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Berichte<br />
am Fest des Hl. Mart<strong>in</strong>us im Jahre 1997 die<br />
Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> der Diözese Rottenburg-Stuttgart.<br />
Damit war das Rottenburger Institut auf katholischer<br />
Seite die erste vom Vatikan approbierte<br />
<strong>Kirchenmusik</strong>hochschule <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />
Deutschland und konnte somit ihren Student<strong>in</strong>nen<br />
und Studenten e<strong>in</strong> Diplom verleihen.<br />
Am Wochenende des 1. Advent<br />
feierte die Hochschule<br />
Sa. 1. 12, ab 14.00 Uhr<br />
Ehemaligentreffen<br />
Festkonzert im Dom zu Rottenburg<br />
Geme<strong>in</strong>samer Chor der Hochschulen <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong><br />
Rottenburg und Tüb<strong>in</strong>gen<br />
18.30 Uhr, Abendessen<br />
So, 2. 12. 9.30 Uhr<br />
Festgottesdienst im Dom zu Rottenburg mit<br />
Weihbischof Dr. Johannes Kreidler<br />
11.00 Uhr<br />
Festakt im neu errichteten Festsaal<br />
Prof. Dr. Johannes Brachtendorf,<br />
Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät<br />
der Universität Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Neue Strukturen<br />
Der Verfassung entsprechend wurden im Laufe<br />
des Jahres 1998 die notwendigen neuen Strukturen<br />
geschaffen: Konstitution des Senats, Bestellung<br />
e<strong>in</strong>es Verwaltungsrats, Ernennung von<br />
Professoren (<strong>für</strong> Ensembleleitung, Orgelimprovisation,<br />
Orgelliteraturspiel und Liturgiegesang),<br />
Wahl des Rektors und des Prorektors etc.<br />
Geradezu selbstverständlich beschloss der<br />
Senat parallel zu diesen Vorgängen e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung<br />
<strong>für</strong> den Senat, die Gliederung<br />
von Fachgruppen, e<strong>in</strong>e neue Hausordnung,<br />
neue Formulare, die Bestellung e<strong>in</strong>es Bibliotheksbeauftragten<br />
u.v.a.m.<br />
Die an der Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> Rottenburg<br />
abgelegten Prüfungen entsprechen der<br />
vere<strong>in</strong>heitlichten Ordnung, die von der Konferenz<br />
der Leiter katholischer kirchenmusikali -<br />
scher Ausbildungsstätten erarbeitet und 1971<br />
bzw. neu im Jahre 2004 von der Deutschen Bischofskonferenz<br />
genehmigt worden ist. Der Diplomstudiengang<br />
„Katholische <strong>Kirchenmusik</strong>“<br />
an der Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> Rottenburg<br />
sowie die damit verbundene Prüfung<br />
unterscheidet sich dabei <strong>in</strong>haltlich nicht von<br />
den Prüfungen an Staatlichen Musikhoch -<br />
schulen. Sie wird von allen Diözesen der<br />
Bundesrepublik Deutschland anerkannt.<br />
Kooperation der Hochschulen<br />
<strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> Rottenburg und Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Die Erhebung der <strong>Kirchenmusik</strong>schule Rottenburg<br />
zur Hochschule <strong>für</strong> <strong>Kirchenmusik</strong> stand<br />
nicht zuletzt auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er<br />
vom Württembergischen Landesbischof und<br />
vom Rottenburger Diözesanbischof angedachten<br />
und <strong>in</strong>itiierten Kooperation. E<strong>in</strong>e Kooperation<br />
war jedoch nur möglich, wenn beide Institute<br />
den selben Status hatten.<br />
„Unter grundsätzlicher Wahrung der Selbständigkeit<br />
der jeweiligen Ausbildungsstätte<br />
und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber ihrer<br />
Landeskirche bzw. Diözese sowie im Respekt<br />
vor dem besonderen kirchlichen Selbstverständnis<br />
des jeweils anderen Partners wird e<strong>in</strong>e<br />
Kooperation vere<strong>in</strong>bart mit dem Ziel, große Teile<br />
des Unterrichts geme<strong>in</strong>sam durchzuführen“<br />
Aufgrund dieses Beschlusses kooperieren<br />
die beiden Hochschulen seit W<strong>in</strong>tersemester<br />
1998/99. Um diese Kooperation zu ermöglichen,<br />
wurde durch die Evangelische Landeskirche<br />
im Oktober 1998 ihre Hochschule von<br />
Essl<strong>in</strong>gen nach Tüb<strong>in</strong>gen verlegt. Damit stand<br />
zum<strong>in</strong>dest von der geographischen Distanz der<br />
angedachten Kooperation nichts mehr im Wege.<br />
Nach e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung der württenbergischen<br />
Landeskirche und des Bischöflichen Ord<strong>in</strong>ariats<br />
wurde e<strong>in</strong>e „Geme<strong>in</strong>same Kommission“<br />
e<strong>in</strong>gerichtet, welche die Klärung der übergeordneten<br />
politischen und iuristischen Fragen<br />
zur Aufgabe hat. Sie setzt sich aus den beiden<br />
<strong>Amt</strong>sleitern und den jeweiligen Rektoren und<br />
Prorektoren der Hochschulen zusammen. Die<br />
<strong>in</strong>haltliche Fe<strong>in</strong>abstimmung obliegt aufgrund<br />
der Autonomie der Hochschulen Senats- bzw.<br />
Hochschulratsbeschlüssen. E<strong>in</strong> „Kooperations-<br />
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