ADAC Motorwelt Juli/August 2019
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<strong>ADAC</strong> VERSICHERUNGSWELT<br />
PLANEN SIE IHREN URLAUB SICHER<br />
Sind Sie schon im Reisefieber? Wunderbar! Vergessen Sie aber vor lauter Vorfreude auf keinen Fall die richtige Vorsorge.<br />
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig und hilft, unnötige Kosten zu sparen.<br />
Auslands-Reisende brauchen einen privaten Krankenschutz<br />
Viele denken: „Zumindest in Europa zahlt doch meine Krankenkasse,<br />
da ist eine Auslandskrankenversicherung überflüssig.“ Irrtum! Gesetzliche<br />
Krankenkassen übernehmen für Behandlungen im Ausland oft<br />
nur einen geringen Teil der Kosten, an anderen Ausgaben wie z. B.<br />
dem Krankenrücktransport beteiligen sie sich überhaupt nicht. Erkranken<br />
oder verunfallen Sie in einem Land, mit dem Deutschland ein<br />
Sozialversicherungsabkommen hat, wird Ihnen in der Regel lediglich<br />
das erstattet, was den dort versicherten Bürgern zusteht. Oft ist das<br />
deutlich weniger als in Deutschland. In allen Ländern, mit denen kein<br />
Sozialversicherungsabkommen besteht, gelten Sie als Privatpatient.<br />
Wer Leistungen in Anspruch nimmt, trägt die Kosten selbst. Eine nachträgliche<br />
Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich.<br />
Wie wichtig im Falle eines Falles eine Auslandskrankenversicherung<br />
ist, zeigen die aktuellen Zahlen des <strong>ADAC</strong> Ambulanzdienstes: 2018<br />
wurden 57.000 Reisende, darunter 6.050 Kinder, medizinisch betreut.<br />
Für 12.522 davon endete die schönste Zeit des Jahres mit dem Rücktransport<br />
in eine Klinik in Deutschland. 4.338 Versicherte wurden per<br />
Flugzeug zurückgebracht. Je nach Maschinentyp kostet ein <strong>ADAC</strong><br />
Ambulanz-Sonderflug bis zu 45.000 Euro, ein Intensivtransport von einem<br />
anderen Kontinent sogar bis zu 130.000 Euro.<br />
Trostpflaster Reiserücktrittsversicherung<br />
Ein schwerer Unfall, eine unerwartete schwere Erkran kung – es gibt viele<br />
Gründe, warum man eine Reise nicht antreten kann oder sie abbrechen<br />
muss. Eine Reiserücktritts-Versicherung kann Ihnen zwar die entgangenen<br />
Urlaubsfreuden nicht ersetzen, aber immerhin verhindern, dass Sie<br />
auf den Reiserücktrittskosten (Stornokosten) sitzen bleiben. 0<br />
Tipp<br />
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Weitersagen lohnt sich: Empfehlen Sie erfolgreich die <strong>ADAC</strong> Rechtsschutz-Versicherung, die <strong>ADAC</strong> Unfallschutz-Versicherung<br />
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