24.02.2020 Aufrufe

Taxi Times München - November / Dezember 2019

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

UBER VOR GERICHT<br />

KOMMT ES IN MÜNCHEN<br />

ZUM LETZTEN AKT?<br />

Im Endlos-Prozess einer Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmerin gegen Uber scheint<br />

es wie in Köln auch hier hauptsächlich um die Frage zu gehen, was innerhalb<br />

der App technisch möglich ist.<br />

Es wurde eng am<br />

23. September <strong>2019</strong><br />

vor dem Sitzungssaal<br />

des Landgerichts <strong>München</strong> II<br />

am Lenbachplatz. Um 10 Uhr<br />

war kein Sitzplatz im Wartebereich<br />

vor dem Saal mehr<br />

frei. Insgesamt neun<br />

Zeugen waren<br />

vom Gericht<br />

geladen. Acht<br />

von ihnen<br />

sollten von<br />

ihren Erfahrungen<br />

mit Uber<br />

berichten, die sie 2017 oder 2018 als<br />

Uber-Fahrer, Unternehmer oder Kunden<br />

gemacht hatten.<br />

Sie taten dies nahezu gleichlautend. Die<br />

Uber-Fahrer gaben an, direkt und unmittelbar<br />

den Auftrag per App auf ihrem Smartphone<br />

erhalten und danach die Fahrt<br />

ausgeführt zu haben. Ein (ehemaliger)<br />

Uber-Unternehmer bestätigte, dass er zwar<br />

alle Aufträge parallel auch als Nachricht<br />

per E-Mail bekommen habe, er diese aber<br />

nie aktiv bearbeitet habe und seine Fahrer<br />

die Fahrten in Eigenverantwortung durchgeführt<br />

hätten. Es wäre ja auch vor allem<br />

nachts gar nicht möglich gewesen, jeden<br />

Auftrag aktiv zu legitimieren.<br />

Der neunte Zeuge war Christoph Weigler,<br />

der Deutschland-Chef von Uber. Er sollte<br />

gegenüber der Richterin erklären, wie<br />

die Auftragsvergabe bei Uber technisch<br />

abläuft. Er schilderte, dass Ende 2016<br />

der Prozess der Auftragsvermittlung<br />

umgestellt wurde, wobei die Entwicklung<br />

gemeinsam mit der Berliner Aufsichtsbehörde<br />

LABO vorgenommen worden und<br />

an die Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts<br />

angepasst worden sei. Seitdem<br />

würden Kundenbestellungen über die Uber-<br />

App zwar weiterhin an das nächstgelegene<br />

Fahrzeug vermittelt, doch bekäme der<br />

Unternehmer des Fahrzeugs eine E-Mail<br />

an seinen Betriebssitz, in der er über das<br />

Fahrtangebot an sein Fahrzeug informiert<br />

wird. Das Angebot enthält Informationen<br />

zum Namen des Bestellers inklusive Telefonnummer,<br />

zur Abholadresse, zum Fahrtziel<br />

und zum Fahrpreis.<br />

Wirkte vor Gericht im Zeugenstand nicht<br />

ganz so elegant wie auf diesem PR-Foto:<br />

Ubers Deutschland-Chef Christoph Weigler.<br />

KLARE ZEUGENAUSSAGEN<br />

In dieser Mail sind zwei Optionen verlinkt:<br />

Auftrag annehmen oder Auftrag<br />

ablehnen. Nimmt der Mietwagenunternehmer<br />

das Angebot an, wird sein Fahrer<br />

per SMS benachrichtigt, ebenso im Falle<br />

einer Ablehnung. Der Unternehmer hat 30<br />

Sekunden Zeit. Im Falle einer Ablehnung<br />

wird die Bestellung einem anderen Fahrzeug<br />

bzw. einem anderen Unternehmer<br />

angeboten.<br />

Zeitgleich zur E-Mail bekommt allerdings<br />

auch bereits der Fahrer eine Benachrichtigung<br />

zu dieser Bestellung. Er erfährt<br />

die Abholadresse und den Namen, aber keinen<br />

Fahrpreis und kein Fahrtziel. Für das<br />

Gericht ging es nun um die Klärung, ob<br />

es technisch möglich sei, dass der Fahrer<br />

auch dann die Fahrt durchführen könne,<br />

wenn der Unternehmer den Auftrag nicht<br />

angenommen habe.<br />

Dies wurde durch mehrere Zeugenaussagen<br />

von befragten Uber-Fahrern bzw.<br />

Uber-Unternehmern bestätigt. Auch Weigler<br />

wiedersprach dem nicht, indem er<br />

erklärte, dass sein Unternehmen erst im<br />

Nachhinein kontrolliere, ob die ausgeführte<br />

Fahrt auch tatsächlich vom Mietwa- <br />

FOTO: Uber<br />

TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!