschwache Linie FB ihren<br />
Endpunkt auf der Westseite des Platzes vor dem<br />
Bahnhof (Supl.). Zwischen Ankunft und Abfahrt<br />
werden die Fahrzeuge an einem vom Bahnhofplatz<br />
räumlich getrennten Platz abgestellt, um<br />
den Verkehr hier nicht mehr als absolut notwendig<br />
zu belasten. Die Fussgängerf ührung passt<br />
sich bis zu einem gewissen Grad den natürlichen<br />
Fussgängerwegen an (siehe die eingezeichneten<br />
Fussgängerstreif en).<br />
Und die Parkierungsfrage.<br />
Ein besonderes Problem bilden die Fahrzeuge<br />
der PTT. Für sie muss vermehrter Abstellraum<br />
geschaffen werden. Er wurde « gefunden » im<br />
Bollwerk und vor dem Hauptpostgebäude durch<br />
Verschmälerung der dort sehr breiten Trottoirs<br />
(PTT). Erleidet der zur Verfügung stehende<br />
Parkplatz für die Privatfahrzeuge (P) durch die<br />
Neugestaltung des Platzes eine gewisse Einbusse,<br />
so ist ein teilweiser Ersatz dafür in der Aarbergergasse<br />
gegenüber der Hauptpost vorgesehen,<br />
wo durch eine bedeutende Reduktion der dortigen<br />
Trottoirbreite die Möglichkeit zum Senkrechtparkieren<br />
geschaffen werden soll. Die Taxistände<br />
(T) kommen vor den Hauptbahnhof und<br />
in den Raum zwischen Hauptbahnhof und Transitgebäude<br />
zu liegen. Dazu erfordert die Aufstellung<br />
von Reservewagen allerdings noch einen<br />
beschränkten Raum auch auf der Ostseite des<br />
Platzes.<br />
Die konsequente Lösung des Bahnhofplatzproblems<br />
bedingt die Beseitigung der erhöhten<br />
Terrasse auf der Nordseite der Heiliggeistkirche.<br />
Gegen diesen Eingriff erheben allerdings Stadtbaumeister<br />
und Kirchgemeinderat Einspruch,<br />
weil die Terrasse organisch zur Kirche gehöre.<br />
Ihre Entfernung würde als Verunstaltung eines<br />
historischen Werkes empfunden. Geschichtlich<br />
lässt sich jedoch der Nachweis erbringen, dass<br />
beim Bau dieser Kirche (als Kirche des Burgerspitals)<br />
in den Jahren 1726—1729 eine solche<br />
Terrasse weder vorgesehen war noch ausgeführt<br />
wurde. Erst ca. 100 Jahre später wurde sie bei<br />
der Umgestaltung des Bahnhofplatzes als Niveauausgleich<br />
angefügt. Guter Wille könnte<br />
aber sicherlich Mittel und Wege für eine gefälligere<br />
und den dringend benötigten Verkehrsraum<br />
weniger beanspruchende Lösung zum Ausgleich<br />
der Niveaudifferenz finden.<br />
seh.<br />
Die umstrittenen<br />
Sealed-Beam-Scheinwerfer<br />
Angesichts der heftigen Opposition, auf<br />
welche die Verfügung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes<br />
vom 16. August <strong>1948</strong> stiess,<br />
wonach ab kommendem Neujahr neu in den<br />
Verkehr gelangende Fahrzeuge nicht mehr mit<br />
amerikanischen Scheinwerfern ausgerüstet sein<br />
dürfen, während an bereits zirkulierenden Wagen<br />
diese Beleuchtungseinrichtungen bis Ende<br />
1949 durch solche zu ersetzen sind, die den Bestimmungen<br />
des MFG entsprechen, hat das erwähnte<br />
Departement auf den letzten Mittwoch<br />
alle an dieser Frage interessierten Kreise zu<br />
einer Aussprache nach Bern eingeladen, bei der<br />
an Stelle des gesundheitlich verhinderten Chefs<br />
der Polizeiabteilung, Dr. Rothmund, der Adjunkt<br />
dieser Abteilung, Dr. R. Jezler, den Vorsitz<br />
führte.<br />
