30.08.2018 Aufrufe

Familienbonus Plus

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<strong>Familienbonus</strong><br />

www.edithmuehlberghuber.at<br />

... weil Kinder unsere Zukunft sind!<br />

Jeder, der ein Kind hat (und Familien mit mehreren Kindern), arbeiten<br />

geht und somit auch Steuern zahlt, wird profitieren. Bei einem<br />

Bruttogehalt von ungefähr 1.750 Euro (das sind rund 1.300<br />

Euro netto) greift der <strong>Familienbonus</strong> bereits und die gesamte<br />

Lohnsteuer (etwa 1.500 Euro jährlich) wird rückerstattet. Damit<br />

wird endlich eine Maßnahme gegen die langjährige Benachteiligung<br />

von Eltern gesetzt.<br />

Es ist die größte steuerliche Familienentlastung seit<br />

Jahrzehnten - und das haben sich die Familien<br />

auch verdient.<br />

F.d.I.v. | Abg. z. NR Edith Mühlberghuber | FPÖ Niederösterreich<br />

Nationalrätin Edith Mühlberghuber<br />

Für jene mit geringerem Einkommen, für geringfügige<br />

Beschäftigte, für alleinerziehende<br />

Elternteile sowie für alleinverdienende Mütter<br />

und Väter wird ein Kindermehrbetrag von<br />

250 Euro jährlich eingeführt. Somit werden<br />

Eltern, die keine Steuern zahlen, auch<br />

berücksichtigt.<br />

Fakt ist: Diese Regierung tut endlich<br />

etwas für die Familien, dieser Regierung<br />

sind Familien viel wert, und das ist gut so!<br />

So erreichen Sie mich:<br />

Abgeordnete zum Nationalrat<br />

Edith Mühlberghuber<br />

Mail: edithmuehlberghuber@fpoe.at<br />

Web: www.edithmuehlberghuber.at<br />

/edith.muhlberghuber<br />

<strong>Familienbonus</strong><br />

... weil Kinder unsere Zukunft sind!


<strong>Familienbonus</strong><br />

... weil Kinder unsere<br />

Zukunft sind!<br />

Ab 1. Jänner 2019 tritt der <strong>Familienbonus</strong> <strong>Plus</strong> in Kraft! Eine langjährige freiheitliche Forderung wird umgesetzt!<br />

Was ist der <strong>Familienbonus</strong> und in<br />

welcher Höhe steht er zu?<br />

Der <strong>Familienbonus</strong> ist ein Absetzbetrag in der<br />

Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis<br />

zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Steuerlast<br />

reduziert sich dadurch um bis zu 1.500<br />

Euro pro Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren gibt<br />

es einen reduzierten <strong>Familienbonus</strong> von 500<br />

Euro jährlich, wenn für dieses Kind Familienbeihilfe<br />

bezogen wird.<br />

voll ausgeschöpft werden. Begrenzt ist der<br />

<strong>Familienbonus</strong> <strong>Plus</strong> nur durch die Höhe der<br />

eigenen Einkommensteuer und die absolute<br />

Höhe des <strong>Familienbonus</strong> von 1.500 Euro pro<br />

Kind und Jahr bis 18 Jahre sowie 500 Euro<br />

pro Kind und Jahr über 18 Jahre.<br />

Wenn jemand bisher 3.000 Euro Lohnsteuer<br />

im Jahr bezahlt und zwei Kinder unter 18<br />

Jahren hat, zahlt er künftig keine Einkommensteuer<br />

mehr und ist zu 100 Prozent von<br />

der Steuerlast befreit.<br />

lagung 2019 mit Auszahlung 2020. Bei der<br />

Abrechnung über die Lohnverrechnung muss<br />

der <strong>Familienbonus</strong> beim Arbeitgeber beantragt<br />

werden. Dieser Antrag ist frühestens ab<br />

Dezember 2018 möglich.<br />

Ab welchem Einkommen kann<br />

der <strong>Familienbonus</strong> beantragt<br />

werden?<br />

Der <strong>Familienbonus</strong> kann ab einem Bruttoeinkommen<br />

von etwa 1.750 Euro bei einem Kind<br />

Dieser Regierung sind<br />

Familien viel wert -<br />

dafür tut sie etwas.<br />

Und das ist gut so!<br />

Wie kann man den <strong>Familienbonus</strong><br />

in Anspruch nehmen?<br />

Dies geht wahlweise über die Lohnverrechnung<br />

2019, also durch den Arbeitgeber, oder<br />

die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveran-<br />

Was passiert mit dem derzeitigen<br />

Kinderfreibetrag und der Abzugsfähigkeit<br />

von Kinderbetreuungskosten?<br />

Der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

der Kinderbetreuungskosten<br />

bis zum 10. Lebensjahr entfallen mit der Einführung<br />

des <strong>Familienbonus</strong>. Das System des<br />

<strong>Familienbonus</strong> ist für die Bürger einfacher<br />

und unbürokratischer. Der <strong>Familienbonus</strong><br />

habe darüber hinaus die fünffache Wirkung<br />

der beiden wegfallenden Maßnahmen.<br />

Eine Infokampagne von NR Abgeordneter Edith Mühlberghuber

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