Geschäftsbericht 2017
Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
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Financial Audit | RAB <strong>2017</strong><br />
15<br />
2019, die Anzahl von Gesellschaften<br />
des öffentlichen Interesses mit<br />
mindestens einer Feststellung aus<br />
der File Review von 39 % auf 29 %<br />
reduziert wird (Reduktion um rund<br />
25 %). IFIAR hat im Berichtsjahr mit<br />
den globalen Netzwerken den Zwischenstand<br />
der geplanten Reduktion<br />
behandelt und geht davon aus, dass<br />
die geplante Reduktion realisiert werden<br />
kann.<br />
Schwerpunkte Überprüfungen <strong>2017</strong><br />
Im <strong>Geschäftsbericht</strong> 2016 publizierte<br />
die RAB die Schwerpunkte zu den<br />
Überprüfungen <strong>2017</strong> zum Bereich<br />
Rechnungsprüfung. Diese wurden<br />
im Berichtsjahr hauptsächlich bei den<br />
grössten fünf Revisionsunternehmen<br />
einer vertieften Beurteilung unterzogen<br />
11 :<br />
Stichprobenprüfungen<br />
Die Stichprobenprüfung ist ein komplexes<br />
Element in der Prüfung von<br />
Jahresabschlüssen. Dies zeigt auch<br />
die veröffentlichte Umfrage 2016 der<br />
IFIAR, bei der die Stichprobenprüfungen<br />
als dritthäufigste Feststellung<br />
aufgeführt wurden 12 . Nach dieser<br />
Umfrage wurde bei 17% der geprüften<br />
Gesellschaften des öffentlichen<br />
Interesses mindestens ein Mangel im<br />
Bereich von Stichprobenprüfungen<br />
festgestellt. Die RAB beurteilte die<br />
Stichprobenprüfungen im Rahmen<br />
ihrer File Reviews im Jahr <strong>2017</strong>, woraus<br />
sieben Feststellungen resultierten.<br />
Bei der Auswahl der zu prüfenden<br />
Elemente unterscheiden die Prüfungsstandards<br />
zwischen den drei<br />
Methoden «Auswahl aller Elemente»,<br />
«Auswahl bestimmter Elemente» und<br />
«Stichprobenprüfungen». Die Stichprobenprüfungen<br />
können wiederum<br />
in statistische und nichtstatistische<br />
Verfahren unterschieden werden.<br />
Im Gegensatz zum nichtstatistischen<br />
Verfahren, ist das Risiko nur bei einem<br />
statistischen Verfahren quantifizierbar<br />
und erlaubt dem Prüfungsteam<br />
somit eine mathematisch-statistisch<br />
unterlegte Schlussfolgerung zu treffen.<br />
Das Ziel von Stichprobenprüfungen<br />
ist es, eine hinreichende Grundlage<br />
für Schlussfolgerungen über eine<br />
prüfungsrelevante Grundgesamtheit<br />
zu erlangen. Die grössten fünf Revisionsunternehmen<br />
haben zum Thema<br />
Stichproben jeweils weitere Vorgaben<br />
innerhalb der eigenen internen<br />
Prüfungsmethodologie festgelegt. Die<br />
RAB beurteilte die Einhaltung der internen<br />
und externen Vorgaben zur<br />
Bestimmung von Stichproben bei<br />
Funktions- und Einzelfallprüfungen<br />
auf den ausgewählten File Reviews.<br />
Mittels Funktionsprüfungen soll die<br />
Wirksamkeit der Kontrollen beurteilt<br />
bzw. Kontrollabweichungen festgestellt<br />
werden. Die Prüfung wird in der<br />
Regel abhängig der Kontrollfrequenz<br />
mit fixem Stichprobenumfang durchgeführt.<br />
Die RAB stellte wiederholt<br />
fest, dass das Vorgehen zur Bestimmung<br />
des Stichprobenumfangs und<br />
die daraus folgende Stichprobenauswahl<br />
nicht angemessen nachgewiesen<br />
wurden. Konkret wurde nicht<br />
sichergestellt, dass alle Elemente zur<br />
Auswahl berücksichtigt wurden und<br />
