GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2013
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Recht und Gesetz <strong>Montagepraxis</strong><br />
Innungsbetriebe sind geschützt<br />
Wie entgeht man dem Soka-<br />
Bau Umlageverfahren?<br />
_<br />
Wer den Tatbestand erfüllt, dass er mit seinem Unternehmen<br />
überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausübt,<br />
muss sich am Tarifvertrag der Bauwirtschaft mit einem Umlageverfahren<br />
für Urlaubsentgelte und Zusatzrenten für Beschäftigte am Bau beteiligen.<br />
In letzter Zeit sind besonders Betriebe<br />
des Tischlerhandwerks, des Rollladenbauerhandwerks<br />
und des Metallbauerhandwerks von der<br />
Soka-Bau geprüft worden. Wenn man hier nicht<br />
vorbeugt, kann dann rückwirkend (bis zu vier Jahre)<br />
eine Summe zusammenkommen, die den Betrieb<br />
in den Ruin stürzen lassen kann.<br />
Für Tischler, Rollladenbauer und Metallbauer gilt<br />
die Soka-Pflicht insbesondere dann, wenn sie<br />
überwiegend Türen, Fenster und genormte Baufertigteile<br />
einbauen. Für diese Unternehmen gilt aber<br />
auch, dass sie eine Einbeziehung in das Sozialkassenverfahren<br />
des Baugewerbes unter bestimmten<br />
Voraussetzungen vermeiden können. Die GLAS-<br />
WELT hat zu dieser Problematik das Gespräch mit<br />
Hermann Hubing gesucht, dem Hauptgeschäftsführer<br />
des Fachverbands Leben Raum Gestaltung<br />
Die Brisanz des Themas wird anhand eines realen Beispiels klar: Ein Tischler steht vor dem Ruin, weil<br />
die „soziale“ Kasse, die Soka-Bau, ihm gegenüber Beiträge in Höhe von über 100 000 Euro eingefordert<br />
hat. Sein Problem: Er hat Fenstermontagen durchgeführt, was die Kasse zu den baugewerblichen<br />
Tätigkeiten gezählt hat. Doch dieser Problematik können sich Tischler und Schreiner auch entziehen.<br />
Hessen, da dieser für die gefundene Lösung mitverantwortlich<br />
ist. Hubing: „Das Problem besteht<br />
darin, dass das Baugewerbe einen allgemein verbindlichen<br />
Tarifvertrag verabschiedet hat, der auch<br />
die Tischlertätigkeiten am Bau umfasst. Das ist natürlich<br />
für uns ein Ärgernis, da wir so gut wie überhaupt nicht von den Umlagesummen<br />
profitieren können. Deswegen haben wir nach langwierigen<br />
Verhandlungen auf Bundesebene mit den Gesprächspartnern der Soka Bau,<br />
dem Verband baugewerblicher Unternehmer, der Bauindustrie und mit der<br />
IG BAU eine Vereinbarung getroffen.“ Diese beinhaltet, dass ein Meisterbetrieb,<br />
also ein sogenannter A-Betrieb sich nicht am Umlageverfahren beteiligen<br />
muss, wenn:<br />
■■Der ■■der ■■dieser Betrieb ein Mitglied in einer Innung ist, die auch mittelbar oder<br />
unmittelbar dem Bundesverband angehört,<br />
Landesverband einen gültigen Tarifvertrag abgeschlossen hat,<br />
Tarifvertrag von dem Betrieb auch angewandt wird,<br />
Hermann Hubing ist Hauptgeschäftsführer der<br />
hessischen und rheinland-pfälzischen Tischler und<br />
Schreiner.<br />
■■der Betrieb überwiegend Tätigkeiten ausübt, die im fachlichen<br />
Geltungsbereich des Tarifvertrages liegen.<br />
Hermann Hubing legt in dem Gespräch Wert auf die Feststellung, dass es<br />
einen gültigen Tarifvertrag geben muss. „Wir hatten früher die Verträge mit<br />
den Christlichen Gewerkschaften und diese sind<br />
als unwirksam erklärt worden. Deswegen mussten<br />
wir – auch in Hessen und Rheinland-Pfalz – neue<br />
Tarifverträge mit der IG Metall abschließen.“<br />
Und der Betrieb müsse natürlich auch im fachlichen<br />
Geltungsbereich des Tarifvertrages liegen –<br />
wenn das Unternehmen beispielsweise überwiegend<br />
Steinfußböden verlege, trifft die Regelung<br />
natürlich nicht zu, so Hubing.<br />
Für reine Montagebetriebe, also sogenannte B-Betriebe<br />
komme eine weitere Bedingung zur Vermeidung<br />
von Soka-Bau-Umlagen hinzu: Mindestens<br />
20 Prozent der gewerblichen Arbeiten müssen von<br />
ausgebildeten Tischlern ausgeführt werden. „Wenn<br />
der Chef Tischler ist und 20 ungelernte Arbeiter beschäftigt,<br />
die die Fenster montieren, entgeht dieser<br />
trotzdem nicht dem Umlageverfahren,“ erläutert<br />
der Verbandsvorsitzende.<br />
Eine Sonderlösung gibt es noch für die Treppenbauer.<br />
Sowohl Tischler als auch Zimmerer stellen<br />
Treppen her und montieren sie. Hier habe man sich<br />
in der Vereinbarung darauf verständigt, dass entweder<br />
der Chef selbst Tischlermeister oder 50 Prozent seiner Mitarbeiter<br />
Tischler sein müssen. Dadurch wollte man seitens der Soka-Bau verhindern,<br />
dass ein Zimmerer sich bei der Tischlerinnung anmeldet und sich dadurch<br />
von dem Umlageverfahren ausschließen kann.<br />
Hubing rät allen Innungsbetrieben, falls Probleme mit der Soka Bau auftreten<br />
sollten, Kontakt mit dem Verband (distefano@tischler-hessen.de) aufzunehmen.<br />
„Wir haben die Vereinbarung getroffen, dass wir dann auf einem<br />
Formblatt mitteilen, seit wann der Betrieb Mitglied in unserem Verband ist.“<br />
Ab diesem Eintrittsdatum sei der Betrieb dann auch vor dem Umlageverfahren<br />
geschützt. —<br />
Daniel Mund<br />
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