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4-2018

Zeitschrift für Elektro-, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Smart Home

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Videoüberwachung<br />

9. Failover- und Redundanz-Mechanismen<br />

gegen Datenverlust<br />

10. LGC-Zertifizierung für eine Beweissicherung,<br />

die alle Kriterien für eine<br />

gerichtliche Verwertbarkeit erfüllt<br />

Vorsicht bei „DSGVOkonformen“<br />

Datenschutzzertifikaten<br />

Grundsätzlich fördert die EU die Einführung<br />

von datenschutzspezifischen<br />

Zertifizierungen bzw. Datenschutzsiegeln,<br />

da diese die Transparenz erhöhen<br />

und Unternehmen den Nachweis<br />

über die Einhaltung der DSGVO erleichtern<br />

sollen. Jedoch gibt es bei dieser<br />

Thematik einige wichtige Punkte zu<br />

beachten: Einerseits waren trotz der<br />

zweijährigen Übergangsfrist keine<br />

gültigen Zertifizierungen vor dem<br />

25. Mai <strong>2018</strong> möglich, die eine Konformität<br />

mit den Anforderungen der<br />

DSGVO bestätigen. Anderseits sind<br />

keine Zertifizierungen für Produkte<br />

oder Dienstleistungen selbst möglich,<br />

sondern nur für Datenverarbeitungsvorgänge.<br />

Dass bspw. eine Überwachungskamera<br />

„DSGVO-konform“ ist,<br />

ist somit nicht möglich. Des Weiteren<br />

ist bei Zertifikaten und Datenschutzsiegeln<br />

darauf zu achten, dass sowohl<br />

die Zertifizierungsstelle selbst als auch<br />

das von ihr angebotene Prüfverfahren<br />

für einen Datenverarbeitungsvorgang<br />

offiziell nach DSGVO akkreditiert<br />

EU-DSGVO-Topologie<br />

sind. Andernfalls haben diese Zertifikate<br />

keinerlei rechtliche Wirkung in<br />

Bezug auf die DSGVO. Zu erkennen<br />

ist ein „echtes“, akkreditiertes Zertifikat<br />

bspw. am entsprechenden Logo<br />

einer offiziellen nationalen Akkreditierungsstelle<br />

– z.B. ist dies in Deutschland<br />

die Deutsche Akkreditierungsstelle,<br />

kurz DAkks. Akkreditierungsstellen<br />

„prüfen“ die Prüfer, also diejenigen<br />

Stellen, die eine Zertifizierung<br />

oder ein Datenschutzsiegel ausstellen.<br />

Unternehmen sollten also möglichst<br />

genau auf eine offizielle Akkreditierung<br />

der Zertifikate und Datenschutzsiegel<br />

nach DSGVO achten<br />

und nicht unnötig Geld für „Scheinzertifikate“<br />

ausgeben.<br />

Fazit: Am besten gut<br />

vorbereitet sein<br />

Seit dem 25. Mai <strong>2018</strong> existieren zwar<br />

„auf dem Papier“ viele Paragraphen<br />

und Artikel zum Datenschutzrecht.<br />

Deren finale Auslegung im praktischen<br />

Vollzug steht aber noch keinesfalls<br />

fest und wird auch über das<br />

Jahr <strong>2018</strong> hinaus noch von den nationalen<br />

und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

kontrovers diskutiert<br />

und definiert werden – einschließlich<br />

einer abschließenden Beurteilung<br />

durch den Europäischen Gerichtshof<br />

bei strittigen Punkten.<br />

Daher bleibt der beste Weg für Unternehmen<br />

bei der Videosicherheit: Anstatt<br />

auf einzelne, möglicherweise „scheinzertifizierte“<br />

Teile einer Videosicherheitslösung<br />

zu vertrauen, ist es sinnvoller,<br />

im gesamten Prozess der Videodatenverarbeitung<br />

über die notwendigen<br />

datenschutz- und datensicherheitsrelevanten<br />

Techniken und Verfahren<br />

zu verfügen, um so flexibel wie<br />

möglich auf die zu erwartenden Anforderungen<br />

reagieren zu können. ◄<br />

Haus und Elektronik 4/<strong>2018</strong> 39

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