sportFACHHANDEL 05_2018 Leseprobe
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12 | TITELSTORY | Amazon 5.<strong>2018</strong><br />
RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN UND AKTUELLE RECHTSPRECHUNG<br />
Amazon: Dreh- und Angelpunkt<br />
für den Online-Vertrieb<br />
Die Verkaufsplattform Amazon wirft wiederholt Fragen nach der Zulässigkeit bestimmter Vertriebspraktiken<br />
auf, die sowohl für andere Internetplattformen wie Ebay, Zalando und Idealo, aber auch für eine Vielzahl von<br />
Herstellern und Händlern von Sportartikeln zentral sind.<br />
Text: Dr. Daisy Walzel &<br />
Nico Czajkowski, LL.M.<br />
Schöne neue Welt mit vielen<br />
offenen rechtlichen Fragen:<br />
Amazon beschäftigt die<br />
deutschen und europäischen<br />
Gerichte .<br />
Vertriebsplattformen wie Amazon sind<br />
bekanntlich deshalb so erfolgreich, weil<br />
sie für mehrere Benutzergruppen Vorteile<br />
schaffen: Verbraucher nutzen Amazon, weil sie<br />
wissen und erwarten, dass sich hier viele „übliche“<br />
Markenartikel finden werden. Lieferanten<br />
(Hersteller und Händler) nutzen die Plattform,<br />
weil sie wiederum wissen und erwarten,<br />
dass viele Verbraucher Amazon<br />
aufsuchen; der Ökonom spricht von<br />
sogenannten „Netzwerkeffekten“.<br />
Amazon wiederum hat Interesse<br />
daran, möglichst viel „Traffic“ zu<br />
generieren, da hieraus die Unternehmensumsätze<br />
finanziert werden.<br />
Praktiken der Lieferanten und Hersteller: In<br />
manchen Fällen wollen Lieferanten jedoch den<br />
Vertrieb über Amazon bewusst begrenzen oder<br />
sogar ganz verhindern. Dies trifft insbesondere<br />
auf Hersteller von Markenartikeln (und auch von<br />
Luxusartikeln) zu. Diese haben oft Sorge, dass ein<br />
(zu extensiver) Vertrieb ihrer Produkte über<br />
Amazon dem Markenimage des Produkts nachhaltig<br />
schaden kann. (Nicht selten spielen hierbei<br />
auch die als zu niedrig empfundenen Verkaufspreise<br />
der Händler eine Rolle – ein Aspekt, auf<br />
den Hersteller bekanntlich aus kartellrechtlichen<br />
Gründen nicht einwirken dürfen, ohne beträchtliche<br />
Bußgelder zu riskieren!) Lieferanten<br />
untersagen ihren Händlern dann offen diesen<br />
sogenannten Plattformvertrieb. Manchmal stellen<br />
sie hierfür faktisch so große Hürden auf, dass die<br />
Händler vertragsbrüchig würden, wollten sie den<br />
Herstellervorgaben genügen. Solche Verhaltensweisen<br />
haben jüngst wiederholt Kartellbehörden<br />
© AMAZON, DWF