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PT-Magazin 02 2019

Offizielles Magazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung, 4. Dialogtag im Netzwerk der Besten, German Mittelstand Asphalt Klimaschutz gehört in die Dörfer. Im Trabi durch Vietnam. Nachhaltigkeit durch Wandel

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zum Zeitpunkt der Eheschließung unterschiedliche<br />

gewöhnliche Aufenthalte<br />

haben, greift hilfsweise das Güterrecht<br />

der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.<br />

Das Güterrecht ist europaweit sehr<br />

unterschiedlich. Kommt französisches<br />

Güterrecht zur Anwendung, wird ab<br />

dem Tag der Eheschließung bei einem<br />

Immobilienkauf des Ehemanns die<br />

Ehefrau automatisch Miteigentümerin.<br />

Wer solche güterrechtlichen Fallstricke<br />

umgehen möchte, sollte dringend aktiv<br />

werden und vertragliche Vorkehrungen<br />

treffen.<br />

Für Klarheit sorgen<br />

Die Neuregelungen bieten auch die<br />

Möglichkeit einer Rechtswahl. Eheleute<br />

können gemeinsam eine Wahl treffen,<br />

welches Güterrecht zur Anwendung<br />

kommen soll. Dies kann das Güterrecht<br />

eines Landes sein, in dem einer der Eheleute<br />

wohnt oder dessen Staatsangehörigkeit<br />

einer der Ehepartner besitzt.<br />

Bei Eheleuten mit unterschiedlichen<br />

Staatsangehörigkeiten und verschiedenen<br />

Wohnsitzen im Ausland stehen<br />

verschiedene Rechtsordnungen zur<br />

Wahl. Betroffene sollten grundsätzlich<br />

prüfen, ob sie von der Möglichkeit der<br />

Rechtswahl Gebrauch machen wollen.<br />

So sorgen sie für klare Verhältnisse und<br />

bestimmen ein vorteilhaftes Güterrecht<br />

für ihre Belange (siehe Infokasten „Das<br />

richtige Vorgehen“).<br />

In vielen Fällen ist das deutsche<br />

Güterrecht erste Wahl. Die Zugewinngemeinschaft<br />

deutschen Rechts bietet<br />

überdies für den Erbfall einige steuerliche<br />

Optimierungsmöglichkeiten. Eheschließungen,<br />

die eventuell die Anwendung<br />

des Güterrechts einer fremden<br />

Rechtsordnung auslösen, bergen große<br />

Risiken. Heiratswillige sollten vorab<br />

unbedingt einen erfahrenen Spezialisten<br />

für Fragen des internationalen Familien-<br />

und Erbrechts hinzuziehen. So lassen<br />

sich viele Unsicherheiten umgehen<br />

und faire und vorteilhafte Lösungen für<br />

die Eheleute finden. ó<br />

Das richtige Vorgehen<br />

Viele Partnerschaften haben einen internationalen<br />

Bezug oder können ihn erlangen.<br />

Wichtig ist, rechtliche Konsequenzen frühzeitig<br />

zu registrieren und vorausschauend<br />

zu handeln.<br />

1. Folgen erkennen: Deutsche Paare, die<br />

im Ausland heiraten und dort wohnen,<br />

unterliegen unter Umständen<br />

dem dortigen Güterrecht. Auch längere<br />

Auslandsaufenthalte und wechselnde<br />

Wohnsitze können nationales Recht<br />

aushebeln.<br />

2. Rechtssysteme vergleichen: Betroffene<br />

sollten die Vorteile und steuerlichen<br />

Konsequenzen der jeweiligen Rechtssysteme<br />

vergleichen. In vielen südeuropäischen<br />

Rechtsordnungen besteht<br />

eine Mischung aus Gütergemeinschaft<br />

und Gütertrennung, die im Scheidungsfall<br />

für den wohlhabenderen Ehegatten<br />

ungünstig ist.<br />

3. Rechtswahl treffen: Bei Eheschließungen<br />

ab dem 29.1.<strong>2019</strong> sollten Eheleute<br />

eine Rechtswahl bezüglich des Güterrechts<br />

treffen. Sie sind auf der sicheren<br />

Seite, wenn sie die Rechtswahl notariell<br />

beurkunden. Im Zuge dessen können<br />

sie auch eine Rechtswahl für das<br />

anwendbare Erbrecht treffen, das auch<br />

aus einem abweichenden Land stammen<br />

kann.<br />

(Quelle: BKL Fischer Kühne + Partner,<br />

www.bkl-law.de)<br />

Über den Autor<br />

Andreas Otto Kühne ist Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Erbrecht und Partner der<br />

Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Seine<br />

besondere Expertise in Fragen des nationalen<br />

und internationalen Erbrechts gibt<br />

er als Autor und Dozent weiter.<br />

35<br />

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