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Guter Name oder Schall und Rauch? Rechtsschutz durch Marken und geschäftliche Bezeichnungen

Was es mit dem Rechtsschutz durch Marken und Unternehmenskennzeichen auf sich hat, beschreibt dieses E-Book (Neuauflage 1.1) durch die Beantwortung von einem Dutzend Fragen. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Grundlagen dargestellt und für näher Interessierte in den Fußnoten verlinkt, sondern auch viele Anregungen für den praktischen Umgang mit diesen Schutzrechten gegeben, ebenfalls mit vielen Links zu hilfreichen Informationsquellen. Solche Fragen stellen sich nicht nur bei Unternehmensgründungen und Produktneuheiten, sondern auch bei namentlicher Änderung bestehender Unternehmen oder Produkte. - PDF gerne auf Anfrage an mail@wk-ip.eu.

Was es mit dem Rechtsschutz durch Marken und Unternehmenskennzeichen auf sich hat, beschreibt dieses E-Book (Neuauflage 1.1) durch die Beantwortung von einem Dutzend Fragen. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Grundlagen dargestellt und für näher Interessierte in den Fußnoten verlinkt, sondern auch viele Anregungen für den praktischen Umgang mit diesen Schutzrechten gegeben, ebenfalls mit vielen Links zu hilfreichen Informationsquellen. Solche Fragen stellen sich nicht nur bei Unternehmensgründungen und Produktneuheiten, sondern auch bei namentlicher Änderung bestehender Unternehmen oder Produkte. - PDF gerne auf Anfrage an mail@wk-ip.eu.

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Unionsmarke, die ebenso wie die IR-Marke mit EM-Benennung in allen EU-Mitgliedstaaten<br />

gilt, also auch in Deutschland. 58<br />

aa) Nationale Entstehung des <strong>Marken</strong>schutzes<br />

Schutz für nationale <strong>Marken</strong> kann in Deutschland in dreierlei Weise entstehen. 59 Davon ist die<br />

erste, die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- <strong>und</strong> <strong>Marken</strong>amt<br />

(DPMA) geführte Register, die vermutlich bekannteste. 60 Daneben kann <strong>Marken</strong>schutz aber<br />

auch entstehen, wenn ein Zeichen im <strong>geschäftliche</strong>n Verkehr benutzt wird <strong>und</strong> da<strong>durch</strong><br />

innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erwirbt. 61 Der dritte<br />

Entstehungstatbestand für nationalen <strong>Marken</strong>schutz ist die notorische Bekanntheit einer Marke,<br />

die zwar in Deutschland bestehen, nicht aber das Ergebnis einer <strong>Marken</strong>benutzung in<br />

Deutschland sein muss.<br />

ab) IR-Marke mit Benennung von DE <strong>oder</strong> EM<br />

Im sog. Madrider System der internationalen <strong>Marken</strong>registrierungen ist es dem Anmelder <strong>oder</strong><br />

Inhaber einer ausländischen (Basis-)Marke aus einem Teilnehmerland möglich, <strong>durch</strong> einen<br />

Antrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) den <strong>Marken</strong>schutz auf die<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland zu erstrecken, entweder als eigenständige DE-Benennung <strong>oder</strong> im<br />

Rahmen einer EM-Benennung. 62 Das hat dieselbe Wirkung, wie wenn am Tag der<br />

internationalen Registrierung <strong>oder</strong> der Eintragung einer nachträglichen Schutzerstreckung<br />

entweder eine nationale Marke <strong>oder</strong> eine Unionsmarke angemeldet worden wäre. 63<br />

ac) EU-weiter Erwerb einer Unionsmarke<br />

Die Unionsmarke wird <strong>durch</strong> Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges<br />

Eigentum (EUIPO) erworben. 64 Den Erwerb <strong>durch</strong> Verkehrsgeltung <strong>oder</strong> notorische<br />

58<br />

Wird für eine IR-Marke die Europäische Gemeinschaft als Schutzregion angegeben, ist die Abkürzung nicht<br />

EU, sondern EM; vgl. WIPO-„Standard ST.3: Two-letter codes for the representation of states, other entities and<br />

intergovernmental organizations“.<br />

59<br />

Vgl. § 4 <strong>Marken</strong>G.<br />

60<br />

Auf die sog. Registermarke sind deshalb auch die folgenden Ausführungen zur Entstehung <strong>und</strong> Durchsetzung<br />

von <strong>Marken</strong>rechten fokussiert.<br />

61<br />

Vgl. zur sog. Benutzungsmarke auch Schulte-Franzheim/Tyra, Benutzungsmarke ohne Benutzungshandlung des<br />

Inhabers?, FS Samwer, München, 2008, S. 183 ff.<br />

62<br />

Vgl. WIPO-Liste der Länder <strong>und</strong> Regionen, die am IR-<strong>Marken</strong>system teilnehmen.<br />

63<br />

Vgl. § 112 <strong>Marken</strong>G <strong>und</strong> Art. 189 Abs. 1 UMV.<br />

64<br />

Vgl. Art. 6 UMV.

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