Taxi Times - April 2018
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Solange Uber den Fahrern der Partnerfirmen<br />
„weitgehende Vorgaben“ macht, seien sie<br />
auch wie Angestellte zu beurteilen.<br />
UBER-PARTNER SIND<br />
PERSONALVERLEIHER<br />
Schweizer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen,<br />
agieren als Personalverleiher. Diese Einschätzung einer Bundesbehörde bedeutet<br />
eine weitere Einschränkung des Uber’schen Geschäftsmodells.<br />
FOTO: Fotolia / leowolfert<br />
Der amerikanische Fahrtenvermittler<br />
muss damit abermals seine<br />
Strategie ändern. Im Sommer letzten<br />
Jahres war die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt<br />
SUVA zu dem Schluss<br />
gekommen, dass Uber-Fahrer Angestellte<br />
seien. Um weiterhin die Sozialabgaben<br />
nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen<br />
eines Arbeitgebers zu entgehen,<br />
überließ es Uber ab diesem Moment<br />
sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen,<br />
die dann für Uber Fahraufträge ausführen<br />
sollten. Laut Recherchen der „Neuen<br />
Zürcher Zeitung“ (NZZ) und des Schweizer<br />
Rundfunks SRF bietet Uber in der Schweiz<br />
nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“<br />
an. Drei solcher Partner-Firmen sind laut<br />
SRF Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne<br />
Limousine.<br />
Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen<br />
bei diesen Partnerfirmen kam es im<br />
Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei<br />
dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche<br />
von ihnen hatten nur 650 Schweizer<br />
Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn<br />
erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger<br />
als 10 Franken (ca. 8,50 Euro).<br />
Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt<br />
Partnerfirmen nach der herrschenden<br />
Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie<br />
müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn<br />
von mindestens 18,60 Franken zahlen<br />
und 50 000 Franken Sicherheitsleistung<br />
hinterlegen. Das Modell dürfte damit die<br />
kalifornische Firma aber genauso teuer<br />
»Bund und<br />
Kantone müssen<br />
diesen größten<br />
›Lohnbschiss‹, der<br />
derzeit in der Schweiz<br />
stattfindet, endlich<br />
stoppen.«<br />
Roman Künzler, Gewerkschaftssprecher<br />
kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer<br />
direkt einstellt, zitiert der SRF den<br />
Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli.<br />
Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht<br />
auf die entliehenen Arbeitskräfte<br />
ausüben kann, müsse eine<br />
Verleihbewilligung vorliegen. Das Staatssekretariat<br />
für Wirtschaft SECO hat die Firmen<br />
jetzt aufgefordert, die Erfüllung der<br />
Vorgaben nachzuweisen.<br />
Die Gewerkschaft Unia<br />
zeigte sich erfreut über die<br />
Haltung der SECO. Bund<br />
und Kantone müssten nun<br />
dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern<br />
das Handwerk legen“. Uber<br />
sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit<br />
allen damit verbundenen Pflichten“, wird<br />
eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF<br />
zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman<br />
Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen<br />
größten ‚Lohnbschiss‘, der derzeit in<br />
der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“<br />
Die SECO hob daraufhin noch einmal<br />
hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen<br />
beträfe, nicht aber „normale“<br />
Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer<br />
Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler<br />
den Fahrern weitgehende Vorgaben<br />
machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum<br />
dafür, dass sie wie Angestellte von<br />
Uber zu behandeln seien, wie es eben auch<br />
die SUVA sieht.<br />
Der Streit um den Status von Uber-Fahrern<br />
geht also weiter. In dem laufenden<br />
Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die<br />
SUVA-Entscheidung angestrengt wurde,<br />
lenkte das Unternehmen nämlich nicht<br />
ein. <br />
prh<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
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