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Positiv_06_19_web

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In der Schweiz werden<br />

die ersten Banknoten<br />

1825 herausgegeben.<br />

Gerade im Kanton Bern<br />

bleibt die Nachfrage<br />

aber gering.<br />

Schweizer Banknoten<br />

ernteten<br />

früher Skepsis.<br />

Auch in Deutschland geben Banken Noten<br />

aus. Allerdings sind die Deutschen dem neuen<br />

Zahlungsmittel gegenüber äusserst skeptisch.<br />

Vor allem seit der Reichsgründung<br />

1871 sind zwar vermehrt Banknoten im Umlauf, aber<br />

so eine richtige Erfolgsgeschichte werden sie zunächst<br />

nicht. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts nutzen<br />

die Deutschen immer noch am liebsten ihre Goldmünzen.<br />

Für die Regierung wird dies allmählich zum<br />

Problem. Denn die Goldreserven der Reichsbank<br />

schwinden langsam und eine neue Quelle für das<br />

Edelmetall ist nicht in Sicht. Die Reichsbank versucht<br />

deshalb, den Deutschen die Geldscheine schmackhaft<br />

zu machen. Sie führt neue Banknoten im Wert<br />

von 20 und 50 Mark ein und wirbt zusätzlich dafür,<br />

den Arbeitslohn in kleinen Scheinen auszuzahlen.<br />

Der Erfolg ist mässig. <strong>19</strong>07 stellt Moritz von Stroell,<br />

Direktor der Reichsbank, resigniert fest: «Dem goldgewöhnten<br />

deutschen Staatsbürger wird man den<br />

Scheck und kleinere Papiergeldzeichen mit gelinder<br />

Gewalt aufdrängen müssen». Auch die Erklärung der<br />

Reichsbanknote zum gesetzlichen Zahlungsmittel<br />

zwei Jahre später ändert daran zunächst nicht viel.<br />

REGULIERUNG DURCH BANKENGESETZ<br />

In der Schweiz werden die ersten Banknoten 1825<br />

durch die im gleichen Jahr gegründete Deposito Cassa<br />

der Stadt Bern herausgegeben (emittiert). Gründerin<br />

dieser Bank ist die Stadt Bern, damals noch<br />

unter aristokratischem Regime. Das Banknotengeschäft<br />

der Deposito Cassa bleibt indes gering und<br />

unbedeutend. Die Banknoten sind auf den damals<br />

wenig populären und kaufkraftmässig unsicheren<br />

«alten Schweizer Franken» ausgestellt (denominiert).<br />

Dieser wird zwar 18<strong>19</strong> von <strong>19</strong> der 24 Kantone<br />

eingeführt, bleibt aber lediglich<br />

eine Recheneinheit.<br />

Münzen werden keine geprägt.<br />

Gar nicht förderlich<br />

sind zudem der hohe Nennwert<br />

und die zeitliche Begrenzung<br />

der Gültigkeit.<br />

Gerade im ländlichen Kanton<br />

Bern bleibt ihr Gebrauch<br />

deshalb auf grosse<br />

Transaktionen und den Aussenverkehr<br />

beschränkt.<br />

1834 wird ebenfalls in<br />

Bern die Kantonalbank von Bern als staatliche Notenbank<br />

gegründet. Ihre Noten sind auf denn französischen<br />

Franc denominiert und es werden auch kleine<br />

Einheiten emittiert. Die Nachfrage bleibt aber dennoch<br />

gering. In der Folge werden auch in Zürich<br />

(1837), St. Gallen (1837), Basel (1844) und Genf<br />

(1846) Handels- und Notenbanken als private Aktienbanken<br />

gegründet. Doch auch hier entwickelt sich<br />

das Notengeschäft vorerst schleppend. Völlig konform<br />

zu Kontinentaleuropa, aber ganz im Gegensatz<br />

zu England.<br />

Aus dem Alltag<br />

kaum wegzudenken:<br />

Der Bankomat.<br />

Bis zum Banknotengesetz von 1881 sind die Banken<br />

in der Schweiz in der Ausgabe von Banknoten beinahe<br />

völlig frei von Staatsinterventionen. Einige Banken<br />

geben sogar gleichzeitig Noten in Schweizer<br />

Franken und in Fremdwährungen heraus. Auch die<br />

neu entstehenden Kantonalbanken bedeuten keine<br />

wesentliche Beschränkung des Wettbewerbs bei der<br />

Banknotenemission. Die Kantonalbanken besitzen ja<br />

kein Monopol auf der Notenausgabe und ihre Noten<br />

haben auch keine Kraft als gesetzliches Zahlungsmittel.<br />

Banknoten litten in der Schweiz lange Zeit an<br />

mangelnder Akzeptanz.<br />

Das Bankengesetz von 1881 bringt nun aber eine<br />

viel stärkere Regulierung und Vereinheitlichung der<br />

Banknotenausgabe und signalisiert im Wesentlichen<br />

das Ende des freien Wettbewerbs im Notenemissionswesen.<br />

Das Recht auf Emission von Banknoten wird<br />

auf Kantonalbanken und Aktienbanken beschränkt.<br />

Andere Banken bleiben künftig davon ausgeschlossen.<br />

Zudem werden die Metallgeldreserven und das<br />

Eigenkapital klar geregelt. Ausserdem wird eine Bankenaufsicht<br />

durch das Eidgenössische Noteninspektorat<br />

eingeführt.<br />

FUNDAMENT FÜR DIE NATIONALBANK<br />

1891 wird die Revision des Verfassungsartikels 39<br />

vom Stimmvolk mit 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen,<br />

welcher den Weg zur Gründung einer Zentralbank<br />

ebnet. Er lautet:<br />

«Das Recht zur Ausgabe von Banknoten und anderen<br />

gleichartigen Geldzeichen steht ausschliesslich<br />

dem Bund zu.»<br />

Trotz der Annahme des revidierten Verfassungsartikels<br />

dauert es danach noch anderthalb Jahrzehnte,<br />

bis die genaue Form der zu schaffenden Zentralbank<br />

bestimmt ist und die Nationalbank endlich ihre<br />

Geschäfte aufnehmen kann.<br />

FOTOS: SHUTTERSTOCK.COM/FEDOR SELIVANOV/JACOB LUND<br />

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