Pflegeberufen12 - Hochschule Fulda
Pflegeberufen12 - Hochschule Fulda
Pflegeberufen12 - Hochschule Fulda
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
wurde in Hessen ein deutlich anderer Weg gewählt. Ermöglicht durch die Länderhoheit<br />
bei Bildungsfragen einerseits und durch die Autonomie der <strong>Hochschule</strong>n andererseits<br />
konnte unter dem maßgeblichen Einsatz Hilde Steppes, damals Leiterin des<br />
Pflegereferats im hessischen Sozialministerium, flächendeckend für Hessen ein<br />
grundständiges primärqualifizierendes Studiengangskonzept für Pflegeberufe verankert<br />
werden.<br />
Leitend hierfür war im Wesentlichen die Auffassung, dass das Konzept der Zugangsbeschränkung<br />
auf bereits ausgebildete Pflegekräfte, die auf Lehr- und Leitungspositionen<br />
vorbereitet werden sollen, an der notwendigen Verwissenschaftlichung<br />
der Pflegepraxis mehr oder weniger deutlich vorbeiführt (Steppe 1995; zitiert<br />
nach Loeser 1995). Mit der Einrichtung primärqualifizierender Pflegestudiengänge<br />
wurde überdies das Ziel verfolgt, die pflegebezogenen Ausbildungsstrukturen an<br />
internationale Standards anzugleichen (Schaeffer 1999).<br />
Obgleich sich diese Variante der pflegebezogenen Hochschulqualifikation für Hessen<br />
nach und nach durchsetzen konnte, zeigte sich in der konkreten Umsetzung dieses<br />
Vorhabens, dass der zentralen Zielsetzung gesetzliche Regelungen im Wege stehen:<br />
AbsolventInnen dieser Studiengänge sollen pflegen, dürfen dies in bestimmten<br />
Bereichen der pflegerischen Versorgung aber nicht. Betroffen hiervon sind Teile der<br />
Pflegepraxis, in denen nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches XI und deren<br />
nachfolgenden Verordnungen sowie den nachfolgenden Verordnungen des Sozialgesetzbuches<br />
V eine Tätigkeit an das Führen der Berufsbezeichnung eines gesetzlich<br />
anerkannten Berufs in der Pflege gekoppelt ist (Gerlach 2004).<br />
Diese bundesgesetzliche Barriere erscheint im ersten Schritt sogar nachvollziehbar.<br />
Man könnte schließlich gemäß dem Motto wo kein Kläger da kein Richter annehmen,<br />
dass für den Gesetzgeber bis vor zehn Jahren einfach keine Veranlassung<br />
vorgelegen hatte, Regelungen für PflegeakademikerInnen vorzusehen. Und heute?<br />
In den 2003 bzw. 2004 novellierten Pflegegesetzen für die Kinder-, Kranken- und<br />
Altenpflege finden PflegeakademikerInnen weiterhin keine Anerkennung. Die Situation<br />
hat sich an dieser Stelle sogar noch weiter verschärft. Mit den Neuregelungen<br />
wurde die bis dahin praktizierte Möglichkeit gestrichen, dem Studienabschluss in<br />
einem relativ kurzen Zeitraum eine Examinierung in einem Pflegeberuf folgen zu<br />
lassen. Ein pflegebezogenes Studium kann jetzt nur noch in einem Umfang von<br />
maximal zwei Jahren auf eine traditionelle Ausbildung angerechnet werden (Gerlach<br />
2004).<br />
Mit Blick auf die zukünftige bundesdeutsche Entwicklung der Akademisierung der<br />
Pflege dürfte die Annahme nicht gänzlich unplausibel erscheinen, dass sich diese<br />
bundesgesetzliche Barriere als eine wirkungsvolle Akademisierungsbremse für die<br />
Pflegepraxis erweisen könnte. Sei es, weil die PflegeakademikerInnen die betroffenen<br />
Bereiche der Pflegepraxis schlicht meiden (müssen) und/oder, weil sich eine<br />
gesetzeskonforme Akademisierungsvariante, bei der die pflegepraktische Ausbildung<br />
folgerichtig doch nicht Aufgabe der <strong>Hochschule</strong> ist, gegenüber jenem konsequenten<br />
Weg der akademischen Primärqualifikation durchsetzen könnte.<br />
W as m acht also das <strong>Fulda</strong>er Modell so besonders ?<br />
1. Die Tatsache, dass der Bachelor-Studiengang Pflege einer der wenigen Studiengänge<br />
ist, mit dem Hochschulzugangsberechtigten ohne Abschluss in einem<br />
Pflegeberuf der Zugang zum Pflegestudium ermöglicht wird.<br />
22