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PT-Magazin 02 2019

Offizielles Magazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung, 4. Dialogtag im Netzwerk der Besten, German Mittelstand Asphalt Klimaschutz gehört in die Dörfer. Im Trabi durch Vietnam. Nachhaltigkeit durch Wandel

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Vorsicht bei grenzenloser Liebe<br />

<strong>PT</strong>-MAGAZIN 2/<strong>2019</strong><br />

Einschneidende Neuerungen im<br />

europäischen Güterrecht erfordern<br />

Weitblick. Heiratswilligen Paaren<br />

mit internationalem Bezug drohen<br />

finanzielle Nachteile.<br />

Wirtschaft<br />

34<br />

Liebe macht bekanntlich nicht vor Ländergrenzen halt.<br />

Immer häufiger kommt es zu Partnerschaften mit internationalem<br />

Bezug. Dazu zählen nicht nur binationale Paare, bei<br />

denen ein Partner einen ausländischen Pass hat. Gleiches gilt<br />

auch für deutsch-deutsche Paare, die längere Zeit im Ausland<br />

wohnen wie Auswanderer, Auslandsrentner, Pflegetouristen<br />

oder Expatriates. Oder auch Partnerschaften mit ausländischer<br />

Staatsangehörigkeit, die als Einwanderer oder Impatriates in<br />

Deutschland Fuß fassen.<br />

Zwei aktuelle EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO)<br />

haben für diese Gruppen das Güterrecht grundlegend verändert.<br />

Hiernach entscheidet in erster Linie der Lebensmittelpunkt und<br />

nicht die Staatsangehörigkeit über das maßgebliche Güterrecht.<br />

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Halleneinbauten<br />

Industriegebäude<br />

Dachaufstockungen<br />

Verkaufspavillons<br />

Bürocontainer<br />

Aggregatecontainer<br />

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Ziel ist es, im Scheidungsfall die Vermögensauseinandersetzungen<br />

von Eheleuten mit internationalem Bezug zu vereinfachen.<br />

Die Neuerungen betreffen alle Eheleute, die ab dem<br />

Stichtag 29. Januar <strong>2019</strong> heiraten oder eine Güterrechtswahl<br />

treffen. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.<br />

Die neuen Bestimmungen gelten EU-weit, mit Ausnahme von<br />

Großbritannien, Irland und Dänemark sowie einem Großteil der<br />

osteuropäischen Staaten.<br />

Heiratswillige aufgepasst<br />

Bislang galt bei Eheschließungen mit gleichen Staatsangehörigkeiten<br />

stets das Güterrecht des betreffenden Landes. Von<br />

nun an gilt für alle neuen Eheschließungen und Güterrechtsvereinbarungen<br />

grundsätzlich das Güterrecht des Landes, in<br />

dem die Ehepaare ihren „ersten gemeinsamen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt“ haben. Wer glaubt, ein Wohnsitz reiche dafür aus,<br />

wiegt sich in trügerischer Sicherheit. Entscheidend sind immer<br />

die gesamten Lebensumstände, was im Einzelfall abzuwägen ist.<br />

Aus den Neuregelungen ergeben sich weitreichende Folgen<br />

wie nachfolgende Fallbeispiele verdeutlichen. Betroffene sollten<br />

umgehend die Auswirklungen für ihre Lebenssituation prüfen<br />

und klare güterrechtliche Verhältnisse schaffen. Untätigkeit ist<br />

fehl am Platz: Im Falle einer Scheidung drohen erhebliche finanzielle<br />

Nachteile. Mitunter eröffnen die Neuregelungen auch<br />

attraktive Gestaltungsoptionen, die genutzt werden sollten.<br />

Von den Neuregelungen sind im Prinzip alle künftigen<br />

Eheschließungen betroffen. Schließlich ändern sich die Lebensumstände<br />

im Laufe der Zeit und ein ausländischer Wohnsitz<br />

ist keine Seltenheit mehr. Deshalb ist grundsätzlich Weitblick<br />

gefragt. Heiratswillige sollten kein Risiko eingehen und klare<br />

Regelungen für den Güterstand treffen, die eine flexible Lebensplanung<br />

ermöglichen und böse Überraschungen vermeiden.<br />

www.menzl.de<br />

Container Vermietung und<br />

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Risiken im Blick<br />

Wenn ein deutsches Paar etwa in Italien heiratete und dort<br />

seinen ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so<br />

galt bislang das deutsche Güterrecht und damit die Zugewinngemeinschaft.<br />

Das ist jetzt passé: In diesem Fall kommt für neue<br />

Eheschließungen nun das italienische Güterrecht zum Tragen,<br />

womöglich ohne dass die Eheleute sich darüber im Klaren sind.<br />

Das italienische Güterrecht weicht komplett von dem deutschen<br />

Pendant ab. Es ist eine Mischung aus Gütergemeinschaft<br />

und Gütertrennung. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall:<br />

Heiratet ein italienisches Paar in Deutschland, wo es auch seinen<br />

ersten gemeinsamen Aufenthalt hat, so findet automatisch<br />

das deutsche Güterrecht Anwendung. Nur wenn die Eheleute<br />

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