Kontenausgabe GDPDU 11.17.3 + 4
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<strong>Kontenausgabe</strong> <strong>GDPDU</strong> <strong>11.17.3</strong> + 4<br />
Diese beiden Menüpunkte ermöglichen die Ausgabe der Kontobewegungen in Dateiform,<br />
so dass diese anschließend zur Betriebsprüfung bei den zuständigen Finanzbehörden<br />
verwendet werden können.<br />
FORMEL 1 erfüllt damit die Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />
an die "Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur<br />
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) gemäß des BMF-Schreibens vom 16.07.01 –<br />
IV D 2 - S 0316 - 136/01 im Sinne von § 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO<br />
und § 14 Abs. 4 UstG.<br />
Um eine umfassende Dateiausgabe und damit vollständige Prüfmöglichkeit für die<br />
Finanzbehörde zu schaffen, muss in 11.19.19 Firmenstamm die Speicherbuchhaltung<br />
aktiviert sein.<br />
Vorgehensweise zur Aktivierung der Speicherbuchhaltung:<br />
Firmennummer eingeben z.B. 001 und mit bestätigen (Wechsel auf die Seite 2) ,<br />
Feld 33 auf '1' setzen, mit bestätigen bis erneut die Abfrage der Firmennummer<br />
erscheint, anschließend mit den Menüpunkt verlassen. WICHTIG: Nach Eingabe<br />
der "1" in Feld 33 darf die Maske nicht sofort mit verlassen werden, da die<br />
Änderung sonst nicht greift.<br />
Nach Durchlaufen eines Monatsabschlusses werden die Kontenbewegungen<br />
automatisch in die Speicherbuchhaltung übernommen und können in 11.8<br />
Kontenanzeige/Druck Speicherbuchhaltung angezeigt oder gedruckt werden.<br />
Die <strong>Kontenausgabe</strong> in <strong>11.17.3</strong> <strong>Kontenausgabe</strong> <strong>GDPDU</strong> aktuelle Buchhaltung muss für<br />
den laufenden und für den Folgemonat vorgenommen werden. Hierfür ist die<br />
entsprechende Abfrage mit "J" zu bestätigen.<br />
Die <strong>Kontenausgabe</strong> in 11.17.4 <strong>Kontenausgabe</strong> <strong>GDPDU</strong> Speicherbuchhaltung kann für<br />
den relevanten Prüfzeitraum eingegrenzt werden. Bei Ausgabe eine kompletten Jahres ist<br />
auch der Nachtrag mit einzugrenzen.<br />
Finanzbuchhaltung Juni 2012 Seite 4 von 15