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Geschäftsbericht 2017

Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

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Financial Audit | RAB <strong>2017</strong><br />

15<br />

2019, die Anzahl von Gesellschaften<br />

des öffentlichen Interesses mit<br />

mindestens einer Feststellung aus<br />

der File Review von 39 % auf 29 %<br />

reduziert wird (Reduktion um rund<br />

25 %). IFIAR hat im Berichtsjahr mit<br />

den globalen Netzwerken den Zwischenstand<br />

der geplanten Reduktion<br />

behandelt und geht davon aus, dass<br />

die geplante Reduktion realisiert werden<br />

kann.<br />

Schwerpunkte Überprüfungen <strong>2017</strong><br />

Im <strong>Geschäftsbericht</strong> 2016 publizierte<br />

die RAB die Schwerpunkte zu den<br />

Überprüfungen <strong>2017</strong> zum Bereich<br />

Rechnungsprüfung. Diese wurden<br />

im Berichtsjahr hauptsächlich bei den<br />

grössten fünf Revisionsunternehmen<br />

einer vertieften Beurteilung unterzogen<br />

11 :<br />

Stichprobenprüfungen<br />

Die Stichprobenprüfung ist ein komplexes<br />

Element in der Prüfung von<br />

Jahresabschlüssen. Dies zeigt auch<br />

die veröffentlichte Umfrage 2016 der<br />

IFIAR, bei der die Stichprobenprüfungen<br />

als dritthäufigste Feststellung<br />

aufgeführt wurden 12 . Nach dieser<br />

Umfrage wurde bei 17% der geprüften<br />

Gesellschaften des öffentlichen<br />

Interesses mindestens ein Mangel im<br />

Bereich von Stichprobenprüfungen<br />

festgestellt. Die RAB beurteilte die<br />

Stichprobenprüfungen im Rahmen<br />

ihrer File Reviews im Jahr <strong>2017</strong>, woraus<br />

sieben Feststellungen resultierten.<br />

Bei der Auswahl der zu prüfenden<br />

Elemente unterscheiden die Prüfungsstandards<br />

zwischen den drei<br />

Methoden «Auswahl aller Elemente»,<br />

«Auswahl bestimmter Elemente» und<br />

«Stichprobenprüfungen». Die Stichprobenprüfungen<br />

können wiederum<br />

in statistische und nichtstatistische<br />

Verfahren unterschieden werden.<br />

Im Gegensatz zum nichtstatistischen<br />

Verfahren, ist das Risiko nur bei einem<br />

statistischen Verfahren quantifizierbar<br />

und erlaubt dem Prüfungsteam<br />

somit eine mathematisch-statistisch<br />

unterlegte Schlussfolgerung zu treffen.<br />

Das Ziel von Stichprobenprüfungen<br />

ist es, eine hinreichende Grundlage<br />

für Schlussfolgerungen über eine<br />

prüfungsrelevante Grundgesamtheit<br />

zu erlangen. Die grössten fünf Revisionsunternehmen<br />

haben zum Thema<br />

Stichproben jeweils weitere Vorgaben<br />

innerhalb der eigenen internen<br />

Prüfungsmethodologie festgelegt. Die<br />

RAB beurteilte die Einhaltung der internen<br />

und externen Vorgaben zur<br />

Bestimmung von Stichproben bei<br />

Funktions- und Einzelfallprüfungen<br />

auf den ausgewählten File Reviews.<br />

Mittels Funktionsprüfungen soll die<br />

Wirksamkeit der Kontrollen beurteilt<br />

bzw. Kontrollabweichungen festgestellt<br />

werden. Die Prüfung wird in der<br />

Regel abhängig der Kontrollfrequenz<br />

mit fixem Stichprobenumfang durchgeführt.<br />

Die RAB stellte wiederholt<br />

fest, dass das Vorgehen zur Bestimmung<br />

des Stichprobenumfangs und<br />

die daraus folgende Stichprobenauswahl<br />

nicht angemessen nachgewiesen<br />

wurden. Konkret wurde nicht<br />

sichergestellt, dass alle Elemente zur<br />

Auswahl berücksichtigt wurden und<br />

