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BASLERWirtschaft<br />
13. / 14. FEBRUAR 2020<br />
BASEL ST. JAKOBSHALLE<br />
benötigten Betrag per Geldtransfer oder auf ein Konto ins Ausland<br />
zu überweisen. Es entstehen immer neue Probleme und Hindernisse,<br />
bei denen das Opfer um Geldzahlungen gebeten wird. Zu einem<br />
Treffen kommt es jedoch nie. Bei solchen Delikten können sehr hohe<br />
Vermögensschäden resultieren. Es gibt Fälle, bei denen die Opfer<br />
mehrere 100‘000 CHF an die Betrüger zahlten. «Romance Scam» Betrugsmaschen<br />
werden aufgrund von Schamgefühlen eher zögerlich<br />
bei der Polizei angezeigt.<br />
3Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage können<br />
solche Delikte verfolgt werden?<br />
Die meisten «Cyberdelikte» werden auf der Grundlage des<br />
Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt. Ein typisches<br />
«Romance Scam» Delikt erfüllt den Tatbestand des Betrugs (Art. 146<br />
StGB). Je nach Ausprägung, z.B. wenn das Opfer spezielle Bilder geschickt<br />
hat und diese Bilder nun gegen das Opfer verwendet werden,<br />
kann auch der Tatbestand Erpressung (Art. 156 StGB) erfüllt sein.<br />
Heute haben wir jedoch das Problem, dass die einzelnen Gesetzesartikel<br />
häufig nicht auf «Cyberdelikte» ausgelegt sind. Zum Beispiel finden<br />
sie im StGB keinen Gesetzesartikel, welcher den Straftatbestand<br />
«Romance Scam» enthält. Daher müssen die einzelnen «digitalen<br />
Phänomene» in die analogen Gesetzesartikel übersetzt werden. Das<br />
ist oftmals sehr kompliziert. In gewissen Bereichen braucht es sicher<br />
eine Überarbeitung bzw. Ergänzung der einzelnen Straftatbestände.<br />
Eine Gesetzesanpassung ist jedoch sehr zeitaufwendig und langwierig.<br />
Da sich die Cyberwelt sehr schnell ändert, braucht es offen formulierte<br />
und zugleich griffige Gesetzesartikel. Das zu lösen ist ein sehr<br />
komplexes Unterfangen.<br />
18<br />
4Es braucht also eine Cyber-Polizei und auch eine teilweise<br />
Überarbeitung des StGB um weiter vorwärts zu kommen?<br />
Nebst den von Ihnen genannten zwei Hauptfaktoren kommt<br />
noch ein Dritter Faktor "Gesellschaft" hinzu. Es braucht vor allem<br />
auch ein Umdenken in der Gesellschaft um den Cyberkriminellen<br />
Paroli bieten zu können. Um dieses Umdenken erreichen zu können,<br />
braucht es vor allem Aufklärung die in den Schulen und bei den Eltern<br />
beginnen muss. Ein Beispiel: Wenn ein Jugendlicher unter 16<br />
Jahren ein Nacktbild seiner Freundin oder Freundes versendet ist<br />
dies strafbar. Auch Bilder die man postet, geben viele Informationen<br />
zur eigenen Person preis. Bei Jugendlichen ist diese Gefahr besonders<br />
gross, da das Posten von Bildern in den sozialen Netzwerken besonders<br />
beliebt ist. Dadurch kann schnell ein falscher Eindruck über<br />
die Person entstehen und man bietet den Cyberkriminellen die Möglichkeit<br />
diese Schwachstelle auszunutzen.<br />
5Was muss sich ändern um solche Delikte schneller und<br />
effizienter zu bearbeiten?<br />
Generell werden die Polizisten immer mehr im Thema Cybercrime<br />
geschult und es entstehen spezialisierte Cyberabteilungen die<br />
sich um die Bekämpfung von Cybercrime kümmern. Ebenfalls findet<br />
eine stärkere Vernetzung zwischen den Kantonen und des Bundes<br />
sowie auf internationaler Ebene statt. Man rückt näher zusammen<br />
und geht die Probleme gemeinsam an. All das braucht jedoch zusätzliche<br />
Personalressourcen. Diese müssen zuerst beantragt und<br />
dann auch zugesprochen werden. Im Cyberbereich ist das Personal<br />
einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ein weiteres Problem ist,<br />
dass gewisse Delikte wie beispielsweise Romance Scam wegen verletztem<br />
Schamgefühl selten angezeigt werden. Diese geringe Anzahl<br />
Anzeigen führen dazu, dass Cyberdelikte zwar in der Kriminalstatistik<br />
erscheinen, aber jedoch nicht in ihrer wirklichen Anzahl. Das gibt ein<br />
falsches Bild ab. Bei den in der Kriminalstatistik aufgeführten Delikten<br />
spricht man von einem so genannten Hellfeld. Das Hellfeld ist<br />
der Ausschnitt des Kriminalitätsgeschehens in einem bestimmten<br />
Zeitraum, der offiziell bekannt und registriert wird. Die nicht bekannten<br />
Straftaten, das so genannte Dunkelfeld, ist im Cyberbereich sehr<br />
gross. Die Rechnung ist dann einfach. Wenig Delikte bedeutet wenig<br />
Probleme. Um die Problematik wirklich ganzheitlich und in ihrer Tiefe<br />
erfassen zu können, muss das Dunkelfeld erhellt werden. Das heisst<br />
natürlich nicht, dass bei jedem Portscan gleich eine Anzeige erstellt<br />
werden muss. Aber bei «schwereren» Delikten und insbesondere bei<br />
einer Vermögensschädigung ist eine Anzeige sicherlich sinnvoll.<br />
ALOE BLACC<br />
REBECCA FERGUSON<br />
OLYMPIASIEGER: Alina Zagitova · Tatiana Volosozhar & Maxim Trankov<br />
WELTMEISTER: Javier Fernandez<br />
EUROPAMEISTER: Vanessa James & Morgan Ciprès<br />
BLIGG · BASTIAN BAKER<br />
MARCO RIMA<br />
TICKETS: ARTONICE.COM