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Gemeindeblattl 2019-red

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HEBESÄTZE, STEUERN,

GEBÜHREN UND BEITRÄGE

Jede Gemeinde ist zur teilweisen Bedeckung der laufenden Ausgaben verpflichtet, Steuern, Gebühren und Beiträge

vorzuschreiben und einzuheben.

Aufgrund der Einnahmen, vor allem durch den örtlichen Tourismus und die angesiedelten Betriebe, kann man

dennoch mit Stolz sagen, dass in Lavant die Gebühren und Beiträge bezirksweit deutlich unter dem Durchschnitt

liegen.

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden vom Gemeinderat nachstehende Gemeindeabgaben festgelegt. Künftig

folgt die Anpassung der Gebühren mit einem jährlichen fixen Index von 2 % für die Positionen: Wasseranschlussgebühr,

Wasserzins, Wasserzählergebühr, Kanalanschlussgebühr, Kanalbenützungsgebühr, Oberflächenwasser-Kanalanschlussgebühr,

Müllgebühr.

GEMEINDEABGABEN (STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE)

WIRKSAM AB 01.01.2020 INKL. MwSt.

ABGABEART

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Kommunalsteuer

Vergnügungssteuer

HEBESÄTZE (inkl. MwSt.)

das 5-fache des Messbetrages

das 5-fache des Messbetrages

3 % der Bemessungsgrundlage (Lohnsumme)

Gem. Vergnügungssteuersatzung vom 1.8.1975

15 % der Bemessungsgrundlage

Hundesteuer

(gem. Hundesteuerverordnung)

Freizeitwohnsitzabgabe

(gem. Verordnung über die Freizeitwohnsitzabgabe)

€ 45,00 für den ersten Hund

€ 75,00 für jeden weiteren Hund

Mindestsätze des Landes Tirol

Erschließungssteuer

5 % des Erschließungskostenfaktors

€ 73,04

(Bauplatz: 73,04 x 5% x 1,5 = € 5,50)

(Baumasse: 73,04 x 5% x 0,7 = € 2,60)

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DIE GEMEINDE INFORMIERT

DEZEMBER 2019

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