09.04.2019 Aufrufe

LA KW 15

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einer kürzlich vom Obersten<br />

Gerichtshof (OGH) entschiedenen<br />

Rechtssache lag nachfolgender Sachverhalt<br />

zugrunde:<br />

Die Beklagte und die Klägerin sind<br />

Nachbarn. Die Beklagte schnitt die<br />

entlang der Grundstücksgrenze verlaufende,<br />

aber zur Gänze auf deren<br />

Grund verwurzelte Hecke der Klägerin<br />

im Frühjahr 2016 von ca. 7 m auf<br />

ca. 2 bis 2,3 m zurück. Die Hecke wurde<br />

nicht fachgerecht (unter besonderer<br />

Schonung der Pflanzen) geschnitten.<br />

Die Hecke war nach ungefähr neun<br />

Monaten nach dem Rückschnitt auf<br />

eine Höhe von 4,8 bis 5 m nachgewachsen<br />

und wies bereits 18 Monate<br />

nach dem Rückschnitt wieder die gleiche<br />

Dichte wie vorher und eine Höhe<br />

von 6,2 m auf. Die Heckensträucher<br />

werden – bei guten Bedingungen –<br />

im Spätherbst 2019 wieder den Zustand<br />

erreicht haben, wie er vor dem<br />

Rückschnitt bestand. Das Haus wird<br />

von der Klägerin nur während der<br />

Sommermonate benützt. Die Hecke<br />

dient(e) dem Sichtschutz.<br />

Böse Überraschungen vermeiden<br />

Mit einer Baugrunduntersuchung kann man sich viel Geld sparen<br />

(eck) Mit den Aushubarbeiten darf nach einem positiven<br />

Baubescheid begonnen werden. Mancher Bauherr stößt hier<br />

auf böse Überraschungen. Eine Baugrunduntersuchung kann<br />

hier viel abklären.<br />

Felsiger Baugrund, Grund- oder<br />

Schichtenwasser oder nicht ausreichend<br />

tragfähiger Baugrund sind Risikofaktoren,<br />

die bei Aushubarbeiten<br />

Schwierigkeiten und Zusatzkosten<br />

verursachen können. Ein Gutachten<br />

im Vorfeld zu erstellen sorgt für<br />

Sicherheit über die Baugrundeigenschaften.<br />

Durch so ein Gutachten<br />

können notwendige Erkenntnisse für<br />

die Fundierung des Hauses, mögliche<br />

Kein Ersatz des Wertes der<br />

besonderen Vorliebe für Sichtschutzhecke<br />

Rechtliche Information durch die Rechtsanwaltskanzlei „Weiskopf/Kappacher/Kössler“<br />

Dr. Michael Kössler, Dr. Rainer Kappacher und Mag. Stefan Weiskopf (v. l.) verfolgen<br />

ein Ziel: die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Kompetenter Ansprechpartner<br />

für Unternehmen, Banken, Gebietskörperschaften und Privatpersonen.<br />

Die Klägerin begehrte von der Beklagten<br />

u. a. den Wert der besonderen<br />

Vorliebe („Affektionsinteresse“)<br />

und brachte anspruchsbegründend<br />

vor, dass die Hecke einen besonderen<br />

Wert für sie gehabt habe, seit sie<br />

bereits seit Erwerb der Liegenschaft<br />

durch sie bestanden habe.<br />

Der OGH führte in seiner Urteilsbegründung<br />

aus, dass der Ersatz des<br />

Wertes der besonderen Vorliebe iSd<br />

§ 1331 zweiter Halbsatz Allgemeines<br />

bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)<br />

eine besondere Gefühlsbeziehung<br />

zur Sache (etwa zu einem Erb- oder<br />

Erinnerungsstück) voraussetze. Eine<br />

solche enge Gefühlsbeziehung zu<br />

dieser (pflegeleichten) Hecke lasse<br />

sich jedoch aus den von der Klägerin<br />

vorgebrachten Tatsachen nicht ableiten;<br />

es gehe vielmehr um die Funktion<br />

der Hecke als Sichtschutz, also<br />

um ihren gewöhnlichen „Gebrauch“.<br />

Wegen des bloßen Verlusts des (vorübergehenden)<br />

Gebrauchs einer Sache<br />

stehe aber kein Ersatzanspruch<br />

für ideelle Schäden (Affektionsinteresse)<br />

zu. Im Übrigen fehle es auch<br />

bei Zerstörung einer Sichtschutzhecke<br />

an der für eine Anwendung des<br />

§ 1331 ABGB vorausgesetzten (inneren)<br />

gefühlsmäßigen Bindung zur<br />

Sache (selbst), die in manchen Fällen<br />

(etwa bei einem unwiederbringlichen<br />

Baugrundverbesserungen und ggf.<br />

erforderliche Maßnahmen zur Trockenhaltung<br />

eines Kellers gewonnen<br />

werden. Die Kosten für ein Gutachten<br />

müssen von den Bauherren gezahlt<br />

werden, sind aber im Vergleich zu<br />

möglichen Erdarbeiten gering.<br />

Erbstück) eine nachvollziehbare<br />

„besondere“ Vorliebe begründen<br />

mag. Die Klägerin hat daher keinen<br />

Anspruch auf Ersatz des Wertes der<br />

besonderen Vorliebe für die von<br />

der Nachbarin „beschädigte“ Sichtschutzhecke.<br />

ANZEIGE<br />

Vertragsrecht | Schadenersatzrecht | Ehe- und Familienrecht | Erbrecht | Gesellschaftsrecht<br />

Liegenschaftsrecht | Prozessführung | Arbeits- und Sozialrecht | AGB | Öffentliches Recht | Vergaberecht<br />

Geistiges Eigentum | Datenschutz- und IT-Recht | Versicherungsrecht | Insolvenz- und Exekutionsrecht<br />

6500 Landeck • Malser Straße 34 • Tel. 05442 66121 • Mobil: 0664 3201322<br />

office@ra-tirol.at • www.ra-tirol.at • facebook.com/RaTirol<br />

10./11. April 2019<br />

RUNDSCHAU Seite 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!