dass alle ausgewählten Kontrollen<br />

auch in der Prüfperiode durchgeführt<br />

wurden. Im Weiteren stellte die RAB<br />

fest, dass die Methode der Stichprobenauswahl<br />

13 teilweise nicht oder<br />

zu wenig beschrieben wurde und<br />

dass die von den Revisionsunternehmen<br />

bereitgestellten Werkzeuge und<br />

Hilfsmittel zur Sicherstellung einer zufälligen<br />

Auswahl der Elemente nicht<br />

in allen Fällen genutzt wurden. Die<br />

Funktionsprüfungen erfolgten grösstenteils<br />

während der Zwischenprüfung.<br />

Für den verbleibenden Zeitraum<br />

bis zum Bilanzstichtag wurden nicht<br />

in allen Fällen angemessene Prüfungsnachweise<br />

zur Wirksamkeit der<br />

Kontrollen erlangt.<br />

Der Stichprobenumfang bei Einzelfallprüfungen<br />

ist abhängig vom Risiko,<br />

der Wirksamkeit interner Kontrollen<br />

und anderen durchgeführten Prüfungshandlungen,<br />

wie beispielsweise<br />

der Prüfung von Schlüsselelementen.<br />

Die RAB stellte fest, dass die Revisionsunternehmen<br />

bei Einzelfallprüfungen<br />

keine einheitlichen Vorgaben zur<br />

Berechnung des Stichprobenumfangs<br />

und zu deren Auswahl haben. Die<br />

Festlegung des Umfangs erfolgt in<br />

der Regel mittels elektronischen Hilfsmitteln<br />

und Berechnungswerkzeugen<br />

und ist abhängig von verschiedenen<br />

Parametern. Zur Bestimmung des<br />

Stichprobenumfangs auf Aussageebene<br />

stützte sich das Prüfungsteam<br />

teilweise auf die Wirksamkeit von<br />

Kontrollen ab, obschon diese nicht<br />

das Risiko zu dieser Aussage abdeckten<br />

oder diese nicht wirksam waren.<br />

Folglich waren die Stichprobenumfänge<br />

in den Einzelfallprüfungen zu<br />

tief und die Stichprobenauswahl nicht<br />

repräsentativ. Hinsichtlich Stichprobenauswahl<br />

stellte die RAB fest, dass in<br />

den meisten Fällen nichtstatistische<br />

Stichprobenverfahren eingesetzt wurden.<br />

Dies führte in der Regel zu einem<br />

tieferen Stichprobenumfang. Als<br />

Folge war das Stichprobenrisiko nicht<br />

quantifizierbar und dadurch stark<br />

erhöht.<br />

Die Planung eines Dual-Purpose<br />

Tests 14 erfordert eine besondere Beachtung.<br />

Die RAB stellte fest, dass der<br />

Stichprobenumfang und die Auswahl<br />

der Stichprobe zum Dual-Purpose<br />

Test nicht nach den Vorgaben umgesetzt<br />

wurde. Der Dual-Purpose Test ist<br />

so zu planen, dass jeder der beiden<br />

Prüfungszwecke separat betrachtet<br />

wird. In den überprüften Fällen verwendete<br />

das Prüfungsteam jeweils<br />

die Stichprobe zur Einzelfallprüfung<br />

als Basis für den Dual-Purpose Test.<br />

Somit wurde die Auswahl teilweise risikoorientiert<br />

bestimmt und als Folge<br />

wurde nicht die Grundgesamtheit zur<br />

Auswahl der Stichprobe für die Funktionsprüfung<br />

berücksichtigt. Weiter<br />

wurde nicht sichergestellt, dass die<br />

selektierten Stichproben auch für<br />

die Funktionsprüfungen anwendbar<br />

waren.<br />

11 Resultate zu den Schwerpunkten <strong>2017</strong> des<br />

Bereichs Aufsichtsprüfung siehe Kapitel<br />

«Regulatory Audit».<br />

12 Vgl. www.IFIAR.org > Activities > Inspection<br />

Survey.<br />

13 Zufallsgesteuerte Auswahl, systematische<br />

Auswahl, wertproportionale Auswahl und<br />

Auswahl aufs Geratewohl.<br />

14 Gleichzeitige Durchführung einer Funktionsprüfung<br />

und einer Einzelfallprüfung für<br />

denselben Geschäftsvorfall.

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