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Taxi Times - April 2018

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Solange Uber den Fahrern der Partnerfirmen<br />

„weitgehende Vorgaben“ macht, seien sie<br />

auch wie Angestellte zu beurteilen.<br />

UBER-PARTNER SIND<br />

PERSONALVERLEIHER<br />

Schweizer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen,<br />

agieren als Personalverleiher. Diese Einschätzung einer Bundesbehörde bedeutet<br />

eine weitere Einschränkung des Uber’schen Geschäftsmodells.<br />

FOTO: Fotolia / leowolfert<br />

Der amerikanische Fahrtenvermittler<br />

muss damit abermals seine<br />

Strategie ändern. Im Sommer letzten<br />

Jahres war die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt<br />

SUVA zu dem Schluss<br />

gekommen, dass Uber-Fahrer Angestellte<br />

seien. Um weiterhin die Sozialabgaben<br />

nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen<br />

eines Arbeitgebers zu entgehen,<br />

überließ es Uber ab diesem Moment<br />

sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen,<br />

die dann für Uber Fahraufträge ausführen<br />

sollten. Laut Recherchen der „Neuen<br />

Zürcher Zeitung“ (NZZ) und des Schweizer<br />

Rundfunks SRF bietet Uber in der Schweiz<br />

nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“<br />

an. Drei solcher Partner-Firmen sind laut<br />

SRF Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne<br />

Limousine.<br />

Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen<br />

bei diesen Partnerfirmen kam es im<br />

Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei<br />

dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche<br />

von ihnen hatten nur 650 Schweizer<br />

Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn<br />

erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger<br />

als 10 Franken (ca. 8,50 Euro).<br />

Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt<br />

Partnerfirmen nach der herrschenden<br />

Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie<br />

müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn<br />

von mindestens 18,60 Franken zahlen<br />

und 50 000 Franken Sicherheitsleistung<br />

hinterlegen. Das Modell dürfte damit die<br />

kalifornische Firma aber genauso teuer<br />

»Bund und<br />

Kantone müssen<br />

diesen größten<br />

›Lohnbschiss‹, der<br />

derzeit in der Schweiz<br />

stattfindet, endlich<br />

stoppen.«<br />

Roman Künzler, Gewerkschaftssprecher<br />

kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer<br />

direkt einstellt, zitiert der SRF den<br />

Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli.<br />

Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht<br />

auf die entliehenen Arbeitskräfte<br />

ausüben kann, müsse eine<br />

Verleihbewilligung vorliegen. Das Staatssekretariat<br />

für Wirtschaft SECO hat die Firmen<br />

jetzt aufgefordert, die Erfüllung der<br />

Vorgaben nachzuweisen.<br />

Die Gewerkschaft Unia<br />

zeigte sich erfreut über die<br />

Haltung der SECO. Bund<br />

und Kantone müssten nun<br />

dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern<br />

das Handwerk legen“. Uber<br />

sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit<br />

allen damit verbundenen Pflichten“, wird<br />

eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF<br />

zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman<br />

Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen<br />

größten ‚Lohnbschiss‘, der derzeit in<br />

der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“<br />

Die SECO hob daraufhin noch einmal<br />

hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen<br />

beträfe, nicht aber „normale“<br />

Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer<br />

Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler<br />

den Fahrern weitgehende Vorgaben<br />

machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum<br />

dafür, dass sie wie Angestellte von<br />

Uber zu behandeln seien, wie es eben auch<br />

die SUVA sieht.<br />

Der Streit um den Status von Uber-Fahrern<br />

geht also weiter. In dem laufenden<br />

Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die<br />

SUVA-Entscheidung angestrengt wurde,<br />

lenkte das Unternehmen nämlich nicht<br />

ein. <br />

prh<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

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