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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/12051

Mit steigenden Pegeln und zu erwartenden länger anhaltenden, hohen Wasserständen kommt

der Sicherung der Deiche eine besondere Bedeutung zu, was den verstärkten Einsatz der

örtlichen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks (THW) und weiterer Kräfte (bspw. freiwillige

Helfer) notwendig macht. Krisen- und Führungsstäbe werden frühzeitig einberufen und

übernehmen die Leitung und Koordination aller Maßnahmen. In gefährdeten Gebieten (z. B. dort,

wo kein baulicher Hochwasserschutz besteht) werden Evakuierungsmaßnahmen angeordnet,

deren Durchführung der Polizei, der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen obliegt. Sobald

abzusehen ist, dass die Sicherheit der Deiche und Dämme aufgrund von Unterspülungen,

Durchweichungen und den physikalischen Belastungen nicht mehr flächendeckend gewährleistet

werden kann oder sobald andere Umstände die Entscheidung rechtfertigen, wird in den

betroffenen Gebieten Katastrophenalarm ausgelöst. Verstärkt werden Einsatzkräfte und Material

(insb. Sandsäcke) aus nicht betroffenen Nachbargemeinden und -kreisen angefordert.

Aufgrund der sich schnell verschlechternden Lage werden die Evakuierungen im Verlauf des

Ereignisses ausgedehnt. Personen, die sich der Evakuierung entziehen wollen, die hilflos sind

oder die von den behördlichen Anordnungen nicht erreicht wurden, werden durch die Polizei in

Sicherheit gebracht. Wo in leicht- bzw. teilüberschwemmten Wohngebieten eine

Eigenversorgung nicht mehr möglich ist, wird die Versorgung der Betroffenen durch Hilfskräfte

sichergestellt. Auf dem Wege der Amtshilfe werden die Bundespolizei, weitere Kräfte des THW

und die Bundeswehr zur Unterstützung in besonders stark betroffenen Gebieten angefordert.

Hierbei werden auch Lufttransportmittel eingesetzt, um Personal, Gerät und Hilfsgüter in

Einsatzgebiete zu bringen bzw. um Rettungsmaßnahmen zu unterstützen. Krisenstäbe auf

Länderebene helfen bei der Koordinierung der Einsätze. Das Gemeinsame Melde- und

Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern stellt Lagebilder zur Verfügung und vermittelt auf

Anfrage der Länder Engpassressourcen. Schon nach wenigen Tagen sind Einsatzkräfte aus dem

gesamten Bundesgebiet andauernd im Einsatz. Mit der zunehmenden Überflutung bestehender

Deiche und Dämme werden Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im bislang nicht betroffenen

Hinterland notwendig. Des Weiteren wird ein Schwerpunkt auf die Schutz- und

Sicherungsmaßnahmen von Anlagen der Kritischen Infrastruktur in den betroffenen Gebieten

gelegt. Um die deutschen Einheiten zu entlasten und einen ausreichenden Nachschub an

Material (speziell Sandsäcken) zu gewährleisten, werden über bilaterale Hilfeleistungsabkommen

und über das Monitoring and Information Center (MIC), im Rahmen des EU-

Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz, Kräfte anderer (EU-)Staaten angefordert.

Die Einbindung ausländischer Kräfte auf lokaler Ebene geschieht, im Rahmen der bilateralen

Abkommen, bereits frühzeitig.

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