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Kontenausgabe GDPDU 11.17.3 + 4

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<strong>Kontenausgabe</strong> <strong>GDPDU</strong> <strong>11.17.3</strong> + 4<br />

Diese beiden Menüpunkte ermöglichen die Ausgabe der Kontobewegungen in Dateiform,<br />

so dass diese anschließend zur Betriebsprüfung bei den zuständigen Finanzbehörden<br />

verwendet werden können.<br />

FORMEL 1 erfüllt damit die Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />

an die "Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur<br />

Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) gemäß des BMF-Schreibens vom 16.07.01 –<br />

IV D 2 - S 0316 - 136/01 im Sinne von § 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO<br />

und § 14 Abs. 4 UstG.<br />

Um eine umfassende Dateiausgabe und damit vollständige Prüfmöglichkeit für die<br />

Finanzbehörde zu schaffen, muss in 11.19.19 Firmenstamm die Speicherbuchhaltung<br />

aktiviert sein.<br />

Vorgehensweise zur Aktivierung der Speicherbuchhaltung:<br />

Firmennummer eingeben z.B. 001 und mit bestätigen (Wechsel auf die Seite 2) ,<br />

Feld 33 auf '1' setzen, mit bestätigen bis erneut die Abfrage der Firmennummer<br />

erscheint, anschließend mit den Menüpunkt verlassen. WICHTIG: Nach Eingabe<br />

der "1" in Feld 33 darf die Maske nicht sofort mit verlassen werden, da die<br />

Änderung sonst nicht greift.<br />

Nach Durchlaufen eines Monatsabschlusses werden die Kontenbewegungen<br />

automatisch in die Speicherbuchhaltung übernommen und können in 11.8<br />

Kontenanzeige/Druck Speicherbuchhaltung angezeigt oder gedruckt werden.<br />

Die <strong>Kontenausgabe</strong> in <strong>11.17.3</strong> <strong>Kontenausgabe</strong> <strong>GDPDU</strong> aktuelle Buchhaltung muss für<br />

den laufenden und für den Folgemonat vorgenommen werden. Hierfür ist die<br />

entsprechende Abfrage mit "J" zu bestätigen.<br />

Die <strong>Kontenausgabe</strong> in 11.17.4 <strong>Kontenausgabe</strong> <strong>GDPDU</strong> Speicherbuchhaltung kann für<br />

den relevanten Prüfzeitraum eingegrenzt werden. Bei Ausgabe eine kompletten Jahres ist<br />

auch der Nachtrag mit einzugrenzen.<br />

Finanzbuchhaltung Juni 2012 Seite 4 von 15

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