dass alle ausgewählten Kontrollen<br />
auch in der Prüfperiode durchgeführt<br />
wurden. Im Weiteren stellte die RAB<br />
fest, dass die Methode der Stichprobenauswahl<br />
13 teilweise nicht oder<br />
zu wenig beschrieben wurde und<br />
dass die von den Revisionsunternehmen<br />
bereitgestellten Werkzeuge und<br />
Hilfsmittel zur Sicherstellung einer zufälligen<br />
Auswahl der Elemente nicht<br />
in allen Fällen genutzt wurden. Die<br />
Funktionsprüfungen erfolgten grösstenteils<br />
während der Zwischenprüfung.<br />
Für den verbleibenden Zeitraum<br />
bis zum Bilanzstichtag wurden nicht<br />
in allen Fällen angemessene Prüfungsnachweise<br />
zur Wirksamkeit der<br />
Kontrollen erlangt.<br />
Der Stichprobenumfang bei Einzelfallprüfungen<br />
ist abhängig vom Risiko,<br />
der Wirksamkeit interner Kontrollen<br />
und anderen durchgeführten Prüfungshandlungen,<br />
wie beispielsweise<br />
der Prüfung von Schlüsselelementen.<br />
Die RAB stellte fest, dass die Revisionsunternehmen<br />
bei Einzelfallprüfungen<br />
keine einheitlichen Vorgaben zur<br />
Berechnung des Stichprobenumfangs<br />
und zu deren Auswahl haben. Die<br />
Festlegung des Umfangs erfolgt in<br />
der Regel mittels elektronischen Hilfsmitteln<br />
und Berechnungswerkzeugen<br />
und ist abhängig von verschiedenen<br />
Parametern. Zur Bestimmung des<br />
Stichprobenumfangs auf Aussageebene<br />
stützte sich das Prüfungsteam<br />
teilweise auf die Wirksamkeit von<br />
Kontrollen ab, obschon diese nicht<br />
das Risiko zu dieser Aussage abdeckten<br />
oder diese nicht wirksam waren.<br />
Folglich waren die Stichprobenumfänge<br />
in den Einzelfallprüfungen zu<br />
tief und die Stichprobenauswahl nicht<br />
repräsentativ. Hinsichtlich Stichprobenauswahl<br />
stellte die RAB fest, dass in<br />
den meisten Fällen nichtstatistische<br />
Stichprobenverfahren eingesetzt wurden.<br />
Dies führte in der Regel zu einem<br />
tieferen Stichprobenumfang. Als<br />
Folge war das Stichprobenrisiko nicht<br />
quantifizierbar und dadurch stark<br />
erhöht.<br />
Die Planung eines Dual-Purpose<br />
Tests 14 erfordert eine besondere Beachtung.<br />
Die RAB stellte fest, dass der<br />
Stichprobenumfang und die Auswahl<br />
der Stichprobe zum Dual-Purpose<br />
Test nicht nach den Vorgaben umgesetzt<br />
wurde. Der Dual-Purpose Test ist<br />
so zu planen, dass jeder der beiden<br />
Prüfungszwecke separat betrachtet<br />
wird. In den überprüften Fällen verwendete<br />
das Prüfungsteam jeweils<br />
die Stichprobe zur Einzelfallprüfung<br />
als Basis für den Dual-Purpose Test.<br />
Somit wurde die Auswahl teilweise risikoorientiert<br />
bestimmt und als Folge<br />
wurde nicht die Grundgesamtheit zur<br />
Auswahl der Stichprobe für die Funktionsprüfung<br />
berücksichtigt. Weiter<br />
wurde nicht sichergestellt, dass die<br />
selektierten Stichproben auch für<br />
die Funktionsprüfungen anwendbar<br />
waren.<br />
11 Resultate zu den Schwerpunkten <strong>2017</strong> des<br />
Bereichs Aufsichtsprüfung siehe Kapitel<br />
«Regulatory Audit».<br />
12 Vgl. www.IFIAR.org > Activities > Inspection<br />
Survey.<br />
13 Zufallsgesteuerte Auswahl, systematische<br />
Auswahl, wertproportionale Auswahl und<br />
Auswahl aufs Geratewohl.<br />
14 Gleichzeitige Durchführung einer Funktionsprüfung<br />
und einer Einzelfallprüfung für<br />
denselben Geschäftsvorfall.