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Chorleiter(in) - Amt für Kirchenmusik - Startseite

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Berichte<br />

am Fest des Hl. Mart<strong>in</strong>us im Jahre 1997 die<br />

Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> der Diözese Rottenburg-Stuttgart.<br />

Damit war das Rottenburger Institut auf katholischer<br />

Seite die erste vom Vatikan approbierte<br />

<strong>Kirchenmusik</strong>hochschule <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />

Deutschland und konnte somit ihren Student<strong>in</strong>nen<br />

und Studenten e<strong>in</strong> Diplom verleihen.<br />

Am Wochenende des 1. Advent<br />

feierte die Hochschule<br />

Sa. 1. 12, ab 14.00 Uhr<br />

Ehemaligentreffen<br />

Festkonzert im Dom zu Rottenburg<br />

Geme<strong>in</strong>samer Chor der Hochschulen <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong><br />

Rottenburg und Tüb<strong>in</strong>gen<br />

18.30 Uhr, Abendessen<br />

So, 2. 12. 9.30 Uhr<br />

Festgottesdienst im Dom zu Rottenburg mit<br />

Weihbischof Dr. Johannes Kreidler<br />

11.00 Uhr<br />

Festakt im neu errichteten Festsaal<br />

Prof. Dr. Johannes Brachtendorf,<br />

Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät<br />

der Universität Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Neue Strukturen<br />

Der Verfassung entsprechend wurden im Laufe<br />

des Jahres 1998 die notwendigen neuen Strukturen<br />

geschaffen: Konstitution des Senats, Bestellung<br />

e<strong>in</strong>es Verwaltungsrats, Ernennung von<br />

Professoren (<strong>für</strong> Ensembleleitung, Orgelimprovisation,<br />

Orgelliteraturspiel und Liturgiegesang),<br />

Wahl des Rektors und des Prorektors etc.<br />

Geradezu selbstverständlich beschloss der<br />

Senat parallel zu diesen Vorgängen e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung<br />

<strong>für</strong> den Senat, die Gliederung<br />

von Fachgruppen, e<strong>in</strong>e neue Hausordnung,<br />

neue Formulare, die Bestellung e<strong>in</strong>es Bibliotheksbeauftragten<br />

u.v.a.m.<br />

Die an der Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> Rottenburg<br />

abgelegten Prüfungen entsprechen der<br />

vere<strong>in</strong>heitlichten Ordnung, die von der Konferenz<br />

der Leiter katholischer kirchenmusikali -<br />

scher Ausbildungsstätten erarbeitet und 1971<br />

bzw. neu im Jahre 2004 von der Deutschen Bischofskonferenz<br />

genehmigt worden ist. Der Diplomstudiengang<br />

„Katholische <strong>Kirchenmusik</strong>“<br />

an der Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> Rottenburg<br />

sowie die damit verbundene Prüfung<br />

unterscheidet sich dabei <strong>in</strong>haltlich nicht von<br />

den Prüfungen an Staatlichen Musikhoch -<br />

schulen. Sie wird von allen Diözesen der<br />

Bundesrepublik Deutschland anerkannt.<br />

Kooperation der Hochschulen<br />

<strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> Rottenburg und Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Die Erhebung der <strong>Kirchenmusik</strong>schule Rottenburg<br />

zur Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> stand<br />

nicht zuletzt auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er<br />

vom Württembergischen Landesbischof und<br />

vom Rottenburger Diözesanbischof angedachten<br />

und <strong>in</strong>itiierten Kooperation. E<strong>in</strong>e Kooperation<br />

war jedoch nur möglich, wenn beide Institute<br />

den selben Status hatten.<br />

„Unter grundsätzlicher Wahrung der Selbständigkeit<br />

der jeweiligen Ausbildungsstätte<br />

und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber ihrer<br />

Landeskirche bzw. Diözese sowie im Respekt<br />

vor dem besonderen kirchlichen Selbstverständnis<br />

des jeweils anderen Partners wird e<strong>in</strong>e<br />

Kooperation vere<strong>in</strong>bart mit dem Ziel, große Teile<br />

des Unterrichts geme<strong>in</strong>sam durchzuführen“<br />

Aufgrund dieses Beschlusses kooperieren<br />

die beiden Hochschulen seit W<strong>in</strong>tersemester<br />

1998/99. Um diese Kooperation zu ermöglichen,<br />

wurde durch die Evangelische Landeskirche<br />

im Oktober 1998 ihre Hochschule von<br />

Essl<strong>in</strong>gen nach Tüb<strong>in</strong>gen verlegt. Damit stand<br />

zum<strong>in</strong>dest von der geographischen Distanz der<br />

angedachten Kooperation nichts mehr im Wege.<br />

Nach e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung der württenbergischen<br />

Landeskirche und des Bischöflichen Ord<strong>in</strong>ariats<br />

wurde e<strong>in</strong>e „Geme<strong>in</strong>same Kommission“<br />

e<strong>in</strong>gerichtet, welche die Klärung der übergeordneten<br />

politischen und iuristischen Fragen<br />

zur Aufgabe hat. Sie setzt sich aus den beiden<br />

<strong>Amt</strong>sleitern und den jeweiligen Rektoren und<br />

Prorektoren der Hochschulen zusammen. Die<br />

<strong>in</strong>haltliche Fe<strong>in</strong>abstimmung obliegt aufgrund<br />

der Autonomie der Hochschulen Senats- bzw.<br />

Hochschulratsbeschlüssen. E<strong>in</strong> „Kooperations-<br />

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