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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2013

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Recht und Gesetz <strong>Montagepraxis</strong><br />

Innungsbetriebe sind geschützt<br />

Wie entgeht man dem Soka-<br />

Bau Umlageverfahren?<br />

_<br />

Wer den Tatbestand erfüllt, dass er mit seinem Unternehmen<br />

überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausübt,<br />

muss sich am Tarifvertrag der Bauwirtschaft mit einem Umlageverfahren<br />

für Urlaubsentgelte und Zusatzrenten für Beschäftigte am Bau beteiligen.<br />

In letzter Zeit sind besonders Betriebe<br />

des Tischlerhandwerks, des Rollladenbauerhandwerks<br />

und des Metallbauerhandwerks von der<br />

Soka-Bau geprüft worden. Wenn man hier nicht<br />

vorbeugt, kann dann rückwirkend (bis zu vier Jahre)<br />

eine Summe zusammenkommen, die den Betrieb<br />

in den Ruin stürzen lassen kann.<br />

Für Tischler, Rollladenbauer und Metallbauer gilt<br />

die Soka-Pflicht insbesondere dann, wenn sie<br />

überwiegend Türen, Fenster und genormte Baufertigteile<br />

einbauen. Für diese Unternehmen gilt aber<br />

auch, dass sie eine Einbeziehung in das Sozialkassenverfahren<br />

des Baugewerbes unter bestimmten<br />

Voraussetzungen vermeiden können. Die GLAS-<br />

WELT hat zu dieser Problematik das Gespräch mit<br />

Hermann Hubing gesucht, dem Hauptgeschäftsführer<br />

des Fachverbands Leben Raum Gestaltung<br />

Die Brisanz des Themas wird anhand eines realen Beispiels klar: Ein Tischler steht vor dem Ruin, weil<br />

die „soziale“ Kasse, die Soka-Bau, ihm gegenüber Beiträge in Höhe von über 100 000 Euro eingefordert<br />

hat. Sein Problem: Er hat Fenstermontagen durchgeführt, was die Kasse zu den baugewerblichen<br />

Tätigkeiten gezählt hat. Doch dieser Problematik können sich Tischler und Schreiner auch entziehen.<br />

Hessen, da dieser für die gefundene Lösung mitverantwortlich<br />

ist. Hubing: „Das Problem besteht<br />

darin, dass das Baugewerbe einen allgemein verbindlichen<br />

Tarifvertrag verabschiedet hat, der auch<br />

die Tischlertätigkeiten am Bau umfasst. Das ist natürlich<br />

für uns ein Ärgernis, da wir so gut wie überhaupt nicht von den Umlagesummen<br />

profitieren können. Deswegen haben wir nach langwierigen<br />

Verhandlungen auf Bundesebene mit den Gesprächspartnern der Soka Bau,<br />

dem Verband baugewerblicher Unternehmer, der Bauindustrie und mit der<br />

IG BAU eine Vereinbarung getroffen.“ Diese beinhaltet, dass ein Meisterbetrieb,<br />

also ein sogenannter A-Betrieb sich nicht am Umlageverfahren beteiligen<br />

muss, wenn:<br />

■■Der ■■der ■■dieser Betrieb ein Mitglied in einer Innung ist, die auch mittelbar oder<br />

unmittelbar dem Bundesverband angehört,<br />

Landesverband einen gültigen Tarifvertrag abgeschlossen hat,<br />

Tarifvertrag von dem Betrieb auch angewandt wird,<br />

Hermann Hubing ist Hauptgeschäftsführer der<br />

hessischen und rheinland-pfälzischen Tischler und<br />

Schreiner.<br />

■■der Betrieb überwiegend Tätigkeiten ausübt, die im fachlichen<br />

Geltungsbereich des Tarifvertrages liegen.<br />

Hermann Hubing legt in dem Gespräch Wert auf die Feststellung, dass es<br />

einen gültigen Tarifvertrag geben muss. „Wir hatten früher die Verträge mit<br />

den Christlichen Gewerkschaften und diese sind<br />

als unwirksam erklärt worden. Deswegen mussten<br />

wir – auch in Hessen und Rheinland-Pfalz – neue<br />

Tarifverträge mit der IG Metall abschließen.“<br />

Und der Betrieb müsse natürlich auch im fachlichen<br />

Geltungsbereich des Tarifvertrages liegen –<br />

wenn das Unternehmen beispielsweise überwiegend<br />

Steinfußböden verlege, trifft die Regelung<br />

natürlich nicht zu, so Hubing.<br />

Für reine Montagebetriebe, also sogenannte B-Betriebe<br />

komme eine weitere Bedingung zur Vermeidung<br />

von Soka-Bau-Umlagen hinzu: Mindestens<br />

20 Prozent der gewerblichen Arbeiten müssen von<br />

ausgebildeten Tischlern ausgeführt werden. „Wenn<br />

der Chef Tischler ist und 20 ungelernte Arbeiter beschäftigt,<br />

die die Fenster montieren, entgeht dieser<br />

trotzdem nicht dem Umlageverfahren,“ erläutert<br />

der Verbandsvorsitzende.<br />

Eine Sonderlösung gibt es noch für die Treppenbauer.<br />

Sowohl Tischler als auch Zimmerer stellen<br />

Treppen her und montieren sie. Hier habe man sich<br />

in der Vereinbarung darauf verständigt, dass entweder<br />

der Chef selbst Tischlermeister oder 50 Prozent seiner Mitarbeiter<br />

Tischler sein müssen. Dadurch wollte man seitens der Soka-Bau verhindern,<br />

dass ein Zimmerer sich bei der Tischlerinnung anmeldet und sich dadurch<br />

von dem Umlageverfahren ausschließen kann.<br />

Hubing rät allen Innungsbetrieben, falls Probleme mit der Soka Bau auftreten<br />

sollten, Kontakt mit dem Verband (distefano@tischler-hessen.de) aufzunehmen.<br />

„Wir haben die Vereinbarung getroffen, dass wir dann auf einem<br />

Formblatt mitteilen, seit wann der Betrieb Mitglied in unserem Verband ist.“<br />

Ab diesem Eintrittsdatum sei der Betrieb dann auch vor dem Umlageverfahren<br />

geschützt. —<br />

Daniel Mund<br />

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