E_1949_Zeitung_Nr.001
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AUTOMOBIL REVUE MITTWOCH, 5. JANUAR <strong>1949</strong> - Nr. 1<br />
Die Feuerversicherung für Motorfahrzeuge<br />
Es ist im Grunde genommen erstaunlich, wieviele<br />
Automobilisten die Feuergefahr bei einem<br />
Motorfahrzeug unterschätzen. «Ein moderner<br />
Wagen kann nicht brennen », diese Antwort bekommt<br />
der Versicherungsvertreter sehr häufig<br />
zu hören, wenn er den Abschluss einer Feuerversicherung<br />
vorschlägt. Natürlich besteht bei<br />
einem alten Vehikel eine grössere Brandgefahr<br />
als bei einem neuen, doch das ändert nichts an<br />
der Tatsache, dass tagtäglich eines oder auch<br />
mehrere Motorfahrzeuge allerneuesten Modells<br />
ein Opfer der Flammen werden. Glücklicherweise<br />
ist die Zerstörung nicht immer vollständig,<br />
aber die Reparaturkosten, namentlich jene<br />
für die Karosserie, wachsen sich heute zu Beträgen<br />
aus, bei denen die Frage auftauchen<br />
kann, -ob sich eine Wiederinstandstellung .überhaupt<br />
noch rechtfertigt. Die Entschädigung wird<br />
dann aus der Differenz zwischen dem Wert des<br />
Wagens vor und nach dem Brand ermittelt. Ist<br />
das Fahrzeug ausreichend versichert, so deckt<br />
sich die Entschädigung mit dieser Differenz. Ist<br />
aber der Halter, freiwillig oder nicht, für einen<br />
bestimmten Teil sein eigener Versicherer, dann<br />
bleibt ihm nichts anderes übrig, als eben diesen<br />
Teil des gesamten Feuerschadens selbst zu tragen.<br />
Ueber die Zahl der Motorfahrzeuge, die alljährlich<br />
durch Feuer beschädigt oder vernichtet<br />
werden, besitzen wir selbst keine genauen Angaben.<br />
Nur das wissen wir, dass 15 bis 20 Versicherungsgesellschaften<br />
Sie gegen Feuerschaden<br />
versichern und dass eine einzige davon Jahr um<br />
Jahr an die 350 solcher Schadenfälle abwickelt.<br />
Da bei weitem nicht der gesamte Motorfahrzeugbestand<br />
unseres Landes — rund 150 000 Einheiten<br />
— durch Feuerversicherung gedeckt ist, gewährt<br />
die genannte Zahl einen Begriff von dem<br />
erstaunlich hohen Anteil der Autofeuerschäden.<br />
DIE VERSCHIEDENEN MÖGLICHKEITEN<br />
DER FEUERVERSICHERUNG.<br />
Man kann ein Motorfahrzeug zunächst an<br />
einem bestimmten, in der Police angegebenen<br />
Standort — und nur an diesem — versichern.<br />
Die Klauseln eines solchen Versicherungsvertrags<br />
können vorsehen, dass das Fahrzeug auch<br />
versichert ist, wenn es vor der Garage steht, ja<br />
selbst wenn der Motor läuft.<br />
Eine zweite Möglichkeit bietet die Versicherung<br />
« an einem beliebigen Standort, aber mit<br />
stehendem Motor », wobei dieser am Standort<br />
immerhin für das Ausprobieren, für Revisionen<br />
oder im Rahmen von Reparaturen laufen gelassen<br />
werden darf. Der Standort kann in ganz<br />
Europa gelegen sein, Albanien, Bulgarien, Griechenland,<br />
Ungarn, Polen, Rumänien, Russland,<br />
Türkei und Jugoslawien ausgenommen. Diese<br />
beiden Versicherungsarten sind nicht kostspielig,<br />
aber die Prämien variieren natürlich je nach der<br />
Bauart und dem Material der Garage.<br />
Wenn die eben beschriebenen Möglichkeiten<br />
namentlich in den Zeiten einer Treibstoffknappheit<br />
interessant sind, so versteht es sich von<br />
selbst, dass unter normalen Verhältnissen ein<br />
Automobil, das zum Fahren da ist, auch unterwegs<br />
versichert sein will. Im allgemeinen versichert<br />
man den Wagen denn auch « an einem<br />
beliebigen Standort und in Fahrt ». Dass hiebei<br />
die Minimalprämienansätze mit dem Alter des<br />
Fahrzeugs steigen und dass sie sich weiter nach<br />
der Zahl der Räder und nach dem zur Verwendung<br />
gelangenden Treibstoff richten, versteht<br />
sich von selbst Personenwagen, Lastwagen,<br />
Motorräder, Elektromobile, Industrie- und Landwirtschaftstraktoren,<br />
