27.07.19 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 27. Juli 2019 • BZ Ausgabe KW 30/19<br />
5<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB<br />
– Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 16.07.2019 in öffentlicher<br />
Sitzung gemäß § 214 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan<br />
Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“ ein ergänzendes Verfahren<br />
durchzuführen. Der Stadtrat hat den geänderten Entwurf<br />
des Bebauungsplanes Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“ gebilligt.<br />
In der Sitzung am 16.07.2019 wurde vom Stadtrat zudem die<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum ergänzenden Bauleitplanverfahren<br />
beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Die GWG, <strong>Lindauer</strong> Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt,<br />
im Plangebiet eine Wohnbebauung zu entwickeln.<br />
Hierzu wurde bereits im September 2017 der zur planungsrechtlichen<br />
Sicherung der Bebauung notwendige Bebauungsplan als<br />
Satzung beschlossen. Aufgrund dessen, dass sich zwischenzeitlich<br />
die immissionsschutrechtlichen Gegebenheiten in Bezug<br />
auf das umliegende Gewerbe geändert haben, wird der Bebauungsplan<br />
in einem ergänzenden Verfahren nochmals überarbeitet.<br />
In diesem Zuge wird ebenfalls nochmals die bestehende<br />
sowie die künftig geplante Verkehrsführung auf Alternativen<br />
untersucht.<br />
Aufgrund von Korrekturen an der Planung und der Änderung<br />
von Festsetzungen ist ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214<br />
BauGB erforderlich. Die Bearbeitung wird dabei im vereinfachten<br />
Verfahren gemäß § 13 BauGB, mit einer Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist weiterhin die planungsrechtliche<br />
Sicherung der vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines<br />
Wohngebiet sowie in Verbindung die Schaffung einer<br />
großzügigen Ein- und Durchgrünung.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin, östlich<br />
und nördlich an die bestehende Wohnbebauung angrenzend.<br />
Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 63a<br />
“Oberes Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren ist in der rechts<br />
aufgeführten Planzeichnung dargestellt (unmaßstäblich).<br />
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />
Schutzgut<br />
Mensch/Erholung<br />
Art der Information<br />
Hinweise zu Lärmauswirkungen (Verkehrslärm)<br />
und Formulierung von immissionsschutzrechtlichen<br />
Maßnahmen<br />
(schalltechnische Untersuchung vom<br />
27.06.2019, pm akustik, München),<br />
Aussagen zur Verkehrssituation und<br />
zum Verkehrsaufkommen sowie Alternativenprüfung<br />
der verkehrlichen<br />
Anbindung (Verkehrsingenieure Besch<br />
& Partner, Juni 2019). Temporäre Beeinträchtigung<br />
durch den bauzeitlich<br />
bedingten Verkehr. Auswirkungen durch<br />
das zusätzliche Verkehrsaufkommen der<br />
geplanten Wohnbebauung. Vorbelastung<br />
des Gebietes durch die intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung (Geruch,<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima/Luft<br />
Pflanzen/Tiere<br />
Landschaftsbild<br />
Lärm, Staub) (Aussagen in der Begründung<br />
und Umweltbericht)<br />
Vollversiegelung durch die baulichen<br />
Anlagen sowie Hof-, Wege- und Stellplatzflächen,<br />
Verlust sämtlicher bislang<br />
unbebauter Böden dadurch vollständiger<br />
Verlust aller natürlicher Bodenfunktionen,<br />
dadurch erheblicher Eingriff in<br />
das Schutzgut Boden. Minimierungsmaßnahmen<br />
durch wasserdurchlässige<br />
Bodenbeläge bei Stellplätzen, Wege,<br />
etc. Bei Teilversiegelung erhalt einzelner<br />
Bodenfunktion.<br />
Keine Oberflächengewässer betroffen;<br />
keine Wasser- und Quellschutzgebiete<br />
betroffen; durch Versiegelung der<br />
unbebauten Böden wird die Grundwasserneubildungsrate<br />
im Plangebiet<br />
verringert, durch Versickerung oder Retention<br />
anfallender Niederschlagwässer<br />
kann die Grundwasserneubildungsrate<br />
im Plangebiet weitestgehend erhalten<br />
werden, Minimierungsmaßnahme durch<br />
Versickerung des Niederschlagswassers<br />
im Plangebiet und durch Einsatz von<br />
wasserdurchlässigen Belägen.<br />
Das Plangebiet befindet sich in einem<br />
bebauten Umfeld, Flächen im Plangebiet<br />
dienen der Kaltluftentstehung, ausreichende<br />
Ein- und Durchgrünung des Plangebietes,<br />
keine erheblichen negativen<br />
Auswirkungen auf das Stadtklima und<br />
die Lufthygiene, Verlust von Flächen<br />
ohne besondere klimatische Bedeutung<br />
Keine Betroffenheit von amtlich kartierten<br />
Biotopen und Schutzgebieten,<br />
hauptsächlich Inanspruchnahme von<br />
landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />
Flächen, Rodung des Gehölzbestandes<br />
mit mittlerer ökologischer Bedeutung,<br />
keine Betroffenheit von gemeinschaftlich<br />
geschützte und streng geschützte<br />
Arten (Untersuchung Vögel, Fledermäuse,<br />
Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge),<br />
es werden keine Verbotstatbestände<br />
durch das geplante Vorhaben<br />
ausgelöst (artenschutzrechtliche Einschätzung<br />
Juni 2016, Aussagen in der<br />
Begründung und Umweltbericht), Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Minimierung<br />
und Kompensation von Eingriffen<br />
Landschaftsbildprägend sind die patchworkartigen<br />
vernetzten Siedlungsteile<br />
und die dazwischen liegenden unbebauten<br />
landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen die mit der freien Landschaft<br />
verknüpft sind, südlicher Fernblick auf<br />
die Alpen, durch die Grünordnungsmaßnahmen<br />
gute Ein- und Durchgrünung<br />
des Plangebietes, der Fernblick geht<br />
durch die Bebauung teilweise verloren,<br />
insgesamt entstehen keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen auf das Orts- und<br />
Landschaftsbild.<br />
Kultur- und Sachgüter Verlust von Ackerflächen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 63a „Oberes<br />
Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren liegt gemeinsam mit der<br />
Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom<br />
16.07.2019 sowie mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Informationen, der artenschutzrechtlichen Prüfung (Irg<br />
Umweltkonzept Februar 2019), der schalltechnischen Untersuchung<br />
(pm akustik München, 27.06.2019) und der Verkehrsuntersuchung<br />
(Besch und Partner Juni 2019) in der Zeit vom Montag,<br />
den 05.08.2019 bis einschließlich Freitag, den 06.09.2019<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer,<br />
während der Öffnungszeiten, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten<br />
sind von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
am Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach<br />
Vereinbarung. Die Planunterlagen können auch im Internet, auf<br />
der Homepage der Stadt Lindau (B) (www.stadtlindau.de), eingesehen<br />
und heruntergeladen werden.<br />
Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes<br />
können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Stadtplanungsamt der Stadt Lindau (B) vorgebracht<br />
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Lindau (B), den 19.07.2019<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
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