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<strong>Familienbonus</strong><br />
www.edithmuehlberghuber.at<br />
... weil Kinder unsere Zukunft sind!<br />
Jeder, der ein Kind hat (und Familien mit mehreren Kindern), arbeiten<br />
geht und somit auch Steuern zahlt, wird profitieren. Bei einem<br />
Bruttogehalt von ungefähr 1.750 Euro (das sind rund 1.300<br />
Euro netto) greift der <strong>Familienbonus</strong> bereits und die gesamte<br />
Lohnsteuer (etwa 1.500 Euro jährlich) wird rückerstattet. Damit<br />
wird endlich eine Maßnahme gegen die langjährige Benachteiligung<br />
von Eltern gesetzt.<br />
Es ist die größte steuerliche Familienentlastung seit<br />
Jahrzehnten - und das haben sich die Familien<br />
auch verdient.<br />
F.d.I.v. | Abg. z. NR Edith Mühlberghuber | FPÖ Niederösterreich<br />
Nationalrätin Edith Mühlberghuber<br />
Für jene mit geringerem Einkommen, für geringfügige<br />
Beschäftigte, für alleinerziehende<br />
Elternteile sowie für alleinverdienende Mütter<br />
und Väter wird ein Kindermehrbetrag von<br />
250 Euro jährlich eingeführt. Somit werden<br />
Eltern, die keine Steuern zahlen, auch<br />
berücksichtigt.<br />
Fakt ist: Diese Regierung tut endlich<br />
etwas für die Familien, dieser Regierung<br />
sind Familien viel wert, und das ist gut so!<br />
So erreichen Sie mich:<br />
Abgeordnete zum Nationalrat<br />
Edith Mühlberghuber<br />
Mail: edithmuehlberghuber@fpoe.at<br />
Web: www.edithmuehlberghuber.at<br />
/edith.muhlberghuber<br />
<strong>Familienbonus</strong><br />
... weil Kinder unsere Zukunft sind!
<strong>Familienbonus</strong><br />
... weil Kinder unsere<br />
Zukunft sind!<br />
Ab 1. Jänner 2019 tritt der <strong>Familienbonus</strong> <strong>Plus</strong> in Kraft! Eine langjährige freiheitliche Forderung wird umgesetzt!<br />
Was ist der <strong>Familienbonus</strong> und in<br />
welcher Höhe steht er zu?<br />
Der <strong>Familienbonus</strong> ist ein Absetzbetrag in der<br />
Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis<br />
zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Steuerlast<br />
reduziert sich dadurch um bis zu 1.500<br />
Euro pro Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren gibt<br />
es einen reduzierten <strong>Familienbonus</strong> von 500<br />
Euro jährlich, wenn für dieses Kind Familienbeihilfe<br />
bezogen wird.<br />
voll ausgeschöpft werden. Begrenzt ist der<br />
<strong>Familienbonus</strong> <strong>Plus</strong> nur durch die Höhe der<br />
eigenen Einkommensteuer und die absolute<br />
Höhe des <strong>Familienbonus</strong> von 1.500 Euro pro<br />
Kind und Jahr bis 18 Jahre sowie 500 Euro<br />
pro Kind und Jahr über 18 Jahre.<br />
Wenn jemand bisher 3.000 Euro Lohnsteuer<br />
im Jahr bezahlt und zwei Kinder unter 18<br />
Jahren hat, zahlt er künftig keine Einkommensteuer<br />
mehr und ist zu 100 Prozent von<br />
der Steuerlast befreit.<br />
lagung 2019 mit Auszahlung 2020. Bei der<br />
Abrechnung über die Lohnverrechnung muss<br />
der <strong>Familienbonus</strong> beim Arbeitgeber beantragt<br />
werden. Dieser Antrag ist frühestens ab<br />
Dezember 2018 möglich.<br />
Ab welchem Einkommen kann<br />
der <strong>Familienbonus</strong> beantragt<br />
werden?<br />
Der <strong>Familienbonus</strong> kann ab einem Bruttoeinkommen<br />
von etwa 1.750 Euro bei einem Kind<br />
Dieser Regierung sind<br />
Familien viel wert -<br />
dafür tut sie etwas.<br />
Und das ist gut so!<br />
Wie kann man den <strong>Familienbonus</strong><br />
in Anspruch nehmen?<br />
Dies geht wahlweise über die Lohnverrechnung<br />
2019, also durch den Arbeitgeber, oder<br />
die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveran-<br />
Was passiert mit dem derzeitigen<br />
Kinderfreibetrag und der Abzugsfähigkeit<br />
von Kinderbetreuungskosten?<br />
Der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />
der Kinderbetreuungskosten<br />
bis zum 10. Lebensjahr entfallen mit der Einführung<br />
des <strong>Familienbonus</strong>. Das System des<br />
<strong>Familienbonus</strong> ist für die Bürger einfacher<br />
und unbürokratischer. Der <strong>Familienbonus</strong><br />
habe darüber hinaus die fünffache Wirkung<br />
der beiden wegfallenden Maßnahmen.<br />
Eine Infokampagne von NR Abgeordneter Edith Mühlberghuber