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BASLERWirtschaft<br />

13. / 14. FEBRUAR 2020<br />

BASEL ST. JAKOBSHALLE<br />

benötigten Betrag per Geldtransfer oder auf ein Konto ins Ausland<br />

zu überweisen. Es entstehen immer neue Probleme und Hindernisse,<br />

bei denen das Opfer um Geldzahlungen gebeten wird. Zu einem<br />

Treffen kommt es jedoch nie. Bei solchen Delikten können sehr hohe<br />

Vermögensschäden resultieren. Es gibt Fälle, bei denen die Opfer<br />

mehrere 100‘000 CHF an die Betrüger zahlten. «Romance Scam» Betrugsmaschen<br />

werden aufgrund von Schamgefühlen eher zögerlich<br />

bei der Polizei angezeigt.<br />

3Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage können<br />

solche Delikte verfolgt werden?<br />

Die meisten «Cyberdelikte» werden auf der Grundlage des<br />

Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt. Ein typisches<br />

«Romance Scam» Delikt erfüllt den Tatbestand des Betrugs (Art. 146<br />

StGB). Je nach Ausprägung, z.B. wenn das Opfer spezielle Bilder geschickt<br />

hat und diese Bilder nun gegen das Opfer verwendet werden,<br />

kann auch der Tatbestand Erpressung (Art. 156 StGB) erfüllt sein.<br />

Heute haben wir jedoch das Problem, dass die einzelnen Gesetzesartikel<br />

häufig nicht auf «Cyberdelikte» ausgelegt sind. Zum Beispiel finden<br />

sie im StGB keinen Gesetzesartikel, welcher den Straftatbestand<br />

«Romance Scam» enthält. Daher müssen die einzelnen «digitalen<br />

Phänomene» in die analogen Gesetzesartikel übersetzt werden. Das<br />

ist oftmals sehr kompliziert. In gewissen Bereichen braucht es sicher<br />

eine Überarbeitung bzw. Ergänzung der einzelnen Straftatbestände.<br />

Eine Gesetzesanpassung ist jedoch sehr zeitaufwendig und langwierig.<br />

Da sich die Cyberwelt sehr schnell ändert, braucht es offen formulierte<br />

und zugleich griffige Gesetzesartikel. Das zu lösen ist ein sehr<br />

komplexes Unterfangen.<br />

18<br />

4Es braucht also eine Cyber-Polizei und auch eine teilweise<br />

Überarbeitung des StGB um weiter vorwärts zu kommen?<br />

Nebst den von Ihnen genannten zwei Hauptfaktoren kommt<br />

noch ein Dritter Faktor "Gesellschaft" hinzu. Es braucht vor allem<br />

auch ein Umdenken in der Gesellschaft um den Cyberkriminellen<br />

Paroli bieten zu können. Um dieses Umdenken erreichen zu können,<br />

braucht es vor allem Aufklärung die in den Schulen und bei den Eltern<br />

beginnen muss. Ein Beispiel: Wenn ein Jugendlicher unter 16<br />

Jahren ein Nacktbild seiner Freundin oder Freundes versendet ist<br />

dies strafbar. Auch Bilder die man postet, geben viele Informationen<br />

zur eigenen Person preis. Bei Jugendlichen ist diese Gefahr besonders<br />

gross, da das Posten von Bildern in den sozialen Netzwerken besonders<br />

beliebt ist. Dadurch kann schnell ein falscher Eindruck über<br />

die Person entstehen und man bietet den Cyberkriminellen die Möglichkeit<br />

diese Schwachstelle auszunutzen.<br />

5Was muss sich ändern um solche Delikte schneller und<br />

effizienter zu bearbeiten?<br />

Generell werden die Polizisten immer mehr im Thema Cybercrime<br />

geschult und es entstehen spezialisierte Cyberabteilungen die<br />

sich um die Bekämpfung von Cybercrime kümmern. Ebenfalls findet<br />

eine stärkere Vernetzung zwischen den Kantonen und des Bundes<br />

sowie auf internationaler Ebene statt. Man rückt näher zusammen<br />

und geht die Probleme gemeinsam an. All das braucht jedoch zusätzliche<br />

Personalressourcen. Diese müssen zuerst beantragt und<br />

dann auch zugesprochen werden. Im Cyberbereich ist das Personal<br />

einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ein weiteres Problem ist,<br />

dass gewisse Delikte wie beispielsweise Romance Scam wegen verletztem<br />

Schamgefühl selten angezeigt werden. Diese geringe Anzahl<br />

Anzeigen führen dazu, dass Cyberdelikte zwar in der Kriminalstatistik<br />

erscheinen, aber jedoch nicht in ihrer wirklichen Anzahl. Das gibt ein<br />

falsches Bild ab. Bei den in der Kriminalstatistik aufgeführten Delikten<br />

spricht man von einem so genannten Hellfeld. Das Hellfeld ist<br />

der Ausschnitt des Kriminalitätsgeschehens in einem bestimmten<br />

Zeitraum, der offiziell bekannt und registriert wird. Die nicht bekannten<br />

Straftaten, das so genannte Dunkelfeld, ist im Cyberbereich sehr<br />

gross. Die Rechnung ist dann einfach. Wenig Delikte bedeutet wenig<br />

Probleme. Um die Problematik wirklich ganzheitlich und in ihrer Tiefe<br />

erfassen zu können, muss das Dunkelfeld erhellt werden. Das heisst<br />

natürlich nicht, dass bei jedem Portscan gleich eine Anzeige erstellt<br />

werden muss. Aber bei «schwereren» Delikten und insbesondere bei<br />

einer Vermögensschädigung ist eine Anzeige sicherlich sinnvoll.<br />

ALOE BLACC<br />

REBECCA FERGUSON<br />

OLYMPIASIEGER: Alina Zagitova · Tatiana Volosozhar & Maxim Trankov<br />

WELTMEISTER: Javier Fernandez<br />

EUROPAMEISTER: Vanessa James & Morgan Ciprès<br />

BLIGG · BASTIAN BAKER<br />

MARCO RIMA<br />

TICKETS: ARTONICE.COM

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