Positiv_06_19_web
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In der Schweiz werden<br />
die ersten Banknoten<br />
1825 herausgegeben.<br />
Gerade im Kanton Bern<br />
bleibt die Nachfrage<br />
aber gering.<br />
Schweizer Banknoten<br />
ernteten<br />
früher Skepsis.<br />
Auch in Deutschland geben Banken Noten<br />
aus. Allerdings sind die Deutschen dem neuen<br />
Zahlungsmittel gegenüber äusserst skeptisch.<br />
Vor allem seit der Reichsgründung<br />
1871 sind zwar vermehrt Banknoten im Umlauf, aber<br />
so eine richtige Erfolgsgeschichte werden sie zunächst<br />
nicht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts nutzen<br />
die Deutschen immer noch am liebsten ihre Goldmünzen.<br />
Für die Regierung wird dies allmählich zum<br />
Problem. Denn die Goldreserven der Reichsbank<br />
schwinden langsam und eine neue Quelle für das<br />
Edelmetall ist nicht in Sicht. Die Reichsbank versucht<br />
deshalb, den Deutschen die Geldscheine schmackhaft<br />
zu machen. Sie führt neue Banknoten im Wert<br />
von 20 und 50 Mark ein und wirbt zusätzlich dafür,<br />
den Arbeitslohn in kleinen Scheinen auszuzahlen.<br />
Der Erfolg ist mässig. <strong>19</strong>07 stellt Moritz von Stroell,<br />
Direktor der Reichsbank, resigniert fest: «Dem goldgewöhnten<br />
deutschen Staatsbürger wird man den<br />
Scheck und kleinere Papiergeldzeichen mit gelinder<br />
Gewalt aufdrängen müssen». Auch die Erklärung der<br />
Reichsbanknote zum gesetzlichen Zahlungsmittel<br />
zwei Jahre später ändert daran zunächst nicht viel.<br />
REGULIERUNG DURCH BANKENGESETZ<br />
In der Schweiz werden die ersten Banknoten 1825<br />
durch die im gleichen Jahr gegründete Deposito Cassa<br />
der Stadt Bern herausgegeben (emittiert). Gründerin<br />
dieser Bank ist die Stadt Bern, damals noch<br />
unter aristokratischem Regime. Das Banknotengeschäft<br />
der Deposito Cassa bleibt indes gering und<br />
unbedeutend. Die Banknoten sind auf den damals<br />
wenig populären und kaufkraftmässig unsicheren<br />
«alten Schweizer Franken» ausgestellt (denominiert).<br />
Dieser wird zwar 18<strong>19</strong> von <strong>19</strong> der 24 Kantone<br />
eingeführt, bleibt aber lediglich<br />
eine Recheneinheit.<br />
Münzen werden keine geprägt.<br />
Gar nicht förderlich<br />
sind zudem der hohe Nennwert<br />
und die zeitliche Begrenzung<br />
der Gültigkeit.<br />
Gerade im ländlichen Kanton<br />
Bern bleibt ihr Gebrauch<br />
deshalb auf grosse<br />
Transaktionen und den Aussenverkehr<br />
beschränkt.<br />
1834 wird ebenfalls in<br />
Bern die Kantonalbank von Bern als staatliche Notenbank<br />
gegründet. Ihre Noten sind auf denn französischen<br />
Franc denominiert und es werden auch kleine<br />
Einheiten emittiert. Die Nachfrage bleibt aber dennoch<br />
gering. In der Folge werden auch in Zürich<br />
(1837), St. Gallen (1837), Basel (1844) und Genf<br />
(1846) Handels- und Notenbanken als private Aktienbanken<br />
gegründet. Doch auch hier entwickelt sich<br />
das Notengeschäft vorerst schleppend. Völlig konform<br />
zu Kontinentaleuropa, aber ganz im Gegensatz<br />
zu England.<br />
Aus dem Alltag<br />
kaum wegzudenken:<br />
Der Bankomat.<br />
Bis zum Banknotengesetz von 1881 sind die Banken<br />
in der Schweiz in der Ausgabe von Banknoten beinahe<br />
völlig frei von Staatsinterventionen. Einige Banken<br />
geben sogar gleichzeitig Noten in Schweizer<br />
Franken und in Fremdwährungen heraus. Auch die<br />
neu entstehenden Kantonalbanken bedeuten keine<br />
wesentliche Beschränkung des Wettbewerbs bei der<br />
Banknotenemission. Die Kantonalbanken besitzen ja<br />
kein Monopol auf der Notenausgabe und ihre Noten<br />
haben auch keine Kraft als gesetzliches Zahlungsmittel.<br />
Banknoten litten in der Schweiz lange Zeit an<br />
mangelnder Akzeptanz.<br />
Das Bankengesetz von 1881 bringt nun aber eine<br />
viel stärkere Regulierung und Vereinheitlichung der<br />
Banknotenausgabe und signalisiert im Wesentlichen<br />
das Ende des freien Wettbewerbs im Notenemissionswesen.<br />
Das Recht auf Emission von Banknoten wird<br />
auf Kantonalbanken und Aktienbanken beschränkt.<br />
Andere Banken bleiben künftig davon ausgeschlossen.<br />
Zudem werden die Metallgeldreserven und das<br />
Eigenkapital klar geregelt. Ausserdem wird eine Bankenaufsicht<br />
durch das Eidgenössische Noteninspektorat<br />
eingeführt.<br />
FUNDAMENT FÜR DIE NATIONALBANK<br />
1891 wird die Revision des Verfassungsartikels 39<br />
vom Stimmvolk mit 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen,<br />
welcher den Weg zur Gründung einer Zentralbank<br />
ebnet. Er lautet:<br />
«Das Recht zur Ausgabe von Banknoten und anderen<br />
gleichartigen Geldzeichen steht ausschliesslich<br />
dem Bund zu.»<br />
Trotz der Annahme des revidierten Verfassungsartikels<br />
dauert es danach noch anderthalb Jahrzehnte,<br />
bis die genaue Form der zu schaffenden Zentralbank<br />
bestimmt ist und die Nationalbank endlich ihre<br />
Geschäfte aufnehmen kann.<br />
FOTOS: SHUTTERSTOCK.COM/FEDOR SELIVANOV/JACOB LUND<br />
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