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Gesundheitspolitik<br />

• <strong>Das</strong> System der Gesundheitsversorgung muss für seriöse Methoden<br />

der Komplementärmedizin offen sein.<br />

• Im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie braucht es eine Vielfalt<br />

an Methoden: statistisch basierte und pharmakologische Therapien<br />

dürfen nicht dominieren. Eine angemessene Regelung der Zulassung<br />

nicht-ärztlicher PsychotherapeutInnen ist dringend geboten.<br />

• Der Status der Generalistin oder des Generalisten (HausärztIn) und<br />

der diagnostischen Tätigkeiten (z.B. bei der PatientInnen-Aufnahme in<br />

Spitälern) sind aufzuwerten.<br />

• Medizinisches Fachpersonal soll die Möglichkeit haben, sich mittels<br />

eines angemessenen Medizinstudiums zum Arzt weiterzubilden.<br />

4. Ambulante Versorgung<br />

• Eine gute Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn ist Voraussetzung<br />

für eine qualitativ gute und effiziente Behandlung. Deshalb ist<br />

die freie Wahl der GrundversorgerInnen (Allgemeinmediziner, Allgemeininternisten,<br />

Gynäkologinnen, Pädiater und Psychiaterinnen) unabdingbar.<br />

<strong>Das</strong> bedeutet, dass für diese ÄrztInnen weiterhin Kontrahierungszwang<br />

bestehen muss, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:<br />

– Facharzttitel, regelmässige Fortbildung (ermöglicht optimale Behandlung<br />

und stets aktuelles Wissen in evidenzbasierter Medizin, was kostensparend<br />

wirkt);<br />

– Kenntnisse respektive Weiterbildung in Gesundheitsökonomie, Praxisführung,<br />

Informatik (fördert Kostenbewusstsein und effiziente Praxisführung);<br />

– Tätigkeit in einer Gruppenpraxis oder Bereitschaft, in einem strukturierten<br />

Netzwerk mitzumachen. Ein strukturiertes Netzwerk ist dann<br />

gegeben, wenn ein regelmässiger fachlicher Austausch und eine regelmässige<br />

Zusammenarbeit stattfinden.<br />

• Der Zugang zu den SpezialfachärztInnen und den Spitälern in der obligatorischen<br />

Krankenversicherung soll grundsätzlich nur über die<br />

Grundversorger (Gatekeeper) möglich sein. Diese arbeiten in Netzwerken<br />

mit SpezialfachärztInnen und Spitälern zusammen. Alle ÄrztInnen,<br />

die in einem Netzwerk mitarbeiten, haben Anrecht auf einen Vertrag mit<br />

der Krankenkasse, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.<br />

• Die Verknüpfung von Managed-Care-Versorgungsmodellen mit Budgetverantwortung<br />

ist abzulehnen. Sie birgt die Gefahr, dass bei überdurchschnittlich<br />

kostenintensiven, aber medizinisch sinnvollen Behandlungen<br />

das Netzwerk finanziell unter Druck gerät und eine nicht beabsichtigte,<br />

verdeckte Rationierung stattfindet. Dieser systembedingte<br />

Zwang zur ›Leistungsvermeidung‹, der in analogen Versorgungsmodel-<br />

64 <strong>Denknetz</strong> • Jahrbuch 2005

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