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27.07.19 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 27. Juli 2019 • BZ Ausgabe KW 30/19<br />

5<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB<br />

– Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 16.07.2019 in öffentlicher<br />

Sitzung gemäß § 214 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan<br />

Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“ ein ergänzendes Verfahren<br />

durchzuführen. Der Stadtrat hat den geänderten Entwurf<br />

des Bebauungsplanes Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“ gebilligt.<br />

In der Sitzung am 16.07.2019 wurde vom Stadtrat zudem die<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum ergänzenden Bauleitplanverfahren<br />

beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Die GWG, <strong>Lindauer</strong> Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt,<br />

im Plangebiet eine Wohnbebauung zu entwickeln.<br />

Hierzu wurde bereits im September 2017 der zur planungsrechtlichen<br />

Sicherung der Bebauung notwendige Bebauungsplan als<br />

Satzung beschlossen. Aufgrund dessen, dass sich zwischenzeitlich<br />

die immissionsschutrechtlichen Gegebenheiten in Bezug<br />

auf das umliegende Gewerbe geändert haben, wird der Bebauungsplan<br />

in einem ergänzenden Verfahren nochmals überarbeitet.<br />

In diesem Zuge wird ebenfalls nochmals die bestehende<br />

sowie die künftig geplante Verkehrsführung auf Alternativen<br />

untersucht.<br />

Aufgrund von Korrekturen an der Planung und der Änderung<br />

von Festsetzungen ist ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214<br />

BauGB erforderlich. Die Bearbeitung wird dabei im vereinfachten<br />

Verfahren gemäß § 13 BauGB, mit einer Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist weiterhin die planungsrechtliche<br />

Sicherung der vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines<br />

Wohngebiet sowie in Verbindung die Schaffung einer<br />

großzügigen Ein- und Durchgrünung.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin, östlich<br />

und nördlich an die bestehende Wohnbebauung angrenzend.<br />

Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 63a<br />

“Oberes Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren ist in der rechts<br />

aufgeführten Planzeichnung dargestellt (unmaßstäblich).<br />

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />

Schutzgut<br />

Mensch/Erholung<br />

Art der Information<br />

Hinweise zu Lärmauswirkungen (Verkehrslärm)<br />

und Formulierung von immissionsschutzrechtlichen<br />

Maßnahmen<br />

(schalltechnische Untersuchung vom<br />

27.06.2019, pm akustik, München),<br />

Aussagen zur Verkehrssituation und<br />

zum Verkehrsaufkommen sowie Alternativenprüfung<br />

der verkehrlichen<br />

Anbindung (Verkehrsingenieure Besch<br />

& Partner, Juni 2019). Temporäre Beeinträchtigung<br />

durch den bauzeitlich<br />

bedingten Verkehr. Auswirkungen durch<br />

das zusätzliche Verkehrsaufkommen der<br />

geplanten Wohnbebauung. Vorbelastung<br />

des Gebietes durch die intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung (Geruch,<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Pflanzen/Tiere<br />

Landschaftsbild<br />

Lärm, Staub) (Aussagen in der Begründung<br />

und Umweltbericht)<br />

Vollversiegelung durch die baulichen<br />

Anlagen sowie Hof-, Wege- und Stellplatzflächen,<br />

Verlust sämtlicher bislang<br />

unbebauter Böden dadurch vollständiger<br />

Verlust aller natürlicher Bodenfunktionen,<br />

dadurch erheblicher Eingriff in<br />

das Schutzgut Boden. Minimierungsmaßnahmen<br />

durch wasserdurchlässige<br />

Bodenbeläge bei Stellplätzen, Wege,<br />

etc. Bei Teilversiegelung erhalt einzelner<br />

Bodenfunktion.<br />

Keine Oberflächengewässer betroffen;<br />

keine Wasser- und Quellschutzgebiete<br />

betroffen; durch Versiegelung der<br />

unbebauten Böden wird die Grundwasserneubildungsrate<br />

im Plangebiet<br />

verringert, durch Versickerung oder Retention<br />

anfallender Niederschlagwässer<br />

kann die Grundwasserneubildungsrate<br />

im Plangebiet weitestgehend erhalten<br />

werden, Minimierungsmaßnahme durch<br />

Versickerung des Niederschlagswassers<br />

im Plangebiet und durch Einsatz von<br />

wasserdurchlässigen Belägen.<br />

Das Plangebiet befindet sich in einem<br />

bebauten Umfeld, Flächen im Plangebiet<br />

dienen der Kaltluftentstehung, ausreichende<br />

Ein- und Durchgrünung des Plangebietes,<br />

keine erheblichen negativen<br />

Auswirkungen auf das Stadtklima und<br />

die Lufthygiene, Verlust von Flächen<br />

ohne besondere klimatische Bedeutung<br />

Keine Betroffenheit von amtlich kartierten<br />

Biotopen und Schutzgebieten,<br />

hauptsächlich Inanspruchnahme von<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />

Flächen, Rodung des Gehölzbestandes<br />

mit mittlerer ökologischer Bedeutung,<br />

keine Betroffenheit von gemeinschaftlich<br />

geschützte und streng geschützte<br />

Arten (Untersuchung Vögel, Fledermäuse,<br />

Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge),<br />

es werden keine Verbotstatbestände<br />

durch das geplante Vorhaben<br />

ausgelöst (artenschutzrechtliche Einschätzung<br />

Juni 2016, Aussagen in der<br />

Begründung und Umweltbericht), Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Minimierung<br />

und Kompensation von Eingriffen<br />

Landschaftsbildprägend sind die patchworkartigen<br />

vernetzten Siedlungsteile<br />

und die dazwischen liegenden unbebauten<br />

landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen die mit der freien Landschaft<br />

verknüpft sind, südlicher Fernblick auf<br />

die Alpen, durch die Grünordnungsmaßnahmen<br />

gute Ein- und Durchgrünung<br />

des Plangebietes, der Fernblick geht<br />

durch die Bebauung teilweise verloren,<br />

insgesamt entstehen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen auf das Orts- und<br />

Landschaftsbild.<br />

Kultur- und Sachgüter Verlust von Ackerflächen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 63a „Oberes<br />

Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren liegt gemeinsam mit der<br />

Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom<br />

16.07.2019 sowie mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Informationen, der artenschutzrechtlichen Prüfung (Irg<br />

Umweltkonzept Februar 2019), der schalltechnischen Untersuchung<br />

(pm akustik München, 27.06.2019) und der Verkehrsuntersuchung<br />

(Besch und Partner Juni 2019) in der Zeit vom Montag,<br />

den 05.08.2019 bis einschließlich Freitag, den 06.09.2019<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer,<br />

während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten<br />

sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach<br />

Vereinbarung. Die Planunterlagen können auch im Internet, auf<br />

der Homepage der Stadt Lindau (B) (www.stadtlindau.de), eingesehen<br />

und heruntergeladen werden.<br />

Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Stadtplanungsamt der Stadt Lindau (B) vorgebracht<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />

bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Lindau (B), den 19.07.2019<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

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