Loste auch die Bereitschaft der Behörden,<br />
den Vertretern aller interessierten Verbände und<br />
Organisationen Gelegenheit zur Darlegung ihres<br />
Standpunktes zu geben, allgemein Genugtuung<br />
aus,'so fiel doch gleich zu Beginn der Konferenz<br />
mit Recht die Bemerkung, dass dieser Meinungsaustausch<br />
zweifellos wertvoller und nützlicher<br />
gewesen wäre, wenn man ihn vor Erlass der<br />
umstrittenen Verfügung in die Wege geleitet<br />
hätte. Man macht sich denn auch kaum einer<br />
Uebertreibung schuldig, wenn man die Auffassung<br />
vertritt, die Taktik des « fait accompli »<br />
habe zu einer gewissen Versteifung der Fronten,<br />
wie sie in den Berner Diskussionsvoten zum<br />
Ausdruck kam, nicht wenig beigetragen. Denn<br />
materiell neue Gesichtspunkte pro oder kontra<br />
förderte die Aussprache nicht zutage. Zwar war<br />
man sich hüben und drüben einig in bezug auf<br />
die moralische Verpflichtung aller am Strassenverkehr<br />
interessierten Kreise, unablässig der Erhöhung<br />
der Verkehrssicherheit zu dienen. Im<br />
übrigen aber stand der Behauptung, dass Sealed-<br />
Beam-Scheinwerfer keine Blendwirkung ausübten,<br />
es sei denn, sie seien falsch eingestellt,<br />
ganz einfach die andere gegenüber, die amerikanischen<br />
Beleuchtungskörper blendeten sogar sehr<br />
stark und bedeuteten daher eine eminente Gefährdung<br />
der Verkehrssicherheit. Dem Wunsch<br />
der die Verfügung ablehnenden Kreise nach<br />
Durchführung einer gesamtschweizerischen<br />
Scheinwerferkontrollaktion konnte sich zwar<br />
auch die Gegenseite anschliessen, doch gab sie<br />
die Parole aus: Das eine tun und das andere<br />
nicht lassen, d. h. Sealed-Beam-Scheinwerfer<br />
verbieten und gleichzeitig alle Scheinwerfereinstellungen<br />
überprüfen, um der Blendgefahrwirksam<br />
zu begegnen. Nichts vermag deutlicher<br />
aufzuzeigen, wie sehr die Meinungen in der<br />
Frage der Sealed-Beam-Lampen geteilt und wie<br />
•weitgehend die Meinungspositionen bezogen sind.<br />
So konnte es denn nicht verwundern, wenn<br />
sich — nachdem der Rede und Gegenrede Fluss<br />
mehr als drei Stunden lang munter dahingeplätschert<br />
war — schliesslich drei Hauptanträge<br />
gegenüberstanden. Der eine wollte die<br />
Verfügung bedingungslos aufgehoben wissen;<br />
der andere verlangte die Aufrechterhaltung des<br />
Erlasses ohne jede Einschränkung, und ein dritter<br />
setzte sich für eine Hinausschiebung des Termins<br />
ein, von dem hinweg die Verwendung amerikanischer<br />
Scheinwerfer bei neu in den Verkehr<br />
zu setzenden Fahrzeugen verboten sein soll. Dieser<br />
dritte Antrag wurde gestellt im Hinblick auf<br />
die in absehbarer Zeit zu erwartende internationale<br />
Regelung des ganzen Fragenkomplexes,<br />
an der das Comit6 d'eclairage sowie die internationale<br />
Normenkommission mit Hochdruck arbeiten.<br />
Der Entscheid über diese Anträge liegt nun<br />
beim Departement.<br />
Eine Stellungnahme der Zürcher Regierung<br />
Auf eine im Zürcher Kantonsrat von Dr. E.<br />
Richner im März dieses Jahres eingereichte<br />
Kleine Anfrage des Inhalts, ob der Regierungsrat<br />
mit Rücksicht auf die Gefährdung des nächtlichen<br />
Strassenverkehrs infolge ungenügender<br />
Scheinwerferabblenduhg einer grossen Zahl von<br />
