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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/12051

Auswirkungen auf das Schutzgut UMWELT 15 :

Schädigung geschützter Gebiet (U 1 ):

Es ist mit Bodenerosion, Entwurzelung von Vegetation, Überflutung, Verschlammung sowie

Schadstoffeintrag zu rechnen. Naturnahe Auenlandschaften sind am ehesten in der Lage, die

schädlichen Einwirkungen des Hochwassers zu kompensieren.

Schädigung von Oberflächengewässern/Grundwasser (U 2 ):

Schadstoffeintrag in Oberflächengewässern und Grundwasser ist möglich (z. B. aus Heizöltanks,

Lagern, remobilisierten belasteten Sedimenten).

Schädigung von Waldflächen (U 3 ):

Bodenerosion, Entwurzelung von Vegetation, Überflutungen, Verschlammungen sowie

Schadstoffeintrag können vorkommen.

Schädigung landwirtschaftlicher Nutzfläche (U 4 ):

Mit der Schädigung landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Bodenerosion, Entwurzelung von

Vegetation, Überflutung, Verschlammung sowie Schadstoffeintrag muss gerechnet werden.

15 Es ist zu erwarten, dass durch das hier angenommene Hochwasserereignis Schadstoffe in nicht

unerheblicher Menge freigesetzt werden und in die Umwelt (Gewässer, Böden, Flora und Fauna) gelangen

(vgl. hierzu UFZ – Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Schadstoffbelastung nach dem Elbe-

Hochwasser 2002, Magdeburg 2005). Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, z. B. durch

unzureichend gesicherte Chemiebetriebe im Überflutungsbereich, aber auch (und dies mit sehr hoher

Wahrscheinlichkeit) durch die Überflutung privater Grundstücke und sonstiger Betriebe, die nicht primär der

Chemiebranche zuzuordnen sind, da auch hier gefährliche Stoffe gelagert werden (Farben, Lacke,

Verdünner, Lösemittel, Klebstoffe, Kunstharze, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Kfz-Betriebsstoffe,

Treibstoff, Batterien etc.). Beim Elbe-/Donauhochwasser 2002 stellten insbesondere auftreibende und

dabei leckschlagende Heizöltanks eine Belastung für die Umwelt dar. Darüber hinaus ist mit der Re-

Mobilisierung von Schadstoffen aus bereits gesetzten Sedimenten und belasteten Böden zu rechnen. Die

Stoffe stellen dabei nicht nur eine Gefahr für die Umwelt dar, sondern auch für die Menschen, die sich in

dem Gebiet aufhalten bzw. nach dem Hochwasser in das Gebiet zurückkehren. So mussten nach dem

Elbe-/ Donauhochwasser mehrfach Gebäude abgerissen werden, deren Mauerwerk mit Schadstoffen

durchsetzt war. Auch radioaktive Substanzen könnten, wenn auch in nur geringem Umfang, ein gewisses

Gefahrenpotenzial bergen. Sie werden nicht nur in Kernkraftwerken, sondern auch in

strahlenmedizinischen Einrichtungen, Desinfektionsanlagen für Lebensmittel, medizinisches Gerät und

Blut, Forschungseinrichtungen etc. eingesetzt, sodass die Sicherheit der Stoffe während des gesamten

Ereignisses – auch und insbesondere bei der Zerstörung der umgebenden Infrastruktur – gewährleistet

sein muss. Sollten bei einem Hochwasser tatsächlich große Mengen besonders gefährlicher Schadstoffe

aus industriellen Anlagen austreten, wären hiermit potenziell katastrophale Folgeschäden verbunden, und

auch bei der Bewältigung der allgemeinen Hochwasserlage sähe man sich erheblichen zusätzlichen

Problemen ausgesetzt (Notwendigkeit zusätzlicher Evakuierungen, starke Gefährdung im Gebiet

verbleibender oder stromabwärts eingesetzter Einsatzkräfte). Hierfür wären gesonderte Risikoanalysen auf

Grundlage entsprechender Szenarien (kombinierte Ereignisse) erforderlich.

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