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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/12051
Auswirkungen auf das Schutzgut UMWELT 15 :
Schädigung geschützter Gebiet (U 1 ):
Es ist mit Bodenerosion, Entwurzelung von Vegetation, Überflutung, Verschlammung sowie
Schadstoffeintrag zu rechnen. Naturnahe Auenlandschaften sind am ehesten in der Lage, die
schädlichen Einwirkungen des Hochwassers zu kompensieren.
Schädigung von Oberflächengewässern/Grundwasser (U 2 ):
Schadstoffeintrag in Oberflächengewässern und Grundwasser ist möglich (z. B. aus Heizöltanks,
Lagern, remobilisierten belasteten Sedimenten).
Schädigung von Waldflächen (U 3 ):
Bodenerosion, Entwurzelung von Vegetation, Überflutungen, Verschlammungen sowie
Schadstoffeintrag können vorkommen.
Schädigung landwirtschaftlicher Nutzfläche (U 4 ):
Mit der Schädigung landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Bodenerosion, Entwurzelung von
Vegetation, Überflutung, Verschlammung sowie Schadstoffeintrag muss gerechnet werden.
15 Es ist zu erwarten, dass durch das hier angenommene Hochwasserereignis Schadstoffe in nicht
unerheblicher Menge freigesetzt werden und in die Umwelt (Gewässer, Böden, Flora und Fauna) gelangen
(vgl. hierzu UFZ – Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Schadstoffbelastung nach dem Elbe-
Hochwasser 2002, Magdeburg 2005). Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, z. B. durch
unzureichend gesicherte Chemiebetriebe im Überflutungsbereich, aber auch (und dies mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit) durch die Überflutung privater Grundstücke und sonstiger Betriebe, die nicht primär der
Chemiebranche zuzuordnen sind, da auch hier gefährliche Stoffe gelagert werden (Farben, Lacke,
Verdünner, Lösemittel, Klebstoffe, Kunstharze, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Kfz-Betriebsstoffe,
Treibstoff, Batterien etc.). Beim Elbe-/Donauhochwasser 2002 stellten insbesondere auftreibende und
dabei leckschlagende Heizöltanks eine Belastung für die Umwelt dar. Darüber hinaus ist mit der Re-
Mobilisierung von Schadstoffen aus bereits gesetzten Sedimenten und belasteten Böden zu rechnen. Die
Stoffe stellen dabei nicht nur eine Gefahr für die Umwelt dar, sondern auch für die Menschen, die sich in
dem Gebiet aufhalten bzw. nach dem Hochwasser in das Gebiet zurückkehren. So mussten nach dem
Elbe-/ Donauhochwasser mehrfach Gebäude abgerissen werden, deren Mauerwerk mit Schadstoffen
durchsetzt war. Auch radioaktive Substanzen könnten, wenn auch in nur geringem Umfang, ein gewisses
Gefahrenpotenzial bergen. Sie werden nicht nur in Kernkraftwerken, sondern auch in
strahlenmedizinischen Einrichtungen, Desinfektionsanlagen für Lebensmittel, medizinisches Gerät und
Blut, Forschungseinrichtungen etc. eingesetzt, sodass die Sicherheit der Stoffe während des gesamten
Ereignisses – auch und insbesondere bei der Zerstörung der umgebenden Infrastruktur – gewährleistet
sein muss. Sollten bei einem Hochwasser tatsächlich große Mengen besonders gefährlicher Schadstoffe
aus industriellen Anlagen austreten, wären hiermit potenziell katastrophale Folgeschäden verbunden, und
auch bei der Bewältigung der allgemeinen Hochwasserlage sähe man sich erheblichen zusätzlichen
Problemen ausgesetzt (Notwendigkeit zusätzlicher Evakuierungen, starke Gefährdung im Gebiet
verbleibender oder stromabwärts eingesetzter Einsatzkräfte). Hierfür wären gesonderte Risikoanalysen auf
Grundlage entsprechender Szenarien (kombinierte Ereignisse) erforderlich.