Anhänger und Motorboote<br />
bilden getrennte Versicherungsklassen. Beiläufig<br />
bemerkt, kann auch die Ladung versichert werden.<br />
Taxi- und Mietwagen einerseits, Zisternenwagen<br />
anderseits entrichten aus naheliegenden<br />
Grünäen Zusatzprämien. Die Versicherungsgarantie<br />
bleibt auf das bezeichnete Fahrzeug beschränkt<br />
und erstreckt sich weder auf Ausstellungen<br />
noch auf Rennen oder Trainingsfahrten.<br />
Während der Dauer des Vertrages, dessen Erneuerung<br />
übrigens nicht stillschweigend erfolgt,<br />
ist eine Aenderung der Prämie ausgeschlossen,<br />
denn deren Berechnung basiertauf einem<br />
Mittel für Alter und Wert des Fahrzeugs<br />
während der Versicherungsdauer. Das bedeutet<br />
auch, dass in der Versicherungssumme kein Beweis<br />
für den tatsächlichen Wert des versicherten<br />
Fahrzeugs liegt und dass sie lediglich die obere<br />
Grenze der Entschädigung im Falle eines Brandes<br />
darstellt.<br />
Tritt das Schadenereignis ein, so leistet die<br />
Gesellschaft dem Versicherungsnehmer Ersatz<br />
für den effektiven Schaden, entsprechend den<br />
bindenden Vorschriften des eidgenössischen Versicherungsgesetzes.<br />
Im allgemeinen wird eine<br />
Expertise durchgeführt; der Ersatzwert ist gleich<br />
dem für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs<br />
im ZeitDunkt des Schadenereignisses erforderlichen<br />
Betrag (ähnlich wie bei der Zerstörung<br />
eines Fahrzeugs, wobei der Entwertung durch<br />
Abnützung, Unfälle, Alter des Modells usw. immerhin<br />
Rechnung getragen werden muss). Bei<br />
Teilschaden erstattet die Versicherung die Renaraturkosten,<br />
unter Berücksichtigung eines allfällieen<br />
Mehr- oder Minderwertes.<br />
Diese Darlegungen verlangen nach einigen<br />
Erläuterungen. Selbstredend darf der Versicherun<br />
esnehmer aus dem Brand seines Fahrzeugs<br />
keinen materiellen Gewinn ziehen. Er soll aber,<br />
wenn er vernünftie versichert ist. auch nicht zu<br />
Schaden kommen. Nicht immer eelinet es Indessen<br />
und nicht immer ist es für den Versicherten<br />
zwecVmässiff und vorteilhaft, nur gerade den<br />
a fhaden zu beheben, den er erlitten, d. h. das<br />
Fahrzeug eenau wieder in ,ie"»n 7»stand zn versetzen,<br />
worin es sich vor Fintritt des 'RrandsphaHens<br />
befand. Sehr häufle erweisen sich weitergehende<br />
Arbeiten sis notwendig. Beisnieisweise<br />
wird der eanze Waeen neu gesuritzt: daraus<br />
resultiert ein Mehrwert, dem es natürlich<br />
Rofhnnns. zu tragen Eilt. Oder man ersetzt die<br />
zehn Jahre alte Innenausstattune durch eine<br />
neue. Auch in diesem Fall nwss s'nh der Falter<br />
einen dem Mehrwert entsprechenden Anteil der<br />
Kosten anrechnen lassen. Selbst wenn die Reparatur<br />
— und das begreifen die Versicherungsnehmer<br />
am schwersten — notwendigerweise<br />
solcherart vorgenommen werden muss<br />
und wenn daraus nichtsdestoweniger ein Mehrwert<br />
entsteht (z. B. beim Ersatz von alten elektrischen<br />
Kabeln, alten Zündkerzen, einem Dynamo,<br />
der auf ein gewisses Alter zurückblickt,<br />
oder eines veralteten Vergasers durch ein vervollkommnetes<br />
Modell), muss dieser Mehrwert<br />
bei der Berechnung der Entschädigungssumme in<br />
Betracht gezogen werden.<br />
Anstatt von Mehrwert zu sprechen, kann man<br />
auch den Ausdruck c Amortisation » gebrauchen<br />
oder den Wert vor und nach dem<br />
Schadenereignis einander gegenüberstellen.<br />
An Hand eines Beispiels mag die Bedeutung<br />
des Wertes vor dem Brand dargelegt sein. Es<br />
leuchtet ein, dass sich die Entschädigung des<br />
Brandversicherers nicht nach dem Zustand des<br />
Fahrzeugs richtet, in welchem es sich vor dem<br />
Sturz in eine Schlucht oder dem Zusammenstoss<br />
mit einem Tram, sondern beiAusbruchdes<br />
Feuers befand. Es gibt sogar Fälle, da der<br />
Wert des Fahrzeugs im Moment -