Gemeindeblattl 2019-red
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HEBESÄTZE, STEUERN,
GEBÜHREN UND BEITRÄGE
Jede Gemeinde ist zur teilweisen Bedeckung der laufenden Ausgaben verpflichtet, Steuern, Gebühren und Beiträge
vorzuschreiben und einzuheben.
Aufgrund der Einnahmen, vor allem durch den örtlichen Tourismus und die angesiedelten Betriebe, kann man
dennoch mit Stolz sagen, dass in Lavant die Gebühren und Beiträge bezirksweit deutlich unter dem Durchschnitt
liegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurden vom Gemeinderat nachstehende Gemeindeabgaben festgelegt. Künftig
folgt die Anpassung der Gebühren mit einem jährlichen fixen Index von 2 % für die Positionen: Wasseranschlussgebühr,
Wasserzins, Wasserzählergebühr, Kanalanschlussgebühr, Kanalbenützungsgebühr, Oberflächenwasser-Kanalanschlussgebühr,
Müllgebühr.
GEMEINDEABGABEN (STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE)
WIRKSAM AB 01.01.2020 INKL. MwSt.
ABGABEART
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Kommunalsteuer
Vergnügungssteuer
HEBESÄTZE (inkl. MwSt.)
das 5-fache des Messbetrages
das 5-fache des Messbetrages
3 % der Bemessungsgrundlage (Lohnsumme)
Gem. Vergnügungssteuersatzung vom 1.8.1975
15 % der Bemessungsgrundlage
Hundesteuer
(gem. Hundesteuerverordnung)
Freizeitwohnsitzabgabe
(gem. Verordnung über die Freizeitwohnsitzabgabe)
€ 45,00 für den ersten Hund
€ 75,00 für jeden weiteren Hund
Mindestsätze des Landes Tirol
Erschließungssteuer
5 % des Erschließungskostenfaktors
€ 73,04
(Bauplatz: 73,04 x 5% x 1,5 = € 5,50)
(Baumasse: 73,04 x 5% x 0,7 = € 2,60)
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DIE GEMEINDE INFORMIERT
DEZEMBER 2019