Immobilia 2010/09 - SVIT
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Immobilienrecht<br />
Kostenvoranschlag<br />
Pflicht zur Transparenz<br />
Neue Gerichtsurteile bestätigen, was Bausachverständige und renommierte Baurechtler<br />
wie der Freiburger Professor Hubert Stöckli schon lange postulieren: Auftraggeber und<br />
Bauherren sind schon früh umfassend und transparent über die Baukosten zu informieren.<br />
Bild: una.knipsolina/photocase.com.<br />
ANGELO ZOPPET-BETSCHART*<br />
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<br />
Aufklärungspflicht. Das Kantonsgericht<br />
Graubünden entschied am 18. November<br />
2008, dass ein Architekt im Rahmen<br />
des ihm erteilten Auftrages allgemein,<br />
das heisst auch ohne besondere Vereinbarungen<br />
über die Handhabung oder<br />
Begrenzung der Baukosten, unaufgefordert<br />
eine Kostenberechnung anzustellen<br />
habe. Auf eine Beschwerde gegen diesen<br />
Entscheid trat das Bundesgericht<br />
nicht ein.<br />
Um was ging es? Im vorerwähnten Fall<br />
stand ein Honorarvertrag mit Architekturleistungen<br />
im Zentrum des Streits, die<br />
im Zusammenhang mit dem Umbau und<br />
der Erweiterung eines Restaurants in<br />
St. Moritz zu erbringen waren. Vertraglich<br />
war ein Pauschalhonorar von<br />
600 000 CHF vereinbart. Nachdem der<br />
Auftraggeber die siebte Akontozahlung<br />
von 86 000 CHF nicht geleistet hatte,<br />
stellte der Architekt seine Arbeiten<br />
ein und klagte das ausstehende Honorar<br />
von insgesamt 185 000 CHF ein. Ein<br />
Baustopp, verursacht durch finanzielle<br />
Schwierigkeiten des Auftraggebers<br />
(Bauherrin), führte dazu, dass auch Unternehmer<br />
die Arbeiten einstellten. Im<br />
Gegenzug versuchte der Auftraggeber<br />
den Architekten wegen falschem Kostenvoranschlag<br />
zu belangen und führte<br />
eine entsprechende Widerklage, mit<br />
Bezahlung der betriebenen 2 Mio. CHF.<br />
Ergebnis: Die Honorarklage hatte Erfolg,<br />
die Widerklage nicht. Und die Sache kam<br />
für die unterlegene Auftraggeberin teuer<br />
zu stehen: Allein die Bundesgerichtskosten<br />
samt Parteientschädigung beliefen<br />
40 | immobilia September <strong>2010</strong>