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Geschäftsbericht 2017

Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

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10 Regulatorische Entwicklungen | RAB <strong>2017</strong><br />

Fachorganisation der Ausgleichskassen<br />

oder der SUVA durchgeführt<br />

werden. Neu ist, dass jedes Unternehmen<br />

mit einer Zulassung der<br />

RAB eine Kassenrevision bzw. eine<br />

Arbeitgeberkontrolle durchführen<br />

kann. Unter dem geltenden Recht<br />

braucht es hierfür noch mindestens<br />

die Zulassung als Revisionsexperte.<br />

− Der Bundesrat erlässt nähere Vorschriften<br />

über die Anforderungen<br />

an die Revisionsstelle, die über die<br />

vorstehenden Zulassungsvoraussetzungen<br />

hinausgehen. Der erläuternde<br />

Bericht hält dazu fest, dass<br />

z. B. eine Mindestanzahl an Mandaten<br />

von Ausgleichskassen vorgeschrieben<br />

werden könnte. Unklar<br />

ist in diesem Zusammenhang, ob<br />

die Schaffung einer Spezialzulassung<br />

beabsichtigt ist und ob diese<br />

bei der RAB anzusiedeln wäre.<br />

− Der Prüfauftrag der Kassenrevision<br />

wird von der Verordnungsstufe<br />

auf die Gesetzesstufe verschoben.<br />

Die Revisionsstelle prüft neben der<br />

Buchführung und Jahresrechnung<br />

(Rechnungsprüfung) auch die Organisation<br />

und Geschäftsführung,<br />

die Einhaltung der Grundsätze der<br />

Geschäftsführung, das Risikomanagement,<br />

das Qualitätsmanagement<br />

und das interne Kontrollsystem<br />

(Aufsichtsprüfung). Neu dürfte hier<br />

die Frage des Qualitätsmanagements<br />

sein und wie man ein solches<br />

prüft.<br />

− Der Bundesrat kann die Aufsichtsbehörde<br />

mit dem Erlass näherer<br />

Vorschriften über die Durchführung<br />

der Kassenrevisionen beauftragen.<br />

Gemäss erläuterndem Bericht wird<br />

es nötig sein, Prüfungsstandards für<br />

die Revision der Ausgleichskassen<br />

zu entwickeln. Im Sinne der klassischen<br />

«Ko-Regulation» im Revisionswesen<br />

ist es sinnvoll, wenn diese<br />

Standards in Zusammenarbeit mit<br />

der Prüfbranche erarbeitet werden.<br />

− Es ist zudem vorgesehen, sogenannte<br />

«File Reviews» durchzuführen,<br />

d. h. Beurteilungen von Arbeitspapieren<br />

der Revisionsstelle. Nach<br />

dem Verständnis der RAB sollten<br />

Inspektionen bei Revisionsunternehmen<br />

bei der RAB konzentriert<br />

werden.<br />

− Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde<br />

(Bundesamt für Sozialversicherungen)<br />

bei Bedarf ergänzende<br />

Prüfungen anordnen und neu das<br />

Revisionsunternehmen abberufen.<br />

− Das Vorstehende gilt auch für die<br />

Prüfung von IV-Stellen und von<br />

Stellen, die Ergänzungsleistungen<br />

festsetzen und auszahlen.<br />

Dem Vorentwurf sind keine Vorschläge<br />

zur Zulassung und Beaufsichtigung<br />

der Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen<br />

zu entnehmen. Mit Blick<br />

auf den Grundsatz der Einheit der<br />

Materie wäre dies jedoch eine geeignete<br />

Gelegenheit, bei allfälligem<br />

Handlungsbedarf aktiv zu werden.<br />

Motion Hadorn<br />

Mit der Motion «Paradise Papers.<br />

Wirtschaftsprüfung und Beratung<br />

trennen» lädt Herr Nationalrat Philipp<br />

Hadorn (SP/SO) den Bundesrat ein,<br />

gesetzliche Vorkehrungen zu treffen,<br />

dass nur noch jene Revisionsunternehmen<br />

und Prüfgesellschaften zugelassen<br />

sind, welche nicht gleichzeitig<br />

im Steuerberatungsgeschäft tätig<br />

sind. Begründet wird der Vorstoss<br />

damit, dass Revisions- und Prüfungsaufgaben<br />

im Zentrum der Tätigkeit<br />

eines Revisionsunternehmens stehen<br />

sollen. Wird die Prüfung mit der<br />

Steuerberatung verbunden, entsteht<br />

die Gefahr einer Verschiebung des<br />

Schwerpunktes der Aktivitäten. Der<br />

Bundesrat hat bisher noch keine Stellung<br />

zur Motion bezogen.<br />

Abgeschlossene Projekte<br />

Extraterritoriale Zuständigkeit<br />

der RAB<br />

Die RAB hat den Investorenschutz zu<br />

gewährleisten. Gleichzeitig muss sie<br />

aber ihre Arbeit auch effektiv und<br />

effizient wahrnehmen können. Aus<br />

diesem Grund haben die Eidg. Räte die<br />

Zuständigkeit der RAB über ausländische<br />

Revisionsunternehmen massvoll<br />

reduziert. Der Bundesrat hat die<br />

entsprechende Gesetzesanpassung<br />

(Art. 8 RAG) auf den 1. Oktober <strong>2017</strong><br />

in Kraft gesetzt. Einzelheiten finden<br />

sich im Kapitel Internationales, Extraterritorialer<br />

Geltungsbereich der RAB.<br />

Qualitätssicherung in<br />

Einpersonen-Revisionsunternehmen<br />

Die Übergangsfrist für Revisionsunternehmen<br />

zur Einführung eines<br />

internen Systems zur Qualitätssicherung<br />

ist definitiv abgelaufen 4 . Weitere<br />

Einzelheiten finden sich im Kapitel Zulassung,<br />

Aufhebung Sonderregelung<br />

internes QS.<br />

4 Vgl. zur letztmaligen Verlängerung der Übergangsfrist<br />

den <strong>Geschäftsbericht</strong> 2016 der<br />

RAB, S. 10 f.

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