Fahrzeugen auf Kantonsgebiet nicht so bald als<br />
möglich eine obligatorische Scheinwerferkontrolle<br />
anordnen und in andern Kantonen ein<br />
gleiches Vorgehen anregen könnte, antwortet der<br />
Regierungsrat u. a., die ungenügende Abblendung<br />
sei nicht immer die Folge zu hoch eingestellter<br />
Scheinwerfer. Sie habe ihre Ursache<br />
heute auch vielfach in der Verwendung der sog.<br />
Sealed-Beam-Lampen in Fahrzeugen amerikanischer<br />
Herkunft, deren weitere Verwendung nun<br />
aber durch Verfügung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes<br />
vom 16. August <strong>1948</strong> in den<br />
ab 1. Januar 1949 neu immatrikulierten Motorfahrzeugen<br />
untersagt sei, während bereits zugelassene<br />
Einrichtungen bis Ende Dezember 1949<br />
ersetzt werden müssten. Der Regierungsrat ist<br />
der Meinung, die vorgeschlagene Scheinwerferkontrolle<br />
könne den angestrebten Zweck so<br />
lange nicht erfüllen, als die den Vorschriften<br />
nicht entsprechende Sealed-Beam-Beleuchtung<br />
toleriert werde. Die grosse organisatorische Arbeit<br />
und die erheblichen Kosten ständen in keinem<br />
Verhältnis zum heute erzielbaren Erfolg.<br />
Die angeregte Aktion könne überdies nur dann<br />
erfolgreich sein, wenn sie in allen Kantonen gemeinsam<br />
nach Weisungen des Eidg. Justiz- und<br />
Polizeidepartementes durchgeführt würde. Aus<br />
diesen Gründen sei daher im heutigen Zeitpunkt<br />
von der Anordnung einer obligatorischen Scheinwerferkontrolle<br />
abzusehen.<br />
AFS DEN KANTONEN<br />
Dos letzte Projekt für den Umbau des Berner Bahnhof platzes, das sich gegenwärtig im Studium befindet. Der Plan bringt die für den Bahnhof platz und, in organischem Zusammenhang<br />
damit, ouch für das Bollwerk vorgesehene Neugestaltung der Verkehrsverhältnisse zur Darstellung g und vermittelt einen bildlichen Begriff von der beabsichtigten Neuorganisation<br />
Neuorgajusaji<br />
des Strassenverkehrs und den baulichen Aenderungen, welche dazu erforderlich sind<br />
Um die st..gallischen Motorfahrzeugsteuern<br />
Wie wir vernehmen, ist die st.-galhsch-appenzellische<br />
Strassenverkehrsliga, in der alle am<br />
motorisierten Strassenverkehr interessierten<br />
Verbände zusammengeschlossen sind, mit der<br />
st.-gallischen Regierung unlängst neuerdings in<br />
Verhandlungen getreten, um eine Milderung der<br />
diesjährigen Motorfahrzeugsteuererhöhung zu<br />
erwirken. Sie begründete ihren Vorstoss vor<br />
allem damit, dass die für das Jahr <strong>1948</strong> budgetierten<br />
Steuereinnahmen um einen sehr namhaften<br />
Betrag übertroffen worden sind.<br />
Diesem Argument konnte sich offenbar auch<br />
die Regierung nicht verschliessen, was daraus<br />
hervorgeht, dass sie sich grundsätzlich bereit erklärt<br />
hat, im Sinne einer Uebergangslösung auf<br />
der pro <strong>1948</strong> dekretierten Steuererhöhung ab<br />
1. Januar 1949 eine Reduktion von ca. 50 % eintreten<br />
zu lassen. Auf Grund dieser Verständigung<br />
beabsichtigt die Verkehrsliga, die von ihr<br />
zu Beginn dieses Jahres lancierte und schon binnen<br />
kurzer Frist zustandegekommene Initiative<br />
auf Abänderung von Art. 116, Abs. 3, des kantonalen<br />
Gesetzes über das Strassenwesen zurückzuziehen.