Pandemie durch Virus Modi-SARS
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12051
Anhang 2
Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund –
Klassifikation Schadensausmaß
Hinweise:
Die Klassifikation des Schadensausmaßes wird für die Risikoanalyse Bevölkerungsschutz auf Ebene
des Bundes eingesetzt. Der Fokus liegt somit zum einen auf dem Bevölkerungsschutz (d. h. für
andere Zwecke, z. B. Umweltschutz, wären ggf. je nach Fokus und Schutzziel andere
Schwellenwerte zu wählen). Zum anderen liegt der Fokus auf der Bundessicht (d. h. auf Ebene der
Länder/Landkreise/Kommunen wären ggf. entsprechend angepasste Schwellenwerte zu wählen).
Jedes Ereignis, welches zu Verletzungen oder gar Toten führt, Schäden an Umwelt, Infrastruktur
und/oder Wohneigentum verursacht und andere Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre
Lebensgrundlagen sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich bringen kann, ist
insbesondere für die unmittelbar Betroffenen tragisch. Dies soll durch die verwendete Klassifikation
keineswegs negiert werden. Sie dient im Rahmen der Risikoanalyse vielmehr als Hilfsmittel, um dem
im Szenario beschriebenen, hypothetischen Ereignis eine relative Größenordnung in Bezug auf das
bei seinem Eintreten zu erwartende Schadensausmaß zuweisen zu können.
Es ist möglich, die Klassifikation für bestimmte Schadensparameter durch zusätzliche
Korrekturfaktoren zu ergänzen, um eine differenziertere Herleitung des jeweiligen
Schadensausmaßes zu ermöglichen. Dabei ist zwischen Praktikabilität der Durchführung und
Belastbarkeit der Ergebnisse abzuwägen.
Im Rahmen der Risikoanalyse ist zu dokumentieren, inwiefern bei der Bestimmung des
Schadensausmaßes Schäden berücksichtigt werden, die sich nicht unmittelbar durch das Ereignis
selbst, sondern mittelbar infolge des Ereignisses ergeben (z. B. Verletzte oder Tote, die durch eine
Evakuierungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem betrachteten Ereignis auftreten).