4-2018
Zeitschrift für Elektro-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Smart Home
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Videoüberwachung<br />
9. Failover- und Redundanz-Mechanismen<br />
gegen Datenverlust<br />
10. LGC-Zertifizierung für eine Beweissicherung,<br />
die alle Kriterien für eine<br />
gerichtliche Verwertbarkeit erfüllt<br />
Vorsicht bei „DSGVOkonformen“<br />
Datenschutzzertifikaten<br />
Grundsätzlich fördert die EU die Einführung<br />
von datenschutzspezifischen<br />
Zertifizierungen bzw. Datenschutzsiegeln,<br />
da diese die Transparenz erhöhen<br />
und Unternehmen den Nachweis<br />
über die Einhaltung der DSGVO erleichtern<br />
sollen. Jedoch gibt es bei dieser<br />
Thematik einige wichtige Punkte zu<br />
beachten: Einerseits waren trotz der<br />
zweijährigen Übergangsfrist keine<br />
gültigen Zertifizierungen vor dem<br />
25. Mai <strong>2018</strong> möglich, die eine Konformität<br />
mit den Anforderungen der<br />
DSGVO bestätigen. Anderseits sind<br />
keine Zertifizierungen für Produkte<br />
oder Dienstleistungen selbst möglich,<br />
sondern nur für Datenverarbeitungsvorgänge.<br />
Dass bspw. eine Überwachungskamera<br />
„DSGVO-konform“ ist,<br />
ist somit nicht möglich. Des Weiteren<br />
ist bei Zertifikaten und Datenschutzsiegeln<br />
darauf zu achten, dass sowohl<br />
die Zertifizierungsstelle selbst als auch<br />
das von ihr angebotene Prüfverfahren<br />
für einen Datenverarbeitungsvorgang<br />
offiziell nach DSGVO akkreditiert<br />
EU-DSGVO-Topologie<br />
sind. Andernfalls haben diese Zertifikate<br />
keinerlei rechtliche Wirkung in<br />
Bezug auf die DSGVO. Zu erkennen<br />
ist ein „echtes“, akkreditiertes Zertifikat<br />
bspw. am entsprechenden Logo<br />
einer offiziellen nationalen Akkreditierungsstelle<br />
– z.B. ist dies in Deutschland<br />
die Deutsche Akkreditierungsstelle,<br />
kurz DAkks. Akkreditierungsstellen<br />
„prüfen“ die Prüfer, also diejenigen<br />
Stellen, die eine Zertifizierung<br />
oder ein Datenschutzsiegel ausstellen.<br />
Unternehmen sollten also möglichst<br />
genau auf eine offizielle Akkreditierung<br />
der Zertifikate und Datenschutzsiegel<br />
nach DSGVO achten<br />
und nicht unnötig Geld für „Scheinzertifikate“<br />
ausgeben.<br />
Fazit: Am besten gut<br />
vorbereitet sein<br />
Seit dem 25. Mai <strong>2018</strong> existieren zwar<br />
„auf dem Papier“ viele Paragraphen<br />
und Artikel zum Datenschutzrecht.<br />
Deren finale Auslegung im praktischen<br />
Vollzug steht aber noch keinesfalls<br />
fest und wird auch über das<br />
Jahr <strong>2018</strong> hinaus noch von den nationalen<br />
und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
kontrovers diskutiert<br />
und definiert werden – einschließlich<br />
einer abschließenden Beurteilung<br />
durch den Europäischen Gerichtshof<br />
bei strittigen Punkten.<br />
Daher bleibt der beste Weg für Unternehmen<br />
bei der Videosicherheit: Anstatt<br />
auf einzelne, möglicherweise „scheinzertifizierte“<br />
Teile einer Videosicherheitslösung<br />
zu vertrauen, ist es sinnvoller,<br />
im gesamten Prozess der Videodatenverarbeitung<br />
über die notwendigen<br />
datenschutz- und datensicherheitsrelevanten<br />
Techniken und Verfahren<br />
zu verfügen, um so flexibel wie<br />
möglich auf die zu erwartenden Anforderungen<br />
reagieren zu können. ◄<br />
Haus und Elektronik 4/<strong>2018</strong> 39